Dachte bis grad, dass es solche Fälle konkret schon bei iTunes gegeben habe; scheint aber etwas komplexer zu sein, als es zumindest teils dargestellt wurde in manchen Fällen.Andre Peschke hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 14:43Selbst in dem Fall ging es ja nur um die Möglichkeit, ohne dass es tatsächlich eingetreten wäre.Rigolax hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 14:01siehe auch Debatten bei digitalen Film-"Käufen" bei Amazon: https://www.hollywoodreporter.com/thr-e ... eo-content
Vorstellbar ist es natürlich, aber in Bezug auf den konkreten Fall auf den sich meine Antwort bezog, sehe ich das nicht (du ja auch nicht).
Beim Fall der für Deutschland zugeordnete Nutzer zum Steam-Kauf gesperrten 'adult only'-Inhalten ist die Frage, was Valve machen soll, wenn eine Landesmedienanstalt, wie die MA HSH, an sie herantritt und 'bittet' (mehr als darum bitten können die wohl erstmal nicht, da Valve rechtlich nicht relevant in DE sitzt, trotz der Hamburg-GmbH, glaub ich) um Unzugänglichmachung (edit: oder Altersverifikation) bereits im 'Besitz' befindlicher Inhalte. Es wäre ja grundsätzlich rechtlich schräg, wenn Valve an dem Punkt sagt, dass sie nicht deutschem Recht folgen würden, weil das zu kompliziert und PR-technisch schlecht sei etc. Ich weiß nicht, ob sich überhaupt bei den Landesmedienanstalten speziell dazu Gedanken gemacht werden oder die das bewusst schon nicht ansprechen, was aber auch schräg wäre. Ich mein nur, das ist der eigentliche elephant in the room.