Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

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Schlagerfreund
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Schlagerfreund »

Legoli12 hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:06 Mal ganz unabhängig vom Fall *Beschuldigter* habe ich ein Frage, die vielleicht sehr dämlich klingt.
Wie berechnet man eigentlich Dunkelziffern?
Dunkelziffer kommt grundsätzlich aus der Statistik bzw. aus der Kriminalstatistik. Der Begriff wird aber ja seit geraumer Zeit auch in anderen Bereichen verwendet. Dabei geht es um das so genannte Dunkelfeld. Das ist das Feld das außerhalb dem Feld (Hellfeld) liegt in dem z.B. Straftaten registriert worden sind. Als Beispiel wird da gerne das überfahren bzw. übertreten von roten Ampeln aus dem Verkehrsrecht genommen. Wenn ich also über eine rote Ampel gehe, dann muss das zunächst einmal jemand erst sehen bzw. wahrnehmen und dann auch noch zur Anzeige bringen.

Bei den 8% ging es explizit um keine Dunkelziffer. Das waren Frauen die angegeben haben das sie das Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Guckt man sich entsprechende Studien an. Dann liegt das auch irgendwo zwischen 8-15%. Das ist wie gesagt je nach Bundesland unterschiedlich. Das Problem bei so Dunkelziffern ist halt das sie nicht so einfach zu erfassen sind.
Rince81
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Rince81 »

Axel hat geschrieben: 29. Aug 2019, 11:33 Es wird immer gern behauptet, dass entsprechende Täter dann häufig nicht belangt werden. Aber für diese Behauptung hätte ich gern konkrete Nachweise.
Denn es ist so: Vergewaltigung zerstört das komplette Leben eines Menschen. Die Opfer sind danach noch Jahrzehnte in psychologischer Behandlung und Betreuung. Allein das reicht auch schon als Nachweis vor Gericht aus. Denn es sind eben keine Fälle wo es Aussage gegen Aussage steht. Du hast in der Regel auch die ganzen psychologischen Gutachten und Atteste der Folgen einer Vergewaltigung an der Hand. Plus die Unterstützung von dem behandelnden Arzt und Psychologen, man kann sich dazu Hilfe von Opferverbänden dazuholen, und und und. Es ist nicht so als ob Opfer allein wären.
Ganz einfach:
https://www.spiegel.de/spiegel/sexualst ... 30135.html

Du hast als Opfer einer zurückliegenden Vergewaltigung im Regelfall NICHTS an der Hand wenn du nicht unmittelbar danach zum Arzt gegangen bist.
Was soll ein psychologisches Gutachten wert sein wenn es keine weiteren Zeugen gibt? Auch dann ist es nach wie vor Aussage gegen Aussage.
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Axel
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Axel »

Schlagerfreund hat geschrieben: 29. Aug 2019, 12:53 Das stimmt so nicht. Gibt es z.B. medizinische Untersuchungen. Gibt es dafür typische Verletzungen? Gibt es z.B. Spuren von Sperma, Haaren oder Hautschuppen des mutmaßlichen Täters? Gerade deswegen ist ja eine schnelle Untersuchung und Sicherung dieser Spuren so wichtig. Inbesondere wenn der Täter eine wesentlich mächtigere Position hat als du selbst.
Du guckst zu viele US-Serien, kann das sein? Das ist nur ausschlaggebend, wenn es um eine sehr zeitnahe Anklage geht. Nach 10 oder 15 Jahren gibt es diese Dinge eben nicht mehr. Und trotzdem schreibt der Gesetzgeber die Verjährungsfrist auf 20 Jahre vor. Es geht dann sehr viel mehr um die psychologische Einordnung des mutmaßlichen Opfers. Eine nachweisliche Folgeerkrankung wie eine posttraumatische Belastungsstörung kann ebenso helfen wie die Aussage eine langjährigen behandelten Ärztin.

Und diese Hilfen gibt es nunmal, das kannst Du nicht mit einem „Survivorship Biash“ wegwischen. Opferverbände können genauso ärztliche Betreuung vermitteln wie das kommunale einfache Gesundheitsamt. Dafür sind die nämlich da. Du musst halt nur hingehen, Dich wird niemand auslachen. Das sind dort auch keine Tabuthemen, die haben da jeden Tag damit zu tun!

