Reportage: Verfassungswidrige Symbole

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JanTenner
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von JanTenner »

Während ihr noch schwadroniert und über das pädagogisch wertvolle Attentat 1942 diskutiert hat Bundesfighter 2 Turbo die Sache einfach mal durchgezogen :)
Bundesfighter II Turbo - Staatsanwaltschaft geht nicht gegen Hakenkreuz vor
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mausdoadschmatza
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von mausdoadschmatza »

Dazu hier noch der ausführliche Bericht vom Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler über den Vorgang

https://vdvc.de/blog/2018/05/08/hakenkr ... -ii-turbo/
JanTenner
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von JanTenner »

Mag sich bitte jemand die Arbeit machen und allen falschen Aussagen auf den vorherigen 4 Seiten knallharte Fakten aus dem vdvc Artikel gegenüberstellen :D
meisterlampe1989

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von meisterlampe1989 »

Wie André es sagt. Solange an irgendeinem Hebel ein Publisher oder ein Politiker etwas "für" Hakenkreuze in Videospielen machen müsste, wird sich im Großen und Ganzen NICHTS ändern. Es wird so etwas wie Bundesfighter 2 oder 1942 geben, bei dem es wirklich eindeutig feststeht, dass es sich um Satire bzw. pädagogische Aufklärung handelt, aber sonst kommen wir da nicht vom Fleck.

Ich glaube sogar, dass selbst wenn es irgendwann einmal höchstrichterlich erlaubt sein dürfte Hakenkreuze in Spielen zu verwenden, dass das in Deutschland so mancher Publisher trotzdem weg lässt, weil er schlechte Presse fürchtet. Man siehe den Selbstzensur-Overkill von Bethesda bei Wolfenstein, wo sogar Pressevertreter gebeten wurden, nicht darüber zu sprechen, dass es Nazis sind.

Es wird einen kleinen Fortschritt geben, aber das war es dann auch.
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mausdoadschmatza
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von mausdoadschmatza »

erst mal hier noch der gesamte Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft, den der Verband verlinkt hat.
https://vdvc.de/blog/wp-content/uploads ... fahren.pdf

Ich fasse mal "kurz" die wichtigsten Inhalte zusammen:

Zum konkreten Fall, es handelt sich bei Bundesfighter 2 Turbo um ein kostenloses Browsergame (http://www.bundesfighter.de). Im Grunde ein Street Fighter 2 Klon mit Politikerskins, bei den Alexander Gauland ein Hakenkreuz werfen kann. Das Spiel wurde zur Bundestagswahl 2017 von Bohemian Browser Ballett, einem vom öffentlich rechtlichen FUNK finanzierten Programm veröffentlicht.

Einer Anzeige beim bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart folgte kein Ermittlungsverfahren, da es keine gesetzliche Grundlage für Ermittlungen gäbe (§ 152 Abs. 2 StPO)

Die wichtigsten Aussagen aus dem Schreiben:

Zwar unterliegt das im Spielverlauf zu erkennende spiegelverkehrte Hakenkreuz grundsätzlich § 86 a Abs.1 bzw. Abs. 2 StGB. Jedoch scheidet eine Strafbarkeit in konkreten Fall aufgrund der Anwendung der Soziatadäquanzklausel nach § 86a Abs. 3 StGB i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB aus.

Nach hiesiger Bewertung dient das Onlinespiel ,,Bundesfighter“ sowohl der Kunst als auch der staatsbürgerlichen Aufklärung.

Hinsichtlich der Einordnung als Kunst" kann dahin gestellt bleiben, inwieweit moderne Computer- bzw- Konsolenspiele - wie etwa Filme - generell als Kunst einzuordnen sind und welche Folgen eine solche Einordnung für die Darstellung von verbotenen Symbolen in solchen Spielen hätte.


Bei dem Online-Spiel ,,Bundesfighter“ handelt es sich jedoch nicht um ein übliches Spiel, auf das der Anzeigeerstatter in seiner Anzeige Bezug nimmt. Vielmehr ist dieses Spiel nach hiesiger Bewertung als Satire in Form eines Online-Spiels zu betrachten und entsprechend zu bewerten.


Alleine die gewählte Form der Satire rechtfertigt hier nach hiesiger Auffassung keine andere Bewertung.


Ergänzend dazu die Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart:

In der Literatur gilt das Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahr 1998 als überholt (vgl. Schwiddessen, Computer und Recht, Band 31, Heft 2/2015 Seiten 92–126)

Damals gab es noch keine gesetzlichen Alterskennzeichnungen was sich 2003 mit dem neuen Jugendschutzgesetz geändert habe.

