Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
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Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Einige haben es sicher schon auf twitter gelesen (danke Onkel Jo), die BPjM hat eine Indizierung der US-Version von Wolfenstein 2 verneint.
Ich hoffe ja, dass ich das Spiel nicht noch einmal kaufen muss um die "uncut" zu bekommen. Zuerst muss natürlich die USK das Spiel einstufen und das Geolock muss entfernt werden.
https://www.gamersglobal.de/news/153528 ... -indiziert
Ich hoffe ja, dass ich das Spiel nicht noch einmal kaufen muss um die "uncut" zu bekommen. Zuerst muss natürlich die USK das Spiel einstufen und das Geolock muss entfernt werden.
https://www.gamersglobal.de/news/153528 ... -indiziert
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Also wenn Bethesda jetzt nicht bei der USK aufschlägt...
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
- Andre Peschke
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Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Die BPjM prüft nicht bzgl. Hakenkreuzen - die sind denen egal, weil sie mit Jugendschutz nichts zu tun haben. Ich hatte dazu im Rahmen der Reportage ein Interview mit der BPjM, dass leider wegen technischer Probleme mit der Aufnahme nicht veröffentlicht werden konnte. Deswegen sind auch Spiele wie das Original-Wolfenstein nie wegen der Hakenkreuze indiziert worden, sondern wegen Gewalt, Kriegsverherrlichung etc.
Andre
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Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Bethesda prüft wohl bereits eine Veröffentlichung der Originalversion in Deutschland: https://www.gameswirtschaft.de/politik/ ... eaktionen/
Fände ich gut. Habe mit der Switch-Version nicht ganz so viel Spaß und auf das VPN-Harakiri wahrlich keine Lust
Fände ich gut. Habe mit der Switch-Version nicht ganz so viel Spaß und auf das VPN-Harakiri wahrlich keine Lust
"I'm still tired from all the crossfit this morning" - "It's pronounced croissant and you ate 4 of them"
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Das stimmt, andererseits war das Setting laut Prüfstelle der Kern der Beratung.Andre Peschke hat geschrieben: ↑12. Dez 2018, 12:53 Die BPjM prüft nicht bzgl. Hakenkreuzen - die sind denen egal, weil sie mit Jugendschutz nichts zu tun haben. Ich hatte dazu im Rahmen der Reportage ein Interview mit der BPjM, dass leider wegen technischer Probleme mit der Aufnahme nicht veröffentlicht werden konnte. Deswegen sind auch Spiele wie das Original-Wolfenstein nie wegen der Hakenkreuze indiziert worden, sondern wegen Gewalt, Kriegsverherrlichung etc.
Andre
undIm Zentrum der Beratung standen eine mögliche Verharmlosung des Nationalsozialismus aufgrund der im Spiel vorkommenden Darstellung Adolf Hitlers sowie die Frage, ob der Nationalsozialismus durch seine Verwendung als Spielesetting eine Banalisierung erfahre bzw. ein die Persönlichkeitsentwicklung gefährdendes Geschichtsverständnis transportiert werde. Dies wurde durch das Gremium verneint. Insbesondere war bei der Entscheidungsfindung die im Spiel angelegte eindeutige „Gut-Böse-Zeichnung“ und die historische Einordnung, in deren Kontext die Verwendung der NS-Symbolik erfolgt, zu berücksichtigen.
Im Endeffekt hat Bethesda hier einmal die Jugendgefährdung des Settings durchgeprüft und verneint und nebenbei sich auch um einen ordentlichen Teil der Sozialadäquanz gekümmert. Wenn Bethesda es jetzt nicht versucht, dann werden wir in Deutschland nie ein ungeschnittenes Wolfenstein sehen.Der Prüfumfang der BPjM war aufgrund der für die deutsche Fassung des Spiels vorausgegangenen Alterskennzeichnung („keine Jugendfreigabe“) im Rahmen der Verfahren bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingeschränkt und bezog sich im Wesentlichen auf die Wirkung der im Unterschied zur deutschen Fassung in ihrer Deutlichkeit gesteigerten Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus, insbesondere durch die Darstellung von Hakenkreuzen und der Person Adolf Hitlers.
