Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:20 Natürlich rosten und verotten die Bytes nicht, dennoch unterliegen gerade Spiele einem Alterungsprozess, getrieben durch den technischen Fortschritt, neuer Produkte und das abklingende Interesse der Kunden.
Wir sollten hier aber nicht nur Spiele im Kontext sehen, sondern sämtliche digitale Güter. Also auch Musik, E-Books usw. Und die altern in dem Sinne nicht. Und da kann es schon zu Problemen führen. Nicht für die Konzerne, aber mal wieder für die Kleinen.
Rick Wertz
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rick Wertz »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:27
Rick Wertz hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:23 Und bei aktuellen Verkäufen ohne Validierung durch Accountbindung in Berufung auf Usedsoft zeigt sich, dass windige Verkäufer auch gerne dieselbe Lizenz mehrfach verkaufen, oder Keys an sich unzulässig aufteilen (günstige Windows-Lizenzen auf Ebay).
Das ist aber kein Problem des Gebrauchtmarktes, sondern von unredlichen Händlern, die strafbar handeln. Die Lösung ist nicht, den Gebrauchtmarkt für alle abzuschaffen, sondern die entsprechenden Händler anzuzeigen.
Naja, es ist schon Problem der Rechtslage weil die Verifizierung wohl nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Gerichte haben diesen unredlichen Markt geschaffen.

Letztendlich würde die freie Verkaufbarkeit von accountgebundenen Spielen wohl hauptsächlich den schlechtesten Trends unserer Zeit weiter Aufwind verschaffen: Fokussierung auf Free-to-play mit vielen Mikrotransaktionen.
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DexterKane
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von DexterKane »

Seh ich nur sehr wenig positives dran.
Was das faktisch bedeuten wird (wenn es denn wirklich so kommt) ist nicht das Ende von Steam und co., aber wohl das Ende der frühen und/oder deutlichen Sales. Gesehen, dass da nirgendwo steht, dass keine Transaktionsgebühren verlangt werden dürfen? Worauf das hinausläuft ist dann so ne Art Marketplace, wo Steam und der Vorbesitzer sich das Geld teilen und der Entwickler leer ausgeht. Quasi das Gamestop System.
Damit dann überhaupt was für die Studios übrigbleibt, werden die Verkaufspreise sich zwangsläufig stabilisieren müssen, ergo Konsolenpreise am PC Markt.
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Rick Wertz hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:29 Letztendlich würde die freie Verkaufbarkeit von accountgebundenen Spielen wohl hauptsächlich den schlechtesten Trends unserer Zeit weiter Aufwind verschaffen: Fokussierung auf Free-to-play mit vielen Mikrotransaktionen.
Oder es wird NUR noch Abos geben. Was auch nicht im Interesse der Kunden sein kann.
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

Letztenendes muss man auch folgendes sehen:
Selbst wenn man argumentieren würde, dass digitale Güter keinem Abnutzungs/Alterungsprozess unterliegen - was ich persönlich, wie gesagt, nicht so sehe: Es steht ja jedem frei, sich eine Branche zu suchen, in der er tätig ist. Die Digitalisierung bringt erhebliche Vorteile für die Produzenten, die diese gerne bereit sind, mitzunehmen: Etwa der Handel von Gütern, die weder Logistik noch große Produktionsanlagen benötigen.

Aber keine Branche ist frei von Risiko. Wenn dir der Nachteil der Digitalisierung, dass Gebrauchtgüter technisch so wirken wie am Tag des Releases, wie ein höheres Risiko vorkommt als die Vorteile, die du durch die Digitalisierung erzielst: Mach was anderes. Eröffne einen Supermarkt oder werde Autohändler.

Aber dem Produzenten zugestehen, die Marktwirtschaft selbst so einzuschränken, dass sein spezielles, höchstpersönliches Geschäftsrisiko eliminiert wird, kann in niemandes Interesse sein. Dann fangen morgen die Autohändler an, ihre Neuwagen einmalig via Fingerabdruck freizuschalten - weil es heutzutage technisch möglich ist.

Also zusammenfassend:

1) Kunden haben ein Recht, Waren weiterzuverkaufen. Das ist der Erschöpfungsgrundsatz, der gilt für jede andere Warenart auch.

