Verurteilung vom Drachenlord
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- VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Frage mich ja, wie man an die Anschrift gekommen ist. Hat er die selber gennant in einem Video.
- Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Hat er. Und glaube, er hat sie sogar in seine Kanalbeschreibung getippt, zumindest eine Zeit lang.VikingBK1981 hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 14:00 Frage mich ja, wie man an die Anschrift gekommen ist. Hat er die selber gennant in einem Video.
Andre
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Hat man als Streamer nicht auch eine Impressum Pflicht?Andre Peschke hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 14:04Hat er. Und glaube, er hat sie sogar in seine Kanalbeschreibung getippt, zumindest eine Zeit lang.VikingBK1981 hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 14:00 Frage mich ja, wie man an die Anschrift gekommen ist. Hat er die selber gennant in einem Video.
Andre
- Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Böh, da sind andrere Leute hier geschulter als ich. IIRC sobald dein Kanal aufgrund von Frequenz/Reichweite als "meinungsbildend" gilt oder wenn er geschäftlich betrieben wird. Zu dem Zeitpunkt, als der Quatsch losging (IIRC postet er seine Adresse 2014 rum), war das evtl noch für ihn keine Pflicht und selbst wenn, wäre er easy ohne Impressum davongekommen.
Der hat in einem Wutanfall seine Adresse in den Stream geplärrt, hat dann gemerkt, dass das keine gute Idee war und gelöscht, dann wiederum gemerkt, dass es zu spät war und reuploaded / trotzig die Adresse noch in die Kanalbeschreibung gepackt.
Danach hat es aber gut ein Jahr gedauert, bis die ersten Gestalten auf die Idee kamen, ihn beim Wort zu nehmen.
Andre
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Na ja, Impressumspflicht besteht im Grunde für jeden Betreiber eines YouTube-Kanals mit Sitz in DE, außer wenn alle Videos auf privat gestellt sind. Wenn nicht Geschäftsmäßigkeit im Sinne des § 5 TMG vorliegt (was auch sehr schnell geht, grad beim Monetarisieren), dann rutscht man durch § 18 MStV rein, der noch weiter formuliert ist. Ich schrieb hier schon einmal, dass man schon impressumspflichtig ist, wenn man einen Twitter-Account hat und dort öffentlich auf seiner Timeline postet, dort Sachverhalte kommentiert; das müssen auch nicht sehr politische oder meinungsbildende Themen per se sein; im rechtliche Sinne "journalistisch-redaktionell" wird zudem auch schnell angenommen.
Ich empfehle: Die Folge 94 von "Rechtsbelehrung", der Rechtspodcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke. Dort ab 22:00: "Warum auch nichtgeschäftliche Webseiten ein Impressum benötigen."
Beim Drachenlord muss man nun auch aufpassen, dass man das nicht mit der Debatte um die damals eigentliche benötigte Rundfunklizenz verwechselt. Die Debatte ist ja nun auch hinfällig, Impressumspflicht besteht dennoch.
Ich empfehle: Die Folge 94 von "Rechtsbelehrung", der Rechtspodcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke. Dort ab 22:00: "Warum auch nichtgeschäftliche Webseiten ein Impressum benötigen."
Beim Drachenlord muss man nun auch aufpassen, dass man das nicht mit der Debatte um die damals eigentliche benötigte Rundfunklizenz verwechselt. Die Debatte ist ja nun auch hinfällig, Impressumspflicht besteht dennoch.
Zuletzt geändert von Rigolax am 27. Okt 2021, 15:39, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ich bin vom Fachlimericks hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 13:04Die Quelle ist natürlich nicht glaubwürdig. Aber ich sag mal so - als geistig gesunder Mensch brauchen Ärzte hoffentlich nicht mehr als ein Wochenende, um das feststellen zu können. Es soll ja nicht drum gehen, auf Teufel komm raus irgendwas zu finden. Kann mir schon vorstellen dass Kriterien für eine Einweisung/Unterbringung recht schnell festzustellen sind.
