Rundfunklizenz für Online-Streaming?

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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

meisterlampe1989 hat geschrieben: Vielleicht versteht es der ein oder andere hier nicht oder hat die Artikel dazu nicht gelesen: PietSmiet wurde nicht nur wegen ihrem 24/7-Format von der LMA angemahnt, sondern eben auch ihr normaler Kanal, auf dem sie ab und an streamen.
In seinem eigenen Statement bei Youtube erläutert er aber, dass es um den 24/7-Kanal "PietSmietTV" geht und die Lösung entweder Abschalten ist oder der Antrag einer Lizenz. Der andere Kanal wurde scheinbar nicht moniert.
Ich drücke mich durchgehend unpräzise aus.
Dies ist ein Forum, welches ich in meiner Freizeit besuche, und nicht der wissenschaftliche Nabel der Welt.
Danke für das Verständnis, Goldwaagen bitte bei der Arbeit lassen. :mrgreen:
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

monkeypunch87 hat geschrieben: In seinem eigenen Statement bei Youtube erläutert er aber, dass es um den 24/7-Kanal "PietSmietTV" geht und die Lösung entweder Abschalten ist oder der Antrag einer Lizenz. Der andere Kanal wurde scheinbar nicht moniert.
Dann hast du wahrscheinlich das Update nicht gesehen.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY" onclick="window.open(this.href);return false;
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Axel hat geschrieben: Auch das ist die Aufgabe einer Medienanstalt. Da geht es auch um die Wahrung demokratischer Werte und Meinungsvielfalt und dergleichen. Wenn Du Dir mal die ganzen Fake-News-Anbieter im Netz anschaust, dann merkst Du, dass da sogar immer mal wieder der Tatbestand der Hetze, Verunglimpfung und dergleichen eine Rolle spielt. Auch da kann man derzeit nur mit langjährigen und vor allem teuren Gerichtsverfahren gegen an. Hier muss eine Medienanstalt aber Spielraum haben um schneller agieren zu können.
Das schweift etwas vom Thema ab, aber es gibt parteiübergreifend, von ganz rechts nach ganz links, und aus sehr gutem Grund Vorbehalte gegen eine staatliche oder auch nur halbstaatliche Stelle, die festlegt, was Fake ist und was nicht. Ein "Wahrheitsministerium" passt nicht so recht in eine liberale Demokratie.
Für Hetze gibt es schon das Strafgesetzbuch.
Decius
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Decius »

meisterlampe1989 hat geschrieben: Dagegen hat keiner etwas einzuwenden. Nur es muss halt verhältnismäßig sein und es muss genug Möglichkeiten geben, diese Regelungen zu befolgen, ohne komplett eingeschränkt zu werden.
Beispiel Jugendschutz: Wenn Youtube oder Twitch keine vernünftige Sperre einbaut, z.B. mit Personalausweisnummer, dann kann man als deutscher Let´s Player nach Jugendmedienschutz erst ab 23 Uhr alle Spiele zeigen, während aber gleichzeitig auf internationalen Kanälen mittags Manhunt läuft. Auf der gleichen Plattform. Youtube komplett sperren, wäre Zensur. Deswegen lässt man es momentan was den Jugendschutz angeht außer bei indizierten und beschlagnahmten Spielen einfach laufen. .
Das ist nicht richtig. Aufgrund des Drängens von RBTV um genau die Situation zu entschärfen haben sowohl Twitch als auch Youtube APIs integriert, an denen sich die offiziell von LMA und Jugendschutzbehörden unterstützte Contentfilter für den Jugendschutz anhängen können und Inhalte entsprechend sperren können. So sendet RBTV ab 18, ist aber mit dem Jugendschutz komform - müssen sie auch sein, weil sie nämlich rechtzeitig um eine Lizenz angesucht haben, wie du sagtest, und natürlich empfindliche Strafen drohen, bei einem Verstoß. Jeder Streamer kann also jugendschutzkonform senden, ohne viel Aufwand - er muss den Channel nur als "Ab 18" deklarieren.