2) Digitale Güter nutzen sich ab und unterliegen einem Alterungsprozess. Wäre das nicht der Fall, würden die Hersteller ihre neue Spiele nicht nach wenigen Monaten zum halben Preis oder weniger anbieten. Selbst Bestseller wie Witcher 3 bekommt man mittlerweile regelmäßig für 13€ samt aller Addons - da hat jeder VW ein stabileres Preisniveau. Dieser Preisverfall wirkt sich darüberhinaus selbstverständlich auch auf die Gebrauchtpreise aus: Auch die Weiterverkäufer erzielen für ihre Gebrauchtspiele keine 60€ - schon alleine, weil der Kunde sich fragt, warum er in der Gebrauchtbörse Neupreise zahlen sollte.

3) Gebrauchtwaren, die technisch neuwertig wirken (aber im Sinne der Kunden dennoch dem Alterungsprozess unterliegen!), sind das spezifische Risiko der Branche. Wem dieses Risiko zu hoch erscheint, muss etwas anderes tun, wie Lebensmittel verkaufen - dort herrschen dann andere Risiken, wie geringe Margen, verderbliche Produkte und Ladendiebstahl. Neben den spezifischen Risiken erhält die Branche durch die Digitialisierung aber auch erhebliche Vorteile, die man keinesfalls außer Acht lassen kann. Ob man sich unter diesen Bedingungen dafür oder dagegen entscheidet, in den Markt einzusteigen, bleibt dann jedem selbst überlassen.

Nur weil es derzeit best practice ist, die Rechte des Kunden zu unterwandern, heißt es nicht, dass das so bleiben muss. Dass die Kunden dieses Vorgehen allerdings auch noch verteidigen, halte ich ehrlich gesagt für sehr befremdlich.
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dadadave
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von dadadave »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:50 1) Kunden haben ein Recht, Waren weiterzuverkaufen. Das ist der Erschöpfungsgrundsatz, der gilt für jede andere Warenart auch.

2) Digitale Güter nutzen sich ab und unterliegen einem Alterungsprozess. Wäre das nicht der Fall, würden die Hersteller ihre neue Spiele nicht nach wenigen Monaten zum halben Preis oder weniger anbieten. Selbst Bestseller wie Witcher 3 bekommt man mittlerweile regelmäßig für 13€ samt aller Addons - da hat jeder VW ein stabileres Preisniveau. Dieser Preisverfall wirkt sich darüberhinaus selbstverständlich auch auf die Gebrauchtpreise aus: Auch die Weiterverkäufer erzielen für ihre Gebrauchtspiele keine 60€ - schon alleine, weil der Kunde sich fragt, warum er in der Gebrauchtbörse Neupreise zahlen sollte.

3) Gebrauchtwaren, die technisch neuwertig wirken, sind das spezifische Risiko der Branche. Wem dieses Risiko zu hoch erscheint, muss etwas anderes tun, wie Lebensmittel verkaufen - dort herrschen dann andere Risiken, wie geringe Margen, verderbliche Produkte und Ladendiebstahl. Neben den spezifischen Risiken erhält die Branche durch die Digitialisierung aber auch erhebliche Vorteile, die man keinesfalls außer Acht lassen kann.
Da muss ich so ziemlich in jedem Punkt widersprechen. Das "dann macht doch einfach was anderes"-Argument ist mir etwas zu salopp. Wollen wir das? Ist das tatsächlich im gesellschaftlichen Gesamtinteresse? Wie schon bei der Revenue-Share-Split Diskussion um Steam vs. Epic merkt der langfristig denkende Konsument, dass er, bzw. die Spielerschaft insgesamt davon profitiert, wenn Spielentwickler nicht in noch grösserem Umfang reihenweise eingehen, als sie es jetzt schon tun. Haben wir wirklich ein Interesse, dass Games as a Service zum einzig nachhaltigen Geschäftsmodell wird? Zu den einzelnen Punkten:

1) Das ist nicht etwa ein gott/natur-gegebenes Recht, sondern Produkt eines Interessenausgleiches, einer Abwägung, die zu einer Zeit getroffen wurde, als es keine digitalen Produkte gab. Es kommt vor, dass eine technologische Revolution dazu führt, dass man auch die Rechtslage anpassen muss. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet nicht nur, Gleiches gleich zu behandeln, sondern eben auch Ungleiches ungleich zu behandeln.

