Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

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derFuchsi
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von derFuchsi »

Pan Sartre hat geschrieben: 27. Mär 2019, 11:23 In einem Forum werden nun mal Texte bis hin zu ellenlangen, fast aufsatzartigen Diskussionsbeiträgen ausgetauscht (gespeichert und verfügbar gemacht), derer sich niemand anderes einfach so wortwörtlich bedienen darf. Wenn ich jetzt also kleinlich wäre, würde die Reform auch für jedes öffentliche Forum gelten.
Urheberschutz für einen Forenbeitrag? Hab ich noch nie von gehört :think:.
Symm hat geschrieben: 27. Mär 2019, 11:49
derFuchsi hat geschrieben: 27. Mär 2019, 09:03 Und was das mit Memes zu tun haben soll auch nicht.
Ungefährt 99% aller Memes bestehen aus einem Bild, was meist auch Urhebergeschützen Werken wie Filmen/Serien entstammt und einem eigenen Text. Natürlich ist der Text eine Eigenleistung des Erschaffers, aber dem zugrunde liegt eben ein Anteil eines Urhebergeschützen Werkes.
Schon klar, das war schon immer so. Aber warum sollte das mit den Memes in Zukunft nicht mehr funktionieren?
Weil angeblich alle Foren und soziale Netzwerke filtern müssen? Genau das halte ich für einen Trugschluss, das wollte ich oben sagen.
Der Hauptzweck von sozialen Netzwerken und Foren ist aber wohl eher nicht URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE zu speichern und verfügbar zu machen. Dementsprechend ändert sich doch nichts?
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HerrReineke
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von HerrReineke »

Symm hat geschrieben: 27. Mär 2019, 11:49 Aber mit den Recht am eigenen Bild könnte sowas auch unter Urheberrechtsverstoss laufen.
Recht am eigenen Bild = Persönlichkeitsrechtsverletzung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts d.h. es gibt ein Bild einer erkennbaren (!) Person (= Bildniss). Hier sind insb. §§ 22, 23 KUG relevant.
Urheberrecht = "Eigentums-"Verletzung des Rechteinhabers (nicht notwendigerweise der Urheber!)

Wenn du also nicht gerade ein Selfie machst oder den Selbstauslöser nutzt, wirst du nicht originär gleichzeitig Urheber (= Ersteller des Lichtbildes oder Lichtbildwerkes) und abgebildete Person sein können (ergo: kein Recht am eigenen Bild) ;)
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BummsGeordy
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von BummsGeordy »

derFuchsi hat geschrieben: 27. Mär 2019, 09:03 Der Podcast war angenehm differenziert und nicht das allgemein übliche Geschrei über den Untergang des Internets. Danke.
Hier wurde ein interessanter Aspekt angesprochen. Ich verstehe daher nicht woher immer das Gerücht kommt dass bald alle kleinen Foren dicht machen müssen und Memes verboten werden etc?

„service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works […] uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes“

Wenn es der HAUPTZWECK der Plattform ist URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE zu speichern und verfügbar zu machen. Ich denke nicht dass das auf ein 08/15 Forum zutrifft. Und was das mit Memes zu tun haben soll auch nicht.
Die Formulierung zielt wie im Podcast erwähnt doch recht eindeutig auf Plattformen wie Youtube ab?

Dass ein Uploadfilter auf solchen Plattformen Probleme machen kann ist ein anderes Thema. Allerdings gibt es diese Uploadfilter bereits auf YT (Musik z.B.), scheint ja einigermaßen zu funktionieren.
ich möchte dir nichts unterstellen, deshalb als Frage: gehe ich Recht in der Annahme, dass du kein Jurist bist? und zweitens, dass du dich nicht seit Langem intensiv mit dieser (Urheberrecht, EU-Richtlinie dazu,..) beschäftigst?

deine Argumente sind nämlich in dieser Diskussion schon mehrfach aufgekommen und eingeordnet worden:

1. es geht kein Gerücht um, dass Memes verboten werden und Foren zumachen müssen. Es ist leider aber eine Implikation, die folgt, wenn man sich Artikel 13 anschaut denn:
- auch wenn in diesem Artikel explizit Zitate/Memes/.. als ausgenommen erwähnt werden, ändert dies nichts am zentralen Kritikpunkt: ohne automatisierte Softwarefilterung ist es nicht möglich eine Plattform im Internet zu betreiben um zu unterscheiden was denn nun was ist → und genau HIER liegt das Problem und die Kritik. Diese Filter können technisch jetzt und in absehbarer Zukunft nicht unterscheiden was ein Meme/Zitat/... ist. Historisch sowie immer wieder beweisend führt dies leider zu Overblockung, d.h. dass ALLES was potentiell relevant sein könnte präventiv erstmal gesperrt wird, um nicht in Haftungspflichten zu kommen. Somit ist die implizite (aber im Artikel nicht SO geschriebene) Folgerung, dass dies eine Folge sein wird.

2. in deiner zweiten Frage demonstrierst du selbst sehr schön das Problem und die Kritik: DU DENKST, dass das was dort steht wahrscheinlich nicht das beinhaltet, von dem du nicht möchtest, dass es das beinhaltet ;)
Mit der Brille der EU-Regulierer sehen sie "genau.. damit meinen wir doch ganz offensichtlich nur youtube"... mit der Brille von IT-Rechtlern mit jahrelanger Erfahrung der Rechtsauslegung und Realität siehst du aber "Hauptzweck" kann ALLES sein - z.B. hier: das Forum hat den Hauptzweck, dass wir Texte schreiben und uns über die miteinander austauschen.. und dann → Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke → das trifft auch auf ein Forum und ALLES zu. Jeder Text den du schreibst ist urheberrechtlich geschützt. Jedes Foto das du machst ist urheberrechtlich geschützt.
Nur weil du dieses Recht nicht "durchsetzt" oder due mit deinen Forenbeiträgen kein Geld verdienen möchtest und bei Facebook nur Bilder mit deinen Freunden teilst ändert das nichts an dieser Tatsache.
Somit trifft diese Formulierung ALLES was im Internet läuft. Aber selbst, wenn sie nicht darauf abzielt und einige Länder es auch so festschreiben (ist ja nur ne Richtlinie), alleine die Tatschte, dass dies so weit gefasst werden kann und deshalb völlige Unsicherheit darüber besteht WAS alles letztlich darunter fallen wird, weil es so einen breiten Interpretationsrahmen gibt ist das zentrale Problem.
Daher ja auch die Kritik: SO wie es da steht ist das eine völlig beliebige Katastrophe in die ALLES reininterpretiert werden kann.

Und es reicht ja, wenn in einem EU-Land ein Gesetzt auch dAS umfasst - dann kann man es nämlich von überall dort einklagen → EU sei Dank...

3. es gibt Uploadfilter auf YouTube. Allerdings führen die nicht dazu dass alles komplett rausgefiltert wird und nicht veröffentlicht wird, sondern aktuell eher dazu, dass Video temporär demonetisiert werden, bzw. man einige "strikes" hat um diese zu entfernen. Da sowohl Spezifität als auch Sensitivität dieser Filter katastrophal schlecht sind (bei Text im Bereich 90-95%, bei Video/Musik/Bilder nur im Bereich 50-60%) bedeutet dies in der Realität massenweise falsch-positive Treffer (im Bereich Tausende bis Hunderttausende), sodass man hier nicht von "scheint gut zu funktionieren" sprechen kann...
Führende IT-Spezialisten haben ja mehrfach beteuert, dass es völlig illusorisch ist sich zu wünschen einen technischen Filter zu entwickeln, der alle diese Anforderungen der EU so erfüllt, dass auch Zitate/Memes/... durchgelassen werden. Es ist technisch einfach nciht machbar. Selbst Menschen kommen damit ja nicht klar - es gibt ja nicht schließlich aus Jux und Dolleres jahrelange Rechtsstreitigkeiten, Kanzleien und juristische Branchen, die sich mit nichts anderem beschäftigen...
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derFuchsi
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von derFuchsi »

