Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

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BummsGeordy
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Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von BummsGeordy »

Vielen Dank erstmal für das Interview und die Bemühungen das Thema zu bearbeiten! :)

Mich interessieren eure Eindrücke, da bei mir leider recht negative Eindrücke zurückgeblieben sind. Die Antworten von Frau Secker erschienen mir äußerst unaufrichtig und ständig um Marketing-Spin bemüht, was mir sauer aufstößt.

André hat absolut Recht. Es handelt sich bei der IARC um ein völlig intransparentes und geschlossenes System, das geschaffen wurde, um Spieleveröffentlichungen billiger zu machen und das scheinbar arbiträre Kriterien ansetzt, um Altersbewertungen durchzuführen.

Das ist ja für sich genommen legitim und in Ordnung - aber wenn Frau Secker davon spricht, dass man ein gemeinnütziges Interesse verfolgt, auf der anderen Seite aber ausschließlich Marketing-Sprech einsetzt um das eigene System zu bewerben, ohne auf kritische und berechtigte Fragen einzugehen kommt bei mir wie oben beschrieben einfach unaufrichtig an.

Es ist schön, dass Frau Secker sich zum Interview bereit erklärt hat. Ich finde es auch schön, das André einige gute Fragen gestellt hat - dass aber sämtliche Fragen wie an Teflon an der Dame abgeperlt sind und jetzt auch nicht klarer ist nach welchen Kriterien und wie genau diese Vereinigung arbeitet hat letztlich nicht geholfen. Ich bin nun eher skeptisch gegenüber diesem Konstrukt der IARC...
GoodLord
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von GoodLord »

Jetzt mal zum Verständnis: wenn ich ein Spiel Al's Hardcopy verkaufen will braucht es ne USK Einstufung. Wenn ich es "nur" in einem Online Appstore vertreiben will braucht es keine solche Einstufung, sondern es ist dem Store selbst überlassen, ob er seinem **eigenen Jugendschutzsystem** einen IARC Fragebogen zu Grunde legt (dann kann er halt deren Logos verwenden) oder komplett anders vorgeht.
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Andre Peschke
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Andre Peschke »

GoodLord hat geschrieben: 27. Apr 2021, 08:48 Jetzt mal zum Verständnis: wenn ich ein Spiel Al's Hardcopy verkaufen will braucht es ne USK Einstufung. Wenn ich es "nur" in einem Online Appstore vertreiben will braucht es keine solche Einstufung, sondern es ist dem Store selbst überlassen, ob er seinem **eigenen Jugendschutzsystem** einen IARC Fragebogen zu Grunde legt (dann kann er halt deren Logos verwenden) oder komplett anders vorgeht.
Korrekt. Rein digitale Veröffentlichungen fallen bei uns nicht unter das JuSchG sondern unter den Jugendmedienschutz Staatsvertrag - weil eben das alte Jugendschutz Gesetz nur Trägermedien geregelt hat und "Rundfunk und Telemedien" waren eben Ländersache. Die Abgabebeschränkungen des stationären Handels beim Verkauf von Datenträgern galten daher nicht im gleichen Maße.

Aufgrund dieser Gesetzeslage, der Flut an digitalen Veröffenlichungen in den Appstores/Steam etc und weil diese digitalen Plattformen oft im Ausland ansässig sind, war IARC hier die internationale Kompromisslösung, die überhaupt Alterskennzeichen ermöglicht hat.

Die Novelle des JuSchG versucht jetzt das ein wenig anzupassen, indem sie den veralteten Wortlaut angepasst hat und somit in Zukunft auch "Telemedien" unter das JuSchG fallen. Gefordert sind dort dann "angemessene Vorsorgemaßnahmen" unter die auch sowas wie eine USK-Freigabe via IARC-Fragebogen fallen kann. Das ganze ist außerdem an eine "Relevanzschwelle" gekoppelt, was bedeutet, dass es nur für Plattformen ab einer bestimmten Größe (ich glaaaaauuubeee 2 Mio User oder so) gilt -> Ähnlich wie besstimmte Vorgaben beim Datenschutz. Die Erweiterung der BPjM hat auch das Ziel, die Durchsetzung des Jugendschutzes in Onlineplattformen besser zu kontrollieren. In meinem Interview mit Sebastian Schwiddessen zu den Lootboxen kommt das am Rande bereits vor.

Das aber erstmal nur so aus dem Kopf und bitte unter Vorbehalt, dass ich das noch nicht ganz korrekt im Hirn habe. Ich werde das mit Sebastian Schwiddessen eine Weile nach Inkrafttreten der Novelle nochmal diskutieren. Nur erstmal die praktische Umsetzung abwarten, denn es gibt da noch viele Fragezeichen - sowohl, wie die Spruchpraxis zu den Lootboxen nun wirklich aussehen wird, als auch, welche anderen Auswirkungen die JuSchG-Novelle haben wird.
BummsGeordy hat geschrieben: 27. Apr 2021, 06:28 Das ist ja für sich genommen legitim und in Ordnung - aber wenn Frau Secker davon spricht, dass man ein gemeinnütziges Interesse verfolgt, auf der anderen Seite aber ausschließlich Marketing-Sprech einsetzt um das eigene System zu bewerben, ohne auf kritische und berechtigte Fragen einzugehen kommt bei mir wie oben beschrieben einfach unaufrichtig an.
Ich hatte genau das im Interview ja sogar thematisiert. Was ich mitgenommen habe ist, dass ihr da einfach die Hände gebunden sind, aufgrund der Verschwiegenheitsvereinbarungen die zwischen den IARC-Teilnehmern getroffen wurden. Insofern würde ich ihr das Interview an der Stelle jetzt nicht vor die Füße legen. Was ich aber eben auch nicht verstehe ist, warum ein solcher Grad an Verschwiegenheit notwendig ist. Die USK ist ja bereits heute in Teilen transparenter, ergo scheint es sowohl Herstellern als auch der USK hierzulande zumutbar zu sein. Welche anderen Bedinungen in den USA/Brasilien/Australien/Südkorea das nötig machen sollten, wüsste ich gern.