2) Die angeführte idelle "Abnutzung" findet auch bei physischen Gütern statt. Zusätzlich aber eben auch eine erhebliche physikalische, wie man z.B. bei gebrauchten Büchern ohne weiteres sieht. Dass bereits ein massiver Preiszerfall stattfindet kann ja nicht als Argument gelten, Produzenten zusätzlich einer Situation auszusetzen, in der sie für ein Produkt, dessen primärer Nutzen sich seinem einmaligen Konsum erschöpft* genau ein Mal Geld sehen, während es zig Leute in perfekter Qualität konsumieren und weiterverkaufen. Welcher Preis dann Konsument 5 dem Konsumenten 4 bezahlt ist dann auch ziemlich unerheblich. (*da könnte man z.B. durchaus auch differenzieren und es bei Arbeitssoftware, deren üblicher Gebrauch die tägliche Verwendung ist, anders beurteilen)

3) Selbstverständlich bietet die Digitalisierung auch Vorteile. Das spiegelt sich bereits in den Preisen und der Qualität der Produkte. Es sagt aber noch nichts darüber aus, wie genau ein fairer Interessensausgleich aussieht zwischen Konsumenten und deren Eigentumsrecht einerseits und Produzenten andererseits, die nicht begeistert sind, dass potenziell hunderte von Leuten ihr Produkt konsumieren, für das sie genau ein Mal bezahlt wurden. Ich halte es für absolut denkbar, dass dieser Interessensausgleich bei digitalen Gütern anders aussieht als bei physikalischen Produkten.
Aber dem Produzenten zugestehen, die Marktwirtschaft selbst so einzuschränken, dass sein spezielles, höchstpersönliches Geschäftsrisiko eliminiert wird, kann in niemandes Interesse sein.
Dieser Aussage liegt mindestens eine falsche Prämisse zugrunde. Tun wir mal so, als würde die Marktwirtschaft nicht aus verschiedensten guten Gründen bereits auf viele Arten eingeschränkt, so würde zu einem derartigen libertären Verständnis auch die Freiheit gehören, Verträge so abzuschliessen, dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen wird. Letztlich ist das ein fundamentalistisches Argument, weil es ein Grundprinzip als absolut deklariert, anstatt auf eine vernünftige Interessensabwägung hinzusteuern.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rince81 »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 09:43 Das nennt sich Erschöpfungsgrundsatz und ist bei jeder anderen Warenart Gang und Gäbe. Die einzigen, die ein Narrativ aufbauen, dass dieser Grundsatz ein Problem wäre, sind die Softwarehersteller - nicht, weil es tatsächlich ein Problem wäre, sondern, weil sie (anders als etwa Buchhändler) die technischen Möglichkeiten haben, den Weiterverkauf zur Gewinnmaximierung zu unterbinden.
Du hast da aber Limits bei physischen Gütern. Die Nutzen im Regelfall ab, gerade wenn man nicht sehr sorgsam umgeht, du musst einen Käufer vor Ort finden oder umständlich versenden, gehen nie verloren, etc, etc. Ein digitaler Spielecode nutzt nie ab, kann binnen kürzester Zeit durch mehr Hände gehen als es eine via Gamestop immer wieder verkaufte Retailversion je könnte und würde immernoch wie an Tag 1 funktionieren.

Das wird das völlige Ende für Spiele wie "A Plaque Tale". Storybasiert, in 10 Stunden durchspielbar und dann einfach auf Steam beliebig oft weiterverkaufbar? Das funktioniert mit der aktuellen Realität in der Branche nicht. Das Ergebnis würde dann bedeuten kein Verkauf und nur noch Abomodelle - wer jetzt jubelt auf den wartet eine böse Überraschung...
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Rince81 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 12:23 wer jetzt jubelt auf den wartet eine böse Überraschung...
Jap. Abomodelle zusätzlich sind toll. Aber nie einzig und allein.

Und ich denke, das weiß auch der europäische Gesetzgeber. Beziehungsweise wird es da wohl einige Regeln geben müssen mit der alle leben können. Das schöne an digitalen Gütern ist ja, es gibt kein entweder oder! Man könnte also Beschränkungen einrichten.

