Hab ich ... ich hoffe das die Orginaltöne unter "Bonusmaterial" fällt aber es gab diesmal keine Erwähnung im cast...zackzackab hat geschrieben: Schau mal in den Wochenplan.
Reportage: Verfassungswidrige Symbole
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
- Andre Peschke
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Ja, das IST das Bonusmaterial.Raptor 2101 hat geschrieben:Hab ich ... ich hoffe das die Orginaltöne unter "Bonusmaterial" fällt aber es gab diesmal keine Erwähnung im cast...zackzackab hat geschrieben: Schau mal in den Wochenplan.
Andre
- Andre Peschke
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Die Frage stelle ich Marek im Interview, das am Mittwoch erscheint. Nicht mehr sicher, was er gesagt hat, aber die korrekte Antwort dürfte folgende sein:Ricer hat geschrieben:Falls du Marek Brunner zu dem Thema in Zukunft befragst, wäre es interessant zu erfahren, wo der Handlungsspielraum der USK entstanden ist!? (Den ich begrüße!)
Die Darstellung von Hitler ist nicht pauschal verboten, sondern nur, wenn er in positiver Konnotation gezeigt wird. Büsten, Portraits etc die Hitler als Führer und Staatsmann zeigen, fallen unter 86a. Die Portraits in HOI4 dürften davon betroffen sein. Hitler, das Polygonenmodell, in Sniper Elite 3 allerdings nicht.
Beim 86a läuft die Prüfung quasi zweistufig. Erste Stufe: Ist ein Verstoß gegen 86a gegeben. Wenn ja, folgt danach die zweite Stufe in Form der Sozialadäquanzprüfung (ist der Verstoß ausnahmsweise straflos - das ist auch wichtig im juristischen Kontext. Selbst bei sozialadäquanter Verwendung bleiben die Kennzeichen an sich immer verboten. Es folgt nur keine Strafe nach §86a.). Die USK scheint diese zweite Stufe nicht bzw. nur sehr eingeschränkt durchzuführen. Bei Sniper Elite 3 ist jedoch schon sehr wahrscheinlich, dass es sich gar nicht erst um ein verfassungswidriges Kennzeichen nach §86a handelt. Daher geht das klar und kriegt eine Kennzeichnung. Wäre bei Wolfenstein und Hitler bestimmt auch so gelaufen (an den Hakenkreuzen wäre es aber 100% gescheitert).
Man muss zudem immer noch erwägen, dass eine Zensur vom Hersteller freiwillig vorgenommen wurde und die USK damit gar nichts zu tun hatte.
Andre
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Meine Hochachtung, völlig überraschend und höchst informativ. Bestätigt meine Auffassung und Einschätzung der Situation und beleuchtet detailliert, dass es eben ein riesengroßes Dilemma ist. Diese Dienstanweisung
Eine kleine Ergänzung zu Punkt 3, Alternative 2: Bethesda könnte eben die internationale Version nicht nur in den Handel bringen, sondern sie wie anschließend erläutert ohne in Verkehrbringung bei der USK zur Prüfung einreichen, um dann den Verwaltungskladdaradatsch in Gang zu setzen.
Letztendlich hätten wir bereits eine Instanz, die dann im Rahmen jeder Einreichung die Sozialadäquanz prüfen könnte, man muss nur irgendwie dieses Urteil vom Tisch bekommen, um damit die Spruchpraxis der obersten Landesjugendbehörden zu ändern. Irgendwie kommt mir Passierschein A38 in den Sinn...
Eine abschließende Frage blieb jedoch unbeleuchtet: wie verhält es sich, wenn ich mit 36 Jahren über VPN mir eine internationale Version kaufe und spiele? Jochen hat ja eben diese getestet und auch ich bin kein wirklicher Freund von Zensur (und darüber hinaus Verstümmelung von Story/Inhalt). Gibt es da eine halbwegs gangbare Grauzone? Kann mir jemand was?
Eine kleine Ergänzung zu Punkt 3, Alternative 2: Bethesda könnte eben die internationale Version nicht nur in den Handel bringen, sondern sie wie anschließend erläutert ohne in Verkehrbringung bei der USK zur Prüfung einreichen, um dann den Verwaltungskladdaradatsch in Gang zu setzen.
