Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
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Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Ich bin zufällig auf ein interessantes YouTube Video gestoßen:
https://youtu.be/UIC21WNOWl0
Ich fand das Video recht spanend und da es auf Englisch ist wollte ich den Inhalt kurz zusammen fassen:
Der 24-jährige Australier James Burt wurde 2009 von Nintendo auf 1,5 Mio. Australische Dollar + 100tsd Anwaltskosten verklagt. Das waren 2009 umgerechnet ca. 900tsd Euro.
Was war passiert?
Normalerweise erschienen früher Spiele immer zuerst in Japan, dann in den USA und dann in Europa. Zuallerletzt erschienen sie dann in Australien. Das hat sich ja mittlerweile durch den digitalen Verkauf geändert und Spiele erscheinen immer zuerst in Australien / Neuseeland. Nintendo wollte 2009 mit dem Release vom neuen Wii Spiel "New Super Mario Bros." das ganze umdrehen. Das Spiel sollte am 12. November 2019 zuerst in Australien erscheinen, bevor es dann Tage später in den USA und Europa erscheint.
James Burt war ein richtiger Gaming-Nerd und Nintendo-Fanboy. Seit er 16 war besaß er alle Konsolen und tauschte sich online in einem Gaming-Forum über Spiele aus. Am 6.11.2009 ging James in einem Supermarkt (ähnlich wie Walmart) einkaufen. Zu seiner Überraschung sah er im Videospiele-Regal das neue Nintendo Spiel "New Super Mario Bros Wii". Er ging damit an die Kasse und zu seiner erneuten Überraschung verkauften sie ihm das Spiel 6 Tage vor dem offiziellen Release-Tag. Damit war er wohl einer der ersten Gamer auf der Welt, die neuste Mario-Spiel besaßen.
Stolz gab er auf seinem Online-Forum damit an. Hier gehen die Aussagen auseinander: James Vater sagt, dass die anderen Mitglieder im Forum ihn dazu anstifteten Beweise zu liefern und das Spiel zu teilen. Nintendo wiederum behauptet James hätte es selber gemacht um sich im Forum zu profilieren. Jedenfalls konnte James mit Hilfe des Forums den Kopierschutz umgehen und teilte eine Kopie es Spiels auf dem Forum. Das Spiel wurde insgesamt 50tsd mal heruntergeladen.
Nintendo war darüber nicht erfreut darüber und verklagte James auf 1,5 Mio. AUD. Sie gewannen den Fall und James wurde zu einer Geldstrafe von 1,5 Mio. AUD + 100tsd AUD Anwaltskosten verurteilt.
Interessant ist, dass James Burt selber unter dem Video einen Kommentar abgegeben hat. Demnach musste er nicht ins Gefängnis und musste auch die Geldstrafe nicht zahlen, da er keinerlei wertvolles Eigentum besaß. Nur seine Kreditwürdigkeit sank. Außerdem sieht er seine Schuld ein und ist immer noch ein großer NIntendo-Fan.
Ich frage mich, wie ein solcher Fall wohl in Deutschland ausgegangen wäre?
https://youtu.be/UIC21WNOWl0
Ich fand das Video recht spanend und da es auf Englisch ist wollte ich den Inhalt kurz zusammen fassen:
Der 24-jährige Australier James Burt wurde 2009 von Nintendo auf 1,5 Mio. Australische Dollar + 100tsd Anwaltskosten verklagt. Das waren 2009 umgerechnet ca. 900tsd Euro.
Was war passiert?
Normalerweise erschienen früher Spiele immer zuerst in Japan, dann in den USA und dann in Europa. Zuallerletzt erschienen sie dann in Australien. Das hat sich ja mittlerweile durch den digitalen Verkauf geändert und Spiele erscheinen immer zuerst in Australien / Neuseeland. Nintendo wollte 2009 mit dem Release vom neuen Wii Spiel "New Super Mario Bros." das ganze umdrehen. Das Spiel sollte am 12. November 2019 zuerst in Australien erscheinen, bevor es dann Tage später in den USA und Europa erscheint.
James Burt war ein richtiger Gaming-Nerd und Nintendo-Fanboy. Seit er 16 war besaß er alle Konsolen und tauschte sich online in einem Gaming-Forum über Spiele aus. Am 6.11.2009 ging James in einem Supermarkt (ähnlich wie Walmart) einkaufen. Zu seiner Überraschung sah er im Videospiele-Regal das neue Nintendo Spiel "New Super Mario Bros Wii". Er ging damit an die Kasse und zu seiner erneuten Überraschung verkauften sie ihm das Spiel 6 Tage vor dem offiziellen Release-Tag. Damit war er wohl einer der ersten Gamer auf der Welt, die neuste Mario-Spiel besaßen.
