Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

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Rince81
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Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rince81 »

Ich habe das in den "üblichen" Spiele und IT-Newsseiten noch nicht entdeckt und bin gerade bei der FSK drüber gestolpert. Die KJM hat dem einzigen in Deutschland zugelassenen Jugendschutzfilter die Zulassung entzogen.

Die reine Existenz dieses Programms bedeutete, dass es auf Webseiten keine weiteren Alterskontrollen oder zeitliche Zugangsbeschränkungen für USK 18 Titel mehr geben musste. Wenn das jetzt die Zulassung verliert kommen eventuell die Zeiten wieder, bei denen man bei Nintendo USK 18 Titel nur nachts runterladen konnte oder beispielsweise in den digitalen Stores erst nach 23 Uhr kaufen durfte weil da ja jeder jüngere im Bett liegt. :ugly:
https://www.spio-fsk.de/?seitid=2992&tid=188
WAS BEDEUTET DAS FÜR ANBIETER?
Die Programmierung von Websites für ein Jugendschutzprogramm mittels age-de.xml war bis jetzt eine Möglichkeit, um entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (ab 16 und ab 18 Jahren) gesetzkonform zu verbreiten. Mit der Entscheidung der KJM kann nicht weiter davon ausgegangen werden, dass die Programmierung für ein Jugendschutzprogramm eine ausreichende Verbreitungsbeschränkung für diese Inhalte ab 16 bzw. ab 18 Jahren ist. Sofern Sie die Programmierung mittels age-de.xml dafür nutzen, müssen Sie als Anbieter auf eine andere Form der Verbreitungsbeschränkung nach § 5 Abs. 3 JMStV zurückgreifen:

Einsatz von Zeitschaltungen
Inhalte ab 16 Jahren nur zugänglich zwischen 22 und 6 Uhr Inhalte ab 18 Jahren nur zugänglich zwischen 23 und 6 Uhr

Einsatz von Zugangsbarrieren („technische Mittel“)
z. B. Altersprüfung mittels Personalausweiskennziffer (PersoCheck).

Gameswirtschaft.de berichtet auch:
https://www.gameswirtschaft.de/politik/ ... eaktionen/

Weiß da jemand näheres? Das müsste ja auch Youtube und Co. betreffen. Wäre das ein Fall für ein Magazin mit Kai Bodensiek?

Das ganze gilt übrigens bereits - seit vorgestern...
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affen.kopf
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von affen.kopf »

Ich meine mich zu erinnern, dass ich bei PSN nach Registrierung meine Perso-Nummer angeben musste. Wird dann wohl bei Steam, Nintendo, Netflix & Co bald ähnlich sein.
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HerrReineke
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von HerrReineke »

Bei Spielerecht.de hat Felix Hilgert auch ein wenig dazu geschrieben - besonders interessant dürfte, im Hinblick auf die zeitnahe weitere Entwicklung, der letzte Abschnitt sein:
Ohnehin ist aber zu erwarten, dass die FSM gegen die Entscheidung der KJM gerichtlich vorgehen wird. Das Gericht kann dabei auf Antrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) auch die aufschiebende Wirkung einer Klage wiederherstellen. Dann gälte zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens die Anerkennung von JusProg weiter.
Hier findet sich übrigens die Pressemitteilung der Medienanstalten dazu.

Dass dieses Programm scheinbar wirklich nicht sonderlich wirksam ist würde ich - nach allem was ich darüber aktuell weiß - aber auch nicht wirklich bezweifeln wollen. Dass Sendezeiten natürlich auch Bullshit sind steht dann natürlich wieder auf einem anderen Blatt - aber damit kriegt man vermutlich trotzdem noch mehr 12-Jährige von 18er-Inhalten ferngehalten als mit einem Tag auf einer Homepage, der von einem bestimmten Programm ausgelesen werden müsste, dass ohnehin kaum installiert wird und dann - wenn Erziehungsberechtigte diesen Weg tatsächlich wählen wollen würden - sogar auf einigen Plattform gar nicht installiert werden kann :doh:

Auf jeden Fall ein spannendes Themenfeld - wie der Jugendschutz (inter)national insgesamt. Zu technischen Schutzmechanismen findet sich auch ein (älterer aber ausführlicherer) Aufsatz bei jugendschutz.net (Günter/Schindler, RdJB 3/2006, 341 ff. - möglicherweise teils veraltete Rechtslage!) sowie eine (aktuellere aber dafür kürzere) Übersicht bei der FSM, was es insgesamt für Möglichkeiten gibt, wie diese ausgestaltet sein müssten etc. pp. Auch sehr interessant ist der Aufsatz Hilgert/Eickhoff: Jugendschutz im eSport, MMR — Beilage 2018, 16 ff. (Edit: Link zum frei verfügbaren Volltext siehe unten im Beitrag von Rigolax)
Quis leget haec?
Rigolax
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rigolax »

Na ja, die Nicht-Anerkennung ist natürlich nicht nachvollziehbar, wenn die KJM 2017 bereits das Programm in dieser, jetziger Form akzeptiert hatte. Damals war das eben auch nur auf Windows verfügbar, meint die FSM auch: https://www.fsm.de/de/presse-und-events ... programmen Jetzt auf einmal mehr zu fordern, sollte das vorher nicht klar gemacht worden sein, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem nicht, wenn JusProg anscheinend versichert hatte, entsprechende Mobile-Unterstützung nachzureichen. Denn darum geht es der KJM ja nur, dass das Programm nicht adäquat auf mobilen Endgeräten verfügbar wäre. Tatsächlich gibt es aber auch Lösungen dafür, die sind nur noch nie offiziell anerkannt/eingereicht worden, weil das bisher nicht nötig gewesen sei. Siehe Stellungnahme des JusProg-Vorsitzenden hier: https://www.medienkorrespondenz.de/leit ... gnbsp.html

Mir scheint es so, als wollte die KJM einen Rundumschlag wagen. Sehr schön finde ich auch den saloppen Vorschlag in dem KJM-FAQ zur Entscheidung: "Zudem besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte nicht mehr anzubieten und so
den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zu entsprechen." (https://www.kjm-online.de/aufsicht/tech ... u-jusprog/) Ja selbstverständlich...von heute auf morgen...weil die Entscheidung ja sofort verfügt wurde. Und so einen Quatsch gibt es natürlich nur in Deutschland, in anderen Ländern werden fröhlich sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte tagsüber ohne Probleme verfügbar gemacht. Nur schade, für die Jugendschützer that is, dass das Internet keine wirklichen Grenzen hat und Deutschland sich noch nicht dran gemacht hat, die große Jugendschutz-Firewall zu errichten.

Aber es stimmt, der Schutz hält sich in Grenzen. Na und? Müssen die Eltern halt bei jüngeren Kindern stärker drauf achten, siehe Jugendschutzsoftware. Bei älteren Kindern bzw. dann Jugendlichen kann man das aber eh vergessen, wer sich Hoffnung macht, dass die, wenn sie es wollen, mit 14+ noch nicht alles mögliche und unmögliche gesehen haben, der ist weltfremd.

---

Dieser Aufsatz von Aufsatz Hilgert/Eickhoff: "Jugendschutz im eSport" ist übrigens auf der Seite von game verfügbar. Ich weiß nicht, in welchem Kontext, aber hey, wenn die das hosten, verlink ich's gerne: https://www.game.de/wp-content/uploads/ ... 8-2018.pdf EDIT: Kontext: https://www.game.de/game-ist-neuer-koop ... und-recht/
Andreas29

Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Andreas29 »

Rigolax hat geschrieben: 18. Mai 2019, 20:01 Und so einen Quatsch gibt es natürlich nur in Deutschland, in anderen Ländern werden fröhlich sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte tagsüber ohne Probleme verfügbar gemacht.