Und generell sage ich ja schon seit Jahren, dass IMO auch die USK-Gutachten nach Veröffentlichung eines Spiels frei einsehbar sein sollten oder zumindest wie bei der BPjM auf Anfrage der Presse/Wissenschaft rausgegeben werden sollten. Dieses Konstrukt "das gehört ja dem Hersteller, weil der den Prüfprozess bezahlt" kritisiere ich schon seit Jahren. Und dabei halte ich den Blick auf Altersfreigaben für Computerspiele sogar für absolut überproportional aufgebauscht. Es gibt im Jugendschutz SO viele wichtigere Themen. Und wir sollten eigentlich viel eher über Medienbildung in der Schule sprechen, als über Jugendschutz. Aber: Wenn man die Alterskennzeichen nunmal einer Selbstkontrolleinrichtung übergibt und wenn man sagt, die sind wichtig, dann ist IMO Transparenz mindestens genauso wichtig, wie bei einer staatlichen Behörde.

Andre
Rigolax
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 09:40 Und generell sage ich ja schon seit Jahren, dass IMO auch die USK-Gutachten nach Veröffentlichung eines Spiels frei einsehbar sein sollten oder zumindest wie bei der BPjM auf Anfrage der Presse/Wissenschaft rausgegeben werden sollten. Dieses Konstrukt "das gehört ja dem Hersteller, weil der den Prüfprozess bezahlt" kritisiere ich schon seit Jahren. Und dabei halte ich den Blick auf Altersfreigaben für Computerspiele sogar für absolut überproportional aufgebauscht. Es gibt im Jugendschutz SO viele wichtigere Themen.

Vielleicht von Interesse, mein vergeblicher Versuch durch eine Informationsfreiheitsanfrage (per IFG NRW) ein solches USK-Gutachten zu erhalten, konkret bei Fortnite: https://fragdenstaat.de/anfrage/usk-alt ... -fortnite/ Naturgemäß dachte, ich dass ich gut argumentiert habe (ehh), u.a. unter Rückgriff auf eine Studie der KFN (die mit dem Christian Pfeiffer damals), die mittels eines Rechtsgutachtens offensichtlich einst dafür sorgten, dass die USK-Gutachten für zumindest wissenschaftliche Zwecke herausgeben werden und (auch) mit dem IFG NRW argumentierten(!). (vgl. https://kfn.de/wp-content/uploads/Forsc ... FB_101.pdf S. 29). Aber anscheinend sind die Gutachten laut Auskunft auf meine Anfrage nicht "Bestandteil des Verwaltungsakts" und "Journalismus" wird dann wohl einfach von Seiten der USK gegenüber der "Wissenschaft" benachteiligt.

Im Zuge des Chaos um die Nicht-Kennzeichnung von Gal*Gun 2 gab's sogar einen juristischen Fachaufsatz, der sich dezidiert mit der Frage der USK-Geheimhaltung beschäftigte und die derart ablehnte: https://madoc.bib.uni-mannheim.de/44813/ (nicht frei über den Link direkt einsehbar): "Die Geheimhaltung des Prüfergebnisses der USK - die Reformbedürftigkeit der Grundsätze der Jugendschutzinstitution"

Aktuell noch eine Anfrage von mir, Ergebnis noch offen: https://fragdenstaat.de/anfrage/keine-k ... -20181920/ "eine Auflistung der Computerspiele, bei denen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 die Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG verweigert wurde." -- Das ist insofern interessant, da es die Vorzensur-Problematik streift, also dass es in Deutschland keine Vorlagepflicht für Medien im engeren Sinne gibt (was verfassungswidrig wäre nach Art. 5 GG); daher auch zum Teil diese Geheimhaltung insbesondere für abgelehnte Kennzeichnungen, damit die Privatwirtschaft motiviert ist, sich dieser Vorabvorlage/-Prüfung "freiwillig" zu unterwerfen, wobei es da durchaus (auch) ein berechtigtes, öffentliches Informationsinteresse geben mag und zumindest die Vertreter der OLJB (Länder-Familienministerien) bzw. des NRW-Familienministeriums als federführende Behörde durch Steuergelder finanziert werden im Übrigen (vgl. Ländervereinbarung mit der USK, § 2 Abs. 3: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=1)

Ich habe in den Podcast bisher auch nur kursorisch reingehört, mir geht aber schon wieder die Lunte, wenn die USK-Geschäftsführerin anscheinend immer noch suggeriert, dass USK-ungeprüfte Titel (faktisch?) auf Trägermedien/"im Handel" nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden dürften (18:20). Siehe hier, von mir, warum das rechtlich einfach nicht stimmt und das FAQ der USK selbst konterkariert: viewtopic.php?p=170076#p170076 Muss ich noch mehr Journalisten nachrennen, damit sie Interviews mit ihr nachbessern (siehe da bei T-Online), oder wie?