Aber vielleicht kann ja jemand vom Fach etwas dazu sagen.
Die Kriterien für eine Unterbringung sind tatsächlich schnell festzustellen: Eigen- oder Fremdgefährdung. Das muss begründet werden, am selben Tag kommt dann ein Richter vor Ort und entscheidet ob die Begründung einleuchtend ist.
In aller Regel geben Richter dem Antrag auch erstmal für 48 oder 72 Stunden statt. Bei Drachenlord gab es offensichtlich sehr bald keine "Rückhaltegründe" mehr, weswegen er auch wieder entlassen wurde.
Aber in so einem Fall kommt es nicht zu einem Gutachten. Das Gutachten kommt meistens bei Straftaten zum Einsatz oder in der Sozialmedizin. Es gibt keinen Grund, da einen Gutachter im eigentlichen Sinn einzuschalten. Wäre auch viel zu teuer und zu aufwendig.
Ich gehe sehr davon aus, dass es sich hierbei um die Aufnahme und/oder Entlassdiagnose handelt und jemand das Wort Gutachten missverständlich eingebracht hat. In der Psychiatrie wird leider meistens schlecht diagnostiziert.
Alles in allem: wer schützt den Drachenlord vor sich selbst und wer schützt ihn vor den Haidern?
Er selbst bekommt beides nicht hin.
- Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ich habe gelesen, seine Verteidigung habe das in Auftrag gegeben. Aber das war auch nur in so nem Prozessbericht irgendwo.eXodus hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 15:36 Aber in so einem Fall kommt es nicht zu einem Gutachten. Das Gutachten kommt meistens bei Straftaten zum Einsatz oder in der Sozialmedizin. Es gibt keinen Grund, da einen Gutachter im eigentlichen Sinn einzuschalten. Wäre auch viel zu teuer und zu aufwendig.
Andre
- VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Würde fürs Impressum nicht eine ladungsfähige Adresse reichen? Muss ja nicht die wirkliche Anschrift sein oder?
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Wollte ich in meinem Post eigentlich dazuschreiben, hatte es dann aber vergessen. -- Es ist rechtlich wohl ausreichend, eine C/O-Adresse anzugeben ("care of"), wenn es eine Person erreicht, die zustellungsbevollmächtigt ist. Dazu gab es in letzter Zeit wohl ein paar positive Gerichtsentscheidungen, ich kenne die Details allerdings nicht. Vor ein paar Jahren war die Lage allerdings noch nicht so klar, denke ich, also fraglich, ob das für den Herrn W. eine Option gewesen wäre. Siehe dazu auch den von mir verlinkten Podcast, dort ist es kurz Thema.VikingBK1981 hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 17:53 Würde fürs Impressum nicht eine ladungsfähige Adresse reichen? Muss ja nicht die wirkliche Anschrift sein oder?
Das wäre jedenfalls vielleicht eine Option, wenn er der Impressumspflicht künftig nachkommen wollen würde, aber seinen Wohnort nicht-öffentlich halten möchte. Wobei ich befürchte, dass der Ort dann doch bekannt werden dürfte, weil seine "Anti-Fans" hinreichend Energie darauf anwenden werden, das herauszufinden.
- VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Naja Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt und eine andere Adresse im Impressum dürfte vielleicht an einer anderen Anschrift helfen. An dieser wird es schwer.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Wie beschrieben, das ist bei einem paar seiner Hater ja schon passiert - das Drachengame macht keinen Unterschied bei den Teilnehmern…
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Da kann ich nur widersprechen. Eine Diagnose wird von keinem seriösen Arzt Pi mal Daumen gestellt. Da finden wochen- und teils monatelange Tests, Interviews etc statt. Das wird man in einer Einrichtung sicherlich straffen können, aber auch nicht endlos, weil man auch da nicht acht Stunden täglich Tests machen kann, schon wegen der mentalen Anstrengung.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Sascha Lobo:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 5bea144928Der YouTuber »Drachenlord« wird seit Jahren von einem Mob gequält, bedroht und belästigt. Nun hat er sich gewehrt und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein katastrophales Versagen von Justiz, Medien und Gesellschaft.