Das hat bei mir, wie auch bei anderen Opfern die ich so kenne, Jahre gedauert bis man sich die Hilfe holt. Das ist auch vollkommen okay. Du hast eben gerade NICHT den Druck das schnell anzugehen. Eine von unserer Selbsthilfegruppe hat ihren Vater erst angeklagt, da war sie 39. Der Missbrauch lag da schon 30 Jahre zurück. Und er wurde bestraft, aufgrund dessen, dass sie es mit Hilfe ihrer Therapeutin glaubhaft darlegen konnte. Da gibt es natürlich nochmal einen von Gericht bestellten unabhängigen Gutachter, der sich die Person ebenfalls nochmal anschaut, mit der Ärztin sich austauscht, die Krankenakte sich anschaut und und und. Was aber eben auch wichtig in einem Rechtsstaat ist wo eben nicht der Vorwurf zum Urteil führt, sondern ein gerichtliches Verfahren. Denn es gilt: unschuldig bis zum Schuldspruch.

Das ist die Praxis. Man hat es als Opfer selbst in der Hand zur Justiz zu gehen. Und auch in der Justiz ist das kein Tabuthema.

Mir scheint es eher so, dass die Leute nur noch hysterisch sind und jeden blöden Flirtversuch schon als sexuelle Gewalt auf Facebook, Twitter und Insta hochstilisieren. Doch damit erbringt man den Opfern echter sexueller Gewalt einen Bärendienst. Da diese dann tatsächlich nicht mehr ernstgenommen werden könnten. Außerdem: Wer den Mut hat öffentlich in sozialen Medien rumzubrüllen, von dem kann man ja erst recht erwarten sich ärztliche Hilfe zu suchen und dann zur Justiz zu gehen. Und jetzt könnt ihr mich gerne steinigen. Aber das ist nunmal meine Einstellung als Opfer, wie aber auch als Demokrat: Wir HABEN in der Gesellschaft sehr viele Hilfestellen. Wir HABEN Ärzte. Wir HABEN Opferverbände. Wir HABEN Selbsthilfegruppen. Und wir HABEN, was das betrifft, ein verdammt gutes Rechtssystem. Da braucht es keinen Lynchmob im Internet!
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Rince81 »

Axel hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:43 Eine von unserer Selbsthilfegruppe hat ihren Vater erst angeklagt, da war sie 39. Der Missbrauch lag da schon 30 Jahre zurück. Und er wurde bestraft, aufgrund dessen, dass sie es mit Hilfe ihrer Therapeutin glaubhaft darlegen konnte. Da gibt es natürlich nochmal einen von Gericht bestellten unabhängigen Gutachter, der sich die Person ebenfalls nochmal anschaut, mit der Ärztin sich austauscht, die Krankenakte sich anschaut und und und. Was aber eben auch wichtig in einem Rechtsstaat ist wo eben nicht der Vorwurf zum Urteil führt, sondern ein gerichtliches Verfahren. Denn es gilt: unschuldig bis zum Schuldspruch.
Das ist erfreulich, dass es bei Ihr diesen Abschluss genommen hat. Das ist aber eine völlige Minderheit der Fälle in denen das so abläuft. Schlagerfreund hat es erwähnt, der von mir verlinkte Artikel auch. Weniger als 10% der angezeigten Vergewaltigungen enden tatsächlich in einer Verurteilung. Das ergibt nur zwei Möglichkeiten - entweder 90% der vermeintlichen Opfer Lügen oder ein überwältigender Teil der Täter kommt trotzdem davon - selbst wenn die Tat zur Anzeige gebracht wird. Das ist Survivorship Bias.
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Stuttgarter
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Stuttgarter »

Axel hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:43 Wir HABEN in der Gesellschaft sehr viele Hilfestellen. Wir HABEN Ärzte. Wir HABEN Opferverbände. Wir HABEN Selbsthilfegruppen. Und wir HABEN, was das betrifft, ein verdammt gutes Rechtssystem. Da braucht es keinen Lynchmob im Internet!
Ich würde behaupten, denen, die sich an #metoo beteiligen, geht es eben gerade nicht um einen Lynchmob. Sondern darum, eine gesellschaftliche Veränderung dahingehend zu bewirken, dass Hilfestellen, Ärzte, Opferverbände, Selbsthilfegruppen und das Rechtssystem bei weitem nicht mehr so oft tätig werden müssen.

