Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

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Jon Zen
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Jon Zen »

dadadave hat geschrieben: 11. Okt 2019, 17:11 Das wär doch ein Fall für Teut Weidemann, damit er uns nochmal erklärt, wie im F2P-Bereich die erfolgreichen Spiele eh auf ethisch korrekte Monetarisierungsmodelle setzen. :lol:
Ethisch korrekt im F2P Bereich heißt doch, dass der Spieler einen maximalen Betrag bezahlen kann, der im Verhältnis zur Spielzeit und -Erlebnis steht, um alle spielmechanisch relevanten Features freizuschalten?

League of Legends war soweit F2P, dass es für mich auch ein Grund war, Helden, Runenseiten und ein paar günstige Skins zu kaufen, um dem Entwickler etwas zurückzugeben für die hunderten Stunden Spielspaß. Wenn der Kunde denkt, er müsse dem Verkäufer Geld geben, weil es anders ethisch nicht mehr zu vertreten ist - das ist doch die höchste Ebene des F2P! :lol:

Allerdings hat Riot Games sein Modell umgestellt, daher weiß ich nicht, ob es heute noch ähnlich ist.

Ähnlich war "Die Stämme", "das" Browsergame von InnoGames, mit unter 5€ pro Monat für einen Premium Account unverschämt günstig. Wenn man das Spiel auf guten Niveau spielen wollte, musste man locker über 100 Stunden pro Monat investieren, wofür weniger als 5€ angemessen sind (selbst für mich als Schüler damals).
Aber auch InnoGames hat, soweit ich weiß, zusätzliche Premiumpakete erfunden, um den Spielern mehr Geld abzuluchsen.
Zuletzt geändert von Jon Zen am 11. Okt 2019, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Phazonis
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Phazonis »

Jon Zen hat geschrieben: 11. Okt 2019, 19:00
dadadave hat geschrieben: 11. Okt 2019, 17:11 Das wär doch ein Fall für Teut Weidemann, damit er uns nochmal erklärt, wie im F2P-Bereich die erfolgreichen Spiele eh auf ethisch korrekte Monetarisierungsmodelle setzen. :lol:
Ethisch korrekt im F2P Bereich heißt doch, dass der Spieler einen maximalen Betrag bezahlen kann, der im Verhältnis zur Spielzeit und -Erlebnis steht, um alle spielmechanisch relevanten Features freizuschalten?

League of Legends war soweit F2P, dass es für mich auch ein Grund war, Helden, Runenseiten und ein paar günstige Skins zu kaufen, um dem Entwickler etwas zurückzugeben für die hunderten Stunden Spielspaß. Wenn der Kunde denkt, er müsse dem Verkäufer Geld geben, weil es anders ethisch nicht mehr zu vertreten ist - das ist doch die höchste Ebene des F2P! :lol:

Allerdings hat Riot Games sein Modell umgestellt, daher weiß ich nicht, ob es heute noch ähnlich ist.

Ähnlich war "Die Stämme", "das" Browsergame von InnoGames, mit unter 5€ pro Monat für einen Premium Account unverschämt günstig. Wenn man das Spiel auf guten Niveau spielen wollte, musste man locker über 100 Stunden pro Monat investieren, wofür weniger als 5€ ein Witz sind (selbst für mich als Schüler damals).
Aber auch InnoGames hat, soweit ich weiß, zusätzliche Premiumpakete erfunden, um den Spielern mehr Geld abzuluchsen.
Da kann ich ein kurzes Update zumindest geben. LoL hat ebenfalls die Lootboxen adoptiert, im Gegensatz zu vielen anderen aber als Option. Der direkte Kauf ist weiterhin möglich. Mit einer der letzten seasons wurden die Runen abgeschafft. Das waren Statboosts die man sich aber nur für Ingamewährung kaufen konnte. Das war aber durchaus problematisch für Einsteiger, weil man sich dann fragen musste gebe ich meine Ingamewährung nun für neue Charaktere (champions) oder handfeste Statbuffs (runen) aus oder lege ich echtes Geld auf den Tisch, dann kann ich beides, weil die Champions ja auch so erwerblich waren. Das hat man nun mit den Meisterschaften zusammengelegt und steht jeden nun von Anfang an zur Verfügung. Das einzige was nach wie vor verkauft wird sind weiter Meisterschaftsseiten, da aber wieder sowohl für ingame als auch für Echtgeldwährungen, wo man im Prinzip Convienence verkauft. Man hat als freie Nutzer nur eine Seite und muss diese entsprechend immer direkt anpassen, wer sich weitere kauft hat eben Zugriff auf mehrere Seiten und kann die in gewisser Weise speichern. Das Spiel gibt aber genug Zeit während der Vorbereitung sich diese seiten auch im Zweifel vor jedem Spiel neu zu erstellen.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von HG_Christopher »