Was eine gute Lösung ist (wenn auch Augenauswischerei, weil genug Jugendliche einen Contentfilter locker umgehen können) - vielleicht erinnert sich noch jemand an die vollkommen bescheuerte Lösung vor 5-7 Jahren, wo Videos einfach nur nach 22:00/23:00 Uhr und vor 06:00 Uhr deutscher Ortszeit zugänglich waren, und man als Erwachsener entsprechend gegängelt wurde, in vollkommener Verkenntnis wie das Internet funktioniert.
Timba hat geschrieben:Wow, interessantes Thema.

Wie sieht denn das mit so einer Lizenz aus?
Gilt das nur für 24/7, was wäre mit 24/7 minus 5 Minuten?
24/7 ist vollkommen egal. Es reicht, das es regelmäßig ist, selbst wenn es nur eine Stunde ist. Siehe das Beispiel Heise-Verlag, die sich eine solche Lizenz besorgen mussten, um ihre wöchentliche #heise-Show austrahlen zu dürfen - über ihre Odyssee um etwas zu bekommen, wofür es nicht mal einen Antrag gibt, und warum ihr eigener Anwalt nicht als Jugendschutzbeauftragter fungieren darf, haben sie in einer der c't-Ausgaben im Februar oder März geschrieben. Hat glaube ich 2000 € (edit: es waren 1200 €) an Lizenzgebühr (einmalig) gekostet.

Zitat aus dem Artikel:
Also musste eine Lizenz her. Doch laut der zuständigen Behörde existiere ein Antragsformular für Rundfunkzulassungen nicht. In dieser skurrilen Situation machte sich die zuständige, ausgesprochen hilfsbereite Referentin der NLM die Mühe, alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lizenz zusammenzufassen, die neben dem RStV auch im niedersächsischen Mediengesetz, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder dem Bundeszentralregistergesetz festgelegt sind.
Der Weg, für die „Heise Medien GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Geschäftsführer, eine auf die Verbreitung im Internet beschränkte, unbefristete Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunk gemaß § 20 Absatz 1 Satz 1 RStV“ zu erwirken, war steinig – und kompliziert. Es galt, diverse Kriterien zu erfüllen, Formulare aufzuspüren und zahlreiche Erklärungen abzugeben.


Neben einer kurzen Beschreibung, um was für ein Format es sich handelt, mussten anhand eines Wirtschafts-, Stellen- und Organisationsplans weitere Angaben zur personellen und fnanziellen Ausstattung des Verlags gemacht werden. Kurzum: Der Verlag hatte zu belegen, dass man es sich leisten kann, ein entsprechendes Streaming-Format zu produzieren. Dafür wurde das gesamte Unternehmen durchleuchtet; neben dem Gesellschaftsvertrag und Auszügen aus dem Handelsregister mussten auch Kapital und Stimmrechtsverhältnisse der Heise Gruppe und der verbundenen Unternehmen offengelegt werden. Obendrein galt es, sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen anderer Firmen darzustellen.
Und weil die Heise Gruppe nach wie vor ein Familienunternehmen ist, waren auch Angaben über die Angehörigenverhältnisse der Unternehmerfamilie Heise erforderlich. Damit nicht genug, mussten aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse der beiden Geschäftsführer beantragt und der NLM auf dem Behördenweg zugestellt werden. Erleichterung, als sich wenig überraschend herausstellt: Sie haben eine weiße Weste.
Edit: Ich hätte mir die News schon anhören sollen, Sebastian hat ja genau diese Beispiel super herausgegriffen und sogar mit Interview abgehandelt.
Zuletzt geändert von Decius am 31. Mär 2017, 21:35, insgesamt 5-mal geändert.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Decius hat geschrieben: Das ist nicht richtig. Aufgrund des Drängens von RBTV um genau die Situation zu entschärfen haben sowohl Twitch als auch Youtube APIs integriert, an denen sich die offiziell von LMA und Jugendschutzbehörden unterstützte Contentfilter für den Jugendschutz anhängen können und Inhalte entsprechend sperren können. So sendet RBTV ab 18, ist aber mit dem Jugendschutz komform - müssen sie auch sein, weil sie nämlich rechtzeitig um eine Lizenz angesucht haben, wie du sagtest, und natürlich empfindliche Strafen drohen, bei einem Verstoß. Jeder Streamer kann also jugendschutzkonform senden, ohne viel Aufwand - er muss den Channel nur als "Ab 18" deklarieren.
Da ich die nicht verfolge, habe ich das wohl verpennt. Wie funktioniert denn das? Weil ich kann ja trotzdem einfach drauf, ohne irgendwelche Kontrollen?
Decius
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Decius »