Ansonsten ist die Position der USK-Geschäftsführung auch natürlich durchaus eine PR-Position, wenn sich hier über "Spins" teils beschwert wurde (bezogen auf andere Poster); siehe auch Felix Falk, der danach zu game gewechselt ist. Die USK-Gremien nach § 14 JuSchG, also die die "Hauptarbeit" machen, sind auch eh von der USK-entkoppelt und IARC soll darauf nur aufbauen und das technologisieren (ist das'n Wort?). Von daher.
Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 09:40 Und wir sollten eigentlich viel eher über Medienbildung in der Schule sprechen, als über Jugendschutz.
Ja, das ist aber wohl schwieriger und Bewahrpädagogik vermittelt ohnehin leichter den (falschen) Eindruck von Sicherheit und Sich-darum-Kümmern, ist also politisch leichter vermittelbar (leider).
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von JJos »

Lieber Andre,

das war ja mal ein ganz fantastisches interview. Einfach nur erfrischend - hartnäckige Fragen, klar benannte Kritik ohne unnötig konfrontativ zu sein. Das diese Gratwanderung gelingt in Interviews nur sehr selten.

Inhaltlich sehr informativ, klasse! Persönlich ich finde auch, dass solche Sachen sollten einfach qua Gesetz vorgegeben werden - wenn der Hersteller das Privileg haben will in Deutschland zu verkaufen, kann man ja festschreiben, dass der Entscheidungsprozess, der dahin führt, öffentlich sein muss. Dann hat die USK auch kein Problem - wenn sie auf den Bösen Papa Staat zeigen können, kann ja auch keiner der Partner auf einem NDA bestehen.

Aber hauptsächlich wollte einfach mal den echten Qualitätsjournalismus wertschätzen und sagen, dass ich dafür gerne meinen monatlichen Obolus abdrücke.

Alles Gute aus Indien,
Jonathan
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Andre Peschke
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Andre Peschke »

Rigolax hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:28mir geht aber schon wieder die Lunte, wenn die USK-Geschäftsführerin anscheinend immer noch suggeriert, dass USK-ungeprüfte Titel (faktisch?) auf Trägermedien/"im Handel" nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden dürften (18:20).
Hmja...sie sagt vorher ja "an Minderjährige", aber es stimmt, dass das nicht elegant formuliert war. Sorry, wenn du das Gefühl hast, da wäre jetzt nochmal eine Richtigstellung oder Konkretisierung nötig gewesen. Da das nicht Thema war und eher nur ungenau, hab ich da jetzt nicht groß drauf reagiert.

Sensationell informatives Posting von dir wieder. Vielen Dank!
JJos hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:35 Lieber Andre,

das war ja mal ein ganz fantastisches interview. Einfach nur erfrischend - hartnäckige Fragen, klar benannte Kritik ohne unnötig konfrontativ zu sein. Das diese Gratwanderung gelingt in Interviews nur sehr selten.
Dankeschön... und Moment! Indien? Schick mir Bier!!! :D Und bleib gesund!

Andre
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:47
Rigolax hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:28mir geht aber schon wieder die Lunte, wenn die USK-Geschäftsführerin anscheinend immer noch suggeriert, dass USK-ungeprüfte Titel (faktisch?) auf Trägermedien/"im Handel" nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden dürften (18:20).
Hmja...sie sagt vorher ja "an Minderjährige", aber es stimmt, dass das nicht elegant formuliert war. Sorry, wenn du das Gefühl hast, da wäre jetzt nochmal eine Richtigstellung oder Konkretisierung nötig gewesen. Da das nicht Thema war und eher nur ungenau, hab ich da jetzt nicht groß drauf reagiert.
Ne, passt schon, ist jetzt auch nicht so schwerwiegend.

Grundsätzlich kann man eh durchaus vertreten, dass eine USK-Kennzeichnung faktisch nötig ist für den "Handel" (Trägermedien/"offline") wegen wirtschaftlicher (Planungs-)Sicherheit bzw. dem generierten Indizierungsschutz, und daher Medien ohne Kennzeichnung so 'schmuddelig' sind, dass sie am besten (wenn überhaupt) nur "unter der Ladentheke" vertrieben werden sollten. Aber diese absolute Indizierungsgleichsetzung ist halt so drüber imho in der Formulierung und findet sich immer wieder auch auf anderen Seiten und dann fragt der geneigte Leser berechtigterweise vielleicht, ob nicht doch eher der Rigolax den Quatsch erzählt, und das nervt mich. :ugly: (Quatsch erzähl ich unbewusst an anderer Stelle, keine Sorge). Aber gibt ja zum Glück noch das USK eigene FAQ: https://usk.de/fuer-unternehmen/haufige ... ternehmen/
Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:47 Sensationell informatives Posting von dir wieder. Vielen Dank!
Danke, gerne, als ziemliches One-Trick-Pony nutze ich jede Chance, die sich bietet, um meinen Kram abzuladen, damit's vielleicht dann doch noch irgendwem nutzt. ;)
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von JJos »

Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 13:47
Dankeschön... und Moment! Indien? Schick mir Bier!!! :D Und bleib gesund!
Andre
Zum aktuellen Anlass könnte dir ja ein Corona Bier aus Indien schicken .... aber das würde der Zoll sicher nicht so lustig finden.

