Die GS hat mittlerweile ja ein Update der USK erhalten. Kenner dürften wissen, dass da aber generell nicht viel rum kommt außer Gemeinplätzen bzw. rechtlichen Erläuterungen. Die USK an sich ist im Endeffekt eine GmbH, welche mit ihren Kunden in einem Vertrags-/Vertrauensverhältnis steht. D.h. sie geben nichts Preis, wenn sie nicht explizit die Genehmigung bekommen haben oder die Info eh schon hinlänglich öffentlich ist (und man muss dann meiner Erfahrung nach auch schon sehr gezielt fragen). Mehr Infos bekommt man von den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), welche in den USK-Gremien mit Vorsitz hocken und die Hintergründe der jeweiligen Altersfreigabe (oder -verweigerung) gerne paraphrasieren. Die sg. Jugendentscheide sind aber an sich auch nicht-öffentlich, kommt man nicht ran. Die sg. "USK-Gremien" bestehen im Endeffekt auch nicht aus "der USK", sondern unabhängigen Jugenschutzsachverständigen und eben OLJB. Wobei kein Mensch so weit immer differenzieren mag, ist schlicht realitätsfern, das zu erwarten (macht bei der FSK auch keiner; die USK ist nur sensibler, vermutlich wegen den elendigen Vorwürfen, dass die Industrie sich die Freigaben angeblich aussuchen dürfte).
Im Vergleich: Die BPjM rückt zwar ihre Indizierungsentscheidungen gerne mal nicht raus, mit Argumenten wie Schutz der öffentlichen Ordnung (was u.U. nachvollziehbar ist, da sie teils üble Inhalte vorgesetzt bekommen) und auch Persönlichkeitsrechten (Anonymisieren wie bei Gerichtsurteilen ist angezeigt; ein Problem ist auch Wettbewerbsnachteile, da die BPjM in der Regel den Kunstgehalt bestimmen muss, was oft wenig wohlwollend ausfällt), ist aber eine Bundesbehörde, also generell etwas offener, da kein Vertragsverhältnis vorliegt. (so veröffentlichen sie diverse Entscheidungsbegründungen auf ihrer Website; im Gegensatz dazu hab ich bis jetzt noch nie einen vollständigen Jugendentscheid der USK gesehen).
Da dies nun gesagt ist: Die Meldung von GS ist irreführend. Post Scriptum wurde vermutlich nicht in einem USK-Gremium im Regelverfahren, unter dem hoheitlichen Verwaltungsakt gekennzeichnet, sondern die Einschätzung fiel informell im USK-Counsel-Angebot. Dies ergibt sich aus den Zeitrahmen, wenn man das rekonstruiert, und auch etwas durch das Wording des Entwicklers, wobei der generell nicht viel Ahnung von der Thematik zu haben scheint (was legitim ist, just saying). Das Beratungsangebot hilft immerhin bei der "Analyse und Bewertung von konkreten Spielinhalten", ist billiger, schneller und wird mutmaßlich öfters benutzt, wenn der Inhalt am Rande des Möglichen steht, um nicht zu viele (Selbstzensur-)Anläufe für eine reguläre Kennzeichnung zu erhalten.
http://www.usk.de/extramenue/login/publ ... /beratung/
Relevant ist das an sich schon, wenn es darum geht, dass die USK nun eine Spruchpraxis etablieren muss. Das geschieht eher nicht, wenn die Inhalte gar nicht erst regulär eingereicht werden. Andererseits kann man schon vermuten, dass das, was sie in der Beratung sagen, auch stimmen dürfte. Aber wer weiß, was da genau gesagt wurde und wie es aussehen würde, wenn man bis zur Appellation geht.