COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

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vicsbier
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von vicsbier »

johnnyD hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:38
vicsbier hat geschrieben: 29. Mär 2020, 16:16
johnnyD hat geschrieben: 29. Mär 2020, 16:09 Welche örtliche Beschränkung hat kein Enddatum? Was haben Steuerzahlungen mit dem Infektionsschutzgesetz und dem Versuch zu tun, mit Reisebeschränkungen Infektionsausbreitungen einzudämmen?

Der Vergleich mit dem dritten Reich ist in diesem Zusammenhang einer weltweiten Pandemie mMn absurd
Hast du meinen Beitrag gelesen? Der beantwortet alle deine Fragen.
...
Ja, habe ich und Nope, ich lese da nur "Dazu sollte es nach meinem Rechtsverständnis nicht erlaubt sein, dass eine Regierung einfach solche Gesetze ohne Enddatum beschliesst, dafür muss das Parlament gefragt werden."

Und da hätte ich gerne gewusst, auf was Du mit diesem Satz abzielst: In welchem Bundesland gilt eine aktuelle Beschränkung ohne Enddatum? Alle Bayrischen haben ein Enddatum, daher meine Frage ob das tatsächlich in einem anderen der 15 Bundesländer der Fall ist.

Bzgl. der Gesetze: ich bin kein Jurist, aber das Infektionsschutzgesetz existiert bereits und lässt entsprechende Ein- und Beschränkungen zu in eben jenem begrenzten Ausmaß einer Krisensituation wie einer Pandemie. Entsprechend fußt die Verordnung auf eben jenen Gesetzen, was wie geschehen z.B. eine Quarantäne für einzelne Personen oder mehr nach sich ziehen kann.
Mit Bayern hat das nichts zu tun, es trifft konkret Schleswig-Holstein, die nach Intervention des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg mittlerweile das Wort "standhaft" aus der Hymne streichen können, und Mecklenburg-Vorpommern. Ganz konkret werden dort Hamburger in Schutzhaft(!!) genommen, sollten sie sich in ihren Zweitwohnungen sehen lassen!

Dabei sind es oft Bürger die sich auch vor Ort engagieren. Es sind Bürger, die dort höhere Steuern entrichten und es sind Bürger, die eben Deutsche Staatsangehörige sind. Wir können doch nicht über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Lesbos reden, aber zeitgleich Deutsche wegen der Nutzung ihres Wohneigentums verhaften...
Wohlgemerkt: Ich spreche nicht von Touristen mit häufigen Bettenwechsel, die sollten da bleiben wo sie herkommen (wobei jeden Tag hunderttausende als Pendler nach Hamburg rein- und rausfahren...)

Jedes Gesetz muss durch das Parlament - ich bin daher überzeugt, dass diese Eingriffe in das Grundrecht eines Bürgers mit dem jetzigen Vorgehen nicht in Einklang zu bringen sind.
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HerrReineke
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von HerrReineke »

vicsbier hat geschrieben: 29. Mär 2020, 19:22 Mit Bayern hat das nichts zu tun, es trifft konkret Schleswig-Holstein, die nach Intervention des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg mittlerweile das Wort "standhaft" aus der Hymne streichen können, und Mecklenburg-Vorpommern. Ganz konkret werden dort Hamburger in Schutzhaft(!!) genommen, sollten sie sich in ihren Zweitwohnungen sehen lassen!

Dabei sind es oft Bürger die sich auch vor Ort engagieren. Es sind Bürger, die dort höhere Steuern entrichten und es sind Bürger, die eben Deutsche Staatsangehörige sind. Wir können doch nicht über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Lesbos reden, aber zeitgleich Deutsche wegen der Nutzung ihres Wohneigentums verhaften...
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Jedes Gesetz muss durch das Parlament - ich bin daher überzeugt, dass diese Eingriffe in das Grundrecht eines Bürgers mit dem jetzigen Vorgehen nicht in Einklang zu bringen sind.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fand das - bei summarischer Prüfung im Eilverfahren - durchaus rechtmäßig. Und sah die Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Rechtsgrundlage, über die ein demokratisch gewähltes Parlament abgestimmt hat - ebenfalls als erfüllt an (Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20).
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vicsbier
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von vicsbier »

HerrReineke hat geschrieben: 29. Mär 2020, 20:19
vicsbier hat geschrieben: 29. Mär 2020, 19:22 Mit Bayern hat das nichts zu tun, es trifft konkret Schleswig-Holstein, die nach Intervention des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg mittlerweile das Wort "standhaft" aus der Hymne streichen können, und Mecklenburg-Vorpommern. Ganz konkret werden dort Hamburger in Schutzhaft(!!) genommen, sollten sie sich in ihren Zweitwohnungen sehen lassen!

