Soderle, Feierabend.
Auf Basis des Artikels der Gamestar "Hakenkreuze in Spielen - der Haken am Kreuz" (
http://www.gamestar.de/artikel/hakenkre ... 56481.html" onclick="window.open(this.href);return false; - GS Plus Paywall) wurde folgendes ausgeführt.
Fall 1: es müsste an einem spezifischen Fall gerichtlich durchexerziert werden, dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in digitalen Spielen eben nicht strafbar sind (OTon von Uwe Engelhard, damals und ggf. noch heute ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehöhrde bei der USK.
Gabs noch nicht und müsste wie etwas oben schon erwähnt tatsächlich vom Publisher dann so ergehen, dass er ein Spiel ohne USK Siegel auf den Markt bringt, beschlagnahmt wird und in einem jahrelangen Prozess zu beweisen versucht, dass die enthaltene Symbolik keine rechte Propaganda darstellt und analog zum Film zu bewerten sei. Fazit: völlig unmöglich
Fall 2: Ein Publisher reicht das Spiel bei der USK ein und verweigert die Aufforderung, Hakenkreuze aus seinem Spiel zu streichen (exemplarisch die internationale Version von Wolfenstein). USK verweigert Kennzeichnung, Publisher legt Einspruch ein und kann gegen die dahinterstehende Landesjugendbehörde auf Verwaltungsakt-Basis klagen. DIESE Klage hätte große Aussicht auf Erfolg. Diese Ausführungen stammen vom damaligen und ggf. noch heute tätigen Geschäftsführer der USK, Felix Falk
Insgesamt wurde zwischen der obersten Landesjugendbehörde, dem BIU und der USK bereits Abstimmungsgespräche geführt, selbst Medienanwälte wie Dr. Martin Bahr und Bundesverbände wie der deutsche Richterbund würden diesem positiv gegenüber stehen.
Der eklatante Unterschied zu Filmen (FSK) ist nämlich, dass es eben nicht erforderlich ist wie bei der USK, bereits bei der Einreichung des Mediums zu versichern, dass keine verfassungsfeindliche Symbolik beinhaltet ist. Hier wird eben genau jene Sozialadäquanz geprüft, inwieweit die nationalsozialistische Symbolik im Sinn des Strafgesetzbuches als Propagandamittel verwendet wird. Genau das, was dann eigentlich Staatsanwaltschaft und BPjM tun würden. Und das eigentlich nur durch ein falsch ausgelegtes Gerichtsurteil, dass sich mit der Sozialadäquanz nicht einmal beschäftigt hat -.-