meisterlampe1989 hat geschrieben: Da ich die nicht verfolge, habe ich das wohl verpennt. Wie funktioniert denn das? Weil ich kann ja trotzdem einfach drauf, ohne irgendwelche Kontrollen?
Es gibt zwei (sind glaube ich immer noch zwei) Jugendschutzcontentfilter, die offiziell von den LMA und Jugendschutzbehörde empfohlen werden. Für die kann man als Webseitenanbieter zurückliefern, ab welchem Alter die Webseite - und sogar eingebetteter Content - eingestuft ist. Twitch und YT hatten das lange nicht, und entsprechend durfte RBTV nur "ohne Altersfreigabe" (also Kinderspiele) vor 18:00 Uhr senden, ab 18:00 Uhr "ab 12" (also Kinderspiele) und erst ab 23:00 Uhr Ab 18. Was natürlich extrem einschränkend für einen Sender, bei dem viel Gaming läuft, ist. Also hat man sich mit YT und Twitch USA (mit viel Unterstützung aus den deutschen Niederlassungen) in Verbindung gesetzt, dass die die Webseite so abhändern, dass die eben diese APIs zur Verfügung stellen bzw. denen der Contentfilter konform die Rückmeldung liefern können. Wenn ein Kanal auf "Ab 18" gesetzt wird, wird daher automatisch das an die Contentfilter weitergegeben, und das reicht aus, um jungendschutzkonform senden zu können. Was jeder deutsche Streamer und Youtuber innerhalb von 5 Sekunden setzen könnte, wenn sie wollten.

Die Eltern müssen natürlich die Contentfilter installieren. Aber der Rückgriff auf Contentfilter und die entsprechenden Rückmeldungen der Webseiten an diese war damals vor ein paar Jahren die Einigung, die man erzielt hatte, um Jugendschutz im Internet zu gewährleisten, ohne alle 80 Millionen Erwachsenen im DACH-Raum zu gängeln (Opt-in).

Erledigt natürlich nicht das ganze Lizenzthema.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Decius hat geschrieben: Erledigt natürlich nicht das ganze Lizenzthema.
Na wenn das so einfach ist dann räumt es wenigstens ein Problem eigentlich komplett ab.

Allerdings, und verzeih mir, wenn ich hier dumm wirke, verstehe ich das Prinzip nicht ganz mit den APIs. Muss es nicht irgendeine Einschränkung, z.B. ein Passwort oder sowas geben. Weil so würde das ja nur eine Formalie sein und es würde sich objektiv nichts ändern. Ob ich jetzt ohne das im Hintergrund eine API läuft oder mit mittags Call of Duty spiele ist doch egal, wenn es gar keine Zugangsbeschränkung für Jugendliche gibt.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

OK. Sorry. Mit deinem Edit gerade ist der Schlauch geplatzt auf dem ich stand. Die Content-Filter müssen selbst installiert werden.
Darth_Mueller

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Darth_Mueller »

Was fällt dieser Anstalt eigentlich ein, so einfach geltendes Recht auch anzuwenden, wo die Generation Twitch/Youtube doch soviel schlauer wie alle anderen ist....
Ich finde das eine gute Sache, man denke nur mal an die Themen CS:Go-Lotto, Schleichwerbung, gekaufte reviews und der ganze Rest, dann sollte man einsehen daß das auf keinen Fall ohne staatliche Regulierung geht.