Dabei sind es oft Bürger die sich auch vor Ort engagieren. Es sind Bürger, die dort höhere Steuern entrichten und es sind Bürger, die eben Deutsche Staatsangehörige sind. Wir können doch nicht über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Lesbos reden, aber zeitgleich Deutsche wegen der Nutzung ihres Wohneigentums verhaften...
Wohlgemerkt: Ich spreche nicht von Touristen mit häufigen Bettenwechsel, die sollten da bleiben wo sie herkommen (wobei jeden Tag hunderttausende als Pendler nach Hamburg rein- und rausfahren...)

Jedes Gesetz muss durch das Parlament - ich bin daher überzeugt, dass diese Eingriffe in das Grundrecht eines Bürgers mit dem jetzigen Vorgehen nicht in Einklang zu bringen sind.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fand das - bei summarischer Prüfung im Eilverfahren - durchaus rechtmäßig. Und sah die Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Rechtsgrundlage, über die ein demokratisch gewähltes Parlament abgestimmt hat - ebenfalls als erfüllt an (Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20).
Danke für den Link.

Es wurde ein Widerspruch im Eilverfahren abgelehnt, das mit der logischen Begründung, dass das Wohl der Allgemeinheit über dem des Einzelnen stehe. Dem Grundsatz "Allgemeinheit vor Individuum" stimme ich zu. Wieso aber Zweitwohnungsbesitzer ihr Eigentum nicht benutzen dürfen, ist m.E. fragwürdig begründet: Es wird in Kauf genommen, dass die Bewohner am Erstwohnsitz eben einen weiteren Bewohner aushalten müssen, eine Lungenkrankheit kein Grund bei einer Lungenseuche kein schwerer Grund und die Pflichten und Rechte als Eigentümer spielen keine Rolle - ahja.

Das beste ist aber: Das Parlament hat die Allgemeinverfügung nie abgesegnet und es ist unklar, wann es dafür zusammenkommt. Schlimmer, denn a) in meinem Kreis besteht keine solche Verfügung, und es haben b) nur wenige Landräte (Ostholstein, Dithmarschen, Flensburg und Nordfriesland) eine solche Verfügung erlassen. Das ist reine Willkür - und der Ministerpräsident hat diese aufheben lassen und führt damit die Begründung des Urteils vor. Aber wie kann das sein, dass Landräte solche Eingriffe in die Grundrechte vornehmen dürfen und die Regierung des Landes davon nichts weiss? Die Ausschaltung des Parlamentes kann und darf nicht korrekt sein. Das Gericht gibt sich dafür einen Freifahrtschein "Die Kammer kann vorliegend in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit weder die offensichtliche Rechtmäßigkeit noch die offensichtliche Rechtswidrigkeit der ergangenen Allgemeinverfügung im Hinblick auf das geforderte Verlassen des Ortes der Nebenwohnung feststellen". So einfach ist das also?

Ich habe nichts gegen den Schutz der Allgemeinheit und halte das für wichtig und viele der Regeln für richtig (kenne vermutlich nicht alle), aber die Eigentümer auszusperren - das geht m.E. nicht. Es sind keine Gäste die ständig das Bett wechseln, sondern Menschen die bleiben und sich an die Regeln halten wollen. Es geht mir nur um diesen einen Punkt.

Höcke schreibt sicherlich schon fleissig mit: Nächste Grippewelle zur Seuche erklären, Allgemeinverfügung erlassen, Treffen von Menschen verbieten und Schutzhaft für Gegner organisieren, danach Machtergreifung 2.0 feiern.
Das haben sich die Väter des GG SO sicherlich nicht vorgestellt.

EDIT: Ich mag übrigens auch die Begründung mit den Krankenhausplätzen. Der Einzelne zahlt schön die Steuern, der Staat bestimmt über dessen Einsatz. Das das Land SH dann zuwenig Krankenhausplätze baut, finde ich schon als Argument gegen den Einzelnen daher a) für verfehlt, da er seiner Pflicht nachkam und b) ist es ein Versäumnis des Landes, da er ja immer von einer Vollbelegung aller Wohnungen ausgehen sollte - SH ist ein Tourismusgebiet! Was passiert denn in anderen Katastrophenfällen? Touristen werden nicht behandelt weil nicht vorgesehen? Zweifelhaft. Und das SH Katastrophen kennt wie kein anderes Land, das dürfte seit den "Großen Mandränken" bekannt sein.
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von zackzackab »