Das einzige nennenswerte Bier, dass nicht super nischig (und die sind dann alle ohne Konservierungsstoffe und müssen gekühlt werden) ist, ist Kingfischer.(https://www.india-store.de/lng/en/groce ... anguage=en)
Wenn du was spezifisch indisch alkoholisches haben wills sag ich nur Old Monk Rum - das knallt ordentlich - ist in Deutschland unverschämt teuer https://www.india-store.de/lng/en/old-monk-rum.html - kostet hier in Goa nur 2 Euro pro Flasche...
Oder Feni (Cashew Frucht Schnapps) - der riecht wie brennende Reifen, schmeckt aber ganz ordentlich. Da muss man aber eine lokale Abfüllung kaufen, die dann in irgend einer anderen Flasche verfüllt sind. Die kommerziellen Fenis sind alle Scheiße.

So das war einmal Indien-Alkohol Exkurs. Wenn der Pandemi-Dreck vorbei ist, macht doch mal einen Hörerstammtisch in Goa. Dann könnt ihr die Flüge als Spesen absetzen und ich führ euch mal unsere zweifelhaften Schnäpse vor :D
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Andre Peschke
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Andre Peschke »

JJos hat geschrieben: 27. Apr 2021, 14:15 So das war einmal Indien-Alkohol Exkurs. Wenn der Pandemi-Dreck vorbei ist, macht doch mal einen Hörerstammtisch in Goa. Dann könnt ihr die Flüge als Spesen absetzen und ich führ euch mal unsere zweifelhaften Schnäpse vor :D
Aber ich will doch nix über 6% Vol. Alk.!!1111111

Und wir wollten ja eigentlich auf die Bahamas. Aber Goa ist sicher auch nicht schlecht!

Andre
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von bluttrinker13 »

Andre Peschke hat geschrieben: 27. Apr 2021, 14:16 Aber Goa ist sicher auch nicht schlecht!

Andre
Zumindest zu der Mucke kann man gut die Nächte lang durchstampfen. :mrgreen: 8-)
*abzappel*
foxxio
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von foxxio »

Hier gibt es Statistiken zu "Alterfreigaben im Jahresvergleich".
-> https://usk.de/jahresstatistik-2019/
Interessant ist, dass der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe zugenommen hat (seit 2004). Woran das wohl liegt?
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

foxxio hat geschrieben: 27. Apr 2021, 21:22 Hier gibt es Statistiken zu "Alterfreigaben im Jahresvergleich".
-> https://usk.de/jahresstatistik-2019/
Interessant ist, dass der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe zugenommen hat (seit 2004). Woran das wohl liegt?
Das dürfte daran liegen, dass die Daten/Diagramme der dort verlinkten USK-Statistiken sich allesamt auf die Gremienverfahren nach § 14 JuSchG beziehen (Zitat: "klassischen Gremien-Prüfverfahren"), was keine Ratings des via Fragenbogen automatisierten IARC-Verfahrens einbezieht. -- Wobei ich die Formulierung im Artikel etwas verwirrend finde: man kann imho den Eindruck gewinnen, dass IARC-Ratings dort auch mitgezählt werden, zumindest bei dem zweiten abgebildeten Diagramm. Wenn ich mich recht an den Podcast erinnere, wird zu den IARC-Ratings ja aber keine etwaige Statistik erstellt (die Intransparenz diesbezüglich finde ich übrigens (auch) fragwürdig).

Der Grund für die relative Zunahme an 18er-Titlen (ohne Jugendfreigabe) dürfte daher m.E. vielmehr im Rückgang von 0er- (und teils 6er-)Titeln sein (innerhalb der Gremienverfahren). Siehe die Jahresstatistik 2013: "Insbesondere Gelegenheitsspiele (Casual Games), hauptsächlich für den PC, wandern zu Smartphones oder Tablets ab. Diese Spiele finden sich insbesondere in den USK-Genres ‚Arcade‘ oder ‚Denkspiel‘ und werden meistens mit 'USK ab 0' gekennzeichnet. Darin liegt die Ursache für das starke Absinken von 52,5 Prozent in 2009 auf 30 Prozent in 2013 in dieser Alterskategorie. Durch den statistischen Effekt ist der Anteil der anderen Altersgruppen im gleichen Zeitraum dementsprechend angestiegen." https://usk.de/jahresstatistik-2013/

Mal schauen, ob mit einer etwaig künftigen rechtlichen Anerkennung von IARC gemäß § 14a Abs. 1 Nr. 3 JuSchG-Neufassung mehr Transparenz entsteht, Stichwort Informationsfreiheit.

Übrigens: "What Remains of Edith Finch" hat via IARC aktuell 3 verschiedene USK-Ratings: 6 im Xbox-Store: https://www.microsoft.com/de-de/p/what- ... verviewtab 12 bei Sony: https://store.playstation.com/de-de/pro ... MAINSFINCH und 16 auf der Switch: https://www.nintendo.de/Spiele/Nintendo ... 89999.html (Änderungen vorbehalten). Alles für dasselbe Spiel essentiell, soweit mir bekannt. 'Korrekt' ist die 12er, die auch 2017 im Gremium erteilt wurde: https://usk.de/?s=What+Remains+of+Edith+Finch Der Fall zeigt vielleicht, wie wenig standardisiert IARC-Ratings store-übergreifend sind. (Bin übrigens großer Fan des Spiels, das am Rande).