BummsGeordy hat geschrieben: 27. Mär 2019, 12:45 ich möchte dir nichts unterstellen, deshalb als Frage: gehe ich Recht in der Annahme, dass du kein Jurist bist? und zweitens, dass du dich nicht seit Langem intensiv mit dieser (Urheberrecht, EU-Richtlinie dazu,..) beschäftigst?
Natürlich bin ich kein Jurist :). Ich bin ein normaler Bürger der versucht sich über die Materie zu informieren ohne der allgemeinen Hysterie über das dem Untergang geweihte Internet zu verfallen.
Generell ist es etwas schwierig sich durch hunderte Seiten englisches Juristendeutsch zu quälen weshalb ich das garnicht erst versuche. Also muss ich mich auf Interpretationen verlassen. Fundierte Quellen zu finden ist nicht einfach zwischen all dem polarisierenden Müll da draußen.
BummsGeordy hat geschrieben: 27. Mär 2019, 12:45 2. in deiner zweiten Frage demonstrierst du selbst sehr schön das Problem und die Kritik: DU DENKST, dass das was dort steht wahrscheinlich nicht das beinhaltet, von dem du nicht möchtest, dass es das beinhaltet ;)
So habe ich auch Kai Bodensiek verstanden und es klang ganz vernünftig für mich.
Filter hin oder her und dessen Wirksamkeit oder nicht aber das ist mein eigentlicher Hauptpunkt. Wenn es für die Mehrheit der Seiten garnicht relevant wäre so einen Filter installieren zu müssen sind alle weiteren Diskussionen über diese Filter müßig.
Möglich dass es in Juristendeutsch nicht so eindeutig ist wie es für einen Normalbürger klingt, das kann ich nicht beurteilen.

Die Gema-Fritzen sind ja z.B. auch vom Fach sollte man meinen.
"Darüber hinaus fallen auch sämtliche Plattformen oder Webseiten, deren „Hauptzweck“ gerade nicht darin besteht, große Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen, ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13. Diskussionsforen auf Blogs oder kommerziellen Nachrichtenseiten fallen daher ebenso wenig unter die Regelungen wie kleine Nischen-Netzwerke, die nicht dem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke dienen – auch wenn diesbezüglich immer wieder Falschinformationen verbreitet werden."
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Pan Sartre
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Pan Sartre »

derFuchsi hat geschrieben: 27. Mär 2019, 12:28
Pan Sartre hat geschrieben: 27. Mär 2019, 11:23 In einem Forum werden nun mal Texte bis hin zu ellenlangen, fast aufsatzartigen Diskussionsbeiträgen ausgetauscht (gespeichert und verfügbar gemacht), derer sich niemand anderes einfach so wortwörtlich bedienen darf. Wenn ich jetzt also kleinlich wäre, würde die Reform auch für jedes öffentliche Forum gelten.
Urheberschutz für einen Forenbeitrag? Hab ich noch nie von gehört :think:.
Weil es für die meisten Leute abwägig ist. Verständlicherweise! Aber andererseits, wo liegt denn sonst die Grenze des Urheberrechts? Im Zweifel entscheidet das ein Gericht, ob ein Beitrag schutzbedürftig wäre (Schöpfungshöhe?). Nehmen wir mal Reddit, wo häufiger normale User "Skandale" aufdecken und das mit Recherche und Quellenbelegen unterfüttern. Nun schnappt sich ein Zeitungsredakteur so einen Forenbeitrag und druckt den 1:1 ab. Nur weil es ein Forenkommentar war, hat er nicht das Recht sich diesen zueigenen zu machen. :D
Deswegen wär es toll, wenn Kai zufällig nochmal den Weg und die Zeit hier rein findet und vielleicht einige Aussagen auseinandernimmt. ;)
Numfuddle
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Numfuddle »

Unter das Urheberrecht fällt jedes originäre Werk. Ein Urheberrecht betrifft deshalb auch jeden Urheber und jeden der mit dem Werken dieser Urheber in irgendeiner Form zu tun hat.

Auch der Post den ich gerade schreibe fällt unter Cooyright/Urheberrecht.

Damit ist selbst dieses Forum ein „service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works“

Der Hauptzweck des Forums ist es urheberrechtlich geschützte Werke (unsere Posts) zu speichern und der Öffentlichkeit (den anderen Forenteilnehmern) zugänglich zu machen.