HerrReineke hat geschrieben: 29. Mär 2020, 20:19 Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fand das - bei summarischer Prüfung im Eilverfahren - durchaus rechtmäßig. Und sah die Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Rechtsgrundlage, über die ein demokratisch gewähltes Parlament abgestimmt hat - ebenfalls als erfüllt an (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... 0&doc.hl=1).
VG Schleswig-Holstein 1. Kammer, Az. 1 B 17/201 hat geschrieben: Ebenso ist die Sicherung medizinischer Kapazitäten, die nach den Grundsätzen der Krankenhausplanung im Wesentlichen ausgelegt sind auf die in Schleswig-Holstein mit Erstwohnsitz ansässige Bevölkerung, ein überwiegender öffentlicher Belang von erheblichem Gewicht. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass derzeit noch weder in ausreichendem Maß die in absehbarer Zeit notwendig werdenden Intensivbetten noch das ausreichende Pflegepersonal flächendeckend zur Verfügung steht. Die Sicherung der Leistungskapazität medizinischer Versorgung hängt mithin ebenfalls davon ab, dass sich nicht eine weitere Anzahl auswärtig ansässiger Personen im Gebiet des Antragsgegners aufhält.

Quelle (dort: Rn. 12): http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... 0&doc.hl=1
Mich würde mal interessieren, wo ich die fett-kursiv hervorgehobene Behauptung nachlesen kann.
Im Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) habe ich beim Überfliegen keine Anhaltspunkte gefunden.

Quelle: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... AGSHrahmen
§ 1 Abs. 1 S. 1 AG-KHG hat geschrieben: Das Land, die Kreise und kreisfreien Städte stellen die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern (Krankenhausversorgung) in öffentlich-rechtlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft sicher.
Ich zweifle vor diesem Hintergrund an, dass sich Bundesländer bei der Krankenhausplanung darauf beschränken dürfen, die Krankenhausversorgung nur für die "eigene" Bevölkerung sicherzustellen. In dem Punkt halte ich die Argumentation des VG für wenig überzeugend. Vgl zum im Gesetz nicht legaldefinierten Begriff der Bevölkerung zwecks grammatikalischer Auslegung: https://de.wiktionary.org/wiki/Bev%C3%B6lkerung .

Geht man in Anbetracht dessen davon aus, dass jedes Land die Kapazitäten für eine angemessene Gesundheitsversorgung aller Bewohner vorhalten muss, wozu ich nach alldem auch Zweitwohnsitzinhaber mit gegenwärtigem Aufenthalt in der Zweitwohnung zählen würde, sehe ich unter den Umständen, die sich aus dem Beschluss ergeben, wenig Raum für eine (rechtmäßige) Allgemeinverfügung, die Zweitwohnsitzinhaber der Zweitwohnung verweist.

Etwas anderes wäre es, wenn eine Fehlplanung glaubhaft gemacht würde, die bei unmittelbar bevorstehender Überlastung der örtlichen Versoegung zur Folge hätte, dass ohne einen Verweis der Zweitwohnsitzinhaber keine angemessene Versorgung der übrigen Bevölkerung gewährleistet wäre; allerdings nur, falls nötigenfalls deren Versorgung am Erstwohnsitz besser gewährleistet wäre.

Ich habe Verständnis dafür, dass Gerichte derzeit sehr zurückhaltend damit sind, durch die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu riskieren, ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Virus durch Außerkraftsetzung seiner Einzelteile zu torpedieren. In dem konkreten Fall wäre mit dem bisschen an Information, das ich den Forenbeiträgen, dem zitierten Beschluss und einer kurzen Recherche am späten Abend entnehmen konnte, die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in dem Fall gut vertretbar gewesen; das aber ausdrücklich nicht vor dem Hintergrund der (hier im Thread behaupteten) fehlenden demokratischen Legitimation der handelnden Behörde, sondern aus Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit (möglicherweise bereits im weiteren Sinne). Mir fehlen - wie beschrieben - bereits ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Allgemeinverfügung legitim ist, das örtliche Gesundheitssystem der Bevölkerung mit Erstwohnsitz vorzubehalten. Selbst wenn es im örtlichen Zuständigkeitsbereich der handelnden Behörde besonders viele Ferienwohnungen gäbe, waren die imo bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Mit hoher Sicherheit verhältnismäßig wären Verweise an den Erstwohnsitz imo, sobald tatsächlich die Kapazitäten vor Ort erschöpft sind, während am Ort des Erstwohnsitzes das Gesundheitssystem der Belastung noch standhält.
Zuletzt geändert von zackzackab am 30. Mär 2020, 00:18, insgesamt 17-mal geändert.
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DickHorner
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von DickHorner »

Liebe Leute, Eure schon fast ins Rechtsphilosophische Diskussion lässt den Thread "Anatomie einer Pandemie" ziemlich entgleisen, wollt Ihr Euch dafür nicht lieber einen eigenen, kuscheligen Thread aufmachen?

