Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

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nachtgiger
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Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von nachtgiger »

Ich bin auf dieses Thema in einem Reddit-Thread gestoßen. Ein Nutzer beklagte sich, er könne seine gekauften Switch-Vouchers nicht einlösen, da sein Nintendo-Online-Abonnement abgelaufen sei. Zur Info: Nintendo-Online ist das Äquivalent zu Xbox Gold/Playstation Plus, man zahlt 20€ im Jahr und kann online Multiplayer spielen und erhält Zugriff auf eine Bibliothek mit SNES-Titeln.

Nun gibt es auch sogenannte Switch-Game-Coupons. Für den Preis von 100€ darf man sich zwei Vollpreisspiele aussuchen, man spart also effektiv 20 Ocken. Mann kann theoretisch auch einen Titel sofort einlösen und sich den zweiten Gutschein für später aufheben, falls ein Wunschtitel erst noch erscheint. Details des Programms sind hier einzusehen: https://ec.nintendo.com/DE/de/pretickets/70020000000081

Zwei Bedingungen des Angebots erscheinen mir aber fragwürdig:

1. Man benötigt ein aktives, zahlungspflichtiges Nintendo-Online-Abonnement, um den Gutschein zu kaufen und einzulösen. Ich könnte mir also ein Gutschein-Paar während eines laufenden Abonnements kaufen, vergessen, einen davon rechtzeitig einzulösen, und sobald mein Abonnement endet, ist der Gutschein einfach futsch - es sei denn, ich löhne noch mal 20€, um das Abo zu reaktivieren. Es besteht nicht einmal die Möglichkeit, eine kostenlose Probewoche in Anspruch zu nehmen, da Gutscheine wirklich nur dann eingelöst werden können, wenn man zahlt (der o.g. Reddit-Nutzer hatte dies vergeblich versucht.)

2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr beschränkt. Laut Verbraucherzentrale besteht allgemein eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Zwar können Händler theoretisch eine kürzere Gültigkeitsfrist bestimmen, dies muss jedoch ordentlich begründet werden. Für Internethändler (was Nintendo ja in diesem Fall ist?) gelten aber noch mal andere Bestimmungen, ich zitiere:
Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam, so dass Sie auch noch nach Fristablauf die Einlösung des Gutscheins verlangen können. Das Oberlandesgericht München hat in zwei Urteilen bereits festgestellt, dass ein Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf (Urteil vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) sowie Urteil vom 14.04.2011 (29 U 4761/10)). In diesem Fall stelle eine nur einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da. Ist eine Gültigkeitsdauer zu kurz bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung.
(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... i%20Jahren.)

Zusätzliche Verkomplizierung: theoretisch würde sich ja, wenn ich die Coupons bei einer Rest-Abozeit von einem Monat kaufe, die Gültigkeit der Gutscheine gar auf 1 Monat beschränken.

Ich fand es schon immer faszinierend, dass sich Nintendo als familienfreundliches Unternehmen gibt und auch so wahrgenommen wird, in Wirklichkeit aber, was Kundenfreundlichkeit bzw. /-nähe angeht, eines der rückständigsten und abgezocktesten Unternehmen der Branche ist (siehe lange Uneinsichtigkeit beim Joycon-Debakel, Unmöglichkeit der Rückgabe online gekaufter Spiele). Wie sieht es in diesem Fall auf? Rege ich mich gerade umsonst auf? Für mich liegt hier eine bewusste Kalkulation vor: "Wir können uns hier so lange in einer rechtlichen Grauzone befinden und Geld scheffeln, bis einer klagt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand die Mühe macht und vor Gericht geht, ist ja eh gering"
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