Genauer gesagt ist das die Haupteigenschaft des WWW, weil alles was im WWW passiert von Urhebern erstellt, gespeichert und zugänglich gemacht wird.

Damit fällt auch erst einmal alles unter die neue Richtlinie.

Selbst wenn die EU wirklich nur Google und Facebook gemeint haben sollte, das steht da nirgends
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Pan Sartre
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Pan Sartre »

derFuchsi hat geschrieben: 27. Mär 2019, 13:08 Die Gema-Fritzen sind ja z.B. auch vom Fach sollte man meinen.
"Darüber hinaus fallen auch sämtliche Plattformen oder Webseiten, deren „Hauptzweck“ gerade nicht darin besteht, große Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen, ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13. Diskussionsforen auf Blogs oder kommerziellen Nachrichtenseiten fallen daher ebenso wenig unter die Regelungen wie kleine Nischen-Netzwerke, die nicht dem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke dienen – auch wenn diesbezüglich immer wieder Falschinformationen verbreitet werden."
Die GEMA-Fritzen haben da auch ein eigenes Interesse und geben da sicher keine verlässliche Auskunft. Wenn man sich gerade die Argumentationsweise von den Verlagen und Verwertern wie der GEMA anschaut, dann merkt man, dass diese klar nur durch sie selbst vertretene Werke/Urheber als schützenswert betrachten. Der Rest interessiert sie nicht. Oder wie sonst, soll man glauben, Urheberschutz bestehe darin, mit Verwertungsgesellschaften Lizenzverträge zu schließen?
Frag dich doch auch mal Gegenteiliges. Warum solltest du als YT-Nutzer, der selbst Videos produziert, aber sich dabei keiner Urheberrechtsverletzung schuldig macht, am Ende dennoch einen kleinen Anteil deiner Werbeeinnahmen jetzt auch noch an die GEMA & Co abdrücken, obwohl die mit aller höchster Wahrscheinlichkeit, dir als normalen Nutzer niemals das Recht einräumen werden, dafür wenigstens GEMA-Songs in deinen Videos zu nutzen?
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Symm
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Symm »

HerrReineke hat geschrieben: 27. Mär 2019, 12:30
Symm hat geschrieben: 27. Mär 2019, 11:49 Aber mit den Recht am eigenen Bild könnte sowas auch unter Urheberrechtsverstoss laufen.
Recht am eigenen Bild = Persönlichkeitsrechtsverletzung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts d.h. es gibt ein Bild einer erkennbaren (!) Person (= Bildniss). Hier sind insb. §§ 22, 23 KUG relevant.
Urheberrecht = "Eigentums-"Verletzung des Rechteinhabers (nicht notwendigerweise der Urheber!)

Wenn du also nicht gerade ein Selfie machst oder den Selbstauslöser nutzt, wirst du nicht originär gleichzeitig Urheber (= Ersteller des Lichtbildes oder Lichtbildwerkes) und abgebildete Person sein können (ergo: kein Recht am eigenen Bild) ;)
Stimmt, ich habe Recht am Eigenen Bild gerade falsch benutzt. Gemeint war das Urheberrecht am eigenen Content
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Numfuddle
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Numfuddle »

Die „Schöpfungshöhe“ ist übrigens im Urheberrecht (bewusst) niedrig angesetzt.
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Guthwulf
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Guthwulf »

Wie immer bei Gesetztestexten:

Die genaue Auslegung obliegt den Gerichten und dafür braucht es konkrete Rechtsfälle. Bis dahin gilt der Gesetzestext (und nur dieser) im Wortlaut. Alles, was wir da "reinlesen" (selbst die offizielle Gesetzesbegründung) ist reines Wunschdenken, solange diese Interpretationen nicht durch ein Gerichtsurteil "bestätigt" werden. Das gilt auch, wenn Textstellen im Gesetz aus welchen Gründen auch immer schwamming und auslegungsbedürftig gestaltet sind.