Beispiel: Ich kaufe auf Steam ein Spiel. Dieses Spiel kann einmalig wiederverkauft werden. Also ich könnte es an einen Dritten wiederverkaufen. Dieser jedoch nicht mehr weiter. Die digitale Lizenz bleibt bei ihm.

Auf irgend so einen Kompromiss wird und muss es am Ende hinauslaufen. Denn sonst wäre das nicht nur für die Spieleindustrie fatal, sondern für jede Kreativwirtschaft! Und da war die EU in der Vergangenheit - zum Glück! - immer sehr weitsichtig.
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Vinter
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Vinter »

Leute ;)

Ihr glaubt doch wohl nicht, dass eine Branche, die euch JETZT schon entrechtet, nicht längst händereibend vor den Abomodellen sitzt? Die Diskussion um Gebrauchtspiele ist eh nur mittelfristig interessant, die Abomodelle werden EH in den nächsten zehn Jahren das Retail- und Digitalgeschäft komplett kannibalisieren.

Macht euch da keine Hoffnungen.

Und noch ein kurzes PS: Kein Spiel, auch digital, wird durch hunderte Hände gehen. Das sind Katastrophenszenarien, die so nie eintreten werden.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rince81 »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 12:42 Und noch ein kurzes PS: Kein Spiel, auch digital, wird durch hunderte Hände gehen. Das sind Katastrophenszenarien, die so nie eintreten werden.
10 oder 20 Hände reichen. Das würde eine Retailkopie kaum hinbekommen. Digital? Kein Problem.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rick Wertz »

Axel hat geschrieben: 20. Sep 2019, 12:31 Auf irgend so einen Kompromiss wird und muss es am Ende hinauslaufen. Denn sonst wäre das nicht nur für die Spieleindustrie fatal, sondern für jede Kreativwirtschaft! Und da war die EU in der Vergangenheit - zum Glück! - immer sehr weitsichtig.
Ich finde nicht, dass die EU für die Kreativwirtschaft besonders weitsichtig handelt. Für Verwerterrechte steht man hingegen oft ein, insofern sehe ich für solche Weiterverkaufs-Ansinnen auch keine gute Zukunft, selbst wenn Gerichte die aktuelle Gesetzeslage auch weiterhin so auslegen sollten.
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Vinter hat geschrieben: 20. Sep 2019, 12:42 Die Diskussion um Gebrauchtspiele ist eh nur mittelfristig interessant, die Abomodelle werden EH in den nächsten zehn Jahren das Retail- und Digitalgeschäft komplett kannibalisieren.
Wie gesagt, Du begrenzt Deine Sicht allein auf Games.

Schau Dir die Musikindustrie an: Spotify ist bis heute nicht profitabel - über ein Jahrzehnt nach Start! Sollten da mal die Investoren keinen Bock mehr haben, war es das ganz schnell. Braucht nur eine nächsten Finanzkrise zu kommen. ;) Dagegen ist eine Verkaufsplattform wie Bandcamp seit 2012 äußerst profitabel, die machen jedes Jahr steigenden Gewinn. Weil es eben auch Menschen gibt, die Musik zumindest digital dauerhaft besitzen möchten. In die heimische Bibliothek einspeißen wollen, etc.

Warum sollte es bei Games anders sein? Ein alleiniger Markt nur aus Abos wird nicht funktionieren.
Rick Wertz hat geschrieben: 20. Sep 2019, 12:50 Ich finde nicht, dass die EU für die Kreativwirtschaft besonders weitsichtig handelt.
Schau Dir die Stärkung von Verwertungsgesellschaften an, die jetzt demnächst ansteht. Also das beispielsweise YouTube in Zukunft gezwungen sein wird Pauchallizenzen auszahlen zu müssen. Das kommt der Kreativwirtschaft natürlich zu Gute! Auch wenn es Google-freundliche Lobbymedien wie Netzpolitik.org naturgemäß anders sehen. Aber lass uns das Fass jetzt nicht aufmachen.
Andreas29

Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Andreas29 »

dadadave hat geschrieben: 20. Sep 2019, 10:15 Das greift zu kurz. Der Erschöpfungsgrundsatz wurde für physische Güter entwickelt, die sich abnutzen und deren Weiterverkauf logistisch mit einigem Aufwand und mit Transaktionskosten verbunden ist, was den Weiterverkauf eines Werkes auf wenige Male beschränkt. Da muss man sich schon ernsthaft die Frage stellen, ob das 1:1 auch in der digitalen Welt als fairer Grundsatz funktioniert.
1:1 sicher nicht. Dennoch hat Vinter Recht, wenn er sagt, dass es auch bei digitalen Gütern einen Wertverlust gibt. Hier ist aber dann nicht der physische Verschleiß maßgeblich, sondern ganz einfach die Aktualität. Auch digital vertriebene Spiele verlieren an Wert. Ein AAA-Titel von vor einem Jahr, könnte ich jetzt zu einem höheren Preis weiterverkaufen, als ein AAA-Titel von vor 5 Jahren.

Und Vinter hat auch Recht, dass Accountbindungen und damit eine de facto Weiterverkaufs-Sperre eine Kundentrechtung ist. Allerdings lieber Vinter zäumst Du hier das Pferd von hinten auf. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die ganze Industrie hat ihre Geldflüsse auf das derzeitige Modell ausgelegt. Jetzt den Gebrauchthandel für Digitalgüter einzuführen, würde nicht nur Entwickler, sondern auch Publisher ruinieren. Hier wurde bereits vielfach aufgezeigt, wie sehr das Preise drücken würde und die Industrie noch weiter weg von Singleplayer-Story-Spielen zu GaaS und Mikrotransaktionen führen wird.

Ebenso habe ich bereits angemerkt, dass Anbieter wie Steam den Laden in der EU lieber ganz dicht machen, als die Einführung so eines Modells über sich ergehen zu lassen. Dann müssen wir wieder alle zum Saturn gehen und unsere Spiele kaufen. Das ist es hier vorbei mit den Launchern.
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Andreas29 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 13:36 Ebenso habe ich bereits angemerkt, dass Anbieter wie Steam den Laden in der EU lieber ganz dicht machen, als die Einführung so eines Modells über sich ergehen zu lassen. Dann müssen wir wieder alle zum Saturn gehen und unsere Spiele kaufen. Das ist es hier vorbei mit den Launchern.
Damit hat ja auch Google mal gedroht. YouTube für die EU abschalten, sollte die Urheberrechtsreform durchgehen. Und plötzlich waren alle Kids ganz in Panik... :ugly:

Die EU hat eine Einwohnerzahl von geschätzt 513 Millionen Menschen. Das ist ein viel zu großer Markt um hier kurzerhand zu sagen: Machen wir dicht. Das würde gegen jede Regel des Kapitalismus gehen. Zudem dann sofort 2,3,4 Alternativangebote aus den Boden geschossen werden, welche dann Gesetzeskonform sind.

Aber wie gesagt, ich glaube am Ende wird es eben auf irgendeine Form von Kompromiss hinauslaufen.
Andreas29

Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Andreas29 »

Axel hat geschrieben: 20. Sep 2019, 13:44 Die EU hat eine Einwohnerzahl von geschätzt 513 Millionen Menschen. Das ist ein viel zu großer Markt um hier kurzerhand zu sagen: Machen wir dicht. Das würde gegen jede Regel des Kapitalismus gehen.
Das ist nicht vergleichbar. Youtube hat in Bezug auf Artikel 13 natürlich Panik gemacht, aber wenn die Einführung eines digitalen Gebrauchtmarktes hier die Spielepreise um 50%-75% drückt? Das ist eine ganz andere Kategorie.

Jetzt kann man sagen: Nehmen sie halt das mit, was sie bekommen. Aber Du vergisst, dass wir im Zeitalter des Finanzkapitalismus leben. Wachstum und Dividende sind maßgebend. Was meinst Du, was die Sherholder mit Firmen machen, die plötzlich so hohe Umsatzeinbußen bekommen?

Dazu kommen noch andere Effekte: Keyseller z.B., die dann die billigen Keys aus Europa in die großen Märkte USA und Japan pumpen. Und vor allem die Signalwirkung, die auch in anderen Teilen der Erde Begehrlichkeiten wecken würde, was einen digitalen Gebrauchtmarkt angeht.