nachtgiger hat geschrieben: 19. Jul 2020, 07:13 2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr beschränkt. Laut Verbraucherzentrale besteht allgemein eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Auf die Schnelle. Ich denke nicht, dass es sich um Gutscheine im rechtlichen Sinn handelt, sondern um Guthaben - eine Befristung auf ein Jahr wäre daher zulässig - wir wissen aber bereits aus Urteilen zu Prepaidguthaben aus anderen Bereichen wie dem Mobilfunk, dass nicht genutztes Guthaben nicht verfallen darf und Nintendo das also zurückerstatten müsste. Vermutlich müsste man Nintendo dann aber zugestehen, bei der Teilrückerstattung den regulären Preis den gekauften Titels anzurechnen, d.h. im konkreten Beispielsfall BotW kostet 69,99€. Wer nur einen der Coupons einlöst bekäme dann nur 30,01€ zurück. Ob Nintendo oder ein Gericht das genauso sehen will ich jetzt nicht beurteilen. Die Aktion gab es einmal weltweit(?), in Nordamerika wurde sie zumindest bereits vor einiger Zeit eingestellt - in Europa blieb sie erhalten und wird nach wie vor um neue Titel ergänzt.

Wie sieht es in diesem Fall auf? Rege ich mich gerade umsonst auf? Für mich liegt hier eine bewusste Kalkulation vor: "Wir können uns hier so lange in einer rechtlichen Grauzone befinden und Geld scheffeln, bis einer klagt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand die Mühe macht und vor Gericht geht, ist ja eh gering"
Schwierig. Ich finde Verbraucherschutz wichtig, nur geht man dabei regelmäßig vom doofsten anzunehmenden Verbraucher aus. Nintendo warnt vor dem Kauf der Coupons deutlich(!):
Gültigkeitsdauer
Coupons sind ab dem Kaufdatum 12 Monate (365 Tage) lang gültig.
Es wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für Nintendo Switch Online für deinen Nintendo-Account benötigt, um Nintendo Switch-Game-Coupons kaufen und verwenden zu können. Hier kannst du dir die Nintendo Switch Online-Mitgliedschaftsoptionen ansehen.
Wer nun welche kauft, die aufheben will und dessen Online Abo in zwei Wochen abläuft muss sich schon sagen lassen ein bißchen doof zu sein und nicht gelesen zu haben was er kauft - ihn das aber 100€ ohne Gegenleistung kosten zu lassen geht auch nicht.
Die Frage ist aber ob das in der Praxis relevant ist. Wer eh ein Online Abo hat und seine Switch primär digital betreibt für den ist das Coupon Programm super um First-Party Titel zu Release zu kaufen. Ich habe bereits mehrfach diese Coupons gekauft und möchte das Programm gerne genauso behalten wie es gerade ist.
Ich denke wenn man Nintendo ganz klar vor Gericht zu verstehen geben würde, dass das Coupon Programm SO nicht rechtlich nicht in Ordnung ist, wird Nintendo das einfach einstellen und das fände ich persönlich jetzt auch doof.


PS:
es sei denn, ich löhne noch mal 20€, um das Abo zu reaktivieren.
Auch wenn es an der Grundproblematik nichts ändert, das Abo gibt es für einen Monat für 3,99€.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:00
Schwierig. Ich finde Verbraucherschutz wichtig, nur geht man dabei regelmäßig vom doofsten anzunehmenden Verbraucher aus. Nintendo warnt vor dem Kauf der Coupons deutlich(!):
Gut dann brauchen wir keinen Verbraucherschutz mehr oder irgendwelche Gesetze die die Gültigkeit von Gutscheinen regelt. Muss man dann nur dick genug draufschreiben das man seine eigenen Gesetze macht. Wenn Saturn jetzt auf die Gutscheine schreibt das sie willkürlich morgen ihren gegenwert verlieren dann sind halt alle dumm, die das nicht lesen. Rechtswidrige Regelungen kann man so fett wie man will irgendwo draufschreiben die sind halt Rechtswidrig. Wie genau würde es denn Nintendo so massiv benachteiligen, den Gutscheinen eine Gültigkeit von 3 Jahren zum Jahresende zu geben und die auch ohne Onlinemitgliedschaft einlösbar aber trotzdem nicht kaufbar zu machen?