Selbstverständlich sind Texte grundsätzlich auch urheberrechtlich geschützt. Des gilt nicht für jeden beliebigen Gedankenfurz (daher die "Schöpfungshöhe" und Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung), aber die Schwelle wurde von Gerichten in der Vergangenheit tendenziell eher im Sinne der Urheber also bewusst niedrig interpretiert.

Unser Forum hier ist das offizielle Forum des gamespodcast, der ein (i. W. durch Crowdfunding finanziertes) kommerzielles und kein gemeinnütziges Angebot ist. Die Mehrzahl der Texte im Forum (und damit der Hauptzweck des Forum) sind Meinungs- und Diskussionsbeiträge der Nutzer zu den im Podcast diskutierten oder damit verbundenen relevanten Themen. Man könnte die rechtliche Auffassung vertreten, dass für eine Mehrzahl der Textbeiträge hier im Forum das Kriterium der Schöpfungshöhe erfüllt ist und diese daher unter das Urheberrecht fallen. Insgesamt könnte man das Forum problemlos unter den derzeitigen Wortlaut des Gesetzestextes erfassen ("... whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.").

Solange das niemand für dieses Forum oder vergleichbare Fälle über ein Gerichtsverfahren ausschließen lässt, ist es damit erstmal betroffen von der derzeitigen Reform. Das bedeutet auch, dass Andre und Jochen als Firmeninhaber haftbar sein werden, wenn hier einer der Nutzer Urheberrechtsverletzung begeht (z.B. Textpassagen aus den Werken anderer oder Bildmaterial von anderen hier als seine eigenen im Forum postet). Wie immer gilt natürlich... solange kein Kläger... aber rechtlich haftbar wären sie und wir alle wissen, wie viel Spaß (aus Profitgründen) Kanzleien schon nach dem derzeitigen Urheberrecht mit Abmahnungen haben.

Für Andre und Jochen gilt dann also, dass sie (wie immer bei Gesetzesänderungen) dann eine Risikoabwägung treffen müssen und entweder die Regelungen der Richtlinie umsetzen, ein Gerichtsurteil riskieren oder - absoluter Worst Case - das Forum abschalten. Natürlich ist das noch eine Weile hin. Die Richtlinie muss erstmal in Kraft treten und dann in (wie auch immer geartetes) nationales Recht umgesetzt werden.

Das Vereine wie Gema kein Interesse haben, dass auch jedes beliebiges winziges Internetforum unter die Richtlinie fällt, ist ebenfalls klar. Deren Nutzer dürften alle keine Gemamitglieder sein, müssten dies dann aber ggf. irgendwie werden und irgendwie müsste die Gema auch deren Interessen vertreten (können). Eine Gema wird vermutlich daher bis auf weiteres die Rechtsauffassung vertreten, dass kleine Internetforum nicht erfasst sind. Die haben nämlich auch keine Ahnung wie das alles umgesetzt werden soll oder wie das zukünftig mit den Sammelstellen und Verwertungsgesellschaften funktionieren soll. Deren Interpretation ist aber erstmal nicht "richtiger" als die gegenteilige Interpretation.

EDIT:

Es gibt natürlich Ausnahmen, für die die Regelungen nicht oder nur eingeschränkt gelten sollen.

Unter die Ausnahmen von Artikel 2 fällt das Forum hier nicht
("Providers of services such as not-for profit online encyclopedias, not-for profit educational and scientific repositories, open source software developing and sharing platforms, electronic communication service providers as defined in Directive 2018/1972 establishing the European Electronic Communication Code, online marketplaces and business-to business cloud services and cloud services which allow users to upload content for their own use shall not be considered online content sharing service providers within the meaning of this Directive.")

Artikel 13 Absatz 4 definiert zudem Anbieter für die die Regelungen nur in eingeschränkter Form gelten ("[available] less than 3 years and annual turn over below 10 million"). Ein Problem hier ist das "and" (ein "or" wäre viel schöner). Aber turn over ist ja zum Glück eh unter 10 million :) Wenn das Forum dann noch keine drei Jahre alt ist, dann haben es Andre und Jochen deutlich leichter...
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johnnyD
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von johnnyD »

derFuchsi hat geschrieben: 27. Mär 2019, 13:08 ...