@vicsbier: ich habe erst heute mit einer Freundin telefoniert, die am Telefon weinen musste weil sie so einsam ist. Sie ist Single und sonst eigentlich den ganzen Tag auf Achse und unter Menschen.
Grundsätzlich ist das eigene Erleben ein schlechter Ratgeber wenn man nachempfinden möchte, wie es anderen Menschen geht. Außer natürlich, man will das gar nicht...
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von zackzackab »

DickHorner hat geschrieben: 29. Mär 2020, 23:14 Liebe Leute, Eure schon fast ins Rechtsphilosophische Diskussion lässt den Thread "Anatomie einer Pandemie" ziemlich entgleisen, wollt Ihr Euch dafür nicht lieber einen eigenen, kuscheligen Thread aufmachen?
Da derzeit in der Öffentlichkeit angeregt bis emotional darüber diskutiert wird, ob, inwieweit und bis wann die staatlichen Maßnahmen zumutbar sind und weil diese Fragen nicht nur auf gesellschaftlicher und politischer Ebene verhandelt werden, sondern auch rechtsstaatlichen Regeln genügen muss, sind die Posts imo hier richtig.
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DickHorner
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von DickHorner »

Das ist mir klar, sonst hättest Du es wohl nicht geschrieben.
Wenn Du der Auffassung bist, einen für die Öffentlichkeit relevanten Beitrag zu diesem Thema leisten zu können, dann müsstest Du doch umso mehr daran interessiert sein, dass der auch ins rechte Licht gestellt wird und nicht themenfremd unter ferner liefen auf Seite 33, oder?
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Rince81 »

zackzackab hat geschrieben: 29. Mär 2020, 22:49 Ich zweifle vor diesem Hintergrund an, dass sich Bundesländer bei der Krankenhausplanung darauf beschränken dürfen, die Krankenhausversorgung nur für die "eigene" Bevölkerung sicherzustellen. In dem Punkt halte ich die Argumentation des VG für wenig überzeugend.[...]
Geht man in Anbetracht dessen davon aus, dass jedes Land die Kapazitäten für eine angemessene Gesundheitsversorgung aller Bewohner vorhalten muss, wozu ich nach alldem auch Zweitwohnsitzinhaber mit gegenwärtigem Aufenthalt in der Zweitwohnung zählen würde, sehe ich unter den Umständen, die sich aus dem Beschluss ergeben, wenig Raum für eine (rechtmäßige) Allgemeinverfügung, die Zweitwohnsitzinhaber der Zweitwohnung verweist.
Da liegt der Hase im Pfeffer... Die meisten Zweitwohnsitzmeldungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg sind keine regulären Einwohner oder Pendler, sondern Ferienhäuser und Wohnungen die primär Saison- oder Wochenweise bewohnt werden - von daher ist die tatsächliche Zahl der Leute die hier leben und nun die Länder verlassen müssen vermutlich minimal.
Die Zielrichtung der Regelungen ist es die Leute aus den Großstädten (Berlin und Hamburg) davon abzuhalten Corona in ihren Ferienwohnungen abzuwarten. Zum einen ist die Chance, dass sie aktiv zur Verbreitung des Virus beitragen nicht unbeachtlich, zum anderen besteht dann gerade an den touristischen Hotspots an der Küste tatsächlich die Gefahr, dass die Kapazitäten für intensivmedizinische Versorgung dann tatsächlich schnell erschöpft sind. Die sind in einem Flächenland im Regelfall eh schlechter als in den Großstädten - wenn die Großstädter dann aber in größerer Zahl auch in die Fläche "geflohen" sind macht es die Situation nicht besser.
Praktische medizinische Kapazitäten vorzuhalten für die theoretisch mögliche gleichzeitige Anwesenheit aller mit Nebenwohnsitz gemeldeten Menschen ist finanziell und vor allem personell für MV oder SH völlig unmöglich. Wir hätten dann vermutlich alle in der Nebensaison und meist auch in der Hauptsaison Chefarztbehandlung und Einzelzimmer... :lol: die Realität ist leider eine andere. Es herrscht auf dem Land akuter Ärztemangel und zumindest hier werden Kliniken eher geschlossen als gebaut. Dazu kommt, dass in den ländlichen Regionen die Bevölkerung zusehends überaltert und der Anteil der Risikogruppen überdurchschnittlich ist. Wenn diese Kapazitäten nun noch die Berliner und Hamburger mitversorgen dürfen, die sich es aus der Stadt an die Küste gezogen hat dann gute Nacht...

