Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

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Axel
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Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Ich wollte es erst in den Store Wars Thread posten. Aber es hat seinen eigenen Thread verdient, weil es die komplette Digitaldistribution verändern könnte. https://www.polygon.com/2019/9/19/20874 ... mes-eu-law

Der französische Hohe Justizgerichtshof hat entschieden, dass Valve für seine Plattform Steam ein Wiederverkaufsrecht für seine Kunden einführen muss, da es nicht mit dem EU Gesetz zu vereinbaren ist, Kunden dieses Recht zu verwehren. Auch Valves Verteidigung nur ein ""subscription service" zu sein hat nicht funktioniert, da Valve eben KEINE Abos verkauft, sondern Spiele für den Langzeitgebrauch und nicht als Teil eines Abos. Jetzt hat Valve 3 Monate Zeit dieses Wiederverkaufsrecht umzusetzen. Valve will natürlich in Revision gehen und solange der Streit noch nicht beigelegt wurde, wird sich erstmal nichts ändern.

Aber nehmen wir mal an, es bleibt bei dieser Entscheidung. Der Markt für digitale Güter würde sich radikal ändern, wenn es nun ein Wiederverkaufsrecht gäbe, oder? Was haltet ihr von der Entscheidung?
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Desotho
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Desotho »

Halte ich ehrlich gesagt für unnötig.
Wer sparen will wartet einfach paar Monate und bekommt dann fast jedes Spiel zum Dumping Preis.
Sollte eine Weiterverkaufsfunktion weltweit kommen könnte das nicht so gut sein für die Entwickler.
Wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass die Mehrheit das ohnehin nicht nutzen würde.

Ich habe z.b. auf Steam auch noch nie ein Spiel refunded.
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Andreas29

Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Andreas29 »

Momentchen mal: Geht es jetzt um Rückgaberecht oder Wiederverkauf?
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Es geht ja nicht nur um Steam. Sondern wenn Valve hier verliert, müssten auch ALLE anderen Anbieter und Konzerne nachziehen. Von Nintendo über Amazon bis Bandcamp. Halt alle die irgendwelche digitalen Güter zum Dauergebrauch verkaufen. Das wäre dann nicht nur auf Spiele bezogen, sondern auch Filme, Serien, E-Books, Musik, Software, usw. Also selbst auch kleine Anbieter von PC-Software müssten den Wiederverkauf ermöglichen. Oder es wird eine Art Ebay für digitale Güter geben oder was auch immer. Das kann schon sehr weitreichende Folgen haben und sollte in der Diskussion nicht nur auf Steam verengt werden. Ich denke daher, dass das bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird.
Andreas29 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:19 Momentchen mal: Geht es jetzt um Rückgaberecht oder Wiederverkauf?
Reselling, also Wiederverkauf. So wie man es aus der analogen Welt seit jeher kennt, Stichwort Gebrauchtmarkt.
Andreas29

Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Andreas29 »

Axel hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:24 Reselling, also Wiederverkauf. So wie man es aus der analogen Welt seit jeher kennt, Stichwort Gebrauchtmarkt.
Dann wird es nicht durch kommen oder Steam bzw. jeweilige in der Zukunft betroffene Anbieter ziehen sich vom EU-Markt zurück. Die digitale Distribution und die Bindung an Launcher sind genau aus dem Grund erst geschaffen worden, den PC-Spiele-Gebrauchtmarkt zu killen und darauf basiert auch ein großer Teil des Geschäftsmodells. Das würde große Umsatzverluste bedeuten.

Ich persönlich fänd es ja geil, wie wahrscheinlich jeder andere, dessen Steam-Account mit Spielen überquillt, die er nie mehr bzw. nie spielen will.
Ich verteidige nie gern den Status Quo, aber hier heißt es wahrscheinlich: Entweder Steam wie es jetzt ist oder Au Revoir Steam.
imanzuel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von imanzuel »

Auf der einen Seite kann ich es ja verstehen. Auf der anderen Seite halte ich es für einen totalen Schwachsinn. Zugegeben, so wirklich in der Sache bin ich nicht drin, aber würde das nicht am Endeffekt massiv die Entwickler / Publisher schaden? Und wie soll das umgesetzt werden? So wie wenn man ein Konsolen-Retail Spiel verkauft? Also ohne dass da einen Cent an die Entwickler geht? Ja Glückwunsch, gerade kleine AA-Publisher werden doch darunter leiden.

