m0ebius hat geschrieben: ↑4. Aug 2019, 21:53
Auf der juristischen Ebene ist inzwischen ziemlich klar, dass Spiele wie Wolfenstein: The New Order unter Kunst im Sinne von §86 Absatz 3 StGB fallen und damit Symbole wie das Hakenkreuz verwenden können. Diese Norm fordert aber keine bestimmte Art der Auseinandersetzung oder Einordnung. Insofern müssten auch Multiplayertitel wie Post Scriptum NS-Symbolik verwenden dürfen.
Na ja, laut Rechtsprechung muss zwar auch Unterhaltung/Satire NS-Symbole verwenden dürfen, aber bei der Kunst ist es auch immer eine Abwägungssache im Sinne der sogenannten praktischen Konkordanz. Sonst könnte man, überspitzt gesagt, künstlerisch durchaus wertvoll verzierte Hakenkreuze auf die eigene, öffentlich zugängliche Hauswand malen, was man aber natürlich nicht darf. Kommt also auf eine Güterabwägung mit anderen Grundrechten oder Verfassungsprinzipien an.
Nichts anderes macht die BPjM bei Indizierungsentscheidungen übrigens, denn nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG darf ein Medium eigentlich „nicht in die Liste aufgenommen werden […]wenn es der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient“.
m0ebius hat geschrieben: ↑4. Aug 2019, 21:53 (denn ein Spiel ohne Alterskennzeichung darf in D nicht auf den Markt gebracht werden)
Das ist nicht korrekt. Ungeprüfte Medien dürfen auf den Markt gebracht werden. Als sogenannte Bildträger (DVD etc.) dürfen Filme oder Spiele ungeprüft an Volljährige abgegeben werden, wie USK/FSK 18, (§ 12 Abs. 1 und 3 JuSchG) und bei Online-Angeboten unterliegen die gar nur eine Bewertung der Anbieter, wobei die dann eben dem Inhalt gerecht werden muss (§ 5 JMStV). Siehe sonst auch USK-FAQ:
https://usk.de/fuer-unternehmen/haufige ... ternehmen/
rammmses hat geschrieben: ↑4. Aug 2019, 21:59
Was mich stört, ist immer dieses von oben herab und auf andere. Es ist wohl für dich und Petra völlig selbstverständlich, dass ihr natürlich ohne weitere Folgen gewalthaltige Inhalte und Hakenkreuze konsumieren könnt, maßt euch aber gleichzeitig an, dass das für andere ganz furchtbar und schädlich ist.
Nennt man übrigens Third-Person-Effekt in der Wirkungsforschung. Unabhängig jetzt vom Text, bietet sich nur an, den Begriff mal einzubringen.
Axel hat geschrieben: ↑4. Aug 2019, 21:36
Okay, kommen wir wieder zum Thema. Und wo ich Petra echt dankbar bin, dass sie das in der Folge so angesprochen hat! Wir erleben in den letzten Jahren eine Gewaltspirale in den Medien ganz allgemein. Da werden mittlerweile als FSK/USK 16 Dinge durchgewunken, dass wäre vor 10 Jahren völlig undenkbar gewesen. Kann ein 16 Jähriger mit blutigsten Gewaltspielen wirklich umgehen? Können Erwachsene wirklich damit umgehen? Ihr tut ja gerade so als ob jeder Mensch frei von psychischen Problemen wäre.
Dazu kurz: Ich glaube keiner hier glaubt ernsthaft, dass absolut jeder mit etwaigen Inhalte umgehen kann, vor allem nicht jüngere Rezipienten. Es muss immer auch um eine Verhältnismäßigkeit von etwaigen Maßnahmen gehen. Medien- und Kunstfreiheit ist an sich ein hohes Gut, und so hart oder zynisch es klingt, dafür müssen auch Kompromisse eingegangen werden. Die USK zielt im Übrigen selbst schon insbesondere auf sogenannte „gefährdungsgeneigte“ Jugendliche ab (USK-Leitkritieren 2.2).