Stolz gab er auf seinem Online-Forum damit an. Hier gehen die Aussagen auseinander: James Vater sagt, dass die anderen Mitglieder im Forum ihn dazu anstifteten Beweise zu liefern und das Spiel zu teilen. Nintendo wiederum behauptet James hätte es selber gemacht um sich im Forum zu profilieren. Jedenfalls konnte James mit Hilfe des Forums den Kopierschutz umgehen und teilte eine Kopie es Spiels auf dem Forum. Das Spiel wurde insgesamt 50tsd mal heruntergeladen.
Nintendo war darüber nicht erfreut darüber und verklagte James auf 1,5 Mio. AUD. Sie gewannen den Fall und James wurde zu einer Geldstrafe von 1,5 Mio. AUD + 100tsd AUD Anwaltskosten verurteilt.
Interessant ist, dass James Burt selber unter dem Video einen Kommentar abgegeben hat. Demnach musste er nicht ins Gefängnis und musste auch die Geldstrafe nicht zahlen, da er keinerlei wertvolles Eigentum besaß. Nur seine Kreditwürdigkeit sank. Außerdem sieht er seine Schuld ein und ist immer noch ein großer NIntendo-Fan.
Ich frage mich, wie ein solcher Fall wohl in Deutschland ausgegangen wäre?
- HerrReineke
- Archduke of Banhammer
- Beiträge: 2130
- Registriert: 6. Apr 2018, 12:03
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Er war damals 24.
Und grobe Ersteinschätzung von dem Wenigen was ich zu dem Fall gelesen habe: Dürfte hier nicht erheblich anders laufen. Klarer Urheberrechtsverstoß, Größenordnung nicht vollkommen unrealistisch. Je nachdem, ob es nur noch um den Schadensersatz ging vor Gericht oder auch noch Unterlassungs- und Auskunftsansprüche könnten die Anwaltskosten niedriger ausfallen (oder sogar höher, je nach konkretem Streitwert).
Und grobe Ersteinschätzung von dem Wenigen was ich zu dem Fall gelesen habe: Dürfte hier nicht erheblich anders laufen. Klarer Urheberrechtsverstoß, Größenordnung nicht vollkommen unrealistisch. Je nachdem, ob es nur noch um den Schadensersatz ging vor Gericht oder auch noch Unterlassungs- und Auskunftsansprüche könnten die Anwaltskosten niedriger ausfallen (oder sogar höher, je nach konkretem Streitwert).
Quis leget haec?
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Da es ums Zivilrecht geht:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
https://www.aufrecht.de/urteile/urheber ... -1710.html
Dass er erst 12 Jahre alt ist, hätte ihn auch in Deutschland nicht geschützt....
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
James Burt hat sich übrigens in den Kommentaren schon dazu geäußert und ein paar Sachen richtig gestellt.
Es waren z.B. 1,5 mio. $ inklusive Gerichtskosten und nicht 1,6 mio., und er hat davon nie etwas gezahlt, weil er in Privatinsolvent gegangen ist und bei seinen Eltern gewohnt hat.
Er schreibt auch, dass er dazu demnächst selber ein Video machen will um die ganze Geschichte zu erzählen.
Sein Kanal:
https://www.youtube.com/c/JamesBurt/videos
EDIT:
Ach lol, ich hätte vielleicht mal den ersten Post bis ganz zum Ende lesen sollen.
Es waren z.B. 1,5 mio. $ inklusive Gerichtskosten und nicht 1,6 mio., und er hat davon nie etwas gezahlt, weil er in Privatinsolvent gegangen ist und bei seinen Eltern gewohnt hat.
Er schreibt auch, dass er dazu demnächst selber ein Video machen will um die ganze Geschichte zu erzählen.
Sein Kanal:
https://www.youtube.com/c/JamesBurt/videos
EDIT:
Ach lol, ich hätte vielleicht mal den ersten Post bis ganz zum Ende lesen sollen.
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Die Überschrift des Threads ist "Nintendo verklagte" - es ist daher offenkundig, dass es sich nicht um Strafrecht handelt. Es geht daher auch nicht um Strafe sondern um Schadenersatz. Da wird dann der zwölfjährige auch in Deutschland nicht zum halben Schadenersatz verurteilt weil er ja noch so jung ist. Da sind die Regeln in Deutschland klar, wer das siebente Lebensjahr vollendet hat und einsichtsfähig ist, ist grundsätzlich haftbar für Schäden, die der anderen verursacht.Floki hat geschrieben: ↑6. Dez 2021, 16:37 Es geht um die zivil- und vor allem strafrechtliche rechtliche Bewertung und da spielt das Alter ja schon eine Rolle. Bei einem 12 jährigen find eine solche Bestrafung überzogen bzw. sie wäre illegal, bei einem 24 jährigen ist sie vollkommen im Rahmen finde ich.