Was dann auch zu befürchten wäre: Irgendwie würden die Publisher das dann schon wieder hindrehen. Keine Ahnung, Pre-Order DLCs (müssen die dann auch "reaktiviert" werden?), Spiele werden nur noch in Episodenform veröffentlicht, noch mehr GaaS, etc.
Andreas29 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:38 Ich verteidige nie gern den Status Quo, aber hier heißt es wahrscheinlich: Entweder Steam wie es jetzt ist oder Au Revoir Steam.
Sollte sich das durchsetzen muss eigentlich jeder nachziehen, wie Axel schon geschrieben hat. GOG wird sich auch freuen, so ganz ohne DRM :ugly:
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lnhh
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von lnhh »

Wenn das kommt, verklopp ich 99% meiner Steambibliothek fuer nen Appel und nen Ei.

Das wird das Ende der Spielepreise.
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

Europa ist zu groß, um nicht zu verkaufen. Und wenn Europa das Recht hat, werden auch die anderen sich fragen, warum sie es nicht haben. Ich bin kein Gebrauchtverkäufer, trotz Konsole, aber diese Unart der Kontenbindung und die damit einhergehende Entrechtung ist eine Pest, die wir uns viel zu lange haben gefallen lassen. Sollen sie ruhig höchstrichterlich dafür einen Einlauf kriegen.
Also ohne dass da einen Cent an die Entwickler geht? Ja Glückwunsch, gerade kleine AA-Publisher werden doch darunter leiden.


Das nennt sich Erschöpfungsgrundsatz und ist bei jeder anderen Warenart Gang und Gäbe. Die einzigen, die ein Narrativ aufbauen, dass dieser Grundsatz ein Problem wäre, sind die Softwarehersteller - nicht, weil es tatsächlich ein Problem wäre, sondern, weil sie (anders als etwa Buchhändler) die technischen Möglichkeiten haben, den Weiterverkauf zur Gewinnmaximierung zu unterbinden.
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Desotho
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Desotho »

Andreas29 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:19 Momentchen mal: Geht es jetzt um Rückgaberecht oder Wiederverkauf?
Das mit dem Refund hatte ich nur erwähnt, weil das ja eine Option ist die nachträglich kam. Sorry für die Verwirrung.
Und es wird sicher Leute geben die das exzessiv nutzen, aber ich würde mich nicht wundern wäre es eine verschwindend geringe Minderheit.
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lolaldanee
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von lolaldanee »

Grundsätzlich natürlich eine höchst erfreuliche Entwicklung, ich glaube allerdings nicht, dass es praktisch große Auswirkungen zeigen wird.

Für App-Stores müsste dann ja eigentlich das selbe gelten.
Wolf
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Wolf »

Verlieren werden hier vermutlich nur die Entwickler.

Zuerst kauft man beim Entwickler einen Key für "X"€. Man zahlt Steam dann einfach "Y"€ um den Key bei seinem Account zu aktivieren und das Spiel nutzen zu können. Dann verkaufe ich den Key und der neue Käufer zahlt dann "Z"€ an Steam um den Key bei seinem Account zu aktivieren wobei Steam dann sofort bei mir die Aktivierung löscht.

Um für Kunden alles beim alten zu lassen kassiert Steam beim Erstkäufer dann gleich "X+Y"€.
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DickHorner
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von DickHorner »

Ist doch schon vor dem EuGH letztinstanzlich entschieden worden (Oracle v UsedSoft).
Wenn ich mich recht entsinne, war die Schlussfolgerung für die lokale Rechtsprechung so, dass der Weiterverkauf von Software, auch digital, ganz grundsätzlich erlaubt sein muss. Gleichzeitig ist die Accountbindung von Software aber auch zulässig und somit ist die höchstrichterliche Entscheidung in der Praxis außer Kraft gesetzt - was aber soweit ich weiß noch nicht verhandelt wurde.

Warum sollte das schädlich für Entwickler sein? Gebrauchtwaren haben bislang noch keine Branche in den Ruin getrieben. Und wenn das passieren sollte, stimmt was mit dem Businessmodell ganz grundsätzlich nicht.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von lnhh »

