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Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 9. Apr 2021, 16:40
von Ravana
Hallöchen zusammen,

ich hatte heute bereits im Vorstellungsthread einen kurzen Beitrag hinterlassen aber an dieser Stelle gerne noch einmal: Ich heiße Florian, bin von Beruf Lehrer und eigentlich seit meiner Kindheit mit Video- und PC-Spielen aufgewachsen. Was mir in meinem beruflichen Umfeld immer häufiger aufgefallen ist, ist der Umstand, dass es noch recht viele (auch junge) Kollegen gibt, die mit dem Thema Gaming bzw. Videospielen so gar nichts am Hut haben und auch noch oft mit Vorurteilen an die ganze Sache herangehen. Um dahingehend etwas Aufklärung zu schaffen, habe ich mich in meiner Freizeit hingesetzt und einen Blog / Seite erstellt, die als Zielgruppe Lehrer und Eltern hat und die sich diesbezüglich mit wirklich grundlegenden Themen beschäftigt. Bisher sind das die Themen "Was ist eigentlich Gaming?", "Welche Plattformen gibt es?", "Jugendschutz in Deutschland" (inkl. der neuen Änderungen die ab Mai in Kraft treten - dafür auch nochmal ein Danke an Andre für das tolle Magazin-Spezial) und "Sind Videospiele Kunst" (ein älterer Artikel den ich vor einem Jahr bereits verfasst hatte und hier nutze.

Wieso ich das hier jetzt so groß breittrete? Zum einen habe ich ein bisschen die Hoffnung, dass es hier im Forum vielleicht Leute gibt, die in ihrem Bekanntenkreis vielleicht Lehrer oder Eltern haben, die Bedarf an einer solchen Seite hätten. Zum anderen würde ich mich über Feedback allgemein freuen, wie die Seite wirkt, ob die Artikel zu lang sind, bzw auch für Laien verständlich sind, etc. Was das Design angeht; ich weiß, dass die Seite recht simpel aufgebaut ist und ich bin in der Hinsicht noch ein ziemlicher Anfänger und ebenfalls Laie. Ich verwende derzeit auch noch ein kostenloses Template von wordpress, einfach weil ich nicht weiß, ob das Angebot überhaupt Interesse weckt oder nicht. Das Ganze ist natürlich nicht kommerziell, also ich will damit auch kein Geld oder dergleichen verdienen.

Die Seite findet man hier: gaming4teacher.wordpress.com und ich würde mich sehr über Feedback freuen. Seid nur bitte nicht zu hart mit mir :mrgreen: und ich bedanke mich schon einmal im VOraus für jeden, der sich die Mühe macht und einen Blick drauf wirft.

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 9. Apr 2021, 17:49
von HerrReineke
Heyho Florian.
Hier im Forum sind durchaus einige Lehrer:innen anzutreffen, deine Zielgruppe findet sich hier also durchaus auch wieder^^
Was dich auch interessieren könnte: Wir hatten hier schon einen Thread zu Spielen in der schulischen Ausbildung. Vielleicht findest du ja da auch spannende Ideen und Ansätze für deinen Blog oder auch einfach nur ein cooles Thema zum mitdiskutieren ;)

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 9. Apr 2021, 18:33
von Ravana
Vielen Dank HerrReineke, werde ich mal einen Blick drauf werfen :) Vielleicht hab ich ja auch Glück und es kommt etwas Feedback bei rum ;)

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 11. Apr 2021, 15:04
von Mo von Wimate
Mir ist vor kurzem ein Streamer auf Twitch vorgeschlagen worden, der nicht nur Gamer sondern auch Lehrer ist. Vielleicht kannst du dich mit ihm vernetzen.
https://www.twitch.tv/durdengaming

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 12. Apr 2021, 16:52
von Ravana
Werd ich mal ein Blick drauf werfen, vielleicht kommt ja was Fruchtbares bei rum. Mercí

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 12. Apr 2021, 17:42
von Rigolax
Ich kann etwas Feedback zum Jugendmedienschutz-Thema geben, wenn gewollt. ;)

In Bezug auf den Artikel "Jugendschutz für Gamer? Was USK, FSK und PEGI bedeuten":

Spiele, die in Deutschland vertrieben werden sollen, benötigen grundsätzlich keine USK-Kennzeichnung, können durchaus öffentlich beworben und verkauft werden. Siehe zunächst im USK-FAQ für Anbieter: https://usk.de/fuer-unternehmen/haufige ... ternehmen/ "Muss bei der USK eine Alterskennzeichnung beantragt werden?": "Es gibt kein 'Muss'. Spiele können an Erwachsene abgegeben und öffentlich beworben werden, auch wenn sie kein USK-Siegel haben." Den dann dort, also im USK-FAQ, folgenden Satz zitiere ich nicht gerne, da ich ihn für ziemlich irreführend halte und fast schon im Widerspruch zum vorherhegenden Satz stehend finde: „Eine Altersfreigabe der Obersten Landesjugendbehörden ist gemäß Jugendschutzgesetz notwendig, weil ein Spiel Minderjährigen nur dann zugänglich gemacht werden darf, wenn es eine deutsche Alterskennzeichnung aufweist.“ – Das bezieht sich auf den Erlaubnisvorbehalt mit USK-Vorlagepflicht, den es bei Trägermedien gibt, wonach eine DVD (etc.) mit einem Spiel darauf ohne konkrete USK-Altersfreigabe auf dem Cover nur wie USK „ab 18“ verkauft werden darf (§ 12 Abs. 3 JuSchG); ungeprüfte Spiele auf Trägermedien werden aber grundsätzlich nicht ‚wie indiziert‘ behandelt (außer sie erfüllen Kriterien der sogenannten schweren Jugendgefährdung nach § 15 Abs. 2 JuSchG oder sind (im Wesentlichen) inhaltsgleich zu bereits indizierten Medien nach § 15 Abs. 3 JuSchG).