Aufgrund des jugendschutzrechtlich vorgegebenen Prüfumfangs war auch nicht über die strafrechtliche Relevanz hinsichtlich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zu entscheiden. Die Prüfung erfolgte aufgrund der im Jugendschutzgesetz normierten sowie im Rahmen der Spruchpraxis fortentwickelten Tatbestände der Jugendgefährdung.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Passend dazu - Wolfenstein 3D wurde auf Liste B folgeindiziert: https://www.foruncut.com/2018/12/wolfen ... indiziert/Andre Peschke hat geschrieben: ↑12. Dez 2018, 12:53 Die BPjM prüft nicht bzgl. Hakenkreuzen - die sind denen egal, weil sie mit Jugendschutz nichts zu tun haben. Ich hatte dazu im Rahmen der Reportage ein Interview mit der BPjM, dass leider wegen technischer Probleme mit der Aufnahme nicht veröffentlicht werden konnte. Deswegen sind auch Spiele wie das Original-Wolfenstein nie wegen der Hakenkreuze indiziert worden, sondern wegen Gewalt, Kriegsverherrlichung etc.
Andre
Im Bundesanzeiger (oder auf der Webseite nach Wolfenstein suchen / Bekanntmachung Nr. 12/2018 über jugendgefährdende Trägermedien) wird als Grund § 18 Absatz 2 Nummer 2 JuSchG genannt.
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Schade, warum haben sie die Indizierung nicht einfach auslaufen lassen. Als gewaltverherrlichend kann man den Titel heute nicht mehr bezeichnen und zu propagandistische Zwecke dient dieses pixelige Spiel auch nicht. In 25 Jahren wird aber sicher kein Mensch mehr über diesen Titel sprechen. Geschweige noch daran erinnern.
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Ging in dem Fall nicht. Es gibt zwei Amtsgerichtsbeschlüsse zur Beschlagnahme des Titels, damit ist - wie auch in dem Artikel ausgeführt - die Folgeindizierung ein halber Automatismus.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Den Artikel habe ich anders verstanden. Danach musste BPjM aktiv werden, da eine Indizierung automatisch nach 25 Jahren ausläuft. Um dies zu verhindern haben sie Wolfenstein 3D erneut auf die Liste B gesetzt .
- HerrReineke
- Archduke of Banhammer
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- Registriert: 6. Apr 2018, 12:03
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Im Artikel steht das dazu:
Anders gesagt: Ja, wäre ausgelaufen, deshalb ja, die BPjM hat aktiv werden müssen - aber nein, sie hatte (jedenfalls nach der eigenen Rechtsauffassung) gar keine andere Wahl als genau das zu tun.Sollte ein indizierungsrelevanter Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss eines Gerichts bestehen, muss eine Folgeindizierung bei Trägermedien auf Listenteil B mehr oder weniger als Automatismus vorgenommen werden (vgl. § 18 Abs. 5 JuSchG). Die Bundesbehörde sieht ihre Weisungskompetenz durch Entscheidungen der Judikate generell als überlagert an. Dies ist regelmäßig im Bereich der Unterhaltungsmedien bei § 131 StGB („Gewaltdarstellung“) der Fall, kann aber unter anderem auch bei § 86 StGB („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“) vorliegen.
Quis leget haec?
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Ich habe den Thread jetzt erst gesehen, der Artikel zur Folgeindizierung von Wolfenstein 3D ist von mir.
Es stimmt, dass die BPjM hier nach ihrer, und auch gängiger, Rechtsauffassung erstmal keine Wahl hatte, als zu folgeindizieren. § 18 Abs. 5 sagt: "Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat."
