Dem Ergebnis würde ich widersprechen:Rince81 hat geschrieben: ↑17. Jun 2020, 00:30 Wenn die sächsische Ministerin nun befürchtet:ist das ein völlig anderer Sachverhalt und zwar einer, der bei grundlegender Kenntnis der Funktionsweise der deutschen App an den Haaren herbeigezogen ist. Mehr noch, als Veranstalter müsstest du völlig irre sein um überhaupt auf die Idee zu kommen..."Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Corona-Warn-App künftig quasi zu einem Passierschein für Läden und Veranstaltungen missbraucht wird – also zur Voraussetzung, diese besuchen zu können. Um dies rechtlich auszuschließen muss der Bund die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen treffen.“
Ja, die App verhindert in dem Moment keine Infektionen. Aber bei entsprechendem Verbreitungs- und Nutzungsgrad steigt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer der App in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Infizierten hatten, der eine Ansteckung wahrscheinlich gemacht hätte. Denn ansonsten hätte die App den Nutzer ja möglicherweise warnen können. Und desto mehr Geschäfte die Nutzung als Bedingung haben, desto höher dürfte der Verbreitungs- und Nutzungsgrad werden (auch, wenn nur minimal höher).
Wenn man als Veranstalter/Geschäftsinhaber nur Personen einlässt, denen derzeit ein "niedriges Risiko" angezeigt wird und die min. X Tage aktiv waren in der App (wird ja beides direkt angezeigt), dann hätte das durchaus einen Anreiz. Selbst, wenn die Risikoreduktion eine infizierte Person unter den Gästen zu haben nur minimal beeinflusst wird. Was wären die Kosten (wirtschaftlich und PR), wenn jemand auf deiner Veranstaltung sich nachträglich als positiv herausstellt und sich deine Mitarbeiter_innen und alle anderen Gäste in vierzehntägige Quarantäne begeben und Tests unterziehen müssten?
Ich würde auch sagen: Die Kosten sowas durchzusetzen würden den Nutzen nicht übersteigen und ein Nutzen wäre nur sehr gering. Aber ich würde nicht bestreiten wollen, dass man als Inhaber durchaus einen Nutzen erkennen könnte und (je nach eigener wirtschaftlicher Lage) jeden Strohhalm nimmt, den man nehmen kann.