Letztendlich hätten wir bereits eine Instanz, die dann im Rahmen jeder Einreichung die Sozialadäquanz prüfen könnte, man muss nur irgendwie dieses Urteil vom Tisch bekommen, um damit die Spruchpraxis der obersten Landesjugendbehörden zu ändern. Irgendwie kommt mir Passierschein A38 in den Sinn...
Eine abschließende Frage blieb jedoch unbeleuchtet: wie verhält es sich, wenn ich mit 36 Jahren über VPN mir eine internationale Version kaufe und spiele? Jochen hat ja eben diese getestet und auch ich bin kein wirklicher Freund von Zensur (und darüber hinaus Verstümmelung von Story/Inhalt). Gibt es da eine halbwegs gangbare Grauzone? Kann mir jemand was?
"Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen!"
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
So lange du mit der Version keinen Handel bzw. keine entsprechende Propaganda betreibst, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Die internationale Fassung ist in Deutschland nicht verboten. Selbst der Besitz von "Mein Kampf" ist AFAIK nicht strafbar.johnnyD hat geschrieben:Eine abschließende Frage blieb jedoch unbeleuchtet: wie verhält es sich, wenn ich mit 36 Jahren über VPN mir eine internationale Version kaufe und spiele? Jochen hat ja eben diese getestet und auch ich bin kein wirklicher Freund von Zensur (und darüber hinaus Verstümmelung von Story/Inhalt). Gibt es da eine halbwegs gangbare Grauzone? Kann mir jemand was?
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Hm okay, könnte Steam irgendwann meckern? Oder tangiert die das nicht?
"Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen!"
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Wirklich saubere Arbeit! Vielen Dank dafür.Andre Peschke hat geschrieben: Die Frage stelle ich Marek im Interview, das am Mittwoch erscheint.
- Andre Peschke
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Ja, klar. Aber wie erklärt hat Bethesda kein Interesse daran, sich damit einer möglichen negativen PR auszusetzen.johnnyD hat geschrieben:MEine kleine Ergänzung zu Punkt 3, Alternative 2: Bethesda könnte eben die internationale Version nicht nur in den Handel bringen, sondern sie wie anschließend erläutert ohne in Verkehrbringung bei der USK zur Prüfung einreichen, um dann den Verwaltungskladdaradatsch in Gang zu setzen.
Andre
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Wohl wahr :/
"Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen!"
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Danke für die schöne Reportage! War sehr interessant!
- Mr. Trombone
- Beiträge: 401
- Registriert: 15. Okt 2015, 16:56
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Achso, dann habe ich das tatsächlich missverstanden. Umso besser, dann habe ich kaum Zweifel, dass eine strategisch geschickte Klage Erfolg hätte. Danke für die KlarstellungAndre Peschke hat geschrieben:Ja, so hab ich das auch im Sinn und so gemeint. Aber man kann das sicher missverstehen.zackzackab hat geschrieben:Ich hab bei dem betreffenden Satz auch kurz gestutzt, aber ich meine, Du hättest "zB" gesagt und das OLG als Beispiel für ein Obergericht genannt. Fand ich daher unproblematisch.
Andre
Schade. Es hätte mich auch gewundert, aber ganz ausgeschlossen war es nicht. Schließlich ist eine Dienstanweisung erst einmal nur eine Verwaltungsvorschrift, die als Runderlass jedenfalls ab und zu online sind. Beispielsweise die Dienstanweisung für die Bezirksbrandmeister.Andre Peschke hat geschrieben:Nein, das ist ja eine interne Mitteilung. Selbst die USK-Mitarbeiter konnten mir nicht sagen, was da genau drin steht. Die OLJB wollten sich wie gesagt ohne Zustimmung der Pressestelle dazu nicht äußern. Offizielle Anfrage diesbezüglich ist raus, aber keine Antwort.
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Was ich mich manchmal frage, ob es möglich ist einen absichtlichen Präzedenzfall zu erzeugen? Vielleicht in Form eines eigenständig entwickelten Spiels, welches einige der Fallstricke enthält, vorfinanziert als eine Art Community-Projekt oder gar Kickstarter.Andre Peschke hat geschrieben:Ja, klar. Aber wie erklärt hat Bethesda kein Interesse daran, sich damit einer möglichen negativen PR auszusetzen.johnnyD hat geschrieben:MEine kleine Ergänzung zu Punkt 3, Alternative 2: Bethesda könnte eben die internationale Version nicht nur in den Handel bringen, sondern sie wie anschließend erläutert ohne in Verkehrbringung bei der USK zur Prüfung einreichen, um dann den Verwaltungskladdaradatsch in Gang zu setzen.