Klar hat das Auswirkungen, eine Freundin die in Berlin wohnt aber zweitwohnsitzlich noch bei ihren Eltern gemeldet und hier geboren ist, hat ganz offiziell per Brief bekommen, dass sie gerade unerwünscht ist. Meine Muttter hat ihren Freund seit Wochen nicht gesehen, der darf nämlich aus Berlin nicht mehr anreisen.
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Andre Peschke
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Andre Peschke »

DickHorner hat geschrieben: 29. Mär 2020, 23:31 Das ist mir klar, sonst hättest Du es wohl nicht geschrieben.
Wenn Du der Auffassung bist, einen für die Öffentlichkeit relevanten Beitrag zu diesem Thema leisten zu können, dann müsstest Du doch umso mehr daran interessiert sein, dass der auch ins rechte Licht gestellt wird und nicht themenfremd unter ferner liefen auf Seite 33, oder?
Ich finde es für diesen Thread bereichernd, dass hier Fachleute an verschiedenen Stellen besondere Aspekte der gesamten Folgen der Pandemie diskutieren. Insofern finde ich es ok, dass die Beiträge hier sind.

Als Moderationshinweis: Die Moderation bitte den Moderatoren überlassen. Wenn ihr der Meinung seid, ein Thread derailed zu sehr, Beiträge sind unpassend etc: Benutzt die Melden-Funktion und erklärt euer Anliegen im Freitext-Feld. Wir schauen uns das dann an und entweder passiert nix (wir sind anderer Meinung) oder wir regeln das. Auf diese Art wird nicht im Thread die Diskussion darauf umgeleitet, dass über die Rechtmäßigkeit der Diskussion an sich gesprochen wird. Die Melden-Funktion ist kein "Anschwärzen", es ist euer direkter Draht zur Moderation und wird auch zB benutzt, wenn Threads geteilt werden sollen usw.

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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von vicsbier »

Rince81 hat geschrieben: 30. Mär 2020, 10:34
zackzackab hat geschrieben: 29. Mär 2020, 22:49 Ich zweifle vor diesem Hintergrund an, dass sich Bundesländer bei der Krankenhausplanung darauf beschränken dürfen, die Krankenhausversorgung nur für die "eigene" Bevölkerung sicherzustellen. In dem Punkt halte ich die Argumentation des VG für wenig überzeugend.[...]
Geht man in Anbetracht dessen davon aus, dass jedes Land die Kapazitäten für eine angemessene Gesundheitsversorgung aller Bewohner vorhalten muss, wozu ich nach alldem auch Zweitwohnsitzinhaber mit gegenwärtigem Aufenthalt in der Zweitwohnung zählen würde, sehe ich unter den Umständen, die sich aus dem Beschluss ergeben, wenig Raum für eine (rechtmäßige) Allgemeinverfügung, die Zweitwohnsitzinhaber der Zweitwohnung verweist.
Da liegt der Hase im Pfeffer... Die meisten Zweitwohnsitzmeldungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg sind keine regulären Einwohner oder Pendler, sondern Ferienhäuser und Wohnungen die primär Saison- oder Wochenweise bewohnt werden - von daher ist die tatsächliche Zahl der Leute die hier leben und nun die Länder verlassen müssen vermutlich minimal.
Die Zielrichtung der Regelungen ist es die Leute aus den Großstädten (Berlin und Hamburg) davon abzuhalten Corona in ihren Ferienwohnungen abzuwarten. Zum einen ist die Chance, dass sie aktiv zur Verbreitung des Virus beitragen nicht unbeachtlich, zum anderen besteht dann gerade an den touristischen Hotspots an der Küste tatsächlich die Gefahr, dass die Kapazitäten für intensivmedizinische Versorgung dann tatsächlich schnell erschöpft sind. Die sind in einem Flächenland im Regelfall eh schlechter als in den Großstädten - wenn die Großstädter dann aber in größerer Zahl auch in die Fläche "geflohen" sind macht es die Situation nicht besser.
Praktische medizinische Kapazitäten vorzuhalten für die theoretisch mögliche gleichzeitige Anwesenheit aller mit Nebenwohnsitz gemeldeten Menschen ist finanziell und vor allem personell für MV oder SH völlig unmöglich. Wir hätten dann vermutlich alle in der Nebensaison und meist auch in der Hauptsaison Chefarztbehandlung und Einzelzimmer... :lol: die Realität ist leider eine andere. Es herrscht auf dem Land akuter Ärztemangel und zumindest hier werden Kliniken eher geschlossen als gebaut. Dazu kommt, dass in den ländlichen Regionen die Bevölkerung zusehends überaltert und der Anteil der Risikogruppen überdurchschnittlich ist. Wenn diese Kapazitäten nun noch die Berliner und Hamburger mitversorgen dürfen, die sich es aus der Stadt an die Küste gezogen hat dann gute Nacht...