Wenn es diese Einschränkung gäbe, etwa bei einem Frisörgutschein bei dem man davon ausgehen kann, dass sich ein Haarschnitt in den nächsten Jahren deutlich verteuern könnte und der Gegenwert für einen Haarschnitt auf einmal viel höher ist, würde die Beschränkung auf 1 Jahr ja gehen. Aber in dem Fall der Gutscheine waren ja sogar schon Spiele wie Breath of the Wild drin welche standardmäßig 70€ kosten und wenn kann Nintendo ja noch entscheiden, welche Spiele da rein kommen.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:16 Gut dann brauchen wir keinen Verbraucherschutz mehr oder irgendwelche Gesetze die die Gültigkeit von Gutscheinen regelt. Muss man dann nur dick genug draufschreiben das man seine eigenen Gesetze macht.
Du hast meinen gesamten Post gelesen?
Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:16 Wie genau würde es denn Nintendo so massiv benachteiligen, den Gutscheinen eine Gültigkeit von 3 Jahren zum Jahresende zu geben und die auch ohne Onlinemitgliedschaft einlösbar aber trotzdem nicht kaufbar zu machen?

Weil die Dinger ein Perk des Online Abos für "Heavy User" sein sollen und das sind sie aktuell. Wenn du die Einlösebedingungen so verwässerst, dass die quasi jeder jederzeit nutzen kann kannst du das lassen bzw. den Verkaufspreis der Spiele im eShop gleich auf 50€ senken - das wird nur das allerletzte sein was Nintendo als Reaktion machen wird.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:25 Du hast meinen gesamten Post gelesen?
Was soll der an dem ganzen ändern? Das mit der Teilrückerstattung, ja gut das ist aber halt auch nicht so. Das verfällt einfach und auch da ist die Begrenzung auf ein Jahr fragwürdig und die Begrenzung auf "zum einlösen braucht man auch Online" noch viel mehr.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:33
Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:25 Du hast meinen gesamten Post gelesen?
Was soll der an dem ganzen ändern? Das mit der Teilrückerstattung, ja gut das ist aber halt auch nicht so. Das verfällt einfach und auch da ist die Begrenzung auf ein Jahr fragwürdig und die Begrenzung auf "zum einlösen braucht man auch Online" noch viel mehr.
Ich habe noch etwas ergänzt. Ich bin völlig bei Dir, dass das nach deutschem Verbraucherschutzrecht so vermutlich im Grunde nicht geht und das ist doof und nicht gut. Problem dabei, wenn Nintendo das Coupon Programm nach deutschem Verbraucherschutzregeln machen würden, würden sie es mit Sicherheit gar nicht anbieten.

Es gibt aber eine nennenswerte existierende Zielgruppe für die das aktuelle Konzept wunderbar funktioniert - das hat ein bisschen etwas von that's why we can't have nice things. Der Verbraucherschutz neigt häufig dazu, als Nebenwirkung auch wirklich mündige Verbraucher vor sich selbst schützen zu wollen.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Ich sehe halt keinen Grund warum das Nintendo dann nicht anbieten könnte. Was würde Nintendo da so sehr einschränken, dass die Coupons 3 Jahre (bis zum Jahresende) gültig zu machen und dann beim Einlösen keine Mitgliedschaft zu erfordern?