Da spielt auch die Gewaltenteilung eine Rolle: Die BPjM ist eine Bundesbehörde, genauer eine Bundesoberbehörde. Bei rechtlichen Themen haben die Gerichte da natürlich eher was zu melden, salopp gesagt. Andererseits ist das Konstrukt der Listenteil B/D-Indizierung durch ein nicht-juristisches Behördengremium schon fragwürdig und wird in der Literatur auch als nicht verfassungskonform angesehen, vgl. Sebastian Schwiddessen, "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", in MMR 01, 2015. Von daher ist das IMHO alles etwas geheuchelt, na ja.
Wichtig bei Wolfenstein 3D ist zu sagen, dass die Beschlüsse damals offenbar (auch) nach § 86 StGB ("Propagandamittel") ergangen sind; das hat die BPjM-Vorsitzende so auf E-Mail mitgeteilt. Das war mir ehrlich gesagt nicht bewusst, ich hatte nur § 86a StGB (Symbolverwendung) auf dem Schirm. Im nachhinein ist mir eingefallen, dass ich auch mal gelesen hatte, dass man irgendwie die Hitler-Bilder als Propaganda festgestellt hätten. Man müsste sich die Beschlüsse mal besorgen, im Netzt konnte ich die nicht finden (anders als das Urteil von OLG Frankfurt 1998 zu Wolfenstein 3D, was tatsächlich nur nach § 86a ergangen ist, von § 86 findet sich da nichts).
Absurd scheinen die Beschlüsse, da Abs. 2 der Norm lautet: "Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.". ("Schriften" sind alle möglichen Medien nach StGB). Ich mein, ich bezweifel mal stark, dass das für irgendeinen Inhalt im Spiel oder das Spiel an sich ernsthaft zutreffen könnte. Auch hat sich, soweit ich das feststelle, ja nichts in dem Sinne geändert seit 1992, also die Norm war damals schon so auszulegen. (Nichtmal "Mein Kampf" ist im rechtlichen Sinne ein Propagandamittel nach BGH-Rechtsprechung, dazu hier: http://www.bpb.de/politik/extremismus/r ... mein-kampf )
Ich bin kein Jurist: Wenn die Beschlüsse (aus heutiger) Sicht so kaputt sind, dass sie rechtswidrig sind, was ich nicht ausschließen würde, wenn Abs. 2 vergessen wurde und ferner auch die Sozialadäquanzklausel nach Abs. 3 für Kunst etc., dann sollte die BPjM die auch gerne ignorieren dürfen. Aber im Endeffekt müsste ZeniMax aktiv werden, wenn sie nicht wollen, dass der "Urvater" des modernen Shooters, der Grundstein ihrer Reihe, in Deutschland noch als "Propagandamittel" gilt.
Es stimmt, dass die BPjM hier nach ihrer, und auch gängiger, Rechtsauffassung erstmal keine Wahl hatte, als zu folgeindizieren. § 18 Abs. 5 sagt: "Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat."
Da spielt auch die Gewaltenteilung eine Rolle: Die BPjM ist eine Bundesbehörde, genauer eine Bundesoberbehörde. Bei rechtlichen Themen haben die Gerichte da natürlich eher was zu melden, salopp gesagt. Andererseits ist das Konstrukt der Listenteil B/D-Indizierung durch ein nicht-juristisches Behördengremium schon fragwürdig und wird in der Literatur auch als nicht verfassungskonform angesehen, vgl. Sebastian Schwiddessen, "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", in MMR 01, 2015. Von daher ist das IMHO alles etwas geheuchelt, na ja.
Wichtig bei Wolfenstein 3D ist zu sagen, dass die Beschlüsse damals offenbar (auch) nach § 86 StGB ("Propagandamittel") ergangen sind; das hat die BPjM-Vorsitzende so auf E-Mail mitgeteilt. Das war mir ehrlich gesagt nicht bewusst, ich hatte nur § 86a StGB (Symbolverwendung) auf dem Schirm. Im nachhinein ist mir eingefallen, dass ich auch mal gelesen hatte, dass man irgendwie die Hitler-Bilder als Propaganda festgestellt hätten. Man müsste sich die Beschlüsse mal besorgen, im Netzt konnte ich die nicht finden (anders als das Urteil von OLG Frankfurt 1998 zu Wolfenstein 3D, was tatsächlich nur nach § 86a ergangen ist, von § 86 findet sich da nichts).