Denn wenn wir ehrlich sind - eine Gesellschaft, in der Du gar nicht erst vergewaltigt wirst, ist besser als eine, in der Dir danach geholfen wird. Oder?

Edit, bevor ich drauf hingewiesen werde: Natürlich wird es eine Gesellschaft ohne Verbrechen nie geben, auch keine ohne Vergewaltigungen. Aber die 33 Prozent Frauen, die schonmal Opfer sexueller Gewalt wurden, legen doch deutlich nahe, dass unsere Gesellschaft da ein Problem hat. Oder kann sich hier irgendjemand vorstellen, was los wäre, würden wir in einer Gesellschaft leben, in der jeder dritte in seinem Leben mindestens einmal angeschossen werden würde?
Zuletzt geändert von Stuttgarter am 29. Aug 2019, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Schlagerfreund
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Schlagerfreund »

Ich gucke ziemlich wenig Serien. US oder sonst woher. Ich bin aber mit ziemlich vielen Personen befreundet die entweder leider entsprechende Erfahrungen gemacht haben oder in Bereichen arbeiten die damit viel zu tun haben. Beschäftigt man sich etwas mit dem Thema und das sollte man immer tun, wenn man irgendeine Form von Diskussionsbeitrag leisten möchte, dann kommt man an die entsprechenden Informationen. es einen Mangel an Spurensicherung und Soforthilfe gibt ist auch eine Tatsache und hat nix mit CSI: New York oder was auch immer zu tun. Gerade deshalb sind ja auch so Notdienste wie z.B. der in Frankfurt so wichtig.

Klar gibt es Hilfe, es gibt auch Hilfe für z.B. Leute die massiv alkoholabhängig sind. Trotzdem gibt es massenweise Leute die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Da muss auch erstmal überhaupt die Einsicht bestehen, dass einem Unrecht widerfahren ist. Gerade da gibt es dank #MeToo meiner Meinung nach gute Entwicklungen. Es ist halt nicht mehr okay einer Assistentin auf den Hintern zu "klapsen". Es ist auch nicht okay entsprechend Bemerkungen zu machen.

Um konkret beim Fall zu bleiben. Wenn jemand dir Videos schickt wo er masturbiert ist und dich dann faktisch feuert weil du das nicht geil findest, dann hat das nix mit Flirten zutun. Es ist auch ziemlich absurd zu glauben das in dem Fall "nur" auf Social Media "rumgebrüllt" wird. Guckst du dir die Fälle hier an (offensichtlich hast du das nicht getan), dann gibt es auch reihenweise Kommunikation mit anderen Leuten darüber. Zum Beispiel auch mit Vorgesetzten usw.

Ich kann auch beim besten Willen keinen Lynchmob erkennen. Das verharmlost wirkliche Lynchmobs und hat auch mit der Realität nix zu tun. Guckst du dir die Berichterstattung an, dann ist die ziemlich moderat, reflektiert uns ausgewogen. Auch da haben Medien glaube ich inzwischen dazu gelernt.
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Sakesleg
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Sakesleg »

Stuttgarter hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:54 Aber die 33 Prozent Frauen, die schonmal Opfer sexueller Gewalt wurden
Nochmal die Frage: Was heißt in dieser Statistik 'sexuelle Gewalt'? Was wird hier alles mitgezählt?
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Stuttgarter »

Sakesleg hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:38
Stuttgarter hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:54 Aber die 33 Prozent Frauen, die schonmal Opfer sexueller Gewalt wurden
Nochmal die Frage: Was heißt in dieser Statistik 'sexuelle Gewalt'? Was wird hier alles mitgezählt?
Frag die Bundesregierung. Mir reicht es, dass ein Drittel aller Frauen mit sexuellen Handlungen konfrontiert wurden, die sie nicht wollten. Wenn Du das nicht zum Kotzen findest, kann ich auch nicht helfen.
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Sakesleg
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Sakesleg »

Naja es macht aber schon einen Unterschied ob das strafrechtlich relevante Fälle sind oder ob da auch schon so Sachen reinzählen wie ein unerwünschter Flirt.
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von eXodus »

