johnnyD hat geschrieben: ↑1. Jul 2018, 01:23
"Mir wurde auf Basis eines NDAs noch nie mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, selbst bei einem Leak. Das wäre nach deutschem Recht nach allem was ich weiß ohnehin nicht durchsetzbar."
Diese Pseudo-Argumentation macht mich immer ganz besonders wütend.
Das ist die "Ich habe noch nie einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens bekommen" Argumentation. So ähnlich wie "wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten"
Es mag ja sein, dass Firmen NDAs in der Regel nicht durchsetzen, aber das jetzt als Argument dafür anzubringen man könne diese ja ohne Vorbehalte unterschreiben ist extrem schwach.
Außerdem zeugt es von Survivorship-Bias, Es mag vielleicht noch niemand Heiko Klinge mit einer Klage wegen eines NDAs gedroht haben, aber es kommt nichtsdestotrotz regelmäßig vor, dass Redaktionen, Blogs oder Journalisten wegen NDAs verklagt werden, es hat vielleicht einfach noch nie die Gamestar oder die PC Games Hardware getroffen.
Auch im zweiten Punkt macht es sich Herr Klinge zu einfach, es mag vielleicht tatsächlich "nach deutschem Recht" nicht durchsetzbar sein. Eine US-Firma kann aber jederzeit als Gerichtsstand ein US-Gericht festlegen (US Gerichte können sich auch selbst einfach als zuständig erklären) und es würde mich auch nicht überraschen wenn NVidia in den Bedingungen des NDA als Gerichtsstand die USA festlegt. Da es sich um einen Vertrag zwischen Firmen handelt ist das ohne weiteres möglich.
Edit:Selbstverständlich hat auch NVidia einen Verweis auf den Gerichtsstand im NDA. Zitat: "The laws of the State of Delaware, without reference to conflict of law principles, shall govern this Agreement"