Sag das mal Gamestop ;-)
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

DickHorner hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:04 Warum sollte das schädlich für Entwickler sein? Gebrauchtwaren haben bislang noch keine Branche in den Ruin getrieben. Und wenn das passieren sollte, stimmt was mit dem Businessmodell ganz grundsätzlich nicht.
Exakt. Ich halte die Gefahr, dass die Digitalisierung dem Kunden schleichend immer mehr Rechte raubt für wesentlich größer, als andersherum die Gefahr für die Industrie, wenn man sich dieser Entrechtung entgegenstellt. Dann müssen sie halt zumachen, wenn sie nur profitabel sind, wenn sie die Marktwirtschaft ausschalten.
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dadadave
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von dadadave »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:43 Das nennt sich Erschöpfungsgrundsatz und ist bei jeder anderen Warenart Gang und Gäbe. Die einzigen, die ein Narrativ aufbauen, dass dieser Grundsatz ein Problem wäre, sind die Softwarehersteller - nicht, weil es tatsächlich ein Problem wäre, sondern, weil sie (anders als etwa Buchhändler) die technischen Möglichkeiten haben, den Weiterverkauf zur Gewinnmaximierung zu unterbinden.
Das greift zu kurz. Der Erschöpfungsgrundsatz wurde für physische Güter entwickelt, die sich abnutzen und deren Weiterverkauf logistisch mit einigem Aufwand und mit Transaktionskosten verbunden ist, was den Weiterverkauf eines Werkes auf wenige Male beschränkt. Da muss man sich schon ernsthaft die Frage stellen, ob das 1:1 auch in der digitalen Welt als fairer Grundsatz funktioniert. Das hat also weniger mit "Narrativen" zu tun als mit der Frage, ob man bei näherer Betrachtung sehr unterschiedliche Sachverhalte über den gleichen Kamm schären will oder vielleicht doch eine Differenzierung angebracht ist.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rick Wertz »

lnhh hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:43 Wenn das kommt, verklopp ich 99% meiner Steambibliothek fuer nen Appel und nen Ei.

Das wird das Ende der Spielepreise.
... und als nächstes die ganzen gekauften Apps, die man nicht mehr benötigt. Und dann auf Amazon digital gekaufte Filme, die ich schon gesehen habe.
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

Selbstverständlich nutzen sich digitale Güter ab.
Das räumen sogar die Hersteller selbst ein - sonst würden sie "neue" Spiele nach einigen Monaten schließlich nicht zum Bruchteil des Vollpreises verkaufen.

Natürlich rosten und verotten die Bytes nicht, dennoch unterliegen gerade Spiele einem Alterungsprozess, getrieben durch den technischen Fortschritt, neuer Produkte und das abklingende Interesse der Kunden.

Das führt unter anderem dazu, dass meine Sammlung an Xbox 360 Spielen weiterhin bei mir im Regal Staub sammelt, weil der Aufwand, sie zu verkaufen in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Verkaufserlös steht - es lohnt sich nicht, weil sich kein Mensch mehr dafür interessiert. Warum sollte das bei den digitalen Fassungen der selben Spiele anders sein?
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Rick Wertz
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rick Wertz »

Das ist nicht Abnutzung des physischen Gutes selbst: Bei einem digitalen Gebrauchtgut entsteht dem Käufer keinen Nachteil gegenüber einem neuwertigen Produkt (Kratzer in der Disc, abgenutzte Verpackung, ...). Und die Lizenzübertragung kann ohne weitere Kosten in Sekundenschnelle erfolgen. Händler wie G2A würden sich so eine Zukunft sicher gerne zunutzen machen - und welcher Käufer bezahlt freiwillig mehr, um den Entwickler zu unterstützen?

Bei aktuellen Verkäufen ohne Validierung durch Accountbindung in Berufung auf Usedsoft zeigt sich, dass windige Verkäufer auch gerne dieselbe Lizenz mehrfach verkaufen, oder Keys an sich unzulässig aufteilen (günstige Windows-Lizenzen auf Ebay).
Zuletzt geändert von Rick Wertz am 20. Sep 2019, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Rick Wertz
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rick Wertz »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:20 Das führt unter anderem dazu, dass meine Sammlung an Xbox 360 Spielen weiterhin bei mir im Regal Staub sammelt, weil der Aufwand, sie zu verkaufen in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Verkaufserlös steht - es lohnt sich nicht, weil sich kein Mensch mehr dafür interessiert. Warum sollte das bei den digitalen Fassungen der selben Spiele anders sein?
Weil der Verkauf eines physischen Gutes eine wesentlich höhere Schwelle ist als das Einstellen eines Keys auf einer darauf spezialisierten Verkaufsplatform. Und mit gängigen Versandkosten für Privatnutzer findet sich auch schnell kaum ein Käufer, der genügend bezahlt.
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

Rick Wertz hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:23 Und bei aktuellen Verkäufen ohne Validierung durch Accountbindung in Berufung auf Usedsoft zeigt sich, dass windige Verkäufer auch gerne dieselbe Lizenz mehrfach verkaufen, oder Keys an sich unzulässig aufteilen (günstige Windows-Lizenzen auf Ebay).
Das ist aber kein Problem des Gebrauchtmarktes, sondern von unredlichen Händlern, die strafbar handeln. Die Lösung ist nicht, den Gebrauchtmarkt für alle abzuschaffen, sondern die entsprechenden Händler anzuzeigen.
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