Ich bin für eine Regulierung solcher Apps - Games sind es in meinen Augen nicht. Diese sollten definitiv nicht für Kids erhältlich sein. Genauso sollten Spiele mit Lootboxen ab 18 Jahren sein. Ja ich sag das als Teil der Spieleindustrie! Dies sind auch keine Spieleentwickler sondern klar Glücksspiel. Das gleiche mit anderen Casino Apps die nur für Spieler in Schleswig-Holstein sind, jedoch in ganz Deutschland angeboten werden, etc... Man muss halt nur die Schlupflöcher schließen. Mal gucken ob endlich auch Apple und Google ihre Stores umbauen. Denn man müsste nur eine Casino Ecke aufmachen und die halt für ab 18... aber was weiss ich schon ;)
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Jon Zen
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Jon Zen »

Phazonis hat geschrieben: 11. Okt 2019, 19:13 Mit einer der letzten seasons wurden die Runen abgeschafft. Das waren Statboosts die man sich aber nur für Ingamewährung kaufen konnte. Das war aber durchaus problematisch für Einsteiger, weil man sich dann fragen musste gebe ich meine Ingamewährung nun für neue Charaktere (champions) oder handfeste Statbuffs (runen) aus oder lege ich echtes Geld auf den Tisch, dann kann ich beides, weil die Champions ja auch so erwerblich waren. Das hat man nun mit den Meisterschaften zusammengelegt und steht jeden nun von Anfang an zur Verfügung.
Hierzu noch als Anmerkung: Die Runen waren erst ab Level 30 alle freigeschaltet, wofür man (ohne käufliche Levelboosts) etwa 100 Stunden Spielzeit benötigte. Ingamewährung in LoL war (oder ist?) "echte" Ingamewährung, die man sich nur durch Spielen freischalten kann (mit evtl. käuflichen Boosts).
Man wurde von Riot schon dazu gedrängt, sich die Runenseiten zu kaufen, da man ansonsten weniger flexibel war in der Heldenauswahl bzgl. der Statbuffs (was bringt einem Krieger schon mehr Magieschaden?). Diese Seiten waren mit der Ingamewährung extrem teuer (ca. 1 Seite pro Monat, wenn man nur auf sie spielte). Daher schubste Riot den Spieler in die Richtung sich ausreichend viele in einem Paket für 20€ zu kaufen.
Aber ja, gerade Anfänger sahen sich genötigt, auch manchmal viel Geld in die Hand zu nehmen, weil sie noch die teuren Runen kaufen mussten, obwohl sie schon keine Helden besaßen - wobei alte Helden immer schon sehr günstig waren.
Das war bestimmt so von Riot Games gewollt und ist bestimmt nicht "ethisch korrekt".