Absurd scheinen die Beschlüsse, da Abs. 2 der Norm lautet: "Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.". ("Schriften" sind alle möglichen Medien nach StGB). Ich mein, ich bezweifel mal stark, dass das für irgendeinen Inhalt im Spiel oder das Spiel an sich ernsthaft zutreffen könnte. Auch hat sich, soweit ich das feststelle, ja nichts in dem Sinne geändert seit 1992, also die Norm war damals schon so auszulegen. (Nichtmal "Mein Kampf" ist im rechtlichen Sinne ein Propagandamittel nach BGH-Rechtsprechung, dazu hier: http://www.bpb.de/politik/extremismus/r ... mein-kampf )
Ich bin kein Jurist: Wenn die Beschlüsse (aus heutiger) Sicht so kaputt sind, dass sie rechtswidrig sind, was ich nicht ausschließen würde, wenn Abs. 2 vergessen wurde und ferner auch die Sozialadäquanzklausel nach Abs. 3 für Kunst etc., dann sollte die BPjM die auch gerne ignorieren dürfen. Aber im Endeffekt müsste ZeniMax aktiv werden, wenn sie nicht wollen, dass der "Urvater" des modernen Shooters, der Grundstein ihrer Reihe, in Deutschland noch als "Propagandamittel" gilt.
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Ich habe mich gewundert, warum im Bundesanzeiger nicht auch der §18 Abs. 5 als Indizierungsgrund erwähnt wurde.Rigolax hat geschrieben: ↑2. Jan 2019, 21:04 Ich habe den Thread jetzt erst gesehen, der Artikel zur Folgeindizierung von Wolfenstein 3D ist von mir.
Es stimmt, dass die BPjM hier nach ihrer, und auch gängiger, Rechtsauffassung erstmal keine Wahl hatte, als zu folgeindizieren. § 18 Abs. 5 sagt: "Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat."
Vielen Dank für die zusätzlichen Ausführungen!
- Andre Peschke
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Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Kann man als Journalist sehr unkompliziert bei der BPjM anfragen. Als Hintergrund allerdings nur, dürfen nicht einfach ungekürzt veröffentlicht werden.
Andre
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Meinst du nicht die Indizierungsentscheidungen der BPjM? Ich hab auch schon überlegt, ob sie nicht auch relevante Gerichtsbeschlüsse auf Lager haben und aushändigen, aber so richtig fällt das ja nicht in deren Aufgabenbereich. Wäre aber sicher sinnig, dass zuerst zu versuchen.Andre Peschke hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 08:58Kann man als Journalist sehr unkompliziert bei der BPjM anfragen. Als Hintergrund allerdings nur, dürfen nicht einfach ungekürzt veröffentlicht werden.
Andre
Dass sie Indizierungsentscheidungen nur unter Einschränkungen raus gegeben werden, hab ich schon gehört. Besteht wohl die Angst, dass eine (ungekürzte) Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit gefährden könne und auch Persönlichkeitsrecht der Beteiligten verletzen würde (neben urheberrechtlichen Vorwänden, da die BPjM gerne mal liberal zitieren würde). Soweit ich weiß, prallen auch Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz ab, bzw. haben es in der Vergangenheit. Andererseits hat die BPjM selbst auch immer wieder mal welche auf ihrer Website veröffentlicht, zum Beispiel zu Hatred auf Listenteil D (Telemedium mit strafrechtlicher Relevanz, C/D sind eigentlich nicht-öffentlich) und das auch nur hinreichend anonymisiert.
Habt ihr mittlerweile eigentlich die Dienstanweisung des Familienministeriums NRW bzgl. der NS-Kennzeichen im USK-Verwaltungsakt gekriegt, durch Informationsfreiheitsgesetz ggf? Hätte jetzt aber auch nur noch historischen Wert.
