Runde #135: Wolfenstein - The New Colossus

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Stuttgarter
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von Stuttgarter »

Odradek hat geschrieben:
johnnyD hat geschrieben: Und zu behaupten, man würde seiner Vergangenheit besser gerecht werden wenn man es nur ausblendet in genau der deutschen Version ist der Gipfel sondergleichen.
Wo hat sie das behauptet? Hast Du die Stelle dazu, so hab ich es nämlich auch überhaupt nicht wahrgenommen, sondern sie warnte davor, dass etwa gewisse Symboliken (Hakenkreuze etc.) durch übermäßigen Gebrauch in der Pop-Kultur ihre Sonderstellung verlieren. Ein Einwand, den ich durchaus berechtigt sehe.
Genau andersrum wird ein Schuh draus - sie sagte explizit, sie würde sich wünschen, dass sämtliche Versionen so wie die deutsche wären. Also nix deutscher Sonderweg - sondern internationale Sensibilität bei dem Thema.

Ich teile ihre Meinung im übrigen auch nicht. Finde aber, dass sie nachvollziehbar argumentiert hat.
vorübergehend
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von vorübergehend »

billi hat geschrieben:Das USK-Verfahren ist kein Verwaltungsakt einer Behörde, sondern ein Beschluss einer GmbH - dagegen kann man keinen Gerichtsprozess führen [...]
Ich bin dem gegenüber der Meinung, dass es durchaus Verwaltungsakte (bzw. deren Verweigerung, wenn eine Kennzeichnung verweigert wird) der obersten Landesbehörden sind, vgl. § 14 Abs. 2 und 6 JuSchG und Artikel 1 der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz vom 22. April 2013.
Dementsprechend denke ich, dass man dagegen auch vor einem Verwaltungsgericht klagen können muss.
Zuletzt geändert von vorübergehend am 30. Nov 2017, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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billi
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Re: RE: Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von billi »

johnnyD hat geschrieben:Allerdings bin ich durchaus der Meinung, dass USK Einstufungen durchaus anfechtbar sind, schon allein aus dem Grund weitreichender wirtschaftlicher Auswirkungen je nach Alterseinstufung. Insofern muss man keineswegs etwas in den Handel bringen, nein, man kann juristisch an der Ablehnung der USK bereits ansetzen, die eine Sigel-Vergabe verweigert.
Also bei der USK kannst du direkt Berufung einlegen, das ist in der Geschäftsordnung so hinterlegt (vgl. §§13 - 15 Grundsätze der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Darüber hinaus dürfte es schwierig werden, ein Verfahren bei einem ordentlichen Gericht durchzuführen (wobei ich nicht ausschließen möchte, das es Gründe geben könnte, wo das geht).

Aber selbst wenn du ein USK-Siegel bekommen würdest, schützt dich das im Fall "Hakenkreuze" nicht vor dem Staatsanwalt. Dem ist wie gesagt die USK komplett egal, der handelt ausschließlich nach § 86 StGB
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billi
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von billi »

vorübergehend hat geschrieben:
billi hat geschrieben:Das USK-Verfahren ist kein Verwaltungsakt einer Behörde, sondern ein Beschluss einer GmbH - dagegen kann man keinen Gerichtsprozess führen [...]
Ich bin dem gegenüber der Meinung, dass es durchaus Verwaltungsakte der obersten Landesbehörden sind, vgl. § 14 Abs. 2 und 6 JuSchG und Artikel 1 der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz vom 22. April 2013.
Dementsprechend denke ich, dass man dagegen auch vor einem Verwaltungsgericht klagen können muss.
Nun, ich bin kein Jurist, aber um gegen etwas klagen zu können, muss man ja konkret gegen ein Gesetz verstoßen. Und in den beiden genannten Absätzen steht ja nur drin, dass die Landesbehördendas das Thema "delegieren" dürfen und dann das "Urteil" der USK gleichzusetzen mit dem Urteil der Landesbehörde ist (im Umkehrschluss heißt das, dass es aber kein Urteil der Landesbehörde ist).
Wäre es Ein Verwaltungsakt, dann hätte ja jedes USK-Urteil ein Aktenzeichen und müsste auch von der Landesbehörde ausgestellt werden. Das ist soweit ich weiß nicht so.

Aber wie gesagt: ich bin kein Jurist.