Hier übrigens ein Beispiel eines Spiels, das via IARC jugendschutzrechtlich zu niedrig eingestuft wurde, ab 6 Jahren. Es bekam dann die 16er in der Nachprüfung: https://twitter.com/USK_de/status/1364505139403501571 ("Dry Drowning"). Ich nehme an, dass die 6er-Einstufung an der eher statischen Adventure-/Visual-Novel-Präsentation gelegen hatte, wobei beim Ausfüllen des Fragebogens wohl auch etwas schief ging auf Seiten des Anbieters. Das Spiel wirkt jedenfalls intuitiv schon kaum wie ein 6er-Kandidat. -- Allgemein gesagt halte ich allerdings recht viel von IARC und das System ist imho auch alternativlos bei der Menge an potentiell zu prüfenden Titeln und somit bietet IARC zumindest imho eine ganz gute Orientierung für Erziehungsberechtigte und auch Kinder/Jugendliche selbst -- wobei ich auch dafür wäre, die IARC-Ratings visuell stärker von Gremien-Ratings abzugrenzen bzw. den Unterschied bekannter zu machen. Das AI-Thema, was angesprochen wurde von der USK-Geschäftsführerin, ist natürlich auch interessant, hätte vielleicht einen Fall wie bei "Dry Drowning" abgefangen.
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rince81 »

foxxio hat geschrieben: 27. Apr 2021, 21:22 Interessant ist, dass der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe zugenommen hat (seit 2004). Woran das wohl liegt?
Es gab 2003 eine große Reform und seitdem schützt eine FSK Freigabe vor einer Indizierung. Davor wurden Spiele auch trotz einer USK 16 oder 18 gerne mal für den deutschen Markt angepasst um sicherzugehen, nicht doch auf dem Index zu landen. Seitdem wird in Deutschland kaum mehr vorab zensiert, gleichzeitig wurden BPjM und USK zusehends liberaler, was Gewaltdarstellungen angeht. Der Anteil an Titeln, denen eine Freigabe verweigert wurde ist auf quasi nicht mehr existent geschrumpft, der KJ-Anteil entsprechend gestiegen und es werden heute auch Titel der USK vorgelegt und dort freigegeben, die man vor ein paar Jahren überhaupt nicht erst in Deutschland veröffentlicht hätte weil die nie durch die USK gekommen und umgehend indiziert worden wären - jetzt backt auf einem Mortal Kombat 11 ein USK18 Logo...
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Rince81 hat geschrieben: 27. Apr 2021, 23:45
foxxio hat geschrieben: 27. Apr 2021, 21:22 Interessant ist, dass der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe zugenommen hat (seit 2004). Woran das wohl liegt?
(...) Der Anteil an Titeln, denen eine Freigabe verweigert wurde ist auf quasi nicht mehr existent geschrumpft, der KJ-Anteil entsprechend gestiegen und es werden heute auch Titel der USK vorgelegt und dort freigegeben, die man vor ein paar Jahren überhaupt nicht erst in Deutschland veröffentlicht hätte weil die nie durch die USK gekommen und umgehend indiziert worden wären - jetzt backt auf einem Mortal Kombat 11 ein USK18 Logo...
Ja, wird auch durchaus relevant sein, denke ich, gerade für den Anstieg an 18er-Titeln bis ca. 2009; in dem Jahr, also 2009, gab es dann auch die höchste (relative) Zahl an 0er-Titeln in der USK-Statistik, folgend dann der Siegeszug des Mobile-Gamings.

Neben einer tatsächlichen Liberalisierung der Spruchpraxis in Bezug auf den Rückgang verweigerter Kennzeichnung gibt es imho aber noch einen Effekt, den die USK in der Statistik 2014 beschriebt (https://usk.de/jahresstatistik-2014/): "In 0,2 Prozent der Prüfverfahren verweigerte die USK in 2014 ein Kennzeichen, da eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte. Damit bewegt sich dieser Anteil weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Dies zeigt, dass sich die Unternehmen immer besser auf deutsche Jugendschutzkriterien einstellen und diese bei der Entwicklung von Spielen für den internationalen Markt bereits von Anfang an mit einbeziehen." -- Also, dass Unternehmen laut USK für den dt. Jugendmedienschutz entwickelten und damit weltweit eine in Deutschland kompatible Version angeboten haben. Ähnlich äußerte sich Falk als ehemaliger USK-Geschäftsführer, 2014: "Lokalisierte "["(zensierte")] Spiele sind jedoch heute bei weitem nicht mehr so häufig der Fall wie noch vor einigen Jahren. Das liegt unserer Meinung nach vor allem daran, dass Vertreter der USK das deutsche System Spiele-Entwicklern immer wieder vorgestellt haben, sodass diese noch bei der Entwicklung bestimmte Szenen generell nicht einbauen und das Spiel dann auch in Deutschland in der internationalen Originalversion eine USK-Freigabe erhält." https://www.pixelwarte.de/gespraech-felix-falk-usk.html 2018 äußerte sich ähnlich ein im Jugendmedienschutz bekannter Rechtsanwalt: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 37216.html Konkret könnte sich dies in Gewalt gegen Zivilisten oder postmortale Gewaltdarstellung (also gegen bereits besiegte Spielfiguren) geäußert haben, vermute ich, die dann also global ggf. zurückging unter Berücksichtigung der USK-Ratings. Allerdings natürlich schwer zu sagen, wie groß der Effekt genau ist; sollte man imho nicht überschätzen.