England ist da noch restriktiver. Zumindest bei Pornografie. Ab 15. Juli kommt da sogar ein Internetfilter zum Einsatz, der alle Pornoseiten kategorisch blockt, wenn die keine Altersverifikation einbauen. Sollte man online sein für britische Nutzer und keine oder eine fehlerhafte Altersverifikation haben, gibt es Strafen bis zu 250000 Pfund.

In Deutschland scheitern solche Filter meistens am Grundgesetz, weil dies die Informationsfreiheit festschreibt. Das Recht steht so hoch, dass man nicht einmal Filter gegen Kinderpornografie durch bekommen hat.

Also Deutschland ist alles andere als rückständig. Zeitsperren in einer digitalisierten Welt sind natürlich Quatsch, aber genauso wie bei der Kontroverse um Rundfunklizenzen bei Streamern wird hier nur ein bestehendes Gesetz durchgeführt. Das Gesetz muss angepasst werden.
Zuletzt geändert von Andreas29 am 22. Mai 2019, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
Rigolax
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rigolax »

Andreas29 hat geschrieben: 22. Mai 2019, 16:11 England ist da noch restriktiver. Zumindest bei Pornografie. Ab 15. Juli kommt da sogar ein Internetfilter zum Einsatz, der alle Pornoseiten kategorisch blockt, wenn die keine Altersverifikation einbauen. Sollte man online sein für britische Nutzer und keine oder eine fehlerhafte Altersverifikation haben, gibt es Strafen bis zu 250000 Pfund.
Berechtigter Einwand. Etwas nach Abschicken meines kleinen Rants fiel mir selbst ein, dass England als Gegenbeispiel sich grad sehr anbietet. Zu meiner Verteidigung jedoch: Ich meinte bewusst "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte, nicht sogenannte (schwer) jugendgefährdende Inhalte wie Hardcore-Pornographie. Der deutsche Jugendmedienschutz teilt sich ja auf in diese beiden zentralen, vermeintlich scharf abgrenzbaren Kategorien.

Tatsächlich bleibe ich bei meiner Aussage, dass es solch einen "Quatsch" bezogen auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, also USK 16/18 oder FSK 16/18 bzw. dazu Äquivalentes nur in Deutschland gibt. Aus deutscher "Jugendschutz"-Perspektive muss es eigentlich schon geradezu erschreckend sein, in wie vielen anderen Ländern der EU mit PEGI-System nicht mal verbindliche Altersfreigaben oder -Kontrollen für Trägermedien existieren, so auch im Großteil der Bundesländer Österreichs, geschweige denn ein Indizierungs- oder Verbotssystem von gewaltdarstellenden Unterhaltungsmedien.

Der JMStV sieht Geldbußen bis zu 500.000€ vor, selbst dann z. B., wenn lediglich ein Alterskennzeichen fahrlässig falsch gewählt wurde (vgl. § 24 Abs. 1 Nr 13 in Verbindung mit 24 Abs. 3 JMStV); okay zugegeben, diese Bußen werden AFAIK sehr selten verhängt. Wer Pornographie (potentiell) Minderjährigen zugänglich macht, dem droht Freiheitsstrafe (§ 23 JMStV, §§ 184 iVm 184d StGB).

Generell stimme ich aber zu, dass die Lage in Deutschland bezüglich Netzsperren liberal ist. Abgesehen vielleicht von gefilterten Ergebnissen bei Google, da sind/waren wir Weltmeister, was wohl vor allem daran liegt, dass google.de das BPjM-Modul umsetzt.