Früher wurden auch oft (immer?) Listenstreichungen klar vor der 10-Jahresfrist als im "vereinfachten Verfahren" nach § 23 JuSchG angegeben, obwohl das gar nicht stimmen konnte. Ist irgendwann mal in einem Juristenblog aufgefallen, na ja. Kann auch sein, dass das bei Wolfenstein 3D streng formell keine Folgeindizierung war, obwohl der Wortlaut in der Mail so benutzt wurde, denn immerhin stand das vorher auf keinem Listenteil ("Teil E"), da das vor der Jugendschutz-Reform in Kraft seit 2003 war? [EDIT: Wobei, selbst dann hätte man § 18 Abs. 5 angeben können, basiert ja immer noch auf Gerichtsentscheidung].
- HerrReineke
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- Registriert: 6. Apr 2018, 12:03
Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Die Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) kann man üblicherweise auch bei dem jeweiligen Gericht anfordern - da ist eher die frage, ob die die noch irgendwo im ARchiv liegen haben Zu der Frage gab es 2017 aber auch eine Entscheidung des BGH in einer Zivilsache (BGH, Beschluss vom 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16), die dieses Recht für jedermann deutlich gestärkt hat und wohl auch auf die anderen Gerichtsbarkeiten übertragbar ist (Bericht der Legal Tribute Online dazu).Rigolax hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 12:08Meinst du nicht die Indizierungsentscheidungen der BPjM? Ich hab auch schon überlegt, ob sie nicht auch relevante Gerichtsbeschlüsse auf Lager haben und aushändigen, aber so richtig fällt das ja nicht in deren Aufgabenbereich. Wäre aber sicher sinnig, dass zuerst zu versuchen.Andre Peschke hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 08:58Kann man als Journalist sehr unkompliziert bei der BPjM anfragen. Als Hintergrund allerdings nur, dürfen nicht einfach ungekürzt veröffentlicht werden.
Andre
Das finde ich hingegen sehr spannend... Zumindest "teilweise erfolgreich" können IFG-Anfragen dort scheinbar sein Aber da sollte man ggf. mal etwas mehr nachhaken; die Ablehnungsgründe würden mich auch sehr interessieren. Eventuell haben da auch die Damen und Herren von FragdenStaat Interesse daran eine Klärung in diesem Bereich herbeizuführen (falls die BPjM sich dort grundsätzlich auf einen ablehnenden standpunkt stellen sollte weiterhin) - die sind da immer sehr hinterher und betreiben auch gerne die notwendigen KlagenSoweit ich weiß, prallen auch Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz ab, bzw. haben es in der Vergangenheit.
Quis leget haec?
- Andre Peschke
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Re: Keine Indizierung Wolfenstein 2s (US)
Um etwas spät dazu noch was zu klären: Hier eine erfolgreiche IFG-Anfrage, u. a. nach den Entscheidungen zu "Criminal Girls 2" und "Valkyrie Drive: Bhikkhuni", die die BPjM lediglich ohne Wiedergabe wörtlicher Zitate aus den Titeln übersandt hat (edit: und natürlich anonymisiert): https://fragdenstaat.de/anfrage/indizie ... cht-430734 (Dokumente kann man da runterladen; Anfrage ist nicht von mir gestellt worden)HerrReineke hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 12:25Rigolax hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 12:08Das finde ich hingegen sehr spannend... Zumindest "teilweise erfolgreich" können IFG-Anfragen dort scheinbar sein Aber da sollte man ggf. mal etwas mehr nachhaken; die Ablehnungsgründe würden mich auch sehr interessieren. Eventuell haben da auch die Damen und Herren von FragdenStaat Interesse daran eine Klärung in diesem Bereich herbeizuführen (falls die BPjM sich dort grundsätzlich auf einen ablehnenden standpunkt stellen sollte weiterhin) - die sind da immer sehr hinterher und betreiben auch gerne die notwendigen KlagenSoweit ich weiß, prallen auch Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz ab, bzw. haben es in der Vergangenheit.
Ich dachte echt, die tun sich damit noch etwas schwerer, aber anscheinend doch nicht. Wer Langeweile hat, kann ja mal paar weitere Entscheidungen anfragen.