Bezahlte man 20€ für die Runenseiten und ca. 20-30€ für ein Heldenpakt, hatte man noch immer ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis mit einer 100 Stunden Demo zuvor (bis man Level 30 erreichte und somit für Wettkampfspiele zugelassen wurde).
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Phazonis
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Phazonis »

Jon Zen hat geschrieben: 11. Okt 2019, 19:28
Phazonis hat geschrieben: 11. Okt 2019, 19:13 Mit einer der letzten seasons wurden die Runen abgeschafft. Das waren Statboosts die man sich aber nur für Ingamewährung kaufen konnte. Das war aber durchaus problematisch für Einsteiger, weil man sich dann fragen musste gebe ich meine Ingamewährung nun für neue Charaktere (champions) oder handfeste Statbuffs (runen) aus oder lege ich echtes Geld auf den Tisch, dann kann ich beides, weil die Champions ja auch so erwerblich waren. Das hat man nun mit den Meisterschaften zusammengelegt und steht jeden nun von Anfang an zur Verfügung.
Hierzu noch als Anmerkung: Die Runen waren erst ab Level 30 alle freigeschaltet, wofür man (ohne käufliche Levelboosts) etwa 100 Stunden Spielzeit benötigte. Ingamewährung in LoL war (oder ist?) "echte" Ingamewährung, die man sich nur durch Spielen freischalten kann (mit evtl. käuflichen Boosts).
Man wurde von Riot schon dazu gedrängt, sich die Runenseiten zu kaufen, da man ansonsten weniger flexibel war in der Heldenauswahl bzgl. der Statbuffs (was bringt einem Krieger schon mehr Magieschaden?). Diese Seiten waren mit der Ingamewährung extrem teuer (ca. 1 Seite pro Monat, wenn man nur auf sie spielte). Daher schubste Riot den Spieler in die Richtung sich ausreichend viele in einem Paket für 20€ zu kaufen.
Aber ja, gerade Anfänger sahen sich genötigt, auch manchmal viel Geld in die Hand zu nehmen, weil sie noch die teuren Runen kaufen mussten, obwohl sie schon keine Helden besaßen - wobei alte Helden immer schon sehr günstig waren.
Das war bestimmt so von Riot Games gewollt und ist bestimmt nicht "ethisch korrekt".

Bezahlte man 20€ für die Runenseiten und ca. 20-30€ für ein Heldenpakt, hatte man noch immer ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis mit einer 100 Stunden Demo zuvor (bis man Level 30 erreichte und somit für Wettkampfspiele zugelassen wurde).
Da dIe Vergangenheitsform verwendet wurde ja alles richtig. Das neue System ist aber auch weit übersichtlicher und damit auch besser navigierbar. Dadurch ist es heute auch möglich seine Runen (ja die meisterschaften und runen wurden zusammen gelegt zu den Runen) auch einfach vor jedem Spiel anzupassen.Somit kann man zumindest heute wirklich behaupten, dass es wirklich Convinence ist.
Jochen B.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Jochen B. »

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat sich zur Thematik geäußert:
Indizierungsverfahren zu der App „Coin Master“

In der Sendung des NEO MAGAZIN ROYALE vom 10. Oktober 2019 befasste sich Jan Böhmermann mit der Spiele App „Coin Master“ und wies auf mögliche Gefährdungen für Kindern durch simuliertes Glücksspiel hin. Aufgrund eines Hinweises auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist im Nachgang zu der Sendung eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels bei der BPjM eingegangen.

Die Bundesprüfstelle nimmt auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Träger- oder Telemedien auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf (Indizierung), wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Der Einsatz von Loot-Boxen in Videospielen und Glücksspielsimulationen werden im Kontext Glücksspiel, Begünstigung von Mediensuchtverhalten und Kostenfallen im Internet diskutiert.

Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage.

