Nun ist es aber doch so, dass wir darüber nicht die Betrachtung des konkreten Einzelfalls vergessen sollen. Wenn er wirklich vor dem Haus auf sein Rad steigt, fährt und dann zuhause wieder absteigt - wo soll er da wirklich relevant zur Verbreitung beitragen? Der Sommer hat ja belegt, dass allein vermehrtes Aufhalten im freien massiv die Ausbreitung bremst. Er fährt auch noch Rad, also mit erheblich höherer Geschwindigkeit an anderen Passanten vorbei, als zB derjenige, der innerhalb des 15KM Radius joggen geht.Tsuran hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 16:51Eine häufig gehörtes Argument, dass persönliche Aktivität X nicht zum Infektionsgeschehen beiträgt weil Grund Y.DickHorner hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:56 Die Ausübung meines Sports trägt nicht zur Verbreitung des Virus bei.
Im konkreten Fall kann man schon sagen: Ja, das ist unbedenklich. Und diese Aussage kann man auch einfach mal zulassen. Er ist halt von einer Pauschalregelung betroffen, die für ihn und diese konkrete Nutzung des Rades (Sport statt Transport) keine Ausnahme vorsieht. Und im konkreten Fall finde ich es okay, wenn er sich dann darüber hinweg setzt.
Problematisch wird es eben - und jetzt kommt der Teil, wo ich vermutlich mit anderen Worten das Gleiche schreiben werde, wie du - wenn wir das aber jetzt abstrahieren wollen. Denn es wird sehr viele andere Fälle geben, wo die Leute in ihrem Ermessen zur gleichen Einschätzung kommen, bei denen es aber bei weitem weniger unbedenklich ist. Umgekehrt ist es unpraktisch die Regelungen mit all jenen Ausnahmen zu komplizieren, die nötig wären. Deswegen würde ich sagen: Die Regelung ist in ihrer Pauschalität auch dann sinnvoll, wenn sie unnötigerweise auch Aktivitäten einschließt, die davon nicht betroffen sein sollten. Weil Klarheit (in der Anweisung) eben in diesem Falle bedeutet, dass eine gewisse Unschärfe (in der Zielgerichtetheit) hinzukommt.
Über die Wirksamkeit (wegen fragwürdiger Durchsetzbarkeit) der konkreten 15KM-Regel kann man, wie oben schon geschrieben, davon unabhängig natürlich diskutieren. Ich würde vermuten, dass sie einen Effekt hat, der aber eben deutlich vermindert wird, da sie viel Freiwilligkeit benötigt, die akut am errodieren zu sein scheint. Da wir aber die Verringerung der Wirksamkeit nicht quantifizieren können ist es auch müßig zu diskutieren, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist (außer, man fände sie grundsätzlich unverhältnismäßig oder wirkungslos).
Man muss da, finde ich, also unterscheiden: Wegen einer notwendigen Pauschalregelung unkooperativ werden, weil sie eben in einigen Bereichen keinen Sinn ergibt, ist Unfug. Umgekehrt: Wenn man dann mit Menschen konfrontiert ist, die in just diesen Konstellationen gegen die Regel verstoßen, wo sie ihren Schutzzweck gar nicht erfüllt, sollte man nicht unnötig dogmatisch Paragraphen reiten. Wenn ich mich recht an die graue Vorzeit meiner paar Semester Jura erinnere, geht man bei der Auslegung von Gesetzen auch generell so vor, dass man bei der Beurteilung von Verstößen eben auch nach dem Zweck des Gesetzes fragt und ob dem gedient wäre, wenn der/die Betreffende verurteilt würde.
Andre