Am Rande fand ich folgenden aktuellen Artikel/Kommentar ganz interessant: https://www.gamesindustry.biz/articles/ ... developers Dort heißt es im Fazit: "Perhaps in the future, all games will be developed to have universal appeal and adults are the secondary audience who we appease with limited edition adult-only add-on packs, directors cuts or spin-off content. But, in this future, it's the kids who will come first." Thematisch geht es da um Animal Crossing und Fortnite, also "big tents" im Gaming. Ich bin nicht ganz überzeugt von der Prognose, den gewissen Trend gibt es aber wohl. -- Kurios als Korrelation imho, dass von Assassin's Creed Kinderbücher produziert werden demnächst (https://www.gamesindustry.biz/articles/ ... be-opinion) und gleichzeitig Assassin’s Creed Valhalla der erste Teil seit Urzeiten ist, der die USK-18er bekommen hat. Wobei ich das etwas weniger kritisch finde als der Autor im eben verlinkten Artikel, bezogen auf die Kinderbücher, wenn man bedenkt, dass es etwa von Batman oder Robin Hood auch Auflagen für sehr unterschiedliche Alterszielgruppen gibt, die koexistieren -- etwas befremdlich mutet es aber wohl schon an.
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rince81 »

Rigolax hat geschrieben: 28. Apr 2021, 00:27 Dies zeigt, dass sich die Unternehmen immer besser auf deutsche Jugendschutzkriterien einstellen und diese bei der Entwicklung von Spielen für den internationalen Markt bereits von Anfang an mit einbeziehen." -- Also, dass Unternehmen laut USK für den dt. Jugendmedienschutz entwickelten und damit weltweit eine in Deutschland kompatible Version angeboten haben. Ähnlich äußerte sich Falk als ehemaliger USK-Geschäftsführer, 2014: "Lokalisierte "["(zensierte")] Spiele sind jedoch heute bei weitem nicht mehr so häufig der Fall wie noch vor einigen Jahren. Das liegt unserer Meinung nach vor allem daran, dass Vertreter der USK das deutsche System Spiele-Entwicklern immer wieder vorgestellt haben, sodass diese noch bei der Entwicklung bestimmte Szenen generell nicht einbauen und das Spiel dann auch in Deutschland in der internationalen Originalversion eine USK-Freigabe erhält."
Würde ich aus Spielersicht in Teilen massiv widersprechen. Ein Mortal Kombat 11, ein The Last of US 2, selbst ein Assassins Creed Valhalla wäre imho vor 10 Jahren in Deutschland nicht gegangen. Die USK hätte spätestens bei den Finishern nein gesagt. Es waren in meinen Augen immer wieder einzelne Spiele, welche die Grenzen des Möglichen verschoben haben. EA, die Dead Space 1 und 2 in mehreren Anläufen durch die Freigabe gekämpft haben weil sie die Titel unbeding uncut veröffentlichen wollten. Die Nichtindizierung von Mortal Kombat X und nachträgliche Freigabe, die nachträgliche Freigabe der ungeschnittenen Fassung von Sniper Elite V2 trotz Kill-Cam da auch hier keine Indizierung folgte, etc. Gerade bei Mortal Kombat und Sniper Elite dürften die Publisher völlig überrascht davon gewesen sein, dass das auf einmal für den deutschen Markt geht. Mortal Kombat X wurde in Deutschland eigentlich nicht veröffentlicht und Sniper Elite V2 nur geschnitten. Erst als die BPjM jeweils keinen Handlungsbedarf sah, kam die USK wieder ins Spiel. Es ist nichtmal die USK die soviel "liberaler" wurde, es war oft auch die Prüfstelle, die trotz Steilvorlage der USK keinen Handlungsbedarf gesehen hat und so die Grenzen immer wieder verschob...

Wenn man sich alleine anschaut, was in den letzten Jahren alles vorzeitig vom Index gestrichen und mit einer USK 16 oder 18 Plakete ganz offiziell in Deutschland erscheinend konnte. Valve hat erst vor ein paar Monaten das sogar ursprünglich beschlagnahmte Left for Dead 2 "entschlagnahmt" und vom Index streichen lassen... Das zeigt imho sehr deutlich, dass sich hier der Rahmen in den vergangenen Jahren ganz gewaltig verschoben hat. Ein Bulletstrom wurde 2011 indiziert und 2017 sechs Jahre später schon gestrichen, ein Doom hat dafür 17 Jahre von 1994 bis 2011 gebraucht...
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Rince81 hat geschrieben: 28. Apr 2021, 01:18 Würde ich aus Spielersicht in Teilen massiv widersprechen. (...)
Es ist bestimmt auch der Versuch des Appeasements gegenüber der Politik und Öffentlichkeit (und etwas Selbstbeweihräucherung), wenn die USK behauptete, dass sie international die Spieleentwicklung zu Gunsten von weniger "jugendgefährdender" Inhalte beeinflusst hätte; sicherlich opportuner als zuzugeben, dass man nunmehr Inhalte "freigab", die wenige Jahr zuvor noch direkt auf den Index gewandert wären (bad optics).