Ich würde umgekehrt sagen, das so zu akzeptieren weil es nice ist das "why we can't have nicer things". Meist ist es eben nicht so, dass sich Firmen hinstellen wie ein trotziges Kind und sagen "dann gibts das halt gar nicht". Meist wollen sie trotzdem Geschäfte machen und bieten das dann halt zu besseren Konditionen an.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:56 Ich sehe halt keinen Grund warum das Nintendo dann nicht anbieten könnte. Was würde Nintendo da so sehr einschränken, dass die Coupons 3 Jahre (bis zum Jahresende) gültig zu machen und dann beim Einlösen keine Mitgliedschaft zu erfordern?
Profit ist für ein Unternehmen immer ein sehr valider Grund. Da ist eine Promo für ihr Laufzeitabo - wenn das dann ohne Abo funktioniert wäre das kontraproduktiv. Mit einem Couponkauf hast du bei den meisten Titeln die Jahresgebühr wieder drin und vielleicht kaufst du Dir ja noch weitere Coupons weil du ja beim Kauf zu Release im Regelfall zumindest 10€ "sparst" und man damit auf einer Linie mit den effektiven Retailverkaufspreisen ist ohne die Retail UVP digital selbst zu unterbieten - nur das Nintendos Anteil bei digital vermutlich deutlich höher sein wird.
Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 11:56 Meist wollen sie trotzdem Geschäfte machen und bieten das dann halt zu besseren Konditionen an.
Warum sollte Nintendo das im eigenen(!) eShop machen. Weil du sonst dein Breath of the Wild für digital für die Switch wo kaufst?
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 12:07

Warum sollte Nintendo das im eigenen(!) eShop machen. Weil du sonst dein Breath of the Wild für digital für die Switch wo kaufst?
Gar nicht weil es ohne den Coupondeal zu teuer ist und da ist halt die Frage, was erhoft sich Nintendo vor allem von den Coupons. Das sie Spiele verkaufen die sie sonst nicht verkaufen oder mehr Onlinemitgliedschaften. Wenn ich den Coupon nicht einlösen kann hol ich mir auch bestimmt keine Jahresmitgliedschaft für den Onlinezugang und kauf mir stattdessen nur einen Monat. So wie es jetzt ist, kann man eine Informierte Kaufentscheidung eigentlich nur treffen, man beim kauf des Coupons schon weiß welche 2 Spiele man kaufen wird und das diese auch in Jedem Fall innerhalb des Jahres der Gültigkeit zumindest kaufbar sind. Wer jetzt letztes Jahr den Gutschein gekauft hat um ein Spiel für 50€ zu bekommen mit dem Gedanken, dass Nintendo dieses Jahr ja schon noch was geiles releasen wird und dann sieht dieses Jahr jetzt, je nach Vorlieben, eher mau aus, der ist gearscht auch wenn er gleich gelesen hat, das die Gutscheine nur ein Jahr gelten.

Edit: den Grund damit Onlinemitgliedschaften abzuschließen hat man damit ja immer noch. Halt nur beim verkauf. Das man die beim Einlösen noch braucht sorgt dann wohl dafür das man halt noch mal 3,99€ für einen Monat bekommt und dafür einen angepissten Kunden hat.

Wie ist das eigentlich mit Audible? Da verfällt das Guthaben ja wenn man Kündigt und es nicht einlöst. Gab es da irgendwie schon klagen?
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 12:30 Gar nicht weil es ohne den Coupondeal zu teuer ist
Es es aber auch der Preis für andere Titel ohne das Couponprogramm und Nintendo hat da tatsächlich alle attraktiven First Party Titel drin. :ugly:
Wie ist das eigentlich mit Audible? Da verfällt das Guthaben ja wenn man Kündigt und es nicht einlöst. Gab es da irgendwie schon klagen?
Ja aber wer kündigt denn da, bevor der das Guthaben eingelöst hat??? Das wäre aber auch wieder so ein Beispiel für meine Sicht.
https://audible-de.custhelp.com/app/ans ... -beende%3F
Audible-Guthaben sind ein Abo-Vorteil und existieren nur im Rahmen des Abos. Sobald Sie sich entscheiden Ihr Abo zu beenden, empfehlen wir Ihnen daher, Ihre Guthaben vorher einzulösen, da diese mit der Kündigung verfallen würden.
Audible funktioniert für zig Kunden wunderbar - und dann gibt es irgendwo denjenigen, der sich beschwert weil er mit Guthaben sein Abo kündigt...