Die Gema-Fritzen sind ja z.B. auch vom Fach sollte man meinen.
"Darüber hinaus fallen auch sämtliche Plattformen oder Webseiten, deren „Hauptzweck“ gerade nicht darin besteht, große Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen, ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 13. Diskussionsforen auf Blogs oder kommerziellen Nachrichtenseiten fallen daher ebenso wenig unter die Regelungen wie kleine Nischen-Netzwerke, die nicht dem Austausch urheberrechtlich geschützter Werke dienen – auch wenn diesbezüglich immer wieder Falschinformationen verbreitet werden."
Diese GEMA?
gema.PNG
gema.PNG (94.69 KiB) 3484 mal betrachtet
https://twitter.com/gema_news/status/10 ... 29?lang=de

Nein, dieses bürokratische Monster hat seinen Zweck bereits längst überlebt, wird von wenigen gesteuert, dient dem Pfründesichern und hält selbst die mit Youtube geschlossene Vereinbarung noch immer unter Verschluss.

@topic

Ich hatte es anders erhofft, jedoch befürchtet. Die "alte" Welt will ihre Pfründe in der digitalen sichern und schlägt wider besseren Wissens um sich mit einer Technikhörigkeit hoch 10. Siehe GEMA Zitat
"Wenn man den Sumpf trocken legen will, darf man nicht die Frösche fragen!"
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Stuttgarter »

Fürs erste kurz und knapp: Danke für die unaufgeregte, saubere Aufarbeitung dieses Themas. Extrem wohltuend, dass es vereinzelte Leuchttürme wie Euch (und auch Budi von den Beans) gibt, die das auch so hinbekommen. Ohne Hysterie und Populismus. DANKE.
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Guthwulf
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Guthwulf »

Stichwort Hysterie... :D Jim Sterling hat dem Thema nun auch ne Episode gewidmet: https://www.youtube.com/watch?v=sD8SJPHSMEc
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Stuttgarter »

Zum eigentlichen Thema: Wenn ichs richtig verstanden habe, betrifft es kleinere Plattformen im Zweifel dadurch, dass sie eben genauso haftbar gemacht werden, wenn ein User etwas urheberrechtlich geschütztes dort online stellt, wie die großen.

Vielleicht kann einer der Juristen mich ja aufklären, ob ich falsch liege - aber als Beispiel würde zB gelten: Wenn ich hier einen Artikel der Gamestar als quasi "Eigenwerk" reinkopiere, dann sind Jochen und André haftbar, wenn sie das stehen lassen und die Gamestar es merkt. Das heißt, sie müssten zukünftig jeden Forenbeitrag prüfen, ob der wirklich von mir (bzw. jedem entsprechenden anderen User) verfasst wurde oder ob er eine Copyrightverletzung darstellt. Das ist für kleine Plattformen natürlich nicht machbar. (Und die großen benutzen eben Wiedererkennungsprogramme - die aber keinerlei Sinn für Zitatrecht und das Recht auf Parodie haben.)

Weshalb die Befürchtung eben jene ist, dass es zum gleichen führt wie Maas' Hatespech-Gesetz: Die Grundidee ist richtig und wichtig, in der Praxis wird es aber bewirken, dass die Plattformbetreiber viel zu viel löschen aus Angst, dass evtl. Recht gebrochen worden sein könnte.
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Guthwulf »

Stuttgarter hat geschrieben: 27. Mär 2019, 18:28Zum eigentlichen Thema: Wenn ichs richtig verstanden habe, betrifft es kleinere Plattformen im Zwefel dadurch, dass sie eben genauso haftbar gemacht werden, wenn ein User etwas urheberrechtlich geschütztes dort online stellt, wie die großen. ...
Ja... mit einigen Ausnahmen. Aber genau das hab ich in meinem vorletzten Post oben schon ausführlicher erläutert. Dein Beispiel mit dem fälschlich "als eigenes Werk ausgegebenen" Gamestar Artikel hier im Forum ist grundsätzlich auch korrekt.

