Nun gibt es auch sogenannte Switch-Game-Coupons. Für den Preis von 100€ darf man sich zwei Vollpreisspiele aussuchen, man spart also effektiv 20 Ocken. Mann kann theoretisch auch einen Titel sofort einlösen und sich den zweiten Gutschein für später aufheben, falls ein Wunschtitel erst noch erscheint. Details des Programms sind hier einzusehen: https://ec.nintendo.com/DE/de/pretickets/70020000000081
Zwei Bedingungen des Angebots erscheinen mir aber fragwürdig:
1. Man benötigt ein aktives, zahlungspflichtiges Nintendo-Online-Abonnement, um den Gutschein zu kaufen und einzulösen. Ich könnte mir also ein Gutschein-Paar während eines laufenden Abonnements kaufen, vergessen, einen davon rechtzeitig einzulösen, und sobald mein Abonnement endet, ist der Gutschein einfach futsch - es sei denn, ich löhne noch mal 20€, um das Abo zu reaktivieren. Es besteht nicht einmal die Möglichkeit, eine kostenlose Probewoche in Anspruch zu nehmen, da Gutscheine wirklich nur dann eingelöst werden können, wenn man zahlt (der o.g. Reddit-Nutzer hatte dies vergeblich versucht.)
2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr beschränkt. Laut Verbraucherzentrale besteht allgemein eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Zwar können Händler theoretisch eine kürzere Gültigkeitsfrist bestimmen, dies muss jedoch ordentlich begründet werden. Für Internethändler (was Nintendo ja in diesem Fall ist?) gelten aber noch mal andere Bestimmungen, ich zitiere:
(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... i%20Jahren.)Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam, so dass Sie auch noch nach Fristablauf die Einlösung des Gutscheins verlangen können. Das Oberlandesgericht München hat in zwei Urteilen bereits festgestellt, dass ein Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf (Urteil vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) sowie Urteil vom 14.04.2011 (29 U 4761/10)). In diesem Fall stelle eine nur einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da. Ist eine Gültigkeitsdauer zu kurz bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung.
Zusätzliche Verkomplizierung: theoretisch würde sich ja, wenn ich die Coupons bei einer Rest-Abozeit von einem Monat kaufe, die Gültigkeit der Gutscheine gar auf 1 Monat beschränken.
Ich fand es schon immer faszinierend, dass sich Nintendo als familienfreundliches Unternehmen gibt und auch so wahrgenommen wird, in Wirklichkeit aber, was Kundenfreundlichkeit bzw. /-nähe angeht, eines der rückständigsten und abgezocktesten Unternehmen der Branche ist (siehe lange Uneinsichtigkeit beim Joycon-Debakel, Unmöglichkeit der Rückgabe online gekaufter Spiele). Wie sieht es in diesem Fall auf? Rege ich mich gerade umsonst auf? Für mich liegt hier eine bewusste Kalkulation vor: "Wir können uns hier so lange in einer rechtlichen Grauzone befinden und Geld scheffeln, bis einer klagt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand die Mühe macht und vor Gericht geht, ist ja eh gering"