Über die Jugendgefährdung entscheiden pluralistisch besetzte Gremien in einem gerichtsähnlichen Verfahren. In Indizierungsverfahren zu Internetseiten wird in Vorbereitung der Sitzung eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeholt, welche bei der Beurteilung maßgeblich zu berücksichtigen ist. Die KJM führt die Aufsicht über den Jugendschutz im Internet und geht gegen die in Deutschland ansässigen Anbieter vor, wenn sie gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
Quelle: BPJM
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tsch
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von tsch »

Ok, ich bin wahrscheinlich in der glücklichen Lage, dass ich mich noch nie mit "Juristen-Deutsch" näher auseinandersetzen musste, aber ich muss gestehen, dass ich nur Bahnhof verstehe, was diese Stellungnahme betrifft. :D

Wird dieses Spiel nun überprüft, oder wollten sie nur mal klarstellen, wie der Ablauf normalerweise funktioniert - den ich zugegebenermaßen auch nicht ganz verstehe?
Die Bundesprüfstelle nimmt auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Träger- oder Telemedien auf Antrag oder Anregung...
What the hell. :ugly: Woher soll jemand, der nicht in der Thematik steckt, wissen, was das überhaupt bedeutet... Und ich hoffe, dass diese Träger große Mobile-Fans sind, denn anscheinend müssen die ja jedes gespielt haben, bis da mal was passiert :D .
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Axel
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Axel »

tsch hat geschrieben: 12. Okt 2019, 14:33 Ok, ich bin wahrscheinlich in der glücklichen Lage, dass ich mich noch nie mit "Juristen-Deutsch" näher auseinandersetzen musste, aber ich muss gestehen, dass ich nur Bahnhof verstehe, was diese Stellungnahme betrifft. :D
Mir gehts genau so! Kann das Geschwurbel in der Stellungsnahme mal jemand auf Deutsch übersetzen bzw. zusammenfassen?
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Gonas
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Gonas »

Für mich klingt das nach: Alles läuft seinen gewohnten Gang. Eigentlich ist bei sowas erstmal die KJM gefragt, man wartet ab was die dazu zu sagen hat und entscheidet dann in einem gerichtsartigen Gremium.
Kann aber auch sein, dass ich falsch liege.
Rigolax
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Rigolax »

Ich hab das jetzt mehrfach gelesen und ich raff's auch nicht wirklich. :P Normaler Weise schwurbelt sich die BPjM nicht so einen ab. Scheint mir, dass man dort selbst nicht so genau weiß, was sie jetzt mit dem Spiel/Fall anfangen sollen. Jedenfalls ist es, denke ich mal, keine komplette Absage, dass ein Verfahren eröffnet werden könnte. Ich halte eine Indizierung aber für unwahrscheinlich, wie auch bereits eine Verfahrenseröffnung. Der deutsche Jugendmedienschutz gibt das nicht wirklich her, denke ich. In dem Sinne will man vielleicht schonmal Erwartungsmanagement betreiben.

Besonders opak ist imho ja der Satz: "Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage." Ich glaube, damit wollen sie vor allem darauf hinaus, dass hier nicht Gewalt- oder Sexualdarstellungen problematisiert werden (können); im Grunde ist der deutsche Jugendmedienschutz, allen voran die BPjM-Gremien sowie Strafgerichte beim Thema § 131 StGB, weniger die eher im Kontext bewertenden USK-Gremien, ja eine große Leichenzählerei bzw. Blutlitermessung (gewesen). Diese Glücksspieldarstellungen gehen an ihren Kernkompetenzen vorbei, die "besonde[e] Spielanlage" zielt vermutlich auch auf mittelbaren Echtgeldeinsatz ab.
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Darkcloud
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Darkcloud »

Also was die BPJM damit sagen will: Sie sind nicht zuständig.

Die Gefährdung entsteht nicht durch die App selbst sondern durch die Rahmenbedingungen die die App umgeben. Da die App rein Digital ist, wäre die KJM zuständig. Die schaut aber auch nur, dass die Jugendschutzgesetzte und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eingehalten werden. Die USK ist bei rein digitalen Veröffentlichungen eh raus.

Kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt: Lootboxen und diese App verstößen gegen kein Jugendschutzgesetz. Glücksspiel ist ab 18 und unterliegt einem staatlichen Monopol. Nur zählt das alles laut Gesetz nicht als Glücksspiel. Für Glücksspiel muss die Möglichkeit bestehen Geld zu gewinnen (ich glaube alternativ die Möglichkeit etwas zu gewinnen das einen bedeutsamen Geldwert hat und verkauft werden kann).

Das die Stellen da sagen, sie sind nicht zuständig ist auch absolut richtig so, das Gesetz muss geändert werden. Da muss man ansetzen.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Rigolax »

Darkcloud hat geschrieben: 12. Okt 2019, 15:41Die USK ist bei rein digitalen Veröffentlichungen eh raus.
Das stimmt nicht (mehr). Seit der Reform des JMStV von 2016 können auch reine Online-Angebote USK-gekennzeichnet werden. § 12 JMStV: "Für Fassungen von Filmen und Spielen in Telemedien, die wie solche auf Trägermedien vorlagefähig sind, kann das Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt werden."

Die BPjM ist auch schon prinzipiell für solche Inhalte wie "Coin Master" zuständig, zumindest bezogen auf das Instrument der Indizierung von Telemedien auf den Listenteilen C und D. Da "das Internet" (vereinfacht gesagt) aber Ländersache ist, ist eigentlich (eher) die KJM zuständig (eine Einrichtung aller Landesmedienanstalten).

Die App kann theoretisch indiziert werden nach § 18 Abs. 1 JuSchG: "Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen." Im Gesetz folgt zwar noch eine Aufzählung von zu indizierenden Inhalten, die alle hier nicht einschlägig sind (unsittlich, verrohend, "Rassenhass" anreizend etc.), das ist aber mit "vor allem" vorgesetzt, also nicht abschließend.
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Axel
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Axel »

Also habe ich doch richtig vermutet: Die staatlichen Stellen haben schlicht keinen Überblick mehr über die Entwicklungen in der Gamesindustrie ganz allein und machen Jugendgefährtung vor allem immer noch an rassistischen und gewalthaltigen Inhalten abhängig. Statt von schädlichen weil suchterzeugenden Spielmechaniken. Von der USK wird man keine Hilfe erwarten dürfen, die werden ja u.a. auch durch die Industrie finanziert. Und die größten Spielehersteller in Deutschland sind ja vor allem Hersteller von F2P Games.
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Darkcloud
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Darkcloud »

Diese Stellen haben schlicht nicht festzulegen was genau als Bedingung für Jugendgefährung gilt. Das würde die Gewaltenteilung außer Kraft setzen. Das ist wie wenn ein Richter nicht nur entscheiden würde in wie weit etwas gegen ein Gesetz verstößt sondern gleich auch die Gesetze macht.
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Axel
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Axel »

Aber diese Stellen könnten Druck auf den Gesetzgeber machen. Wie es ja auch die Polizei und andere staatlichen Stellen ebenfalls tun.
Jochen B.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Jochen B. »

Gonas hat geschrieben: 12. Okt 2019, 15:33 Für mich klingt das nach: Alles läuft seinen gewohnten Gang. Eigentlich ist bei sowas erstmal die KJM gefragt, man wartet ab was die dazu zu sagen hat und entscheidet dann in einem gerichtsartigen Gremium. Kann aber auch sein, dass ich falsch liege.
Bei dem BPJM-Satz "(...) In Indizierungsverfahren zu Internetseiten wird in Vorbereitung der Sitzung eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeholt, welche bei der Beurteilung maßgeblich zu berücksichtigen ist. (...)" wurde ich stutzig und frage mich, ob es Coin Master auch als Browser Game gibt. Ansonsten würde der Hinweis auf die "Internetseiten" ja gar keinen Sinn machen ... oder hält man bei der BPJM eine App für eine Internetseite?
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Phazonis »