Ich würde auch behaupten, dass diese Aussagen wegen des speziellen Charakters des Spiels dann doch mit Vorsicht zu genießen sind. Explizit wird keine generelle Aussage getroffen. Hier ist wieder das alte Motto, wenn ein Grund reicht, muss ich die anderen nicht wirklich behandeln.
Das dürfte keinen Anwalt eines teuren Spiels überzeugen, ein Spiel mit Hakenkreuzen durchzuwinken.
meisterlampe1989

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von meisterlampe1989 »

mausdoadschmatza hat geschrieben: 8. Mai 2018, 16:56 Bei dem Online-Spiel ,,Bundesfighter“ handelt es sich jedoch nicht um ein übliches Spiel, auf das der Anzeigeerstatter in seiner Anzeige Bezug nimmt. Vielmehr ist dieses Spiel nach hiesiger Bewertung als Satire in Form eines Online-Spiels zu betrachten und entsprechend zu bewerten.
Und da ist der Knackpunkt, der meine Freude über die Entwicklung eigentlich komplett eindampft: Kein "übliches Spiel".

Ergo: Die Sozialadequanzklausel darf angewendet werden, weil die Staatsanwaltschaft es gar nicht als Computerspiel bewertet. Zu früh gefreut.
Zuletzt geändert von meisterlampe1989 am 8. Mai 2018, 19:03, insgesamt 2-mal geändert.
Jochen

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von Jochen »

V.a. in Verbindung mit:

"Hinsichtlich der Einordnung als Kunst" kann dahin gestellt bleiben, inwieweit moderne Computer- bzw- Konsolenspiele - wie etwa Filme - generell als Kunst einzuordnen sind und welche Folgen eine solche Einordnung für die Darstellung von verbotenen Symbolen in solchen Spielen hätte."

Die entscheidende Frage wurde also - wieder - nicht beantwortet.
Rince81
Beiträge: 8760
Registriert: 21. Dez 2015, 04:30

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von Rince81 »

Auch sonst ist leider völlig "wertlos".
Ein Staatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf und bekommt Rückendeckung von der Generalstaatanwaltschaft. Gut. Der nächste Staatsanwalt - vielleicht sogar der im Büro nebenan kann das bei nächster Gelegenheit völlig anders sehen und von der selben Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls Rückendeckung bekommen. Sowas ist eine Einzelfallentscheidung ohne jede Bindungswirkung für irgendwen.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
monieu
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von monieu »

Naja, aber euch ist schon klar, dass die Welt, wo man ein verfassungsfeindliches Symbol in ein Spiel einarbeiten darf, eine ist, wo Staatsanwaltschaften sich nicht die Mühe machen, eine Strafverfolgung aufzunehmen? Sollten wir bereits in so einer Welt leben, könnt ihr lange auf ein Urteil warten. :D

Gerade nochmal eine technische Frage: Ist das Hakenkreuz auch dann verboten, wenn es (aus dem Kontext erkenntlich) ein nicht mit dem Nationalsozialismus assoziiertes Symbol ist, etwa als Wan/Man-Symbol in einer buddhistischen Darstellung?
euph
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von euph »

Auf den GermanDevDays wird es zu dem Thema ein (hoffentlich) interessantes Streitgespräch mit Kai Bodensiek und Petra Fröhlich geben:

https://www.germandevdays.com/program

Wird Jochen auch wieder vor Ort sein?

Edit: Sehe gerade, das er sogar in einem der Vorträge mit auf dem Podium ist. Damit hat sich diese Frage ja beantwortet :-)
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HerrReineke
Archduke of Banhammer
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von HerrReineke »

Grad auch ein weiterer Bericht zu "Attentat 1942" bei der Gamestar

Nach offiziellen Verlautbarungen wollen die scheinbar )doch) versuchen es hier durch die USK zu bekommen.
Der Entwickler: hat geschrieben:"Es wird nicht einfach, aber wir sind entschlossen, Attentat 1942 auf die eine oder andere Weise in Deutschland zu veröffentlichen. Wir werden das Spiel inhaltlich nicht verändern oder zensieren, um ein USK-Rating zu bekommen. Entweder werden wir es in seiner Original-Form in Deutschland veröffentlichen, oder gar nicht. Uns ist die komplizierte Rechtslage in Deutschland bewusst und wir arbeiten an einer Lösung."
Quis leget haec?
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lolaldanee
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von lolaldanee »

meisterlampe1989 hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:15
mausdoadschmatza hat geschrieben: 8. Mai 2018, 16:56 Bei dem Online-Spiel ,,Bundesfighter“ handelt es sich jedoch nicht um ein übliches Spiel, auf das der Anzeigeerstatter in seiner Anzeige Bezug nimmt. Vielmehr ist dieses Spiel nach hiesiger Bewertung als Satire in Form eines Online-Spiels zu betrachten und entsprechend zu bewerten.
Und da ist der Knackpunkt, der meine Freude über die Entwicklung eigentlich komplett eindampft: Kein "übliches Spiel".