Und die 1000-10000€ für die Lizenz, sorry bei wem die anklopfen, der kann sich das leisten.
Decius
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Decius »

Ach ja, AeB würde vermutlich mit dem Feedback-Stream auch eine Lizenz benötigen, weil regelmäßig und angekündigt.
Decius
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Decius »

Axel hat geschrieben:
Decius hat geschrieben:weil regelmäßig
Nein. "Am jeden fünften Dienstag eines Monats" ist weit davon entfernt regelmäßig zu sein. Jede Woche, jeden Tag, usw. - das ist regelmäßig. Also wenn es einen wiederkehrenden gleichbleibenden Rhythmus gibt.
Jeder fünfte Dienstag ist ein regelmäßiger Rythmus, wenn auch ein recht seltener. Ich kann mit der Information alle geplanten Termine dieses Jahr anhand nennen. Wenn du ein Datum ermitteln kannst, ohne das ich dir den Tag jedes Mal vorher sagen zu müssen, ist das die Definition von regelmäßig.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Das mit den Contentfiltern und APIs auf Youtube und Twitch scheint aber relativ unbekannt zu sein. Auch unter Streamern selbst. Denn in der Newssendung sagt auch der Jurist von Heise dass man dann mit der Lizenz erst nach 22 Uhr "Killerspiele"(seine Worte) zeigen darf.
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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

Axel hat geschrieben:Aber Hauptsache wir haben uns mal wieder schön empört. :-)
Da ist nichts verkehrt dran. :naughty:

Und ich halte es weiterhin für Quatsch da einen rechtlichen deutschen Rahmen rumzupacken, wenn es nicht mindestens eine EU-weite Regelung gibt. :violin:
Ich drücke mich durchgehend unpräzise aus.
Dies ist ein Forum, welches ich in meiner Freizeit besuche, und nicht der wissenschaftliche Nabel der Welt.
Danke für das Verständnis, Goldwaagen bitte bei der Arbeit lassen. :mrgreen:
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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

Man darf sich auch aufregen und empören, wenn man sich nicht vollumfänglich informiert hat. :violin:
Ich drücke mich durchgehend unpräzise aus.
Dies ist ein Forum, welches ich in meiner Freizeit besuche, und nicht der wissenschaftliche Nabel der Welt.
Danke für das Verständnis, Goldwaagen bitte bei der Arbeit lassen. :mrgreen:
Siel
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Siel »

Update:

https://youtu.be/4fLFMR3ura0" onclick="window.open(this.href);return false;
der unbestechliche
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Registriert: 1. Jun 2016, 21:10

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von der unbestechliche »

Darth_Mueller hat geschrieben:Was fällt dieser Anstalt eigentlich ein, so einfach geltendes Recht auch anzuwenden, wo die Generation Twitch/Youtube doch soviel schlauer wie alle anderen ist....
Ich finde das eine gute Sache, man denke nur mal an die Themen CS:Go-Lotto, Schleichwerbung, gekaufte reviews und der ganze Rest, dann sollte man einsehen daß das auf keinen Fall ohne staatliche Regulierung geht.