Klar hat das Auswirkungen, eine Freundin die in Berlin wohnt aber zweitwohnsitzlich noch bei ihren Eltern gemeldet und hier geboren ist, hat ganz offiziell per Brief bekommen, dass sie gerade unerwünscht ist. Meine Muttter hat ihren Freund seit Wochen nicht gesehen, der darf nämlich aus Berlin nicht mehr anreisen.
Wenn die Zahl der Zweitwohnungsbesitzer minimal ist, dann spielen sie eigentlich keine Rolle und es benötigt keinen solch massiven Eingriff in verschiedene Grundrechte.
Aber wie ich schon schrieb kann der Eigentümer keine Schuld an der Krankenhaussituation haben, denn diese Kosten werden auf die Steuerzahler umgelegt und als Zweitwohnungsbesitzer zahlt er bspw doppelt soviel wie ein Erstwohner. Er kommt seiner Pflicht nach, der Staat nicht. Das aber kann nicht zu seinem Nachteil sein. Die Hochsaison geht übrigens von März bis Oktober - also jetzt ;)

Ganz interessant hierzu: https://verfassungsblog.de/rauswurf-aus ... itwohnung/

Pandemiebekämpifung ist das eine, aber wie du schon schreibst hat das teilweise große Auswirkungen auf die Menschen und Familien. Die Akzeptanz der Maßnahmen wird erhöht, wenn die Einschränkungen wirklich hieb- und stichfest abgeklärt wurden und zeitlich befristet sind. Ersteres scheint mir nicht der Fall zu sein und Zweites steht in den Sternen.
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Golmo
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Golmo »

Sebastian Kurz führt in Österreich die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit (z.B. Einkaufen) ein.
Einfach nur Top. Der wuppt das Ding!
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von bluttrinker13 »

Und was genau soll das bringen? Also, außer das die Leute welche wirklich einen messbaren Nutzen von Schutzmasken haben (bspw med. Personal, oder auch Leute die bereits infiziert sind), eventuell noch weniger Vorräte zur Verfügung haben?

Edit: Quelle (https://www.who.int/images/default-sour ... asks-2.png)
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Golmo »

bluttrinker13 hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:29 Und was genau soll das bringen? Also, außer das die Leute welche wirklich einen messbaren Nutzen von Schutzmasken haben (bspw med. Personal, oder auch Leute die bereits infiziert sind), eventuell noch weniger Vorräte zur Verfügung haben?

Edit: Quelle (https://www.who.int/images/default-sour ... asks-2.png)


Man weiss ja oft nicht ob man infiziert ist oder nicht. Und wenn alle Schutzmasken tragen in der Öffentlichkeit, sind die Risiken sich anzustecken extrem minimiert.

Es wird ja nicht von professionellen Atemschutzgeräten geredet sondern einfachen Masken die z.B. feuchte Aussprache verhindern und die Tröpfchen abfangen. Die Dinger kann man doch super easy produzieren. Theoretisch sollte ja auch nen Schal um Mund und Nase reichen. Hauptsache jeder hält seine Aus- & Eingangsgangslöcher Mund & Nase verdeckt.

Vergiss die WHO. Die empfehlen morgen was anderes als gestern und vorgestern. Selber mitdenken und sich nicht blind auf andere verlassen ist sehr wichtig in solchen Situationen.
Wenn alle Masken tragen, hemmt man die Tröpfchen schon mal extrem daran, in die kritischen Bereiche zu kommen.
Zuletzt geändert von Golmo am 30. Mär 2020, 17:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Kesselflicken »

Je mehr Erfahrungsberichte ich hier und anderswo so lese, desto mehr offenbaren sich einem die Privilegien, die ich nach wie vor habe. Am Anfang der Krise hatte ich noch halb ernsthaft gemeckert, dass so viele gerade "frei" bekommen, während ich (Pressearbeit für eine Kreisstadt) noch Vollzeit und noch mehr am Wochenende schuften muss. Mittlerweile habe ich aber realisiert, dass ich nur dadurch meine lieb gewonnenen Routinen beibehalten konnte. Hilft zumindest mir sehr in diesen eher unsicheren Zeiten. Meinen Respekt an alle, die derzeit mit wesentlich härteren Umwälzungen klar kommen müssen als ich.

