Stuttgarter hat geschrieben:Je weniger "Meta-Ebene" ein Kunstwerk hat, umso enger werden eben die staatlichen Fesseln.
Reden wir nun vom Staat - d.h. dem Gesetzgeber - oder davon, welches Maß von Kunstfreiheit
wir uns hier wünschen? Die Staatsperspektive erscheint mir persönlich wenig zielführend. Weder ich noch du sind Gesetzgeber, d.h. deren Perspektive ist nicht meine und nicht deine. Ich würde dir insofern widersprechen, dass ich sage: Kunst darf auch einfach Schund sein. Kunstfreiheit nur auf
erbauliche und
pädagogisch wertvolle Kunst zu reduzieren, missfällt mir sehr. Ich würde sagen, dass auch Müll, Schund, Dreck und Murks, der keine Meta-Ebene und in keinerlei Hinsicht wertvoll, erbaulich oder bildend ist, ebenfalls von der Kunstfreiheit gedeckt sein sollte. Zumindest müsste man argumentieren, warum derartige Werke ausgenommen werden sollten. Man beschränkt die Kunst ja bereits wenn man sie auf die Funktion reduziert, "bildend" sein zu müssen. Da kommt man schnell in Gefilde der Anfangszeit des Romans, der ja seinerseits kritisiert wurde, nur "Schund" zu sein. Trivialliteratur wurde ja mit einem vergleichbaren Argument aus dem Bereich des Erlaubten entfernt, da sie der Jugend kein gutes Vorbild sei.
Stuttgarter hat geschrieben:Da der Staat jederzeit abwägen muss, wieviel Beeinträchtigung einer Freiheit durch das Gewähren einer anderen Freiheit potentiell vorhanden ist.
Da wäre die Frage, welche Freiheit durch die Existenz von Gal Gun 2 gefährdert sei. Oder, konkret gefragt: In welcher Hinsicht geht von Gal Gun 2 eine "Gefährdung" für Jugendliche aus? Ich habe mein Problem mit dem Begriff der "Jugendgefährdung", weil er sehr paternatlistisch daherkommt. Der Begriff suggeriert, man würde den Jugendlichen etwas vorenthalten, um sie vor einer Gefahr zu schützen: "Ich verbiete dir das, aber das ist nur zu deinem Besten." Ich würde sagen, in der Definition dessen, was eine Gesellschaft - auch du und ich - als Gefährdung der Jugend versteht, geben wir in erster Linie eine Selbstauskunft über unsere eigenen Moralvorstellungen. Es ist eher ein Statement, als dass es wirklich ein "Schutz" darstellt.
Warum man Jugendlichen den Alkohlkonsum nicht erlaubt oder Kinder nicht mit Feuer spielen lässt erscheint mir evident; die Gefahr ist ersichtlich. Aber von welcher Art von Gefahr reden wir bei sexualisierten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen - und welche Evidenz liegt vor, dass es hier eine Gefährdung gibt? Mir scheint, bei "Jugendgefährdung" geht es weniger darum, einen konkreten Schaden von Jugendlichen abzuwenden, als vielmehr ein moralische Grenzziehung vorzunehmen. Das ist legitim; aber dann sollte man es auch so nennen.