Andreas29 hat geschrieben: 22. Mai 2019, 16:11Zeitsperren in einer digitalisierten Welt sind natürlich Quatsch, aber genauso wie bei der Kontroverse um Rundfunklizenzen bei Streamern wird hier nur ein bestehendes Gesetz durchgeführt. Das Gesetz muss angepasst werden.
Zu der Rundfunklizenz-Sache kurz, vielleicht auch als Themenvorschlag: So wie ich das sehe, ist ja selbst der Entwurf für die Änderung im neuen Medienstaatsvertrag noch hochbedenklich. Zwar werden damit dann viele jetzt problematisierte Angebote zu "Bagatellrundfunk", doch könnte das wohl (immer noch) verfassungswidrig sein, Stichworte (Vor-)Zensur-Verbot und Rundfunkfreiheit. Das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gibt es aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG - als sie damals den Rundfunk für die Privaten öffneten -- ja, weil Rundunk-Kapazitäten/Frequenzen begrenzt sind/waren und Rundfunk sehr teuer zu produzieren ist/war [EDIT: ...und damit eine "Meinungsmonopolisierung" droht]. Daher sollte der Erlaubnisvorbehalt der Meinungsvielfalt, der Meinungsbildung und auch der Rundfunkfreiheit an sich dienen. Damit ist die Zulassungspflicht auch keine eigentlich verbotene Vorzensur mehr. Nur macht die rechtliche Argumention im Internet kaum Sinn. Dazu kann man vielleicht Bodensiek (nochmal?) fragen, der schrieb einen Aufsatz zu dem Thema im letzten Jahr: Bodensiek/Walker: „Livestreams von Gaming Video Content als Rundfunk?: Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Rundfunkzulassungspflicht“, 2018 (leider nicht online frei afaik).
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derFuchsi
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von derFuchsi »

Rince81 hat geschrieben: 18. Mai 2019, 09:52 Wenn das jetzt die Zulassung verliert kommen eventuell die Zeiten wieder, bei denen man bei Nintendo USK 18 Titel nur nachts runterladen konnte oder beispielsweise in den digitalen Stores erst nach 23 Uhr kaufen durfte weil da ja jeder jüngere im Bett liegt. :ugly:
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Und...? :think:
Nicht dass da Gefahr bestünde dass unsere Kids mal was anderes ausprobieren würden :roll: aber ich sag mal zuhause bei uns würde das sogar funktionieren und ich hab damit sowieso kein Problem :lol:.
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Leonard Zelig
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Leonard Zelig »

Parallel vielleicht noch ein paar neue Kohlekraftwerke bauen, um sicher zu gehen, dass man auch wirklich jeden unter 30 als Wähler verloren hat. :ugly:

So Zeitbeschränkungen sind total sinnlos wenn die Jugendlichen Smartphones besitzen und die natürlich auch nach 23 Uhr nutzen. Das hat funktioniert als die Konsolen und der PC im gemeinsamen Wohnzimmer standen.
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derFuchsi
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von derFuchsi »

Leonard Zelig hat geschrieben: 24. Mai 2019, 20:50 So Zeitbeschränkungen sind total sinnlos wenn die Jugendlichen Smartphones besitzen und die natürlich auch nach 23 Uhr nutzen.
Äh... nein...!? :D
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Rigolax
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rigolax »

Hier übrigens noch ein Beitrag von Anwälten von Morrison & Foerster, 23.5: https://www.sociallyawareblog.com/2019/ ... uts-ahead/ (englisch) Edit: Hab den Link ausgetauscht auf eine Version, die frei verfügbar scheint. Die andere hatte anscheinend einen "weichen" Registrierungszwang (https://www.lexology.com/library/detail ... e70ad3434b).

Interessant find ich vor allem den Abschnitt zur EU. Unter anderem: "However, the incoming 2018 AVMSD amendment [Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste] that all Member States must implement by September 2020 will align EU law (and subsequently, Member State law) more closely with the current German standards."