EDIT: Und ebenfalls korrekt: Das erklärte Ziel der Reform (Position der Urheber stärken, Copyrightverletzungen im Internet besser verhindern) ist lobenswert, die derzeitigen Regelungen jedoch nicht umsetzbar oder zu weit/unklar formuliert. Deshalb befürchten nun viele, dass die Richtlinie als tatsächlichen (und ungewollter) Effekt so ziemlich genau das Gegenteil bewirkt, Plattformbetreiber schädigt (kleinere z.B. zur Aufgabe zwingt weil sie das Risiko nicht eingehen und die Maßnahmen nicht umsetzen können) und darüber hinaus sogar Meinungsäußerung, Kommunikation sowie Zugang zu Inhalten im Internet innerhalb der EU für alle dramatisch verschlechtert und potentiell "unerwünschte" Inhalte (kritische Kommentare, Reviews, Satire etc.) unterdrückt.
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Symm »

Ich werfe einfach mal ein paar Fragen in den Raum die wahrscheinlich niemand beantworten kann, aber vielleicht kann man ja mal theoretisieren?!

1.) Ein Video mit einer ID zu versehen oder Musik scheint ja heute möglich zu sein. Das macht Youtube und Twitch ja vor. Aber wie sieht es mit Bilder aus Videos aus, um mal auf Memes zurück zukommen. Muss dann jeder Frame mal einen Hash bekommen? Und wie arbeitet ein solcher Algo wohl, wenn dieser Frame mit Texten bearbeitet wird
2.) Wo werden die ganzen Content ID später vielleicht mal hinterlegt.
Wird es eine große Datenbank geben, an deren Daten sich alle bedienen können?
3.) Muss z.B. ein Creator (egal ob Bild, Video, Musik oder Wort) sein Werk erst mal einreichen (z.B. die Gamestar oder Blogger)

Das sind nur so Fragen die mir gerade so durch den Kopf gehen, aus reinem Interesse der technischen Seite des ganzen.
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Pan Sartre
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Pan Sartre »

1) Wie so ein Algorithmus arbeiten könnte, werden dir Leute erklären können, die an sowas arbeiten. Ich vermute aber, wenn du die fragst, sagen sie dir, dass sich so ein Algorithmus nur der Wahrheit annähern kann: "Diese Bild ist mit xx% Wahrscheinlichkeit das Bild xxx". Man bräuchte also schon erstmal eine Original-Referenz, mit der ein Upload abgeglichen werden kann. Bei der Masse an Daten, die weltweit geschützt sind, schon alleine unvorstellbar. Außerdem müssten man alles mit allem abgleichen. Texte in Bildern suchen. Musik in Filmen etc.

2) Content-ID dürfte problemlos sein. Du hast deine Referenz (Original Werk), daraus wird ein Wert (Content-ID) ermittelt und wenn jemand 1:1 das Werk hochlädt, schlägt das an. Das macht YT jetzt schon und es funktioniert unter den genannten Voraussetzung (1:1 Upload). Wenn du also Musik/Filme schneidest oder sonst wie manipulierst, wird es wiederum schwierig. Content-ID macht so viel ich weiß, jede Plattform bisher für sich allein. Warum sollte man auch was verschenken (hi hi Verwertermentalität) bzw. warum sollte man was fremdes einkaufen?

3) Natürlich. Wie sonst soll ein Mechanismus wissen, dass das Werk nicht vom Uploader stammt? Es bedarf also schon einmal einer riesigen Content-Datenbank, die sämtliche Werke samt ihrer Urheber erfasst. Das weltweit und wenn mans genau nimmt, von jedem Menschen (also auch Urheber) auf diesem Planeten, selbst wenn der kein Internet nutzt.

