Zumindest wollte sich der Verein hinter JusProg ja kurz vor Bekanntgabe des Verfahrensausgang anscheinend verpflichten, entsprechende Mobile-Systeme zur Anerkennung nachzureichen.
Ich habe aber den Eindruck, dass sich das in Insiderkreisen schon länger angebahnt hatte. Vielleicht spricht auch dafür, dass die KJM nicht 100ig% mit JusProg zufrieden war, dass die 2017er Anerkennung nur auf 2 Jahre und nicht die maximalen 3 erfolgte. Ausschließen würde ich dabei dennoch, dass es JusProg vielleicht schlicht verpennt hat, denn dafür ist das Thema schlicht viel zu wichtig für die Industrie (JusProg ist ja im Grunde eine Entwicklung der Industrie bzw. die finanziert das im Wesentlichen).
Zur Einordnung vielleicht noch interessant, dass 2013 bereits über JusProg verhandelt wurde. Da ging’s darum, ob eine "wesentliche Verbreitung" der Software nötig sei. PDF:
https://www.bag-jugendschutz.de/PDF/VG_ ... -13.NW.pdf und hier ein kurzer Artikel dazu:
https://community.beck.de/2013/04/25/vg ... h-11-jmstv Eine vermeintlich fehlende Verbreitung ist natürlich etwas anderes, als wenn es schlicht nicht auf diversen Plattformen verfügbar wäre. EDIT: Hatte hier etwas Quatsch geschrieben, ging nicht um die Anerkennung an sich in dem Fall, war eher en passant zum Thema, wie ich das so verstehe.
Andreas29 hat geschrieben: ↑25. Mai 2019, 20:20Zur Nachvollziehbarkeit und Effektivität habe ich schon eine Andeutung gemacht: Wenn ich Creator wäre, würde ich die KJM schon fragen, warum ICH auf derselben Plattform denn jetzt Zeitsperren machen muss und Zuschauer verliere, wo der Ami oder Holländer um 12 Uhr God of War zeigt und es sich die Jugend dann da anguckt.
Das ist schon recht kurios eigentlich, wobei es im Jugendmedienschutz aber auch immer um einen Minimalschutz dient. Deswegen reicht es auch hin, wenn im Fernsehen die bösen Filme erst ab 22/23 Uhr laufen, da man -- durchaus zu Recht -- davon ausgeht, dass dadurch ein nicht geringer Teil an Minderjährigen das nicht mehr mitkriegt. Im Internet ist das dann so ähnlich, wenn die deutschsprachigen Angebote (in Deutschland
) sich zumindest an den Jugendschutz halten, wird der Kontakt mir den problematisierten Inhalten schon reduziert und die Jugendschützer freuen sich. Die eigentlich alberne Unterscheidung zwischen ab 16 und 18 Jahren (als ob die 2 Jahre an sich super signifikant wären) oder viele Indizierungen sind auch primär eigentlich symbolische Akte, die eine gewisse Strahlkraft haben sollten. Daher geht Kritik an der vermeintlichen Sinnlosigkeit der Maßnahmen auch, befürchte ich, oft an den Stellen vorbei.
Meiner Ansicht nach ist die Sicherstellung eines Kinderschutz von staatlicher Seite ja durchaus erstrebenswert, für diejenigen, deren Eltern nicht im Stande sind, das zu leisten. Auch wenn ich die Terminologie um entwicklungsbeeinträchtigend und jugendgefährend nicht mag, weil es so dogmatisch ist, gibt es Inhalte, die Kinder echt nicht sehen brauchen, nicht sehen sollten oder dürften. Medienkompetenz und Positivauszeichnung für bestimmte Inhalte ist imho aber dennoch viel effektiver als Verbote, die oftmals Erwachsene auch stark einschneiden, wie bei der Verbotsvariante Indizierung, oder die das Kreativwesen lähmen wie bei Schnitten in allen Versionen für niedrigere Ratings. Es ist eben ein schwieriger Balanceakt.