Guthwulf hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:24
Legoli12 hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:06Mal ganz unabhängig vom Fall *Beschuldigter* habe ich ein Frage, die vielleicht sehr dämlich klingt. Wie berechnet man eigentlich Dunkelziffern?
Ganz einfach... qualifiziertes Raten ;) Eine Dunkelziffer mit Kommastellen ist unseriös. Bestenfalls kann man vage Größenordnungen abschätzen. Die beruhen dann auf anderen begleitenden Faktoren, Umfragen oder ähnlichem. Es geht ja "nur" darum, irgendwie abzuschätzen, wie viele Fälle es abseits der zur Anzeige gebrachten tatsächlich gibt. Ies ist klar, dass nicht jedes Verbrechen gemeldet wird und demnach auch nicht in den amtlichen Statistiken auftaucht. Aber wie groß diese Dunkelziffer tatsächlich ist, kann man in der Natur der Frage natürlich nicht konkret berechnen. Am Ende des Tages geht es nur um eine grobe Abschätzung um ggf. Handlungsbedarf zu erkennen und Ressourcen oder Maßnahmen zielgerichteter zuordnen zu können.
In meiner therapeutischen Arbeit habe ich in den letzten 5 Jahren so viele Menschen (meistens, aber nicht nur Frauen) behandelt die glaubhaft von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung berichtet haben, dass ich unmöglich eine konkrete Zahl nennen kann. War möglicherweise dreistellig.

Ich weiß aber ganz gut, wieviel davon eine Anzeige/Klage eingereicht haben: höchstens 3 oder 4. Soviel zur Dunkelziffer.

Die Gründe für ein Schweigen sind vielfältig. Meistens Angst vor Rache, Angst, dass nicht geglaubt wird. Scham und Ekel auch häufig.

Die juristische Aufarbeitung einer Vergewaltigung ist darüber hinaus für viele eine Tortur. Von der Beweisaufnahme bis zur Aussage muss das Opfer - in der Regel alleine und von dafür ungeschulten, unsensiblen Personen - in allen Details die Erfahrung wieder erleben, teils kommt es zu einer Konfrontation mit dem Täter. Das ist ein weiterer Grund, warum viele Taten nicht zur Anklage kommen.

Insgesamt zeigt sich, dass sehr viele Betroffene überhaupt erst reden, weil sie erleben, dass andere vorangehen. So ist es häufig in Fällen bei denen ein strukturelles Machtgefälle gibt, Opfer melden sich erst, wenn jemand das Eis bricht.
Im Übrigen liegt eigentlich jedem Missbrauch ein Machtgefälls zu Grunde, welches ja an sich schon Täter schützt.

Daher finde ich es schwierig zuerst von "Hetze", "Unschuldsvermutung" und "Lüge" zu sprechen, wenn sich ein Opfer an die Öffentlichkeit wagt. Gleichberechtigt neben der Unschuldsvermutung sollte doch auch die Vermutung stehen, dass ein Opfer aufrichtig ist.
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Sakesleg
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Sakesleg »

eXodus hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:53 Daher finde ich es schwierig zuerst von "Hetze", "Unschuldsvermutung" und "Lüge" zu sprechen, wenn sich ein Opfer an die Öffentlichkeit wagt. Gleichberechtigt neben der Unschuldsvermutung sollte doch auch die Vermutung stehen, dass ein Opfer aufrichtig ist.
Wäre es nicht eine mögliche Lösung den Namen des Beschuldigten erst öffentlich zu machen wenn er verurteilt ist?
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Stuttgarter »

Sakesleg hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:57
eXodus hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:53 Daher finde ich es schwierig zuerst von "Hetze", "Unschuldsvermutung" und "Lüge" zu sprechen, wenn sich ein Opfer an die Öffentlichkeit wagt. Gleichberechtigt neben der Unschuldsvermutung sollte doch auch die Vermutung stehen, dass ein Opfer aufrichtig ist.
Wäre es nicht eine mögliche Lösung den Namen des Beschuldigten erst öffentlich zu machen wenn er verurteilt ist?
Ob wohl irgend jemand reagiert hätte, wenn von "einem Hollywoodproduzenten, einem Komiker und einem Schauspieler" geredet worden wäre - statt von Weinstein, Louis CK und Spacey?
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von EchnaTron »

Ich glaube, hier wächst ein neues "Wortreich" heran.
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Sakesleg
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Sakesleg »