Ergänzung: Gibt einen kleineren Artikel von Bodensiek unmittelbar zum Bekanntwerden der Nicht-Wiederanerkennung (15.05.): http://www.bvm-law.de/de/aktuelles/medi ... t-erklaert

Die FSM hat nun auch, wie zu erwarten war, Klage eingereicht. Zudem wird mit einem Eilantrag die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der KJM-Entscheidung gefordert (damit könnten Anbieter zumindest bis zum Ende des Verfahrens wieder auf das Age-Label als Jugendschutzlösung setzen). https://www.fsm.de/de/jusprog-verfahren
Siehe auch Meldung bei Heise vom 23.5.: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 95.htmlffs

Eine Meldung von SPON vom 20.5: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/jug ... 68025.html

Anscheinend wurden schon Schreiben der Jugendschutzeinrichtungen an Anbieter versandt: https://itmedialaw.com/spiele-ab-16-ers ... g-dilemma/ und https://twitter.com/Pornoanwalt/status/ ... 3293029376 (siehe die verlinkte PDF). Hier wurde offenbar ein Streamer angeschrieben wegen JusProg, zwecks Information (18.5): https://twitter.com/JackPackTV/status/1 ... 42018?s=19

Meldungen von allgemeinen Gaming-Seiten finde ich nicht. Könnte man vielleicht vermuten, dass manche sich zumindest zurückhalten, weil sie selber grad nicht so ganz rechtlich sicher unterwegs sind. Verwunderlich finde ich das aber schon, mit dem richtigen Wording dürfte so eine Meldung enorm Klicks generieren, eh.
Zuletzt geändert von Rigolax am 25. Mai 2019, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Leonard Zelig
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Leonard Zelig »

derFuchsi hat geschrieben: 24. Mai 2019, 21:58
Leonard Zelig hat geschrieben: 24. Mai 2019, 20:50 So Zeitbeschränkungen sind total sinnlos wenn die Jugendlichen Smartphones besitzen und die natürlich auch nach 23 Uhr nutzen.
Äh... nein...!? :D
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Andre Peschke »

Rigolax hat geschrieben: 25. Mai 2019, 03:23 Könnte man vielleicht vermuten, dass manche sich zumindest zurückhalten, weil sie selber grad nicht so ganz rechtlich sicher unterwegs sind.
Würde ich auch vermuten. Fast jede Gaming-Seite wird irgendein Video mit "X Minuten Gameplay aus..." oder vergleichbares online haben bzw. auch in Zukunft veröffentlichen wollen, die mit USK 16 noch freundlich beschrieben ist. Wenn ich es richtig verstehe, wird es aber nur mit Veröffentlichungen ab dem Tag der Bekanntgabe heikel, oder?

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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rigolax »

Andre Peschke hat geschrieben: 25. Mai 2019, 11:35Wenn ich es richtig verstehe, wird es aber nur mit Veröffentlichungen ab dem Tag der Bekanntgabe heikel, oder?
Ich denke, es muss an sich schon um das Gesamtangebot gehen, also alles, was im Moment, jetzt, gehostet wird und eine Jugendschutzrelevanz hat. Das betrifft auch Twitch- oder YouTube-Auftritte; als Uploader ist man naturgemäß durchaus auch selbst in der Verantwortung. Würde der KJM-Entscheidung streng gefolgt werden, müsste (erstmal) sehr, sehr viel offline gehen.

Kann natürlich sein, dass im Ernstfall eine Behörde erstmal nachsichtig reagiert, wenn es sich beim beanstandeten Inhalt um ein mehrere Jahre altes Video unter der alten Rechtssituation handelt, das vielleicht zudem lediglich übersehen wurde, und nicht um ein kurz nach der KJM-Bekanntmachung veröffentlichten USK-18-Trailer. Es geht hier, denke ich, auch um Verhältnismäßigkeit behördlichen Handels und sogar abstrakt um Vertrauen in den Rechtsstaat oder zumindest in das Jugendmedienschutzsystem. Die Landesmedienanstalten und sonstigen Jugendschutzeinrichtungen sind, meiner Einschätzung nach, insgesamt doch meist zurückhaltend, versuchen zunächst Lösungen mit Anbietern zu finden, kommen nicht gleich mit einem Bußgeldhammer oder leiten gar Dinge an die Staatsanwaltschaften weiter. EDIT: Die konkrete Gefahr ist vielleicht eher, dass Mitbewerber Abmahnungen versenden könnten, wenn sie einen Wettbewerbsnachteil sehen.