[...]
Die Geschichte des »Drachenlords« zeigt, dass die extremste Form des Cybermobbing in Deutschland dazu führen kann, dass der Staat nicht etwa das Opfer schützt – sondern dazu gebracht werden kann, mitzumobben.
- VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ein sehr einseitiger Artikel. Leider für Pressearbeit heute nichts Verwunderliches mehr.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Wenn eine Seite Täter und eine Opfer ist, dann ist der dazugehörige Artikel notwendigerweise einseitig. False Balance ist eines der größten strukturellen Probleme im Journalismus. Lobo hat von vorne bis hinten Recht.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Folgenden Absatz im Artikel von Lobo finde ich insbesondere noch interessant:
Dieses (unehrliche) Weaponizing einer sensibilisierten Kultur, interessante These imo.Wenn man dem »Drachenlord« öffentlich zur Seite springt, tauchen verlässlich Leute auf, die vermeintlich freundlich fragen, ob man tatsächlich einen »verurteilten Gewalttäter, Rassisten und Holocaust-Leugner« verteidigen möchte. Inklusive vorgeblicher Beweise, oft kommen dort die manipulierten und aus dem Zusammenhang gerissenen Clips zum Einsatz. Die Haider nutzen aus, dass es in vielen Teilen der Gesellschaft eine höhere Sensibilität für diskriminierende Aussagen gibt – und dass sich Winkler aufgrund seiner Verfasstheit leichter provozieren und zu Unüberlegtheiten hinreißen lässt. Für Außenstehende mögen seine Reaktionen auf das organisierte Mobbing höchst ungeschickt wirken, aber das spielt weder für die Bewertung der Lage eine Rolle, noch rechtfertigt es in irgendeiner Weise das Tun der Täter.
- Jochen Gebauer
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ist aber nicht neu. Haben die Nazis exakt so auch gemacht: Was, du willst den Juden beispringen, die uns in einen verlorenen Weltkrieg gestürzt haben, unser Volk auslöschen wollen und sich während der Wirtschatfskrise an dir und deiner Familie bereichern?!? Man nehme etwas, das die Gesellschaft empört, schreibe das dem Objekt des Hasses zu (notfalls hilft man halt so lange nach, bis das Objekt endlich was in die Richtung sagt oder reißt es aus dem Kontext) und tue anschließend so, als seien die Verteidiger des Opfers die Mithelfer des Täters. Gibt's seit tausenden von Jahren und scheint immer noch prima zu funktionieren.
Re: Verurteilung vom Drachenlord
Das ist eine Kolumne.VikingBK1981 hat geschrieben: ↑27. Okt 2021, 20:16 Ein sehr einseitiger Artikel. Leider für Pressearbeit heute nichts Verwunderliches mehr.
Ich finde es Schade, wie verbitterst du vom Journalismus bist, um eine solche toxische Aussage zu tätigen.
https://steamcommunity.com/id/Jon-Zen/ | Unsere Biervorräte schwinden dahin, Sire!
- VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ich bin nicht verbittert, ich bin realistisch.
- Jochen Gebauer
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Re: Verurteilung vom Drachenlord
Ich überlege mir die ganze Zeit: Wie könnte man das anders sehen als Sascha Lobo? Und mir fällt nix ein. Niemand - niemand! - bei dem seit Jahren jeden verdammten Tag Fremde zum Provozieren, Mobben, Tyrannisieren vor der Haustür stünden und/oder sich online zusammenschließen, um ihn/sie nach allen Regeln der Kunst fertig zu machen, würde anders reagieren als dieser Mann hier. Es ist sogar verwunderlich, dass es noch keine richtig schwere Körperverletzung und/oder einen Toten gab. Wie man da drauf gucken kann und nicht denken, was für eine arme Sau und was für miese, widerliche Penner, ist mir ehrlich gesagt ein komplettes moralisches Rätsel.