Auch wenn schon viel richtiges dazu gesagt wurde, möchte ich auch nochmal unterstreichen, dass ein Krisenmanagement auf Ebene der Kommunen völlig unpraktikabel wäre. Dem Risiko, dass die Leute einfach in den benachbarten Landkreis zum "flüchten" können wir gar nicht Herr werden. Zusätzlich haben wir auch nicht die mediale Reichweite oder Präsenz, um individuelle Maßnahmen für jede Kommune so an die Bürgerschaft zu kommunizieren, dass es ein so großer Teil der Menschen mitbekommt, wie es für wirksame Kontaktbeschränkungen notwendig wäre.
Ein aktuelles Beispiel sind die Kostenbeiträge für Kinderbetreuung in Kitas und Horten. Wegen der Notbetreuung gehen die meisten Kinder derzeit (richtigerweise) nicht in die Kita und Eltern fragen nun zu Recht, wofür sie die Beiträge für den März gezahlt haben und ob sie im April auch zahlen müssen. Das liegt bei den Kommunen und wir hatten in Sachsen-Anhalt letzte Woche die unschöne Situation, dass die Kommunen darauf unterschiedlich reagieren. Wir konnten es uns leisten den März zu erstatten und die Aprilbeiträge zu stunden. Andere nicht weshalb die dann entweder gar keine Aussage gemacht haben oder uns sogar noch angeschwärzt haben. Jetzt hat unsere Landesregierung beschlossen, für die so ausgefallenen Einnahmen der Kommunen aufzukommen und plötzlich schließen sich alle unserer Vorgehensweise an. Einheitliche Regelungen für ein ganzes Bundesland sind halt einfach effektiver.
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von zackzackab »

vicsbier hat geschrieben: 30. Mär 2020, 15:58 Ganz interessant hierzu: https://verfassungsblog.de/rauswurf-aus ... itwohnung/
Danke für den Link! Die Ansicht, dass die Generalklausel ungeeignet sei, eine Nutzungsuntersagung für Zweitwohnungen zu decken, mag ich zwar nicht teilen. Die Intensität des Grundrechtseingriffs alleine rechtfertigt das meiner Auffassung nach nicht, wenn man einer effektiven Gefahrenabwehr nicht bereits kategorisch zu enge Grenzen ziehen möchte. Und einige Argumente, die für das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage angeführt werden, sind m.E. besser als Argumente für und wider die Verhältnismäßigkeit aufgehoben. Den Überlegungen, die in dem Blog unter der Überschrift der Verhältnismäßigkeit diskutiert werden, kann ich mich aber im Großen und Ganzen nur anschließen.
Die Judikative muss m.E. bei aller Entschlossenheit, Gesamtkonzepte der Exekutive zur Bekämpfung des Virus nicht zu gefährden, aufpassen, legitime Bedenken gegen einzelne, bei näherem Hinsehen wenige durchdacht wirkende staatliche Grundrechtseingriffe nicht zu leichtfertig abzutun.
Zuletzt geändert von zackzackab am 30. Mär 2020, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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HerrReineke
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von HerrReineke »

Die wirklich spannende Frage bei den rechtlichen Erwägungen wird aus meiner Sicht nicht, was die diversen Gericht jetzt in den Eilverfahren machen (da wird es wohl kaum Gerichte geben, die in der Folgenabschätzung Leib und Leben nachrangig sehen werden, wenn die Maßnahme nicht evident z.B. formell rechtswidrig ist), sondern die Hauptsacheverfahren hinterher. Wenn das dann ggf. noch in eine Berufung gehen kann (je nachdem, was für ein Verfahren das war) und auch die juristische Literatur mehr als nur ein Dutzend (teilweise erstklassige!) ad-hoc-Beiträge umfasst.