Nichtsdestotrotz würde eine Klage gegen die USK auf Basis des Jugendschutzgesetzes nichts bei der Thematik "Hakenkreuze" bringen.
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vorübergehend
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von vorübergehend »

billi hat geschrieben:(im Umkehrschluss heißt das, dass es aber kein Urteil der Landesbehörde ist).
Doch, ich denke schon, denn in Art. 1 der genannten Vereinbarung heißt es:
"Die Prüfungsvoten der USK sind mit der Unterzeichnung des Freigabedokuments durch die Ständige Vertreterin oder den Ständigen Vertreter von den obersten Landesbehörden als eigene Entscheidung übernommen, und die Bildträger gemäß § 14 Abs. 2 JuSchG von ihnen gekennzeichnet [...]."
Das gleiche folgt, denke ich, aus § 14 Abs. 6 JuSchG.
billi hat geschrieben:Nichtsdestotrotz würde eine Klage gegen die USK auf Basis des Jugendschutzgesetzes nichts bei der Thematik "Hakenkreuze" bringen.
Sehe ich auch so, ohne das aber wirklich durchdacht zu haben, siehe § 14 Abs. 3 und § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG: Kein § 86a StGB. Selbst wenn die USK bewusst gegen ihre eigenen Prüfkriterien (und möglicherweise? ihren gesetzlichen Auftrag) verstoßen und wegen Hakenkreuzen eine Kennzeichnung verweigern sollte, um eine richterliche Entscheidung herbeizuführen verstehe ich nicht, inwiefern eine (verwaltungsgerichtliche?) Klage dagegen Rechtsklarheit bringen würde im Hinblick auf die Strafbarkeit.

Ich glaube bei "Telemedien" (also "Online-Spiele" und reine Downloadtitel?) ist § 86a StGB durchaus ein Jugendschutzkriterium (Vgl. JMStV). Also könnte man bei einem Onlinespiel oder ausschließlich über das Internet verbreiteten Spielen möglicherweise inzident eine Gerichtsentscheidung über die Strafbarkeit von Hakenkreuzen in einem Spiel herbeiführen, ohne es vorher veröffentlichen zu müssen. :think: Alles unter dem Vorbehalt, dass das viel Spekulation und Halbwissen bei mir ist und nicht gründlich durchdacht.
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johnnyD
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von johnnyD »

Soderle, Feierabend.

Auf Basis des Artikels der Gamestar "Hakenkreuze in Spielen - der Haken am Kreuz" (http://www.gamestar.de/artikel/hakenkre ... 56481.html" onclick="window.open(this.href);return false; - GS Plus Paywall) wurde folgendes ausgeführt.

Fall 1: es müsste an einem spezifischen Fall gerichtlich durchexerziert werden, dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in digitalen Spielen eben nicht strafbar sind (OTon von Uwe Engelhard, damals und ggf. noch heute ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehöhrde bei der USK.

Gabs noch nicht und müsste wie etwas oben schon erwähnt tatsächlich vom Publisher dann so ergehen, dass er ein Spiel ohne USK Siegel auf den Markt bringt, beschlagnahmt wird und in einem jahrelangen Prozess zu beweisen versucht, dass die enthaltene Symbolik keine rechte Propaganda darstellt und analog zum Film zu bewerten sei. Fazit: völlig unmöglich

Fall 2: Ein Publisher reicht das Spiel bei der USK ein und verweigert die Aufforderung, Hakenkreuze aus seinem Spiel zu streichen (exemplarisch die internationale Version von Wolfenstein). USK verweigert Kennzeichnung, Publisher legt Einspruch ein und kann gegen die dahinterstehende Landesjugendbehörde auf Verwaltungsakt-Basis klagen. DIESE Klage hätte große Aussicht auf Erfolg. Diese Ausführungen stammen vom damaligen und ggf. noch heute tätigen Geschäftsführer der USK, Felix Falk

Insgesamt wurde zwischen der obersten Landesjugendbehörde, dem BIU und der USK bereits Abstimmungsgespräche geführt, selbst Medienanwälte wie Dr. Martin Bahr und Bundesverbände wie der deutsche Richterbund würden diesem positiv gegenüber stehen.

Der eklatante Unterschied zu Filmen (FSK) ist nämlich, dass es eben nicht erforderlich ist wie bei der USK, bereits bei der Einreichung des Mediums zu versichern, dass keine verfassungsfeindliche Symbolik beinhaltet ist. Hier wird eben genau jene Sozialadäquanz geprüft, inwieweit die nationalsozialistische Symbolik im Sinn des Strafgesetzbuches als Propagandamittel verwendet wird. Genau das, was dann eigentlich Staatsanwaltschaft und BPjM tun würden. Und das eigentlich nur durch ein falsch ausgelegtes Gerichtsurteil, dass sich mit der Sozialadäquanz nicht einmal beschäftigt hat -.-
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Puschkin
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von Puschkin »

FYI: Die Spieleveteranen haben den Franz Matzke, der Marketingmensch für Bethesda Deutschland in der Folge 108 zu Gast. Und befragen ich ihn auch zur Deutschen Fassung von Wolfenstein New Colossus sehr ausführlich:
http://www.spieleveteranen.de/archives/2326" onclick="window.open(this.href);return false;
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Antiidiotika
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Re: Wolfenstein 2: The new Colossus

Beitrag von Antiidiotika »

Im Prinzip wäre auch ein §131 als mögliches Verfahren bei Spielen möglich, wo würde es sich denn Unterscheiden? Letzlich sind beides nur Paragraphen in Gesetzbüchern.
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