PS: Ich habe aktuell 27 Guthaben... :ugly:
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 12:38
Ja aber wer kündigt denn da, bevor der das Guthaben eingelöst hat??? Das wäre aber auch wieder so ein Beispiel für meine Sicht.
https://audible-de.custhelp.com/app/ans ... -beende%3F

PS: Ich habe aktuell 27 Guthaben... :ugly:
Und da wäre die Frage, warum hast du dann das Abo noch? Müsste man das Guthaben nicht vor der Kündigung einlösen, könnte man sagen ich kündige und kauf mir dann, wenn es irgendein interessantes Hörbuch gibt statt jetzt irgend nen Mist zu kaufen damit das Geld nicht ganz für die Katz war.

Wenn das der einzige Existenzgrund der Systeme ist, dann sind das Systeme mit denen man Dinge günstiger bekommt weil sie nur dadurch profitabel sind, dass andere Geld für nichts oder etwas das sie gar nicht wollen zahlen und dann sind das schlicht unredliche Systeme. Ich würde aber bei beidem sagen, dass sind Systeme die auch mit entsprechender Anpassung noch funktionieren. Wohl mit etwas weniger kurzzeitigem Profit aber auch mit weniger Kunden die davon übervorteilt wurden und sagen den scheiß meide ich jetzt.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von nachtgiger »

Also prinzipiell ist es mir ja egal, was und wie Nintendo in seinem E-shop verkauft - das Coupon-Programm ist für mich absolut uninteressant, da ich Vollpreisspiele nicht digital kaufe. Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich sind Spiele-Coupons relativ eindeutig Gutscheine für Spiele und kein Guthaben.

Es stimmt, dass der Verbraucherschutz oft vom "doofsten" Konsumenten ausgeht, aber der e-shop wird auch von Kindern/Jugendlichen und deren wohl weniger technik-affinen Großeltern genutzt (klar gibt es ein Mindestalter, aber wir wissen ja alle, wie das in der Realität aussieht). Es sind ja grundsätzlich zwei Probleme, bei denen man hier differenzieren muss: a) Ist es ok, dass man für ein Abo benötigt, um den Gutschein einzulösen, und b), ist eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr überhaupt rechtmäßig. Ich würde auch zwischen Legalität und der von Darkcloud angeführten "Redlichkeit" unterscheiden. (a) ist für mich unredlich, aber vermutlich legal. (b) halte ich für weder redlich, noch legal.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 13:00 Und da wäre die Frage, warum hast du dann das Abo noch?
Solange mein Merkzettel mehr Einträge umfasst als ich Guthaben habe bin ich tiefenentspannt. Ich bin seit April 2006 Audible Kunde und weiß wann ich pausiere. ;)
Müsste man das Guthaben nicht vor der Kündigung einlösen, könnte man sagen ich kündige und kauf mir dann, wenn es irgendein interessantes Hörbuch gibt statt jetzt irgend nen Mist zu kaufen damit das Geld nicht ganz für die Katz war.
So funktioniert das Abomodell aber nicht. Das ist tatsächlich für Leute die im Schnitt regelmäßig Hörbücher kaufen und hören, für die lohnt das und ist billiger als Einzelkauf und wesentlich bequemer als CDs oder mp3s. Wenn man das System nun so spielen könnte, dass man vier Monate Mitglied für 9,95€ ist, kündigt und dann 3 Jahre Zeit hat sich für die vier Monatsbeiträge vier Hörbücher auszusuchen fällt das Geschäftsmodell auseinander und funktioniert einfach nicht mehr - dann gibt es keine Hörbücher für 9,95€ mehr - das wäre vermutlich den Verlagen sogar sehr recht.