Simpler ist es sogar bei Online-Angeboten nach dem JMStV, wo es grundsätzlich keinen solchen Erlaubnisvorbehalt und USK-Vorlagepflicht gemäß § 5 JMStV gibt, sondern in der Regel es den Anbietern selbst überlassen ist, korekt 'einzustufen'. Es existiert also zusätzlich eine radikale Ungleichbehandlung zwischen ‚online‘ und ‚offline’, ggf. auch (immer noch) verfassungswidrig: https://community.beck.de/2017/12/13/de ... ngskonform (der Autor dort ist zweifellos ein Experte im rechtlichen Jugendmedienschutz). Das ändert sich auch grundsätzlich nicht mit der JuSchG-Reform, wobei es damit dann für größere Anbieter gewisse Einstufungspflichten geben soll, was neben einem ggf. anerkannten Verfahren wie IARC (also Inhaltsselbstdeklaration per Fragebogen und Einstufung algorithmisch) aber auch u.a. sogenannte zertifizierte Jugendschutzbeauftragte leisten können sollen, also dann anbieterintern weiterhin möglich sein (§ 14a JuSchG künftig).

Die aktuelle USK-Geschäftsführerin hat(te) offenbar bei dem Thema übrigens manchmal Formulierungsprobleme, siehe das Interview hier https://www.t-online.de/digital/id_8648 ... sein-.html und ganz unten der Transparenzhinweis: „Bei der ersten Antwort wurde konkretisiert, dass Spiele eine Alterseinstufung benötigen, damit sie im Handel auch an Minderjährige verkauft werden können.“ Ursprünglich stand in der Antwort mal: „Spiele, die im Handel verkauft werden, benötigen eine Altersfreigabe“. -- In diesem Interview, https://www.zeit.de/digital/games/2018- ... ettansicht, gibt’s dann auch die interessante Verlautbarung: „Jedes Computer-und Videospiel, das in Deutschland in den Handel soll, kommt vorher zu uns. Das Jugendschutzgesetz schreibt das seit 2003 so vor.“ Folgend wird dann zwar noch klargestellt: „Im Onlinebereich dagegen gilt der Jugendmedienstaatsvertrag der Länder. Der sieht vor, dass der Spieleanbieter den Jugendschutz selbst sicherstellt“, aber für den ‚offline‘-Handel sieht das JuSchG eben auch nicht wirklich vor, dass jedes Spiel zu der USK kommt, also zumindest recht irritierend geschrieben meines Erachtens. Vermutlich spielt das aber auf den Schutz vor Indizierung via § 18 Abs. 8 JuSchG an, den eine USK-Kennzeichnung generiert, was für die Rechts- und Planungssicherheit faktisch sehr relevant ist, siehe auch im USK-FAQ erwähnt (im Filmbereich gibt es als juristisches Privatgutachten allerdings immerhin die Einstufungen SPIO/JK insbesondere für Filme mit verweigerten FSK-Kennzeichnungen und so eingestufte Filme kann man teils in Media-Markt finden, wie mir mal zugetragen wurde.)

Ansonsten ist vielleicht interessant, dass die Ratings der USK-Gremien auf sog. gefährdungsgeneigte Minderjährige abstellen, nicht nur den durchschnittlichen Minderjährigen, und dabei nur Extremfälle ausnehmen. https://usk.de/die-usk/grundlagen-und-s ... rundlagen/ D.h. also, dass eine USK-16er-Einstufung eher als Richtschnur für sog. gefährdungsgeneigte Minderjährige zu sehen ist und nicht den durchschnittlichen Minderjährigen der Altersgruppe. Davon ab, dass es ja theoretisch auch eine 14er im Sinne der Risikoabwägung sein könnte, dann aber die 16er faktisch gewählt werden muss, da es keine 14er-Stufe gibt. Im Wortlaut in den USK-Grundsätzen: „Ein Spiel darf für eine Altersgruppe nur dann freigegeben werden, wenn es die Entwicklung oder Erziehung keines Jahrganges dieser Altersgruppe beeinträchtigen kann. Dabei ist nicht nur auf den durchschnittlichen, sondern auch auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen, Extremfälle sind auszunehmen.“ Zum Begriff der gefährdungsgeneigte Minderjährigen gibt’s übrigens etwa eine Kritik im Blog der FSF (Ratingstelle fürs Fernsehen): https://blog.fsf.de/jugendschutz/jugend ... gt/2012/05

Re: Feedback für ein Hobbyprojekt erwünscht: Gaming4Teacher

Verfasst: 15. Apr 2021, 10:00
von Ravana
Danke Rigolax für das ausführliche Feedback. Werde bei der nächsten Ergänzungsrunde am Blog das eine oder andere ausbessern bzw ergänzen :) Vielen lieben Dank!