EchnaTron hat geschrieben: 29. Aug 2019, 15:42 Ich glaube, hier wächst ein neues "Wortreich" heran.
Ist Vergewaltigung Kunst? :ugly:
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Schlagerfreund
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Schlagerfreund »

Sakesleg hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:52 Naja es macht aber schon einen Unterschied ob das strafrechtlich relevante Fälle sind oder ob da auch schon so Sachen reinzählen wie ein unerwünschter Flirt.
Um deine Frage zumindest zum Teil zu beantworten. Es gibt da je nachdem was konkret vorgefallen ist diverse Strafbestände die in Betracht kommen können. Zum Beispiel der Strafbestand der sexuellen Belästigung. Möglich ist auch z.B. im Falle eines Penis Bildes oder der genannten Masturbation die Verbreitung von Pornographischen Schriften. Sehr oft ist auch der Strafbestand der Sexuellen Beleidigung dabei.

Hier müsste man sich aber auch konkret mal das Recht in den USA bzw. in Kanada angucken. Deutschland hat meiner Meinung nach ein recht lasches Strafrecht in dem Bereich und das auch nach den Verschärfungen von 2016.
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Stuttgarter »

Sakesleg hat geschrieben: 29. Aug 2019, 14:52 Naja es macht aber schon einen Unterschied ob das strafrechtlich relevante Fälle sind oder ob da auch schon so Sachen reinzählen wie ein unerwünschter Flirt.
Ich kann mir zwar beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bundesregierung zur "sexuellen Gewalt" zählt, wenn Du ne Frau anflirtest, die das nicht will - aber wenn Dir das hier lieber ist:

"Laut einer deutschlandweiten Repräsentativstudie erlebt jede 7. Frau in Deutschland im Lauf ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt." (Hervorhebung durch mich.)
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/w ... s-187.html

ich denke, dadurch dürfte klar sein, dass damit nicht aufdringliches Benehmen in ner Bar oder auf Facebook gemeint ist.

Können wir jetzt zum eigentlichen Thema kommen - Männer, die sich nicht im Griff haben, statt Frauen, die überdramatisieren?
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derblaueClaus
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von derblaueClaus »

Guthwulf hat geschrieben: 29. Aug 2019, 13:15
derblaueClaus hat geschrieben: 29. Aug 2019, 12:48Wie fast jede Vergewaltigung in der Praxis nachgewiesen wird: Mit der Aussage des Opfers. Es ist ein großer Irrtum, dass man vor Gericht einen naturwissenschaftlich wasserdichten Beweis braucht. Auch dieses "Dann steht ja Aussage gegen Aussage" ist Unsinn. Letztlich kommt es darauf an, was und wem das Gericht größeren Glauben schenkt.
Um es mit deinen eigenen Worten zu sagen: "Puh, das Thema ist dann doch deutlich komplexer als du es uns hier weismachen willst". :whistle:

Ja, bei Sexualdelikten steht leider oft "Aussage gegen Aussage", weil zu viel Zeit vergangen ist, es keine Zeugen gibt oder keine Beweise nach der Tat gesichert wurden (z.B. Dokumentation von Verletzungsspuren etc.). Es ist auch richtig, dass das wesentliche Beweismittel oft die Aussage des/der Anzeigenden ist, die der Aussage des Beschuldigten entgegensteht, wenn dieser die Tat bestreitet. Allerdings ist die Aussage "wem das Gericht größeren Glauben schenkt" eine irreführende Vereinfachung. Es gilt auch im deutschen Rechtssystem die Unschuldsvermutung. Deshalb muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen. Das Gericht hat im Falle einer Anklage die Aufgabe, einerseits die Rechte des Opfers zu schützen, aber andererseits die vorgelegten Beweise daraufhin zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffend sind. Da gibts dann aussagepsychologisches Gutachten und sehr detaillierte Untersuchungen ob und inwiefern die verschiedenen Aussagen plausibel sind bzw. Beweiskraft haben. Ist das Gericht – nach abgeschlossener Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweisergebnisse – nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt, hat es also Zweifel daran, muss es "im Zweifel für den Angeklagten" freisprechen.
Klar war das vereinfacht, ich wollte mir genau diesen Absatz sparen. Aber der stimmt bei dir leider auch nicht ganz bzw. ist ungenau. Um es mit dem 2. Senat des BGH zu sagen:
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts, dem es allein obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist. Die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters setzt allerdings objektive Grundlagen voraus, die aus rationalen Gründen den Schluss erlauben, dass das festgestellte Geschehen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Wirklichkeit übereinstimmt(BGH 2 StR 592/16 - Beschluss vom 27. April 2017).
Es kommt alleine auf die Überzeugung des Gerichts an. Das darf natürlich nicht einfach aus der Luft gegriffen entscheiden. Aber " wenn die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist" (a.a.O.) ist die Beweiswürdigung in Ordnung. Letztlich scheint da auch das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit durch.
Guthwulf hat geschrieben: 29. Aug 2019, 12:44
derblaueClaus hat geschrieben: 29. Aug 2019, 12:42 Jedem Vorwurf nachzugehen ist richtig, jeden Vorfall vorzuverurteilen, (...) ist selbstgerecht, schädigt potentiell andere erheblich und wird der komplexen Situation in keinem Fall gerecht.
Volle Zustimmung. Mir is noch nich ganz klar, wo wir auseinanderliegen?
Mir auch nicht mehr. Ich habe deinen Beitrag wohl einfach falsch verstanden.
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Maestro84 »