In dem Kontext: Der Bayrische VerfGH hat den Antrag im Eilrechtsschutz auch abgewiesen und auf die Hauptsache vertröstet (Volltext der Entscheidung).
Die Voraussetzung, dass die Folgen bei vorübergehender Anwendung der Verordnung und späterer Feststellung der Verfassungswidrigkeit so gewichtig wären, dass sie im Interesse der Allgemeinheit eine einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile unabweisbar machen würden, ist vor diesem Hintergrund nicht erfüllt. Hinzu kommt, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (...).
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von zackzackab »

HerrReineke hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:51 Die wirklich spannende Frage bei den rechtlichen Erwägungen wird aus meiner Sicht nicht, was die diversen Gericht jetzt in den Eilverfahren machen (da wird es wohl kaum Gerichte geben, die in der Folgenabschätzung Leib und Leben nachrangig sehen werden, wenn die Maßnahme nicht evident z.B. formell rechtswidrig ist), sondern die Hauptsacheverfahren hinterher.
Beziehst Du Dich nur auf die landesübergreifend abgestimmten Maßnahmen der Landesregierungen (Stichwort: "Kontakverbote") oder auch auf die örtlichen Allgemeinverfügungen wie die Nutzungsuntersagung für Zweitwohnungen?
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von LegendaryAndre »

bluttrinker13 hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:29 Und was genau soll das bringen? Also, außer das die Leute welche wirklich einen messbaren Nutzen von Schutzmasken haben (bspw med. Personal, oder auch Leute die bereits infiziert sind), eventuell noch weniger Vorräte zur Verfügung haben?

Edit: Quelle (https://www.who.int/images/default-sour ... asks-2.png)
Das bringt schon etwas, um andere nicht anzustecken. Wenn jemand niest sind viele Bakterien in der Luft. Die Schutzmaske hält einiges davon ab. Sollte also jemand wirklich mit Corona infiziert sein ist die Chance geringer dass er jemanden ansteckt.

Die Frage ist nur, ob ausreichend Schutzmasken am Weltmarkt verfügbar sind. Am Mittwoch sollen erste Masken im Lebensmittelgeschäft ausgegeben werden. Du darfst das Geschäft dann nur betreten, wenn du die Maske aufsetzt. Für mich angesichts der Schwere der Situation absolut okay. Das ist ja nicht für immer!

Die österreichische Regierung sagt aber auch klar, dass die Maske kein Ersatz für die Abstandsregelung unter Menschen ist.

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Spezi ... z/14046531
Zuletzt geändert von LegendaryAndre am 30. Mär 2020, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
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HerrReineke
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von HerrReineke »

zackzackab hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:58
HerrReineke hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:51 Die wirklich spannende Frage bei den rechtlichen Erwägungen wird aus meiner Sicht nicht, was die diversen Gericht jetzt in den Eilverfahren machen (da wird es wohl kaum Gerichte geben, die in der Folgenabschätzung Leib und Leben nachrangig sehen werden, wenn die Maßnahme nicht evident z.B. formell rechtswidrig ist), sondern die Hauptsacheverfahren hinterher.
Beziehst Du Dich nur auf die landesübergreifend abgestimmten Maßnahmen der Landesregierungen (Stichwort: "Kontakverbote") oder auch auf die örtlichen Allgemeinverfügungen wie die Nutzungsuntersagung für Zweitwohnungen?
Habe da tatsächlich primär an die landesübergreifenden Maßnahmen gedacht. Bei den örtlichen Allgemeinverfügungen kann ich auch nachvollziehen, dass die Gerichte da... zurückhaltend sind. Und auch da wären dann Hauptsacheverfahren hinterher sicher sehr spannend. Gerade bei den örtlichen begrenzteren Verfahren würde ich mir aber schon jetzt wünschen, dass die Gerichte da ggf. noch etwas tiefer einsteigen. Und wenn es nur ist, um die eigene Begründung noch mehr zu untermauern.
Quis leget haec?
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Golmo
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Re: COVID-19 - Anatomie einer Pandemie

Beitrag von Golmo »

LegendaryAndre hat geschrieben: 30. Mär 2020, 18:00
bluttrinker13 hat geschrieben: 30. Mär 2020, 17:29 Und was genau soll das bringen? Also, außer das die Leute welche wirklich einen messbaren Nutzen von Schutzmasken haben (bspw med. Personal, oder auch Leute die bereits infiziert sind), eventuell noch weniger Vorräte zur Verfügung haben?

Edit: Quelle (https://www.who.int/images/default-sour ... asks-2.png)
Die Frage ist nur, ob ausreichend Schutzmasken am Weltmarkt verfügbar sind.

Schal, Halstuch...alles was du unter nen Wasserhahn halten kannst und nicht sofort das Wasser durchlässt ist gut und hält die Tröpfchen beim Reden & niesen zurück! Man kann sich und andere auch stylisch schützen! Kenne niemanden der keinen Schal oder Halstuch zuhause hat.
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