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VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 23. Mär 2018, 20:49
von Siel
Als Disclaimer: diese Diskussion ist rein theoretisch und spiegelt keine wahren Gegebenheiten wieder!

Also angenommen:

Man schaut zb K-Dramas/Animes, die Regional gesperrt sind in Deutschland, weil keiner sie Lizensiert hat, die aber dennoch im öffentlichen Fernsehprogrammen (vergleichbar mit ARD und ZDF) der Länder, ausgestrahlt wurden, mittels VPN an.
Um eben die Begrenzung/ausschluß zu umgehen.

Seht ihr darin einen Rechtsverstoß? Ich würde ja, theoretisch sagen, Nein! Da man ja auch, mit Satelliten Schüsseln, entsprechend fremdsprachige öffentliche Sender empfangen kann!

Findet ihr es Verwerflich, Serien ect anzuschauen, die in Deutschland nicht Lizensiert wurden obwohl sie in öffentlichen Programmen liefen?

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 23. Mär 2018, 21:40
von SebastianStange
Für mich ist VPN sowas wie "Urlaub für meinen Internetanschluss". ;-)

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 23. Mär 2018, 21:44
von Ricer
Urlaub auf dem Polenmarkt?

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 23. Mär 2018, 22:55
von meisterlampe1989
Ich bin kein Anwalt und juristisch nicht bewandert, aber solange man mit VPN keine strafbare Handlung begeht, also z.B. raubkopiert, illegale Dinge bestellt (Kinderpornos, Waffen), illegale Streams schaut (sowas wie Kinox.tv), mit anderen Worten sich eine Leistung erschleicht, ist doch nichts illegales dabei.

Wenn man das amerikanische Netflix über VPN schaut, dann muss man ja trotzdem bezahlen. Oder HBO. Man bezahlt ja ganz normal.

VPN an sich ist ja nicht illegal.

Bei den Animes des Threaderstellers ist das eine Grauzone. Wenn dieses japanische Fernsehen mit ARD/ZDF vergleichbar ist, dann wird es ja durch öffentliche Gelder in Japan finanziert, die wir hier ja nicht bezahlen. Also erschleicht man sich ja schon ein bisschen was.

Habe was gefunden auf Chip.de:
Hierzu gibt es ein rechtliches Gutachten: "Die Umgehung einer "Geo-Sperre" könnte einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG darstellen, der nach § 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG strafbar ist. Durch die Verwendung der "Geo-Sperre" als technische Schutzmaßnahme verhindert der Anbieter, dass Nutzer mit bestimmten IP-Adressen auf einen Inhalt zugreifen können. § 95a UrhG setzt jedoch auch voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade von demjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk hat (§ 95 a Abs. 2 S. 2 UrhG). Wird der Dienst z. B. dazu genutzt, in Deutschland gesperrte Youtube-Videos abzurufen, liegt kein Verstoß gegen § 95 a UrhG vor, da Youtube nicht die Rechte an den gesperrten Videos innehat" (Mittsdörfer/Gutfleisch, MMR 2009, 731, 735).
https://praxistipps.chip.de/sind-vpns-l ... aert_48578" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 23. Mär 2018, 22:58
von Voigt
Ich kenne es eher zu US Netflix als Deutscher Kunde.

Soweit ich weiß, gibt es im Strafrecht nichts was dir dies verbietet, aebr Netflix und Co können halt in ihren Geschäftsbedinungen festlegen, dass die VPN für ihre Services verbieten. Heißt die können dich nicht strafrechtlich belangen, aber zumindest deinen Account sperren, wenn die das Spitz bekommen.

Wie es nun ist mit kostenlosen ÖR Inhalten, wo man ja nichtmal einen Account braucht.. uff
Da habe ich rechtlich keine Ahnung.

Edit: mit dem Chip Link würde es Unterschied machen, ob du Netflix Original, bzw ÖR Eigenproduktionen schaust, oder nur Lizens-kram.

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 24. Mär 2018, 01:15
von Siel
meisterlampe1989 hat geschrieben:Ich bin kein Anwalt und juristisch nicht bewandert, aber solange man mit VPN keine strafbare Handlung begeht, also z.B. raubkopiert, illegale Dinge bestellt (Kinderpornos, Waffen), illegale Streams schaut (sowas wie Kinox.tv), mit anderen Worten sich eine Leistung erschleicht, ist doch nichts illegales dabei.