Axel hat geschrieben: 12. Okt 2019, 16:29 Von der USK wird man keine Hilfe erwarten dürfen, die werden ja u.a. auch durch die Industrie finanziert. Und die größten Spielehersteller in Deutschland sind ja vor allem Hersteller von F2P Games.
Ich bin ja druchaus für jeden Tritt gegen die Industrie zu haben, aber der ist schlicht unfundiert und ungerechtfertigt. In diesem Artikel wurde schon vor einiger Zeit Stellung bezogen und sogar noch ein Update geschrieben zum Falle Böhmermann. Ebenso hat Coinmaster bereits im Playstore die USK 16 verpasst bekommen. So viel also zur bösen Industrie die nichts macht: Die hatte das Problem schon lange auf dem Schirm und tut was möglich ist. Ihr sind nur die Hände gebunden, sofern da nicht mal irgendwas vom Staat kommt, also wenn schon Populismus, dann bitte richtig: "Der Staat sollte sich aus dem Jugendschutz zurückziehen, denn wie man sieht erkennt die Industrie die Probleme zumindest weit früher als der Staat und wird von ihm nur behindert auch Maßnahmen zu ergreifen."
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Rigolax »

Darkcloud hat geschrieben: 12. Okt 2019, 16:33 Diese Stellen haben schlicht nicht festzulegen was genau als Bedingung für Jugendgefährung gilt. Das würde die Gewaltenteilung außer Kraft setzen. Das ist wie wenn ein Richter nicht nur entscheiden würde in wie weit etwas gegen ein Gesetz verstößt sondern gleich auch die Gesetze macht.
Festlegen, was als jugendgefährend zu gelten hat, ist doch die zentrale Kompetenz der BPjM(-Gremien). Die haben schon immer ihre Spruchpraxis den Gegebenheiten angepasst. So indizieren sie z. B. auch schon länger Anorexie/Bulimie-befürwortende Angebote, obwohl deren Jugendgefährdung nicht direkt aus dem Jugendschutzgesetz hervorgeht (vgl. wieder § 18 JuSchG); ferner auch nicht dem JMStV, der aber für die BPjM auch nicht direkt relevant ist, oder andere Gesetze (wüsste ich zumindest nicht). Meines Wissens gab es (bisher) auch keine Gerichtsentscheidungen dazu. Theoretisch können sie durchaus einiges indizieren.

Das ist auch so beim Thema Jugendverboten bzw. auf der Ebene der "Entwicklungsbeeinträchtigung" statt "Jugendgefährdung", also FSK/USK-Kennzeichen bzw. FSF-Alterseinstufungen; dort ist auch nicht streng reguliert, welcher Inhalt welche Altersfreigabe bekommen muss.
Axel hat geschrieben: 12. Okt 2019, 16:29 Von der USK wird man keine Hilfe erwarten dürfen, die werden ja u.a. auch durch die Industrie finanziert. Und die größten Spielehersteller in Deutschland sind ja vor allem Hersteller von F2P Games.
Das ist eigentlich eine Verschwörungstheorie. Schlimm genug, wenn teils langjährige Journalistinnen dem anhängen, weil sie sich nur so die böse Liberalisierung bzw. faktische Angleichung an die Rest-EU in den letzten Jahren erklären können, hust.

Die Industrie finanziert ja nur den Rahmen bzw. die Organisation der Prüfungen; "die USK" ist eben eine Selbstkontrolleinrichtung getragen von der Industrie. Die eigentlichen Altersfreigaben haben damit nichts zu tun, diese nehmen unabhängige, ehrenamtliche "Jugendschutzsachverständige" vor, die nicht in der Industrie beschäftigt sein dürfen (§ 5 Abs. 3 USK-Grundsätze) und vom pluralistisch (§ 3 Abs. 2) besetzten Beirat auf gemeinsamen Vorschlag der Obersten Landesjugendbehörden* (OLJB) und GAME ernannt werden (5 Abs. 2). In den Gremien haben Vertreter der OLJB den Vorsitz bzw. genauer Vertreter des Familienministeriums NRW als federführende Behörde/OLJB (§ 7). Gegen die USK-Entscheidungen kann der Antragsteller (EDIT: oder die OLJB) ja 2-Mal Berufung einlegen: im finalen Appellationsverfahren sitzen sogar mehrheitlich Behördenvertreter bzw. von ihnen benannte Personen (§ 7 Abs. 4). USK-Grundsätze: https://usk.de/die-usk/grundlagen-und-s ... rundlagen/