Die Liberalisierung ging dabei primär sicherlich von der BPjM aus, die rechtlich bestimmen soll, was als "jugendgefährend" gilt. Das ist dann, denke ich auch, vor allem durch Entscheidungen auf Nicht-Indizierungen geschehen, auch etwa bei God of War, Clive Barker's Jericho oder Dark Messiah of Might and Magic (ungeschnittene Version). -- Wobei 2004 die USK-Gremien der BPjM imho vielleicht ein Doom 3 weggekennzeichnet haben, immerhin wurde das dann doch sehr ähnliche Add-On kurioserweise indiziert; damals waren die beiden Stellen vielleicht noch nicht so abgestimmt. -- Kontrovers dann etwa auch eine USK-Kennzeichnung von GTA 4 bei damals leicht geänderter Rechtslage, die also noch Auslegungspotential hatte: https://www.jms-report.nomos.de/fileadm ... _08_04.pdf

Im USK-Prüfprozess können jedenfalls ja auch sog. Zweifelsfälle an die BPjM für ein Gutachten weitergereicht werden, so etwa bei Gears of War 3. Bei Bulletstorm wurde 2011 ein solcher Zweifelsfall sogar bei der geschnittenen Version (!) gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/indizie ... lsfall.pdf (nb: insgesamt sind Zweifelsfälle aber nicht sehr häufg)

Das durch (auch) die OLJB auslösbare Appellationsverfahren wird zudem groß aufgezogen und entsprechend wird wohl genau abgeklopft auf Indizierungspotential -- mit mehrheitlich von den OLJB benannten Vertretern bei Entscheidung mit simpler Stimmenmehrheit. In der Appellation wurden neben Dead Space 2 die Kennzeichen von Killing Floor 2, Friday the 13th und Dead Rising 4 bestätigt.

Bei Last of US 1 wurde dafür europaweit im Multiplayer entschärft, womöglich (auch) unter Rücksichtnahme auf Deutschland (aber dann nie indiziert). Borderlands 2 hatte global weniger Gewalt als der erste Teil, der auch indiziert war. (Edit: Sniper Ghost Warrior 2) wurde weltweit splatter-technisch reduziert veröffentlicht, dann ein Uncut-DLC für den Rest der Welt in den Raum gestellt, aber nie ausgeliefert.

Interessanterweise wurde auch ein Antrag auf vorzeitige Listenstreichung vom ersten Dead Rising im Jahr 2018, also nach der USK-Freigabe vom vierten Teil, abgelehnt, unter anderem wegen postmortaler Gewaltdarstellung, die der vierte so nicht hat: https://www.docdroid.net/Fuuri33/dead-r ... ichung-pdf Da kann man also z.B. fragen, ob der vierte Teil unter Rücksicht auf die USK-Kennzeichnung entwickelt wurde oder der Unterschied nur ästhetische Gründe hatte oder technisch bedingt ist.
Reinhard
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Reinhard »

Habe mir gestern im Stream der Gamestar die Vorstellung von Sniper: Ghost Warrior Contracts 2 angesehen. Da wurde gefragt ob in Deutschland eine ungeschnittene Version erscheinen wird, was mit nein beantwortet wurde. Einige Animationen mussten entfernt werden um in DE auf den Markt kommen zu dürfen.
Ich persönlich werde es nie verstehen warum man deutschen Erwachsenen nicht zutraut solche Medien zu konsumieren, Jugendschutz ist sehr gut, wichtig und sinnvoll, aber Erwachsene zu beschneiden finde ich sehr fragwürdig.
Rigolax
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Reinhard hat geschrieben: 28. Apr 2021, 05:42 Habe mir gestern im Stream der Gamestar die Vorstellung von Sniper: Ghost Warrior Contracts 2 angesehen. Da wurde gefragt ob in Deutschland eine ungeschnittene Version erscheinen wird, was mit nein beantwortet wurde. Einige Animationen mussten entfernt werden um in DE auf den Markt kommen zu dürfen.
Das war schon so beim ersten SGWC vor nicht so langer Zeit. CI Games (hießen früher City Interactive) als Entwickler/Publisher hatte zunächst offenbar eine inhaltsgleiche Version weltweit auf Steam veröffentlicht und dann für deutsche Kunden nachgekürzt, Identifikation per IP-Adressabfrage, so ähnlich auch bei den Konsolen.

Fraglich ist allerdings, inwiefern die Schnitte, Dismemberment betreffend, wirklich notwendig waren, inwiefern das in Absprache mit der/den USK/-Gremien geschah. Denkbar imho eher, dass (wieder) postmortale Gewalt Schwierigkeiten machen könnte, weniger das Dismemberment im eigentlichen Spiel, das es so ähnlich auch bei dem neuen COD: MW gab, wenn auch vielleicht weniger in Szene gesetzt durch Killcams. Insgesamt ist das Sniper/Militär-Setting auch wenig lebensnah für Jugendliche, was eigentlich entlastend sein dürfte. Kann mir kaum vorstellen, dass ein BPjM-Gremium hier auf Indizierung entscheiden würde.
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Andre Peschke
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Andre Peschke »

foxxio hat geschrieben: 27. Apr 2021, 21:22 Interessant ist, dass der Anteil der Spiele ohne Jugendfreigabe zugenommen hat (seit 2004). Woran das wohl liegt?
Ich habe das Elisabeth auch gefragt, konnte sie aber auf Anhieb nichts zu sagen. Eine Vermutung war: Die ausgefallene Gamescom. Dort werden normalerweise u.a. auch die Trailer auf der Messe etc von der USK freigegeben. Ob das aber einen Überhang bei den 18er-Titeln erklärt...ich vermute nicht?