Andre
Immerhin müsste es keine schlechte PR befürchten bzgl. eines bleibenden Imagesschadens. Die Hürde der Entwicklung ist mit RPG-maker oder 3D-Engine relativ gering, selbst auf Steam einstellen kostet "nur" 100$.
Bái Zuô!
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Ein Spiel zu erstellen mag relativ günstig sein, aber das ist bei Weitem nicht die einzige Hürde. Es muss aber auch eine gewisse Wertigkeit besitzen, um einer entsprechenden Prüfung und Einordnung (z.B. als Kunstwerk) Stand zu halten. Ist das Spiel nicht wichtig / groß genug, taugt es gegebenenfalls nicht als Musterbeispiel für zukünftige Produktionen. Hinzu sind der Klageweg ziemlich teuer und der Zeitaufwand recht hoch. Ansonsten hätte es diesen Versuch mit Sicherheit schon gegeben.
- Sebastian Solidwork
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Mich würde es sehr freuen wenn diese Reportage der (Mit-)Stein des Anstoßes wäre, dass jemand der Beteiligten die notwendigen Schritte wagt.
Letztlich ist dann wohl doch Wolfenstein 2, dass mit seiner Selbstzensur über Gebühr den Anstoß an verschiedenen Stellen gibt, mal über die aktuellen Sachverhalte nachzudenken und zu berichten.
Leider seit ihr ja kein Printmagazin am Kiosk, wo man mit passendem Titelblatt auf solche Themen aufmerksam und sie damit verbreiten könnte.
Daher mein Bitte: In einiger Zeit, wie die USK-Folge, dieses Werk kostenfrei veröffentlichen. Dafür zahl ich als Backer mein Geld gerne. Von mir auch in gekürzter Textform um dem kostenpflichtigen Audioformat noch eine Exklusivitäten zu lassen.
(Oder ist auch schon der Kreis der Backer groß genug um Aufmerksamkeit zu erzeugen? Bzw. sind in ihm bedeutsame Persönlichkeiten enthalten, die sich evtl davon anregen lassen werden?)
Letztlich ist dann wohl doch Wolfenstein 2, dass mit seiner Selbstzensur über Gebühr den Anstoß an verschiedenen Stellen gibt, mal über die aktuellen Sachverhalte nachzudenken und zu berichten.
Leider seit ihr ja kein Printmagazin am Kiosk, wo man mit passendem Titelblatt auf solche Themen aufmerksam und sie damit verbreiten könnte.
Daher mein Bitte: In einiger Zeit, wie die USK-Folge, dieses Werk kostenfrei veröffentlichen. Dafür zahl ich als Backer mein Geld gerne. Von mir auch in gekürzter Textform um dem kostenpflichtigen Audioformat noch eine Exklusivitäten zu lassen.
(Oder ist auch schon der Kreis der Backer groß genug um Aufmerksamkeit zu erzeugen? Bzw. sind in ihm bedeutsame Persönlichkeiten enthalten, die sich evtl davon anregen lassen werden?)
„Schönheit ist auch immer ethisches Empfinden.“
Umweltschutz beginnt im Geldsystem.
Fix the system!
Der Sinn des Lebens ist, dass Menschen voller Sinn das niemals wissen müssen. - Gunter Dueck in Omnisophie
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Zwei Spiele will ich hier erwähnen. Zum einen Bundesfighter II Turbo, ein satirisches Spiel im Stil von Street Fighter zur Bundestagswahl. Hier sieht Gauland bei seiner Sprungattacke aus wie ein Hakenkreuz. http://bundesfighter.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier scheint das LKA Baden-Württemberg immerhin zu ermitteln.
Dann gibt es noch das alte "Werbespiel" Dunkle Schatten 2 das vom Bundesministerium des Inneren damals herrausgegeben wurde. Hier gab es auch ein Hakenkreuz im Spiel, zu sehen hier: http://www.mobygames.com/game/dos/dunkl ... tId,26532/" onclick="window.open(this.href);return false;
Mich würde interessieren, wie es hierbei rechtlich aussieht. Gab es damals was das angeht Probleme?