Wenn das der einzige Existenzgrund der Systeme ist, dann sind das Systeme mit denen man Dinge günstiger bekommt weil sie nur dadurch profitabel sind, dass andere Geld für nichts oder etwas das sie gar nicht wollen zahlen und dann sind das schlicht unredliche Systeme.

Ich verstehe diese Logik nicht? Wer zwingt jemanden zu einem Audible Abo? Das ist keine Abofalle, das ist -außer wenn man irgendeine Prämie bekommt monatlich kündbar und wer da Guthaben anhäuft und irgendwann kündigt ist selbst Schuld. Das wäre vergleichbar damit, dass ich mich hier bei The Pod aufrege und den Machern unredliche Systeme unterstelle weil ich zwar ein Abo abgeschlossen habe aber in Wirklichkeit keine Podcasts höre und die nun von mir Geld für nichts und wieder nichts bekommen. Oder auch ich eigentlich nur Interesse an "10 Jahre klüger habe", ich trotzdem aber alles andere mitabonnieren muss weil ein Einzelverkauf für Andre und Jochen nicht profitabel wäre - ist ihr Abomodell daher unredlich?
Ich könnte nun natürlich das System hier auch "spielen". Ein Monatsabo abschließen - alles runterladen wieder kündigen und das alle 3-6 Monate wiederholen. Dan funktioniert es aber wirtschaftlich nicht mehr...
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Das würde ich auch unterscheiden ja, so lange es nicht um etwas geht, dass wirklich klar abzocke aber trotzdem legal ist, finde ich es auch akzeptabel, dass die Firmen das so machen. Ich sehe aber keinen Grund, Verbraucherschutzregeln zu lockern um Systeme zu ermöglichen, welche eine Gruppe Kunden nur vorteile bieten indem eine andere Gruppe Kunden Geld für etwas zahlt das sie (zumindest so) gar nicht wollten.

Es gibt halt eigentlich erst mal keinen guten Grund, die Gültigkeit einer Forderung für eine bereits gezahlte Leistung einzuschränken. Mit 3 Jahren zum Jahresende schränkt man das halt dann doch ein, da das Unternehmen ja sonst eigentlich ewig Rücklagen zur Erfüllung der Forderung halten müsste. Außerdem ist die Nachverfolgbarkeit bei Forderungen die jetzt nicht so eindeutig wie ein Gutschein sind auch schwerer.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 13:28 So funktioniert das Abomodell aber nicht. Das ist tatsächlich für Leute die im Schnitt regelmäßig Hörbücher kaufen und hören, für die lohnt das und ist billiger als Einzelkauf und wesentlich bequemer als CDs oder mp3s. Wenn man das System nun so spielen könnte, dass man vier Monate Mitglied für 9,95€ ist, kündigt und dann 3 Jahre Zeit hat sich für die vier Monatsbeiträge vier Hörbücher auszusuchen fällt das Geschäftsmodell auseinander und funktioniert einfach nicht mehr - dann gibt es keine Hörbücher für 9,95€ mehr - das wäre vermutlich den Verlagen sogar sehr recht.
Der einzige Grund warum das System dann nicht mehr funktionieren sollte wäre dann, das es keine Leute mehr gibt die ihr Guthaben verfallen lassen oder die dann irgendein Hörbuch nehmen damit sie nicht weiter zahlen müssen um das Guthaben zu erhalten. jeweils in den Monaten das Abo abschließen in denen es ein Hörbuch gibt und dann Kündigen. Eigentlich gibt es überhaupt kein Grund, warum das ein Abo sein muss. Bei Audible zahlt man 9,95€ im Monat für einen Guthabenpunkt, das ist das Angebot. Bei The Pod zahlt man schlicht dafür, dass man einen Monat Zugang zu den Podcasts hat. Das ich die Podcasts dann auch nach dem Monat hören kann wenn ich sie downloade ist ein "Problem" der DRM-Freiheit. Man könnte dem Abo jetzt wohl Lizenzsbedingungen geben, die das Vorhalten der Downloads nur erlauben, so lange man auch ein bestehendes Abo hat. Daran würde sich dann wohl jemand der das macht auch nicht halten, aber er dürfte es nicht mehr. Am Kernangebot ändert das aber so oder so nichts. Das ist Zugang zu den Podcasts für einen Monat.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