Interessant ist ja, dass dieser Anstieg auch schon 2019 einsetzt und da fand die Gamescom noch normal statt.

Meine Vermutung war (ähnlich Rigolax, wie ich sehe), dass vielleicht anteilig im Bereich anderer Altersfreigaben eine Abwanderung in Richtung IARC stattgefunden hat, weil das System kostenlos ist und immer mehr Indie-Titel rein digital releasen. Dadurch wird dann der Anteil der 18er größer, die vermutlich auch alle weiter zur USK-Prüfung gehen, weil sie dann Rechtssicherheit vor einer Indizierung haben.
Rigolax hat geschrieben: 27. Apr 2021, 23:38Übrigens: "What Remains of Edith Finch" hat via IARC aktuell 3 verschiedene USK-Ratings: 6 im Xbox-Store: https://www.microsoft.com/de-de/p/what- ... verviewtab 12 bei Sony: https://store.playstation.com/de-de/pro ... MAINSFINCH und 16 auf der Switch: https://www.nintendo.de/Spiele/Nintendo ... 89999.html (Änderungen vorbehalten). Alles für dasselbe Spiel essentiell, soweit mir bekannt. '
Sehr interessant. Denkst du, es ist möglich, dass da einfach zur jeweiligen Veröffentlichung ein anderer Mitarbeiter den IARC-Fragebogen ausgefüllt hat und durch kleine Unterschiede in der Beantwortung andere Ratings rausgekommen sind? Waren auch alle genannten Shops zum Zeitpunkt der VÖ schon bei IARC angeschlossen, sprich: Sind wir sicher, dass das alles IARC-Ratings sind und nicht 1x USK, 1xeigenes Shop-Age-Rating und 1xIARC oder wasweißich?

Andre
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Re: Magazin Spezial: Wie funktioniert der automatisierte Jugendschutz?

Beitrag von Rigolax »

Andre Peschke hat geschrieben: 28. Apr 2021, 13:51 Sehr interessant. Denkst du, es ist möglich, dass da einfach zur jeweiligen Veröffentlichung ein anderer Mitarbeiter den IARC-Fragebogen ausgefüllt hat und durch kleine Unterschiede in der Beantwortung andere Ratings rausgekommen sind? Waren auch alle genannten Shops zum Zeitpunkt der VÖ schon bei IARC angeschlossen, sprich: Sind wir sicher, dass das alles IARC-Ratings sind und nicht 1x USK, 1xeigenes Shop-Age-Rating und 1xIARC oder wasweißich?
Ich ging davon aus, dass es alles IARC-Ratings sind, da sie die IARC-Rating-Symbole nutzen (die sich visuell ja leicht unterscheiden von den Symbolen für die USK-Gremienratings). Wenn das keine IARC-Ratings sind, obwohl sie die IARC-Symbole nutzen, haben wir dahingehend auch ein Problem, denke ich. Ich würde allerdings nicht ausschließen wollen, dass es so sein könnte und mangels (öffentlich zugänglicher) IARC-Datenbank analog zu der unter usk.de für Gremienratings kann man die Angaben ja nicht verifizieren.

Könnte imho auch sein, dass die IARC-Ratings nach Veröffentlichung hinzugefügt wurden, als die Stores sich an IARC angeschlossen haben, also die Anbieter (bzw. wer konkret die Fragebögen ausfüllt) nachträglich die IARC-Routinen durchliefen.

Was mich wundert: Wird im IARC-Verfahren nicht abgefragt, ob es schon ein 'reguläres' Gremien-Rating gibt, das einfach übernommen werden könnte bei Inhaltsgleichheit? Das wäre ja von der Konsistenz her wünschenswert. Möglich imho, dass das Thema für die USK noch nicht so relevant ist, da IARC ja früher ganz überwiegend für Mobile-Games genutzt wurde, die in der Regel nie einem Gremium vorgelegt werden. Jetzt wo die drei am Konsolenmarkt IARC nutzen, ändert sich das aber tendenziell ja.

Davon ab befürchte ich, dass die IARC-Fragebögen vielleicht doch teils Missverständnispotential haben, je nach dem wie man manche Fragen/Antworten interpretiert. Konkret bei What Remains of Edith Finch könnte ich mir vorstellen, dass die eine 'Horror'-Sequenz (Halloween) vielleicht schwierig war, davon ab ist das Spiel ja durchgängig vom Tod geprägt, auch im Kontext von Kindern, aber wirklich brutal ist es nicht. Na ja, keine Ahnung wie da 6er und 16er rausgekommen sind genau. Ganz grundsätzlich soll IARC aber wohl recht zuverlässig sein.

Der YouTube-Kanal 'Censored Gaming' lud vor ein paar Jahren ein Video hoch, in dem er einen IARC-Bogen mit einem Oculus-Dev-Account durchging. Das Video ist aber mittlerweile auf privat gestellt (und vermutlich inhaltlich ohnehin veraltet); ich fragte vor ein paar Tagen, ob er das Video nicht auf 'unlisted' stellen will (also nur per Link zugänglich), um das ggf. hier auch zu verlinken, aber wird wohl nichts (unzufrieden mit Videoqualität, fraglich auch wie es um die Terms-of-Service-Bedingungen steht bei der Veröffentlichung).
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