Hier scheint das LKA Baden-Württemberg immerhin zu ermitteln.
Dann gibt es noch das alte "Werbespiel" Dunkle Schatten 2 das vom Bundesministerium des Inneren damals herrausgegeben wurde. Hier gab es auch ein Hakenkreuz im Spiel, zu sehen hier: http://www.mobygames.com/game/dos/dunkl ... tId,26532/" onclick="window.open(this.href);return false;
Mich würde interessieren, wie es hierbei rechtlich aussieht. Gab es damals was das angeht Probleme?
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Funfact: Wer den "Hakenkreuz-Angriff" aka. "Volksverräter!-Angriff" spamt, ist gegen die KI unbesiegbar. Im Hintergrund der Gauland Map ist auch der viel diskutierte Galgen zu sehen.Rossy hat geschrieben:Zwei Spiele will ich hier erwähnen. Zum einen Bundesfighter II Turbo, ein satirisches Spiel im Stil von Street Fighter zur Bundestagswahl. Hier sieht Gauland bei seiner Sprungattacke aus wie ein Hakenkreuz. http://bundesfighter.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Möchte mich auch dem allgemeinen Lob anschließen. Der Shadowdrop ohne Ankündigung hat die Überraschung zum Wochenstart perfekt gemacht . Das war mal wieder eine der Folgen, mit denen ich gerne hausieren gehe werde. Das ganze Thema ist ja eine Diskussion die gerne heiß und mit viel Halbwissen geführt wird. Schön, dass dann mal derart kompetent zusammengestellt und veranschaulicht wurde.
Der ganze Sachverhalt mit der internen Dienstanweisung war mir bisher gänzlich unbekannt. Und es erscheint mir zumindest fraglich, ob diese Dienstanweisung nicht veröffentlicht gehört. Wenn sie den ständigen Vertretern wirklich vorschreibt, bestimmte Prüfungen (Spiele mit Hakenkreuzen) prinzipiell abzulehnen, dann ist hat diese doch theoretisch unmittelbare Außenwirkung auf Dritte. Eben all jene die solche Spiele zur Prüfung einreichen. Wenn ich nix übersehe, sollte das Fehlen der Veröffentlichung dann zur Unwirksamkeit der Dienstanweisung führen.
Der ganze Sachverhalt mit der internen Dienstanweisung war mir bisher gänzlich unbekannt. Und es erscheint mir zumindest fraglich, ob diese Dienstanweisung nicht veröffentlicht gehört. Wenn sie den ständigen Vertretern wirklich vorschreibt, bestimmte Prüfungen (Spiele mit Hakenkreuzen) prinzipiell abzulehnen, dann ist hat diese doch theoretisch unmittelbare Außenwirkung auf Dritte. Eben all jene die solche Spiele zur Prüfung einreichen. Wenn ich nix übersehe, sollte das Fehlen der Veröffentlichung dann zur Unwirksamkeit der Dienstanweisung führen.
- Andre Peschke
- Beiträge: 9846
- Registriert: 9. Jan 2016, 16:16
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Unwahrscheinlich. Keine der beteiligten Parteien kann behaupten, dass ihr das neu sei. Das ganze ist ein Kreislauf des Absicherns und weilSebastian Solidwork hat geschrieben:Mich würde es sehr freuen wenn diese Reportage der (Mit-)Stein des Anstoßes wäre, dass jemand der Beteiligten die notwendigen Schritte wagt.
Das wäre gar nicht mal so billig. Allein das Verfahren bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung durchzufechten wird einen 5-stelligen Betrag an Anwaltskosten etc benötigen. Plus die Kosten der Entwicklung des Spiels (siehe Betrag von Nobody: Es reicht nicht, ein paar Hakenkreuze in den RPG-Maker zu klatschen). Und dann muss sich auch da jemand finden, der das freiwillig ausfechten möchte. Würdest du das Risiko eingehen wollen, dass die BILD ein Foto von dir abdruckt: "Dieser Mann will Hakenkreuze salonfähig machen" - mit allen Konsequenzen hinsichtlich zukünftiger und gegenwärtiger Arbeitgeber, Bekannter etc? Bist du medienerfahren genug, um dann in Interviews die ganze Sache so zu vertreten, dass das nicht in einer Katastrophe endet?NDA hat geschrieben:Was ich mich manchmal frage, ob es möglich ist einen absichtlichen Präzedenzfall zu erzeugen? Vielleicht in Form eines eigenständig entwickelten Spiels, welches einige der Fallstricke enthält, vorfinanziert als eine Art Community-Projekt oder gar Kickstarter.