Wenn man das amerikanische Netflix über VPN schaut, dann muss man ja trotzdem bezahlen. Oder HBO. Man bezahlt ja ganz normal.

VPN an sich ist ja nicht illegal.

Bei den Animes des Threaderstellers ist das eine Grauzone. Wenn dieses japanische Fernsehen mit ARD/ZDF vergleichbar ist, dann wird es ja durch öffentliche Gelder in Japan finanziert, die wir hier ja nicht bezahlen. Also erschleicht man sich ja schon ein bisschen was.

Habe was gefunden auf Chip.de:
Hierzu gibt es ein rechtliches Gutachten: "Die Umgehung einer "Geo-Sperre" könnte einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG darstellen, der nach § 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG strafbar ist. Durch die Verwendung der "Geo-Sperre" als technische Schutzmaßnahme verhindert der Anbieter, dass Nutzer mit bestimmten IP-Adressen auf einen Inhalt zugreifen können. § 95a UrhG setzt jedoch auch voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade von demjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk hat (§ 95 a Abs. 2 S. 2 UrhG). Wird der Dienst z. B. dazu genutzt, in Deutschland gesperrte Youtube-Videos abzurufen, liegt kein Verstoß gegen § 95 a UrhG vor, da Youtube nicht die Rechte an den gesperrten Videos innehat" (Mittsdörfer/Gutfleisch, MMR 2009, 731, 735).
https://praxistipps.chip.de/sind-vpns-l ... aert_48578" onclick="window.open(this.href);return false;
Genau das ist damit gemeint (rein theoretisch), ich bezahl für einen Service, der mich aus dem Kompletten Angebot ausgrenzt, wegen meiner IP (bzw weil hier keiner Lizensiert hat)! Ich meine es gibt genug illegale Angebote ohne geolock!
Die Frage ist halt nur, wenn ich die Sperre eines Anbieters umgehe, den ich bezahle, ist es moralisch vertretbar oder seht ihr da Probleme? (Ps.: ich bin 79 geboren also sehe ich es nicht ganz so problematisch) ^^

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 24. Mär 2018, 11:04
von Jormungandr
meisterlampe1989 hat geschrieben: Bei den Animes des Threaderstellers ist das eine Grauzone. Wenn dieses japanische Fernsehen mit ARD/ZDF vergleichbar ist, dann wird es ja durch öffentliche Gelder in Japan finanziert, die wir hier ja nicht bezahlen. Also erschleicht man sich ja schon ein bisschen was.
meisterlampe1989 hat geschrieben: Habe was gefunden auf Chip.de:
Hierzu gibt es ein rechtliches Gutachten: "Die Umgehung einer "Geo-Sperre" könnte einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG darstellen, der nach § 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG strafbar ist. Durch die Verwendung der "Geo-Sperre" als technische Schutzmaßnahme verhindert der Anbieter, dass Nutzer mit bestimmten IP-Adressen auf einen Inhalt zugreifen können. § 95a UrhG setzt jedoch auch voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade von demjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk hat (§ 95 a Abs. 2 S. 2 UrhG). Wird der Dienst z. B. dazu genutzt, in Deutschland gesperrte Youtube-Videos abzurufen, liegt kein Verstoß gegen § 95 a UrhG vor, da Youtube nicht die Rechte an den gesperrten Videos innehat" (Mittsdörfer/Gutfleisch, MMR 2009, 731, 735).
https://praxistipps.chip.de/sind-vpns-l ... aert_48578" onclick="window.open(this.href);return false;
Was der Kollege Hase ausführt ist mehr oder weniger genau das, was ich jetzt als juristischen Meinungsstand im Kopf habe. Ich würde es aber ein wenig anders strukturieren:

- "erschleichen" von geldwerten Dingen oder nicht ist kein Kriterium. Im Gegenteil. Es ist (Zyniker sagen: absichtlich so!) vielmehr so, dass das Umgehen eines Kopierschutzes auch dann rechtswidrig ist, wenn Du das Werk "dahinter" eigentlich kopieren dürftest. § 95a UrhG verbietet das Umgehen, § 95b UrhG legt Ausnahmen fest. Dort tauchen etwa die digitale Privatkopie und einige andere Schrankenregelungen nicht auf.
Es geht also bei den Kopierschutz-Vorschriften (jedenfalls prima facie) nicht darum "Schaden" oder "Erschleichen" abzuwehren oder zu verhinden, sondern, in etwas krummer Anwendung des Lessig'schen Diktums "Code is Law", darum, dass der im Kopierschutz ausgedrückte Wille des Urhebers/Rechtsinhabers, wie das Werk genutzt werden soll/darf, durch die Umgehung missachtet wird.