*Liste der OLJB: https://www.bag-jugendschutz.de/adresse ... dbehoerden

Ich bin ja nun wirklich kein Verteidiger des deutschen Jugendmedienschutzes und lehne ihn insgesamt so wie er ist ab, aber an der Unabhängigkeit der USK-Gremien bzw. dessen, was man als "USK" gemeinhin versteht, gibt es imho keinen Zweifel.
Zuletzt geändert von Rigolax am 12. Okt 2019, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Axel »

Phazonis hat geschrieben: 12. Okt 2019, 17:04 In diesem Artikel wurde schon vor einiger Zeit Stellung bezogen und sogar noch ein Update geschrieben zum Falle Böhmermann. Ebenso hat Coinmaster bereits im Playstore die USK 16 verpasst bekommen.
Mehr als die alte Ausrede „Eltern sind selber Schuld“ steht runtergebrochen aber auch nicht in dem Statement. Und ob im App Store ne winzig kleine 0 oder 16 steht, ist inwiefern von Bedeutung?

Ich sehe keine öffentlichen Aufforderungen von USK, BPjM & Co. an den Staat endlich mal mit Gesetzen aktiv zu werden. Das wäre doch das Mindeste um etwas Druck aufzubauen. Aber das wird nicht gemacht. Lieber wird halt das gemacht, was in diesem Land seit Jahrzehnten nur allzugern gemacht wird: aussitzen und Däumchen drehen. Während Abzockerfirmen munter weiter machen können. Schon damals bei 9Live hat man jahrelang nichts getan.
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Re: Neo Magazin Royale: Böhmi zerstört „Coin Master“

Beitrag von Rigolax »

Jochen B. hat geschrieben: 12. Okt 2019, 17:02
Gonas hat geschrieben: 12. Okt 2019, 15:33 Für mich klingt das nach: Alles läuft seinen gewohnten Gang. Eigentlich ist bei sowas erstmal die KJM gefragt, man wartet ab was die dazu zu sagen hat und entscheidet dann in einem gerichtsartigen Gremium. Kann aber auch sein, dass ich falsch liege.
Bei dem BPJM-Satz "(...) In Indizierungsverfahren zu Internetseiten wird in Vorbereitung der Sitzung eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeholt, welche bei der Beurteilung maßgeblich zu berücksichtigen ist. (...)" wurde ich stutzig und frage mich, ob es Coin Master auch als Browser Game gibt. Ansonsten würde der Hinweis auf die "Internetseiten" ja gar keinen Sinn machen ... oder hält man bei der BPJM eine App für eine Internetseite?
Ich glaube, dass das Behördendeutsch ist. Technisch gesehen indizieren sie bei "Telemedien" immer (?) Websites/URLs. Die Indizierungen von Hatred* und Rape Day waren auch eigentlich Indizierungen von Internetseiten, welche als jugendgefährdend bzw. strafrechtlich relevant bewertete Spiele/Angebote zugänglich machten. Bei Rape Day wurde die vorläufig angeordnete Indizierung auch wieder aufgehoben übrigens, da zum Zeitpunkt der Prüfung der regulären Anordnung die Website schon offline war (Entscheidung Nr. 6267 vom 09.05.2019).
*https://www.bundespruefstelle.de/bpjm/s ... ert/132430 (Die Bezeichnung "Online-Spiel" bei Hatred ist auch kurioses Behördendeutsch.)
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