Wenn ich so überlege, dass viele Leser von Games-Seiten grad potentiell aber auch selbst von der KJM-Entscheidung betroffen sind, Stichwort Prosumenten, wird das Stillschweigen – wenn es denn bewusst ist, wovon man wohl ausgehen muss – ja noch fragwürdiger. In gewisser Weise haben (größere) Redaktionen, denke ich, auch eine Informationspflicht gegenüber ihren Lesern, eben für sie relevante News zu bringen. Agenda Setting, vierte Gewalt und so weiter.
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rince81 »

Rigolax hat geschrieben: 25. Mai 2019, 15:05 EDIT: Die konkrete Gefahr ist vielleicht eher, dass Mitbewerber Abmahnungen versenden könnten, wenn sie einen Wettbewerbsnachteil sehen.
Ich denke, dass JEDE Seite aus der Branche da aktuell rechtlich im sehr dunkelgrauen Bereich agiert. Allein das dürfte Grund genug sein die Füße stillzuhalten, sonst folgt umgehend eine Gegenabmahnung... :ugly:
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von derFuchsi »

Leonard Zelig hat geschrieben: 25. Mai 2019, 09:18
derFuchsi hat geschrieben: 24. Mai 2019, 21:58
Leonard Zelig hat geschrieben: 24. Mai 2019, 20:50 So Zeitbeschränkungen sind total sinnlos wenn die Jugendlichen Smartphones besitzen und die natürlich auch nach 23 Uhr nutzen.
Äh... nein...!? :D
Die gehen alle nach dem Sandmännchen ins Bett? :mrgreen:
23 Uhr ist ja nun nicht gerade Sandmännchen. Und ja um 23 Uhr sind die definitiv im Bett. Und Smartphone benötigt man zum schlafen wirklich nicht...
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Voigt »

Benötigen nicht. Trotzdem dabei haben ist was anderes. Insbesondere wenn man das Smartphone eh als Wecker einsetzt. Mit 14, 15, 16, 17 kann man doch länger wach sein, insbesondere am Wochenende oder in den Ferien.
Andreas29

Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Andreas29 »

Das Problem ist doch eigentlich immer dasselbe: Das Internet ist international. Nehmen wir nur Youtube: Wenn sich deutsche Anbieter, z.B. Rocket Beans daran halten und Zeitsperren wieder einführen, wirst du auf Youtube trotzdem Mortal Kombat 11 um 12 Uhr mittags schauen können. Denn andere Länder haben diese strengen Gesetze nicht, allen voran die USA, wo die meisten Videos produziert werden.

Da Providersperren im Gespräch sind, müsste man dann eigentlich Youtube vom Netz nehmen, wenn die keine von der KJM anerkannte Alterssperre einbauen. Jugendschutz, der über "Sind sie 18, bitte ankreuzen" oder Hinweise, dass Videos für Jugendliche nicht geeignet sind (die meistens nur unter Videos mit nackter Haut stehen und Gewalt vollkommen ignorieren) hinausgehen, verweigert sich Youtubue aber schon immer. Der Grund ist natürlich, dass man die Hürde zur Anmeldung so gering wie möglich halten will.

Also: In der Konsequenz müsste Youtube in seiner jetzigen Form komplett vom Netz, wenn man Providersperren tatsächlich beschließt. Dass allein die geringe Möglichkeit, dass Youtube beeinträchtigt wird, wegen Artikel 13 fast zum Reichstagsbrand geführt hat und umfassende Netzsperren gegen das Grundgesetz kaum durchzusetzen sind, wird Youtube nichts passieren.