Ich frage mich ja, was ein Vergewaltigungsvorwurf mit der Spielebranche zu tun hat? Solche Vorwürfe und nachgewiesene Taten gibt es querbeet, in Schulen, im Handwerk, in metallverarbeitenden Unternehmen oder in der Floristikbranche. Solche Vorwürfe dazu missbrauchen, um eine Kunstform in die eigene, ideologische Richtung zu lenken, ist eher der fragwürdige Punkt. Und wir haben ja schon bei diversen Missbrauchsvorwürfen in Hollywood gesehen, wie leicht diese am Ende zerplatzt sind - hat Jemand Kachelmann gesagt?
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von Stuttgarter »

BlackSun84 hat geschrieben: 29. Aug 2019, 17:38 Ich frage mich ja, was ein Vergewaltigungsvorwurf mit der Spielebranche zu tun hat? Solche Vorwürfe und nachgewiesene Taten gibt es querbeet, in Schulen, im Handwerk, in metallverarbeitenden Unternehmen oder in der Floristikbranche. Solche Vorwürfe dazu missbrauchen, um eine Kunstform in die eigene, ideologische Richtung zu lenken, ist eher der fragwürdige Punkt. Und wir haben ja schon bei diversen Missbrauchsvorwürfen in Hollywood gesehen, wie leicht diese am Ende zerplatzt sind - hat Jemand Kachelmann gesagt?
Kachelmann war in Hollywood? Ich dachte, der "Regenmacher" sei Matt Damon gewesen...
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Re: Das "#Me Too" der Spieleindustrie? Vergewaltigungsvorwürfe gegen Entwickler

Beitrag von IpsilonZ »

BlackSun84 hat geschrieben: 29. Aug 2019, 17:38 (...)Solche Vorwürfe dazu missbrauchen, um eine Kunstform in die eigene, ideologische Richtung zu lenken, ist eher der fragwürdige Punkt.(...)
Dass das das Ziel ist ist aber deine Interpretation. WENN das Ziel dieser Vorwürfe WÄRE eine Kunstform in eine ideologische Richtung zu lenken, dann WÄRE es wohl fragwürdig. Ja. Aber woher kommt dir dieser Verdacht?
BlackSun84 hat geschrieben: 29. Aug 2019, 17:38Und wir haben ja schon bei diversen Missbrauchsvorwürfen in Hollywood gesehen, wie leicht diese am Ende zerplatzt sind - hat Jemand Kachelmann gesagt?
Und wir haben auch schon diverse gesehen, die nicht einfach zerplatzt sind. Die Fälle in denen Leute unschuldig wegen Vergewaltigung im Gefängnis gelandet sind ist relativ gering. Gerade im Verhältnis zu Vergewaltigungen die nicht zur Verurteilung oder nicht mal zur Anklagen geführt haben.
https://www.bbc.com/news/world-us-canada-45565684
Moreover, official figures suggest the number of rapes and sexual assaults which are never reported or prosecuted far outweighs the number of men convicted of rape because of fake accusations.
Der Kachelmann Fall ist halt auch schon gut 10 Jahre her.
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