Hier geht es um Milliarden und ein komplettes Geschäftsmodell... das mit der Artikel13-Hysterie zu vergleichen ist unangebracht.
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Axel
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

War ja auch nur ein Gag der Vergleich.

Ob es die Spielepreise noch mehr drückt? Geht das überhaupt? Die Industrie drückt doch selbst die Preise, da braucht es keinen Gebrauchtmarkt. Vielleicht würde die Einführung eines wie auch immer geregelten digitalen Gebrauchtmarkt auch wieder für mehr Preisstabilität sorgen. Verbunden mit der oben skizzierten Möglichkeit ein digitales Gut nur 1-2 mal wiederzuverkaufen... Wäre doch ein guter Kompromiss.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Rince81 »

Axel hat geschrieben: 20. Sep 2019, 13:44 Die EU hat eine Einwohnerzahl von geschätzt 513 Millionen Menschen. Das ist ein viel zu großer Markt um hier kurzerhand zu sagen: Machen wir dicht. Das würde gegen jede Regel des Kapitalismus gehen. Zudem dann sofort 2,3,4 Alternativangebote aus den Boden geschossen werden, welche dann Gesetzeskonform sind.
Wenn ihnen die Einführung solch eines Systems letztlich teurer zu stehen kommt als auf diesen Markt zu verzichten wird es genau eine kapitalistische Regel geben. Au revoir.
Und wir reden hier von einer Marktumwälzung, die einen Großteil des aktuellen Marktes - alles außerhalb von Games as a Service und F2P mit Mikrotransaktionen für temporäre Buffs ruinieren würde.
Die Argumentation nach dem Erschöpfungsgrundsatz ist absolut - weder Valve noch dem Entwickler oder Publisher würde beim Weiterverkauf irgendwas zustehen - und Alternativangebote müssten diese Regeln auch befolgen - es kann ja am Ende keine Lex Valve sein, die dann nicht GOG, EPIC, Amazon, Apple und Co. genauso betrifft.
Es gibt dann quasi für die Entwickler keine andere Alternative als in Frankreich/Europa Spiele NUR als Retail zum Kauf und/oder Aboversion anzubieten.

Wobei Valve solche Streitigkeiten bisher eher gewonnen bzw. sie galten nicht für Sie, da sie das ganze (bisher zulässig) an einen Nutzeraccount gekoppelt haben und zum Beispiel der BGH gesagt hat, dass das so ok ist. Also sehen was passiert, das ganze ist ja nichtmal in Frankreich letztinstanzlich und dann kommt hier sicher noch der EuGH ins Spiel...


Andreas29 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 13:36 1:1 sicher nicht. Dennoch hat Vinter Recht, wenn er sagt, dass es auch bei digitalen Gütern einen Wertverlust gibt. Hier ist aber dann nicht der physische Verschleiß maßgeblich, sondern ganz einfach die Aktualität. Auch digital vertriebene Spiele verlieren an Wert. Ein AAA-Titel von vor einem Jahr, könnte ich jetzt zu einem höheren Preis weiterverkaufen, als ein AAA-Titel von vor 5 Jahren.
Ziehen wir mal den Vergleich zu Gamestop, Rebuy und Co. Deren Ankaufraten für Spiele sind lächerlich gering. Dennoch sind sie extrem erfolgreich, weil sie ein Ansprechpartner sind und den Kram völlig komplikationslos abwickeln und man sich nicht mit potenziellen Käufern und der ganzen Abwicklung auf eBay oder ebay Kleinanzeigen rumärgern muss. Die Bereitschaft Titel auf früh mit mehr Verlust als nötig wieder abzustoßen ist vorhanden und wenn nun Steam und Co. da eine Möglichkeit schaffen müssen, wird sich schnell ein Communitymarkt entwicklen, gerade für alle Spiele die nicht konstant mit neuen Inhalten geupdatet und in überschaubarer Zeit durchgespielt werden können. Da wird dann schon kurz eine Discountspirale einsetzen zwischen Spielern, die das bereits gespielte Spiel natürlich schnell loswerden möchten und Spielern die möglichst wenig für das gebrauchte Spiel zahlen wollen, das Beispiel mit dem Steam Metagame mit den Trading Cards haben wir live. Damit wird aber der gesamte heute funktionierende Markt mit den nach und nach sinkenden Preisen für einen Titel und Sales einige Monate nach Release komplett aus den Angeln gehoben. Der einzige Punkt mit dem man mit einem digitalen Spiel überhaupt Geld verdienen kann ist dann unmittelbar zu Release - den Rest macht dann der Gebrauchtmarkt unter sich aus - gerade wenn im Laufe der Zeit das Interesse an dem Spiel sinkt und mehr Kopien gebraucht zum Verkauf stehen als Nachfrage existiert. Da können sich Entwickler und Publisher gleich den Strick nehmen.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von DexterKane »