Dass der Schaden hier entsprechend hoch war, weil es ein Super Mario Titel eine Woche vor Release war - extrem dumm gelaufen.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Du bist derjenige, der die Summe im ersten Post als Strafe bzw. Bestrafung bezeichnet hat, dabei ist es einfach nur Schadenersatz - weil Zivilrecht.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
- lolaldanee
- Beiträge: 2105
- Registriert: 2. Jun 2016, 14:05
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Ein klarer Fall von: Man sollte die Nachrichten anderer Menschen erst mal positiv interpretieren
"Offenkundig" heißt in dem Kontext wohl nur, dass man diese Schlussfolgerung aus den Infos ableiten kann, die im Einganspost standen. Du hast da glaub ich zu viel reingelesen.
Was es nicht heißt: "Das ist doch für jeden Deppen offensichtlich!" was du schätzungsweise so ungefähr gelesen hast. Sowas würde nur ein sehr unhöflicher Mensch schreiben. Ich bin mir sicher Rince81 ist kein sehr unhöflicher Mensch.
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Also um klarzustellen: er war zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alt (2009), d.h. er ist jetzt 36.
Verklagt wurde er ziemlich zeitnah nachdem er das Spiel veröffentlicht hat.
Verklagt wurde er ziemlich zeitnah nachdem er das Spiel veröffentlicht hat.
Re: Nintendo verklagte 24-jährigen auf 1,6 Mio. AUD
Die Meme mit den "100 Millionen" für den heißen Kaffee will anscheinend nicht sterben. Oder soll das extrem hyperbolisch gemeint sein? Zwischen 1 Million und 100 Million ist ja schon ein signifikanter Unterschied und inwiefern wären -- hypothetisch -- eine Million USD an Schadensersatz bzw. sog. Strafschadensersatz (punitive damage) für schwerste grob fahrlässig zugefügte Verbrennungen durch einen Riesenkonzern derart "otherworldly", wie es die Verhundertfachung suggeriert? Die müssen ja spinnen die Amis!Floki hat geschrieben: ↑7. Dez 2021, 09:26 Unser Schadensersatzrecht in Deutschland kennt nur die Kompensation des Schadens, die Amerikaner haben in ihren zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen eine traditionell bestrafende Komponente (bspw. 100 Mio für einen zu heißen Kaffee). In den USA kann man daher von einer Bestrafung sprechen. Wie das in Australien ist, weiß ich nicht, aber Du bist ja da offenkundig im Thema.
Wenn ich jedenfalls nicht kläglich unterinformiert bin, dann müsste es um diesen Fall hier gehen, der sich kongruent zur Darstellung bei Wikipedia entwickelt hat: "The jury damages included $160,000 in compensatory damages to cover medical expenses, and $2.7 million in punitive damages, the equivalent of two days worth of McDonald's coffee sales. The trial judge reduced the punitive damages to three times the amount of the compensatory damages, totalling $640,000. The parties settled for a confidential amount before an appeal was decided." https://en.wikipedia.org/wiki/Liebeck_v ... r_lawsuits
Oder wie ist das mit der Katze-trocknen-in-Mikrowellen-Story wiedergegeben in Yakitate!! Japan, dem Anime, der quasi die Brotbackwettbewerbsversion von Yu-Gi-Oh ist? https://www.youtube.com/watch?v=QMH8Tof69SE Wenn ich mich nicht täusche, kommt da später noch eine Szene, die es selbst als Quatsch aufklärt.
Wegen der bestrafenden Komponente im Zivilrecht des deutschen Rechts: In einem Artikel von 2010 im Fachmagazin ZJS heißt es etwa: "Rechtsprechung und herrschende Meinung im Schrifttum gehen davon aus, dass es im deutschen Recht keinen Strafschadensersatz gibt. [...] Der Beitrag [...] demonstriert sodann anhand der Rechtsprechung zum Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Presse sowie weiterer Beispiele aus der Rechtsprechung und moderner Tendenzen in der Gesetzgebung, dass zumindest in der Praxis Schadensersatz in Deutschland keineswegs nur kompensiert, sondern zunehmend weitergehende Strafzwecke verfolgt." http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_3_320.pdf -- Oder hier eine Publikation des Zentrums für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen, 2016: "Jedoch scheinen sich auch im deutschen Recht Tendenzen entwickelt zu haben, die von dem strikten Kompensationsgedanken abweichen und stattdessen, insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, der Präventionsfunktion eine Vorrangstellung zukommen lassen." https://www.uni-bremen.de/fileadmin/use ... 281016.pdf