Hab zwei juristische Staatsexamina erfolgreich hinter mich gebracht, weil ich nicht so schlau war, nach 4 Semestern die Segel zu streichen. Ich hatte sogar Rundfunkrecht im Schwerpunkt. Leider habe ich inzwischen den Großteil wieder vergessen und die Fachliteratur weggeworfen. Unter teleologischen Gesichtspunkten kann man sicher gute Argumente gegen eine streng grammatische Auslegung finden. Vor allem im Hinblick darauf, dass die Einordnung als Rundfunk derzeit automatisch zur Lizenzpflicht führt. Andererseits passen viele andere Instrumente des Rundfunkrechts sehr gut auf Angebote auf Youtube oder Twitch und ermöglichen eine mE erforderliche Regulierung.Andre Peschke hat geschrieben:zackzackab hat geschrieben: Ich will nur in die Diskussion einwerfen: Gesetzestexte lesen sich häufig viel eindeutiger, als sie sind. Was zB unter dem Begriff der Linearität zu verstehen ist, was wirklich "gleichzeitig" bedeutet etc ist scheinbar alles nicht unbedingt mit dem intuitiven Verständnis identisch. Ganz abgesehen von den Zweifeln daran, ob das Gesetz überhaupt noch zeitgemäß ist. Siehe zB dieses Interview:
Andre
Die Ansicht, die in dem von Dir verlinkten Artikel vertreten wird, finde ich nicht unsympathisch; mit ihr käme man an einer Entweder-oder-Lösung vorbei:
Rundfunk ja (und damit grundsätzlich Regulierung ja),
aber Lizenzpflicht nein (verfassungskonforme Reduktion allein der Lizenzpflicht).
Allerdings müssten dafür die Landesmedienanstalten für sich in Anspruch nehmen, trotz ihrer Gesetzesbindung die derzeit im Rundfunkstaatsvertrag geregelte uneingeschränkte Lizenzpflicht unangewendet zu lassen (Verwerfungskompetenz der Verwaltung). Das würde Rechtsfortbildung der Verwaltung bedeuten und ob und inwieweit sie das darf, ist umstritten. Dass die staatlichen Akteure davor bislang jedenfalls bei umsatzstarken Unternehmen wie Piet Smiet zurückschrecken, halte ich nicht für falsch. Zudem müssten die Medienanstalten sich bei einer verfassungskonformen Reduktion überlegen, wie weit die Vorschrift reduziert werden soll. Vereinfachtes statt normales Zulassungsverfahren oder sogar bloße Anzeigepflicht? Und die Behörden würden sich dem Vorwurf aussetzen, bloß noch mehr Rechtsunsicherheit zu schaffen und in die Kompetenz des Gesetzgebers einzugreifen. Im Ergebnis ist deren aktuelle Linie in der Hoffnung auf eine baldige Reform daher absolut nachvollziehbar.