Das heißt die KJM und andere Jugendschützer können sich auf die Schulter klopfen, dass sie auf deutschem Boden ihren Job gemacht haben und auf die Einhaltung von Gesetzen hinarbeiten, aber effektiv geschützt werden Kinder und Jugendliche in der heutigen international-digitalisierten Welt nicht.
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Rince81 »

Andreas29 hat geschrieben: 25. Mai 2019, 19:23 Das heißt die KJM und andere Jugendschützer können sich auf die Schulter klopfen, dass sie auf deutschem Boden ihren Job gemacht haben und auf die Einhaltung von Gesetzen hinarbeiten, aber effektiv geschützt werden Kinder und Jugendliche in der heutigen international-digitalisierten Welt nicht.
Ich sitze da immer zwiegespalten da.Als Volljähriger nerven mich solche Hürden natürlich. Ich finde Jugendschutz einerseits wichtig, weiß aber auch, dass was wir da aktuell in Deutschland Veranstalten ein nicht im Ansatz funktionierender Witz ist und ich damals als Jugendlicher selbst gefühlt immer besser wusste, was ich mir angucke. :ugly: Problem dabei ist aber auch, dass heute im Netz Dinge quasi frei verfügbar sind, die wir Mitte bis Ende der 90er, so nie zu Gesicht bekommen hätten, da war Rotten das "schlimmste" und schon das lief bei mir zum Glück schon unter brauch ich nicht - kein Vergleich zu heute - sowohl bei Gewalt als auch bei Pornographie...
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Andreas29

Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Andreas29 »

Rince81 hat geschrieben: 25. Mai 2019, 19:55 Ich sitze da immer zwiegespalten da.Als Volljähriger nerven mich solche Hürden natürlich. Ich finde Jugendschutz einerseits wichtig, weiß aber auch, dass was wir da aktuell in Deutschland Veranstalten ein nicht im Ansatz funktionierender Witz ist
Keiner hat etwas gegen Jugendschutz. Er muss nur meiner Meinung nach 3 Dinge erfüllen: Er muss verhältnismäßig, nachvollziehbar und effektiv sein. DerJugendschutz hat einen SEHR hohen Stellenwert bei der Abwägung mit Freiheitsrechten von Erwachsenen. Das Gesetz ist "biased" und das ist auch gut so.

Aber die Lösung kann eben nicht sein, dass man weite Teile der Popkultur im Internet sperrt. Der Eingriff ist einfach zu groß. Und das ist mit dem auf den Tisch bringen von providerseitigen Sperren tatsächlich leider ein Szenario geworden. Und selbst das Einführen von Zeitsperren im Internet ist ein großer Eingriff. Jetzt mag man sagen, dass wir das beim Fernsehen ja auch akzeptieren. Nun... das Internet ist aber eben nicht das Fernsehen. Eine Kerneigenschaft des Internets ist und war eben immer, dass ich alles gucken kann, was ich will, zu jeder Zeit.
Soviel zur Verhältnismäßigkeit.

Zur Nachvollziehbarkeit und Effektivität habe ich schon eine Andeutung gemacht: Wenn ich Creator wäre, würde ich die KJM schon fragen, warum ICH auf derselben Plattform denn jetzt Zeitsperren machen muss und Zuschauer verliere, wo der Ami oder Holländer um 12 Uhr God of War zeigt und es sich die Jugend dann da anguckt.
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Re: Jugendschutz: Kommen die Zeitbeschränkungen wieder?

Beitrag von Leonard Zelig »

Andreas29 hat geschrieben: 25. Mai 2019, 19:23 Also: In der Konsequenz müsste Youtube in seiner jetzigen Form komplett vom Netz, wenn man Providersperren tatsächlich beschließt. Dass allein die geringe Möglichkeit, dass Youtube beeinträchtigt wird, wegen Artikel 13 fast zum Reichstagsbrand geführt hat und umfassende Netzsperren gegen das Grundgesetz kaum durchzusetzen sind, wird Youtube nichts passieren.
CDU und SPD hätten nach dieser Woche damit sicher kein Problem mehr. "Macht kaputt, was euch kaputt macht". :ugly:
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