Edit: Um deine Frage zu beantworten, die sich durch alle Teilfragen zieht: Laut Gesetz muss jede Plattform das für sich selbst regeln, wie das umgesetzt wird.
Zuletzt geändert von Pan Sartre am 27. Mär 2019, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Guthwulf
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von Guthwulf »

Symm hat geschrieben: 27. Mär 2019, 18:57 1.) Ein Video mit einer ID zu versehen oder Musik scheint ja heute möglich zu sein. Das macht Youtube und Twitch ja vor. Aber wie sieht es mit Bilder aus Videos aus, um mal auf Memes zurück zukommen. Muss dann jeder Frame mal einen Hash bekommen? Und wie arbeitet ein solcher Algo wohl, wenn dieser Frame mit Texten bearbeitet wird
Das ist nicht möglich. Nicht fälschungssicher und nicht so, dass ein Kopieren unmöglich wird. Digitale Watermarks kann man ganz einfach wieder entfernen. "Hashwerte" für ein Bild oder Frame machen auch kein Sinn, da die sich durch bspw. die Komprimierung (oder Formatierung für andere Auflösung) wieder ändern und durch für das Auge nicht erkennbare kleine Änderungen problemlos unwirksam gemacht werden. Du erinnerst dich vielleicht noch an den beliebten alten Spionagetrick, Geheimbotschaften in den einzelnen Pixeln von Bildern zu verstecken. Die unberechtigte Kopie sieht für das menschliche Auge genau wie das Original aus, hat für den Algorihtmus dann aber plötzlich einen anderen Hash. Die einzige Hilfe ist Verschlüsselung. Aber für das Anzeigen auf dem Bildschirm oder Abspielen auf deinem Lautsprecher muss es irgendwo entschlüsselt werden und kann spätestens dann (z.B. durch ne Capturecard) - in einer für die menschliche Wahrnehmung verlustfreien Kopie - abgegriffen werden. Mit anderen Worten... der Algorhitmus muss tatsächlich den Inhalt inkl. seines Kontextes syntaktisch und semantisch analysieren können und "verstehen" was das ist. Wie grandios schlecht das funktioniert bzw. wie viel Missbrauchspotential das eröffnet, sehen wir heutzutage bspw. bei Youtube. Einzige Alternative... Millionen von rechtlich und technisch geschulten Menschen einstellen und alles von Hand vor dem Upload analysieren.
Symm hat geschrieben: 27. Mär 2019, 18:572.) Wo werden die ganzen Content ID später vielleicht mal hinterlegt. Wird es eine große Datenbank geben, an deren Daten sich alle bedienen können?
3.) Muss z.B. ein Creator (egal ob Bild, Video, Musik oder Wort) sein Werk erst mal einreichen (z.B. die Gamestar oder Blogger)
Unklar... "irgendwie/-wo" halt. Eines der vielen Probleme. Bei einer zentralen noch nicht existierenden EU Stelle? einigen wenigen Verwertungsgesellschaften? Bei einem großen Betreiber wie Google zentral für alle? Jeder Betreiber für sich? Und muss ich als Urheber dann alle meine Werke tausendmal bei all den Betreibern hochladen, damit die das gegen ihre hochgeladenen Inhalte vergleichen können. Oder umgedreht, wie soll ich als Betreiber sicherstellen, das ich mit allen potentiellen Urhebern der Welt Vereinbarungen für alle potentiell urheberrechtlich geschützten Inhalte vor dem Upload durch irgendeinen Nutzer abgeschlossen habe? Denn wenn ich was übersehe gilt dann ja grad nicht mehr "der Urheber beschwert sich und ich lösche es ohne weitere konkreten Folgen für mich als Betreiber". Mit der Richtlinie bin ich nu plözlich in der Haftung sowas von vornherein zu verhindern. Und der Vergleich mit so ner Datenbank bringt am Ende ja sowieso nix, siehe 1.)

Deshalb ja die ganze Diskussion... keiner versteht, wie das gehen soll...

EDIT: Und dann hier noch ein schönes (sowie unterhaltsames) Video, wie Propaganda funktioniert, am Beispiel der Art. 13 Diskussion: https://www.youtube.com/watch?v=iNpB73CAdL8
guthwulf04 (Steam), dreosan (PSN), Guthwulf06 (Xbox), Guthwulf16 (Switch: SW-7403-8257-5609)
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guep
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Re: Magazin Spezial: Artikel 13 & die Spielebranche

Beitrag von guep »

Echt gelungenes Magazin Special! Großes Lob an Sebastian für die tolle Moderation und Fragenstellung. Und der Gast kam sehr kompetent und sympathisch rüber.
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