- Diese Vorschriften (§§ 95a ff. UrhG) setzen aber einen Kopierschutz voraus, der ein Mindestmaß an Wirksamkeit aufweisen muss. Hier hat die Rechtsprechung also ein kleines Paradoxon geschaffen: Wenn ich ihn umgehen kann, ist er dann wirksam? Aber ohne Umgehung kommen wir gar nicht zu § 95a UrhG...die dazu existierende Rechtsprechung, was "wirksam" ist oder nicht, ist relativ fragmentarisch, einzelfallbezogen und schwer zu abstrahieren. Es gibt halt keine Zertifizierungsstelle, eine 15-Minuten-Hacking-Grenze (wenn er dann noch hält, ist er wirksam) oder ähnliches.

Davon ausgehend würde zur Vorsicht raten - zumal ich die Stimmen, die für eine geringe Schwelle zum "wirksam" befürworten, rein rechtstechnisch für überzeugender halte. In der Konsequenz nicht gut, aber es ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers gewesen, § 95b UrhG "zu eng" zu fassen. Das sollte nichts an der Auslegung der anderen Normen ändern.

Wie es praktisch, insbesondere mit Nachweisen vor Gericht und noch schwieriger, mit dem Nachweis der subjektiven Tatseite aussieht, ist natürlich noch einmal eine andere Seite. Ich habe in den letzten 10 Jahren noch niemand kennengelernt, der wegen des reinen Umgehens von Geoblocking oder Regio Locks Probleme bekommen hat. Da waren immer noch andere Sachen (Torrents etc.) dabei.

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 1. Apr 2018, 16:35
von Raptor 2101
Ich gebe zu bedenken das Springer bei der Klage gegen Enyo erfolgreich durchgesetzt hat, das ein frickeliges JS Script auf Clientseite (Adblock detector) ein "wirksamer" Kopierschutz ist. Es reicht schon via Blocking list, das laden dieses Scriptes zu unterdrücken ... Das setzt die Schwelle sehr niedrig.

Es gab schon einige klagen ähnlicher Natur jedoch meistens B2B und nicht gegen Endkunden.

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 2. Apr 2018, 12:19
von Mr. Trombone
Raptor 2101 hat geschrieben:Ich gebe zu bedenken das Springer bei der Klage gegen Enyo erfolgreich durchgesetzt hat, das ein frickeliges JS Script auf Clientseite (Adblock detector) ein "wirksamer" Kopierschutz ist. Es reicht schon via Blocking list, das laden dieses Scriptes zu unterdrücken ... Das setzt die Schwelle sehr niedrig.

Es gab schon einige klagen ähnlicher Natur jedoch meistens B2B und nicht gegen Endkunden.
Das Verfahren kenne ich gar nicht. Hast du eine Fundstelle für mich? Google hilft mir auch nicht weiter.

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 2. Apr 2018, 15:41
von Raptor 2101
Mr. Trombone hat geschrieben:
Raptor 2101 hat geschrieben:Ich gebe zu bedenken das Springer bei der Klage gegen Enyo erfolgreich durchgesetzt hat, das ein frickeliges JS Script auf Clientseite (Adblock detector) ein "wirksamer" Kopierschutz ist. Es reicht schon via Blocking list, das laden dieses Scriptes zu unterdrücken ... Das setzt die Schwelle sehr niedrig.

Es gab schon einige klagen ähnlicher Natur jedoch meistens B2B und nicht gegen Endkunden.
Das Verfahren kenne ich gar nicht. Hast du eine Fundstelle für mich? Google hilft mir auch nicht weiter.

Eyeo nicht Enyo dann klappt es auch mit google (mein fehler). Heise einstiegsartikel

Re: VPN! Strafbare Handlung oder Legitim?

Verfasst: 3. Apr 2018, 16:35
von Mr. Trombone
Raptor 2101 hat geschrieben: Eyeo nicht Enyo dann klappt es auch mit google (mein fehler). Heise einstiegsartikel
Achso :lol:

Danke dir. Das Verfahren kenne ich natürlich. Was mich übrigens bei journalistischen Beiträgen über Gerichtsentscheidungen immer wieder ärgert, sind die fehlenden Aktenzeichen. Es kann doch nicht so schwierig sein, das in einem Artikel unterzubringen...