Und die 1000-10000€ für die Lizenz, sorry bei wem die anklopfen, der kann sich das leisten.
Ziemlich naive Sicht. Reine Abzocksender wie 9live oder AstroTv haben auch Lizenzen erhalten und über viele Jahre die Leute verarscht. Und gegen Schleichwerbung und CS-Lotto könnte man auch so vorgehen, wenn man wollte.
Man kann ja darüber nachdenken, das System zu reformieren. Aber einfach Uraltgesetze auf das Internet zu übertragen ist Blödsinn.
Darth_Mueller

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Darth_Mueller »

der unbestechliche hat geschrieben:
Darth_Mueller hat geschrieben:Was fällt dieser Anstalt eigentlich ein, so einfach geltendes Recht auch anzuwenden, wo die Generation Twitch/Youtube doch soviel schlauer wie alle anderen ist....
Ich finde das eine gute Sache, man denke nur mal an die Themen CS:Go-Lotto, Schleichwerbung, gekaufte reviews und der ganze Rest, dann sollte man einsehen daß das auf keinen Fall ohne staatliche Regulierung geht.

Und die 1000-10000€ für die Lizenz, sorry bei wem die anklopfen, der kann sich das leisten.
Ziemlich naive Sicht. Reine Abzocksender wie 9live oder AstroTv haben auch Lizenzen erhalten und über viele Jahre die Leute verarscht.
Und man hört auch regelmäßig daß die Spaß mit den Medienanstalten haben, da gibt es immerhin eine Kontrollinstanz die aktiv werden kann.
Ob die ihren Job gut oder schlecht macht ist ein anderes Thema
Die product-placement-nicht deklarierer auf Youtube haben da wesentlich weniger Probleme, da wird verarscht nach Strich und Faden, aber wehe im Tatort ist eine Pepsi Dose zu sehen.
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XfrogX
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von XfrogX »

Finde einfach die Haltung von einigen sehr merkwürdig, Gesetze sind veraltet also lasst sie mal ignorieren.

Gesetze müssen eingehalten werden. Gerade wegen diesem ignorieren werden sie ja so alt. Jetzt wendet man sie an damit da mal was wachgerüttelt wird. Am Ende kommt sicher eine neue Version wie gut oder schlecht die ist ist ne andere frage.

Aber einfach bestehende Gesetze ignorieren weil veraltet ist sicher etwas das keiner sagen würde wenn es zu seinem Nachteil gemacht wird.
Peninsula
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Peninsula »

XfrogX hat geschrieben:Aber einfach bestehende Gesetze ignorieren weil veraltet ist sicher etwas das keiner sagen würde wenn es zu seinem Nachteil gemacht wird.
Naja, soweit ich weiß, ging es bei den "alten" Gesetzen aber um RundFUNKangebote. Und die Definition selbiger wurde dann im Laufe der Zeit IMO recht willkürlich so erweitert, dass damit auch Dinge darubter fallen, für die eine Lizenzvergabe in dieser Form einfach keinen Sinn macht. Der Aufschrei gilt also nicht der Anwendung veralteter Gesetze - RundFUNKlizenzen dürfen meinetwegen gerne weiterhin nach diesen Richtlinien vergeben werden, sondern der völligen Unangemessenheit dieser Richtlinien fürs Internet.
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echtschlecht165
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von echtschlecht165 »

XfrogX hat geschrieben:Finde einfach die Haltung von einigen sehr merkwürdig, Gesetze sind veraltet also lasst sie mal ignorieren.

Gesetze müssen eingehalten werden. Gerade wegen diesem ignorieren werden sie ja so alt. Jetzt wendet man sie an damit da mal was wachgerüttelt wird. Am Ende kommt sicher eine neue Version wie gut oder schlecht die ist ist ne andere frage.

Aber einfach bestehende Gesetze ignorieren weil veraltet ist sicher etwas das keiner sagen würde wenn es zu seinem Nachteil gemacht wird.
ich amüsier mich jedesmal, wie die Menschen in Deutschland ganz brav an der Roten Fussgängerampel warten, selbst wenn mitten in der Nacht ist und weit und breit kein Auto zu sehen ist.

Gesetz ist Gesetz!!
In Stein gemeißelt
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