Ergo: Die Sozialadequanzklausel darf angewendet werden, weil die Staatsanwaltschaft es gar nicht als Computerspiel bewertet. Zu früh gefreut.
wenn ich das nur lese geht mir schon wieder die Hutschnur hoch, da tobt mein innerer Wolfgang Walk
Offensichtlich kann ein Spiel keine Satire sein... Ich möchte mal die Argumention hören: Kein üblicher Film, weil das ist ja Satire, und damit nicht als Film zu bewerten

So oft kann ich meinen Kopf da gar nicht auf den Tisch schlagen wie ich will....
meisterlampe1989

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von meisterlampe1989 »

lolaldanee hat geschrieben: 9. Mai 2018, 13:58 wenn ich das nur lese geht mir schon wieder die Hutschnur hoch, da tobt mein innerer Wolfgang Walk
Offensichtlich kann ein Spiel keine Satire sein... Ich möchte mal die Argumention hören: Kein üblicher Film, weil das ist ja Satire, und damit nicht als Film zu bewerten

So oft kann ich meinen Kopf da gar nicht auf den Tisch schlagen wie ich will....
Das kann man so auslegen und da wir hier in Deutschland alle da sehr... sensibilisiert worden sind, legen wir das natürlich auch gerne abwertend aus.

Aber eigentlich sagt die Staatsanwaltschaft ja nur, dass es eine Satire ist, die das Medium eines (Online-)Spiels nutzt. Ich bin kein Jurist und kann das nicht fein auseinanderklamüsern, aber die Staatsanwaltschaft sagt ja selber quasi, dass sie die Frage, was ein Spiel darf explizit nicht beantworten möchte.
Satire ist ja laut Defintion eine eigene Kunstform, die nicht an ein bestimmtes Medium gebunden ist. Diese Medien sind nur Ausdrucksformen. Ich denke hier steht einfach der Wert der Satire darüber, dass dem Medium eigentlich verboten wird ein Hakenkreuz darzustellen.
Für die ist das schlicht und einfach gar kein Fall, der darum geht, was ein Computerspiel darf.
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Sebastian Solidwork
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Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von Sebastian Solidwork »

https://www.eurogamer.de/articles/2018- ... er-2-turbo
"Sperren sich die Ständigen Vertreter gegen eine Freigabe, bleibt der Weg einer Verpflichtungsklage auf Kennzeichenerteilung über den Verwaltungsklagegerichtsweg. Hier dürfte auch relativ schnell eine höchstrichterliche Entscheidung beim BVerwG erreicht werden können. Der einreichende Publisher kann sich alleine durch die Einreichung auch nicht strafbar machen. Mit Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 87, 209) wurde klargestellt, dass das Einreichen eines Mediums bei einer Selbstkontrolle zum Erhalt einer Freigabe durch die Landesjugendbehörden nicht als Anlass genommen werden kann, eine vorgezogene Strafverfolgung auszulösen, da die Veröffentlichung eben noch nicht stattgefunden hat. Eine Einziehung eines zur Prüfung eingereichten Mediums wäre durch das Grundgesetz verbotene Vorzensur des Staates. Gleiches müsste für eine vereitelte Einreichung gelten (vgl. USK-Prüfantrag)."
„Schönheit ist auch immer ethisches Empfinden.“

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Der Sinn des Lebens ist, dass Menschen voller Sinn das niemals wissen müssen. - Gunter Dueck in Omnisophie
meisterlampe1989

Re: Reportage: Verfassungswidrige Symbole

Beitrag von meisterlampe1989 »

Für die Gesamtlage wäre es also besser, wenn abgelehnt werden würde, denn nur dann würde gerichtlich verhandelt.

Wenn die ständigen Vertreter schlau sind und den Weg "normalen Spielen" weiter komplett verschließen wollen würden, winken sie es durch.
Bei Beschwerden wegen Gleichbehandlung könnte man immer behaupten, dass 1942 ja ein "Serious Game" war.

Da Politiker gar nicht so dumm sind, wie viele glauben, wird letzteres passieren. Wollen wir wetten?
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