Rince81 hat geschrieben: 20. Sep 2019, 14:12 Ziehen wir mal den Vergleich zu Gamestop, Rebuy und Co. Deren Ankaufraten für Spiele sind lächerlich gering. Dennoch sind sie extrem erfolgreich, weil sie ein Ansprechpartner sind und den Kram völlig komplikationslos abwickeln und man sich nicht mit potenziellen Käufern und der ganzen Abwicklung auf eBay oder ebay Kleinanzeigen rumärgern muss. Die Bereitschaft Titel auf früh mit mehr Verlust als nötig wieder abzustoßen ist vorhanden und wenn nun Steam und Co. da eine Möglichkeit schaffen müssen, wird sich schnell ein Communitymarkt entwicklen, gerade für alle Spiele die nicht konstant mit neuen Inhalten geupdatet und in überschaubarer Zeit durchgespielt werden können. Da wird dann schon kurz eine Discountspirale einsetzen zwischen Spielern, die das bereits gespielte Spiel natürlich schnell loswerden möchten und Spielern die möglichst wenig für das gebrauchte Spiel zahlen wollen, das Beispiel mit dem Steam Metagame mit den Trading Cards haben wir live. Damit wird aber der gesamte heute funktionierende Markt mit den nach und nach sinkenden Preisen für einen Titel und Sales einige Monate nach Release komplett aus den Angeln gehoben. Der einzige Punkt mit dem man mit einem digitalen Spiel überhaupt Geld verdienen kann ist dann unmittelbar zu Release - den Rest macht dann der Gebrauchtmarkt unter sich aus - gerade wenn im Laufe der Zeit das Interesse an dem Spiel sinkt und mehr Kopien gebraucht zum Verkauf stehen als Nachfrage existiert. Da können sich Entwickler und Publisher gleich den Strick nehmen.
Exakt!
Da mag man als Endnutzer kurzfristig ein paar Tacken sparen aber mittelfristig versaut man da den Markt.
Und da hab ich ich noch nicht angefangen zu spinnen was Vermeidungstaktiken der Hersteller angeht.

Wie wär's mit den neuen Assassin's Creed in 10 handlichen Happen a 5-10 Stunden, jedes Gebiet einzeln.
10 € Initialkauf, der Rest als DLC für 5-6 €? Microtransaktionen natürlich weiterhin extra.
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Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Axel »

Naja, digitale Güter würden ja auch DLCs einbeziehen. ;-)
Andreas29

Re: Französiches Gericht: Steam muss Wiederverkauf gestatten

Beitrag von Andreas29 »

Axel hat geschrieben: 20. Sep 2019, 13:56 Verbunden mit der oben skizzierten Möglichkeit ein digitales Gut nur 1-2 mal wiederzuverkaufen... Wäre doch ein guter Kompromiss.
Kompromisse sind immer gut. Nur ich kann mir keinen ausdenken, der nicht auf massive Verluste für die Industrie hinaus läuft. Selbst ein erlaubter Weiterverkauf pro Person... Du hast selbst angemerkt, wie groß der EU-Markt ist.

Und lass es mich noch betonen: Es ist unerheblich, ob man trotzdem noch Geld verdienen kann - wenn auch weniger. Für Shareholder ist wichtig, dass es MEHR wird. Ein so massiver Verlust kann die Shareholder so verunsichern, dass sie ihre Anteile abstoßen. Das kann das komplette Unternehmen zerreißen.

Der Zug ist abgefahren. Auf das jetzige Modell ist alles ausgelegt. Man hätte es früher als Konsument ablehnen müssen.
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