Den Blog kenne ich. Verstehe nicht, was du mit dem Zitat sagen willst. Der bestätigt, doch genau meinen Punkt (derzeit keine Rechte und viele Unklarheiten, in Zukunft sind vielleicht Standards "zu erwarten"...)?Jon Zen hat geschrieben: ↑14. Jan 2022, 23:38Es kommt auf den NFT Ersteller an:Guthwulf hat geschrieben: ↑14. Jan 2022, 22:43Du hast "NFT Items" geschrieben. Das NFT ist aber nunmal nicht das Item. Es ist nur nen Zettel. Du hast diesen Zettel gekauft, nicht das Item. Das Unternehmen kann nun nix mehr mit dem Zettel machen, aber es kontrolliert weiterhin vollumfänglich das Item und hält alle Rechte am Item, kann es jederzeit verändern, kopieren, löschen oder neue NFTs für dieses Item herausgeben. Der Besitz deines NFT gibt dir keinerlei Rechte über das Item.
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/rechtli ... oken-nfts/Für den Käufer eines NFT besonders interessant ist die Frage, welche Rechte er am „digitalen Original″ eigentlich erhält. Eigentumsrechte gibt es nur bei (körperlichen) Sachen und damit nicht an digitalen Werken. Hierfür kommen lediglich Nutzungsrechte in Betracht, die jedoch einzeln eingeräumt werden müssen.
Dem Eigentum am ähnlichsten sind „ausschließliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare und vermietbare Nutzungsrechte″. Diese könnten noch ergänzt werden um Bearbeitungsrechte oder verschiedene Nutzungsarten, wie etwa das Recht zum Druck auf Papier.
Es ist zu erwarten, dass die NFT-Industrie hier bald mit Standards aufwartet, sodass jedem Käufer auf einen Blick klar ist, was er eigentlich erwirbt. Aus Investorensicht wäre schließlich zu vermeiden, dass plötzlich ein Dritter „dasselbe Original″ erwirbt, nur eben mit anderen Nutzungsrechten (eine Abgrenzung wäre etwa territorial möglich).
EDIT / ERGÄNZUNG: Es ist natürlich richtig, dass man als Rechteinhaber dem Käufer eines NFTs mit dem Kauf des NFTs (also dem "Echtheitszertifikat") zusätzlich auch bestimmte z.B. Nutzungs-Rechte einräumen oder zusichern kann. Das passiert z.B. bei digitalen Kunstwerken (z.B. Nutzung zu persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecken sowie Einbettung auf Webseiten und Apps). Wenn diese Rechteübertragung nicht über einen sauberen (z.B. Lizenz-)Vertrag erfolgt, ist die Durchsetzbarkeit dieser Rechte mehr als fraglich. Dafür braucht man aber keine NFTs und aus dem NFT (also dem "Echtzeitszertifikat") selber ergibt sich kein Anspruch auf Irgendwas. Bei Spielen kenne ich solche Rechteübertragungen zusammen mit dem Kauf von NFTs eh nicht. Da wird im Regelfall jede Rechteübertragung für das im NFT referenzierte digitale Gut ausgeschlossen (siehe das Beispiel weiter oben im Thread).
Der NFT hat genauso wenig einen Zweck innerhalb eines Spiels, wie es eine Quittung oder ein Echtzeitszertifikat hätte. Und du erwirbst eben gerade keine Individualisierung im Spiel käuflich. Du erwirbst einen (in der Blockchain gespeicherten und mit rechtlich nicht bindenden Zusicherungen des Unternehmens verbundenen) Verweis auf eine Individualisierung im Spiel käuflich. Die Rechte an der Individualisierung im Spiel selber bleiben beim Unternehmen.Guthwulf hat geschrieben: ↑14. Jan 2022, 22:43Ich glaube, du liest völlig an dem vorbei, was ich schreibe.
Wenn ich "NFT Items" verwende, beschreibe ich den Zweck des NFTs innerhalb eines Spiels. Statt Items kann man auch "Skins" schreiben, aber Skins umfassen nur einen Teil der käuflich zu erwerbenden Individualisierung in Spielen. Dass Items nicht als Asset in der Blockchain gespeichert wird, sollte hier jedem klar sein.
Alles gut! Es ist nicht meine Intention, auf dich "scharf zu schießen". Ich erläutere nur (ganz entspannt und hoffentlich sachlich), warum ich an einigen Stellen anderer Meinung bin bzw. deine Darstellung nicht teile. Das ist natürlich kein persönlicher Angriff.