nachtgiger hat geschrieben: 19. Jul 2020, 13:15 Also prinzipiell ist es mir ja egal, was und wie Nintendo in seinem E-shop verkauft - das Coupon-Programm ist für mich absolut uninteressant, da ich Vollpreisspiele nicht digital kaufe.
Wenn du das aber tun würdest, würdest du den Reiz des Coupon Programms sehen - zumindest wenn Nintendo interessante Titel in der Pipeline hat. ;)
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich sind Spiele-Coupons relativ eindeutig Gutscheine für Spiele und kein Guthaben.
Ohne das jetzt näher zu prüfen oder zu recherchieren, Gutscheine erfordern eine Schriftform die bei den Coupons schon einmal nicht vorliegt.
Es stimmt, dass der Verbraucherschutz oft vom "doofsten" Konsumenten ausgeht, aber der e-shop wird auch von Kindern/Jugendlichen und deren wohl weniger technik-affinen Großeltern genutzt (klar gibt es ein Mindestalter, aber wir wissen ja alle, wie das in der Realität aussieht).
Es muss für den Kauf der Gutscheine eine Zahlungsweise hinterlegt werden. Entweder Paypal, eine Kreditkarte oder man hat bereits im Handel Gutscheinkarten im entsprechenden Gegenwert gekauft. Das sich Kinder also mal eben solche Coupons kaufen sollte daher nicht so einfach passieren können und seinen Großeltern muss man dann auch erstmal die Ausgabe von 100€ verklickern - dazu muss auch schon beim Kauf der Coupons ein bezahlte Onlinemitgliedschaft vorhanden sein, eine Probemitgliedschaft reicht dafür nicht aus.
a) Ist es ok, dass man für ein Abo benötigt, um den Gutschein einzulösen,
Das ist der grundsätzliche Gag dabei. Auch zum Kauf wird ein Abo benötigt. Auch hier, das Problem liegt eher in der fehlenden Rückerstattung des nicht nutzbaren Werts.
b), ist eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr überhaupt rechtmäßig.
Auch hier vom mündigen Konsumenten ausgegangen der die deutlichen Hinweistexte gelesen und verstanden hat - ich weiß ob ich im nächsten Jahr ein oder zwei aktuelle oder kommende Titel aus dem Programm kaufen werde - sonst kaufe ich es nicht. Das es keine Rückerstattung gibt ist mit Sicherheit aus Sicht des Verbraucherschutzes problematisch - das die grundsätzliche Gültigkeit aber auf ein Jahr begrenzt wird ist imho nicht, es gibt einen deutlichen Preisvorteil beim Einsatz des Coupons.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 13:41 welche eine Gruppe Kunden nur vorteile bieten indem eine andere Gruppe Kunden Geld für etwas zahlt das sie (zumindest so) gar nicht wollten.
Wo willst du da die Grenze ziehen? Geld für etwas zu bezahlen was man nicht wollte kann aus vielen Gründen passieren. Einmal weil man ausgetrickst wurde, irgendetwas im Kleingedruckten versteckt wurde, weil man einen Impulskauf getätigt hat, man in eine Abofalle getappt ist oder auch wenn einem der Anbieter klipp und klar über Regeln und Konditionen seines Angebots aufklärt und man es trotzdem akzeptiert und sich dann beschwert. Warum muss man die letzte Gruppe genauso schützen wie die ersten?
Ich habe mindestens ein Dutzend eingeschweißte DVDs und Blu-Rays im Regal stehen - ich habe sie mal in Sonderangeboten gekauft und dann nie geschaut. Ist nun Saturn 3 für 2 Aktion daran Schuld und sollte man anderen Kunden solche Aktionen verweigern weil ich in dem Fall Dinge gekauft habe, die ich offenbar doch nicht brauchte/haben wollte? Ist der Steam Pile of Shame etwas wovor Verbraucher geschützt werden müssen, indem man auf Sales verzichtet?
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 14:08
Wo willst du da die Grenze ziehen?
In den Fällen wo wie bei dir genannt der Service dann so nicht mehr angeboten werden würde weil er sich nicht mehr lohnt. Denn das einzige was dann Wegfällt sind Situationen in denen bei irgendjemand der Gutschein verfällt oder er etwas kaufen muss das man nur bedingt will damit der Gutschein nicht verfällt.
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Rince81 »

Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 14:14 In den Fällen wo wie bei dir genannt der Service dann so nicht mehr angeboten werden würde weil er sich nicht mehr lohnt.
Das würde dann aber im Grunde jedes Abomodell - auch The Pod - betreffen oder verstehe ich dich da falsch?
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Re: Legalität von Nintendo Switch-Game-Coupons?

Beitrag von Darkcloud »

Rince81 hat geschrieben: 19. Jul 2020, 14:19
Darkcloud hat geschrieben: 19. Jul 2020, 14:14 In den Fällen wo wie bei dir genannt der Service dann so nicht mehr angeboten werden würde weil er sich nicht mehr lohnt.
Das würde dann aber im Grunde jedes Abomodell - auch The Pod - betreffen oder verstehe ich dich da falsch?
Der Unterschied ist, die normalen Abomodelle bezahl ich schlicht für einen Monat Zugriff auf die Bibliothek. Hab ich kein Abo mehr hab ich keinen Zugriff mehr. Bei The Pod kann ich die sachen Downloaden und trotzdem hören. Das würd ich dann aber als ausnutzen sehen.

Bei Audible kann ich hingegen hingehen und nur in den Monaten ein Abo abschließen in denen es ein interessantes Hörbuch gibt, das holen und wieder kündigen. Das ist eigentlich IMMER der bessere Weg. Genauso könnte ich ein The Pod Abo monatsweise abschließen und so lange ich dann auch nur in dem Monat Podcasts höre in dem ich ein aktives Abo habe dürfte das auch nicht der Idee des ganzen widersprechen. Da ist es auch nicht immer der beste Weg, denn da kann ich dann aktuelle Podcasts nicht gleich hören sondern erst in dem Monat in dem ich sag ich mach jetzt Bingelistening. Ja das wäre so wohl nicht tragbar. Aber ich denke der Kernanreiz ist bei solchen Abos eigentlich immer auch Zugriff auf das neueste zu haben. Es ist ja auch für Streaminganbieter wichtig jeden Monat neue interessante Serien und Filme zu bieten.

Das Abos wie Netflix im Zweifel aus Bequemlichkeit nicht gekündigt werden ist dann das Problem des Kunden. Das wofür man bezahlt bekommt man ja. Also den Zugriff, den dann nicht zu nutzen ist das Problem des Kunden. Bei Audible bekomm ich die Leistung bei der Kündigung mit bestehendem Guthaben aber nie. Also ein Hörbuch für 10€. Ich glaube wenn man Audible so sieht, dass es ein Abo für ein Hörbuch im Monat ist und das Guthaben nur eine Möglichkeit ist, dass in den nächsten Monat mitzunehmen ist das sogar ok.

Nur ist es da weiterhin so, dass es da halt wirklich das schlaueste ist, nur in dem Monat ein Abo abzuschließen in dem es auch ein Hörbuch gibt das man will und das dann zu kündigen. Ich sehe da dann auch nicht das Geschäftsmodell gefährdet. Ob ich das Buch jetzt in dem Monat hole wo ich das Abo habe oder halt 3 Monate später ändert nichts daran, dass ich 10€ für 1 Buch pro Monat gezahlt habe.
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