Ist alles nicht unmöglich, aber deutlich schwieriger, als es vielleicht auf den ersten Blick scheint. Und ich weiß nicht, ob man dafür via Kickstarter 150-200k einsammeln kann, die man mindestens bräuchte.
Andre
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Vielen Dank für die wirklich sehr interessante und ausführliche Reportage!
Eine Frage hätte ich dazu noch:
In der Reportage wurde ja ausgiebig auf die Spruchpraxis der USK eingegangen. Hier wurde ja auch angemerkt, dass man u.U. gegen eine Verweigerung der USK-Kennzeichnung klagen könnte. Mal angenommen, das würde jemand erfolgreich machen und die USK würde ihre Spruchpraxis ändern, so dass verfassungswidrige Symbole nicht mehr automatisch zu einer Verweigerung der Kennzeichnung führen würden.
Wäre das wirklich die Lösung des "Problems"?
Wäre es dann nicht trotzdem theoretisch noch möglich, dass ein Spiel aufgrund der einschlägigen StGB-Paragraphen von einem anderen Gericht "kassiert" wird (bundesweite Beschlagnahme, etc.) , welches u.U. ähnlich dem OLG Frankfurt argumentiert? Das USK-Siegel schütz ja nur gegen eine "Indizierung", die ist ja ein "Werkzeug des Jugendschutzes". In Richtung Strafrecht hat es ja keine Auswirkung. Hier müsste ja theoretisch nur irgendein Bürger Anzeige erstatten, dann würden die Ermittlungen losgehen. Das würde ja zusätzlich bedeuten, dass ein Spielehersteller sich nicht mehr automatisch darauf verlassen kann, dass er, sofern sein Produkt ein USK-Siegel hat, es in Deutschland ohne Rechtsprobleme veröffentlichen kann.
Oder sehe ich hier was falsch?
Eine Frage hätte ich dazu noch:
In der Reportage wurde ja ausgiebig auf die Spruchpraxis der USK eingegangen. Hier wurde ja auch angemerkt, dass man u.U. gegen eine Verweigerung der USK-Kennzeichnung klagen könnte. Mal angenommen, das würde jemand erfolgreich machen und die USK würde ihre Spruchpraxis ändern, so dass verfassungswidrige Symbole nicht mehr automatisch zu einer Verweigerung der Kennzeichnung führen würden.
Wäre das wirklich die Lösung des "Problems"?
Wäre es dann nicht trotzdem theoretisch noch möglich, dass ein Spiel aufgrund der einschlägigen StGB-Paragraphen von einem anderen Gericht "kassiert" wird (bundesweite Beschlagnahme, etc.) , welches u.U. ähnlich dem OLG Frankfurt argumentiert? Das USK-Siegel schütz ja nur gegen eine "Indizierung", die ist ja ein "Werkzeug des Jugendschutzes". In Richtung Strafrecht hat es ja keine Auswirkung. Hier müsste ja theoretisch nur irgendein Bürger Anzeige erstatten, dann würden die Ermittlungen losgehen. Das würde ja zusätzlich bedeuten, dass ein Spielehersteller sich nicht mehr automatisch darauf verlassen kann, dass er, sofern sein Produkt ein USK-Siegel hat, es in Deutschland ohne Rechtsprobleme veröffentlichen kann.
Oder sehe ich hier was falsch?
Our words are backed with NUCLEAR WEAPONS
Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole
Nein, das sollte kein Problem sein, denn Aufgabe der USK wäre es ja dann, eben die Sozialadäquanz mit zu berücksichtigen und nicht per se bei Vorhandensein von besagter Symbolik eine Kennzeichnung zu verweigern.
Eine Handhabung, die bei der FSK (Zuständig für Filme) bereits genau so praktiziert wird. Zumindest wäre das meine Sicht der Dinge.
Eine Handhabung, die bei der FSK (Zuständig für Filme) bereits genau so praktiziert wird. Zumindest wäre das meine Sicht der Dinge.
"Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen!"