Verurteilung vom Drachenlord

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Rigolax
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rigolax »

Darkcloud hat geschrieben: 26. Okt 2021, 10:40 Also es gibt einige Gründe warum die Strafe so ausgefallen ist wie sie ausgefallen ist.
Er wurde einmal zur Bewährung verurteilt wegen ich glaube Sachbeschädigung und ner Körperverletzung. Da gab es Sozialstunden welche er nie angetreten hat. Dann gab es letztes Jahr oder 2019 ne Verhandlung mit einer zweiten Bewährung wegen ner weiteren Körperverletzung. Zweimal Bewährung gibt es wohl extrem selten und wegen gleichen Delikten eigentlich nie.
Kann man das denn belegen?

2019 wurde er zu 7 Monate auf Bewährung verurteilt wegen einer Pfefferspray-Attacke: https://www.nordbayern.de/region/neusta ... -1.9328932

Davor drei mal zu Geldstrafen anscheinend, keinerlei Bewährungen. Leider finde ich nur eher fragliche Quellen dafür.
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Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Andre Peschke »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 11:41 Hier wird immer so getan als wäre das ganz einfach zu lösen. Dabei haben hier anscheinend kaum Leute Ahnung von den rechtlichen Problemen und den praktischen Ausführungen.
Du bist doch "vom Fach". Erkläre das doch lieber mal ausführlich, wie die Lage sich aus Polizeisicht darstellen dürfte, anstatt nur kurz angebunden über den Unverstand zu grummeln. Ich kann mir ja echt gut vorstellen, dass das für dich ärgerlich ist und du denkst "ihr wisst ja gar nicht, wie das in der Praxis ist". Da wäre aber Aufklärung eben hilfreich.

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eXodus
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von eXodus »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 12:38
toxic_garden hat geschrieben: 26. Okt 2021, 11:49
VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 11:41Hier wird immer so getan als wäre das ganz einfach zu lösen. Dabei haben hier anscheinend kaum Leute Ahnung von den rechtlichen Problemen und den praktischen Ausführungen.
im Gegenzug würde ich dich ja bitten, nicht so zu tun, als wäre alles damit geregelt, die Polizei einzuschalten. Wenn wir mal weg von den Delikten gehen, die direkte Anwesenheit erfordern (und auch dort, wie schon geschrieben, sind die Erfahrungen eher divers, haben wir immer noch eine ganze Reihe von anderen Faktoren wie z.B. die Morddrohungen oder üble Nachrede per Social Media. Und wenn der Betroffene nicht gerade ein hochrangiger Hamburger Politiker ist, der auf Twitter als männliches Geschlechtsteil bezeichnet wurde, wird das Verfahren leider in sehr, sehr vielen Fällen eingestellt, weil der Verdächtige nicht ermittelt werden könne. Offenbar ist es nicht möglich, bei Twitter die IP des Postenden zu erfragen und sie bei dem Provider einer natürlichen Person für weitere Ermittlungen zuzuordnen.
Stimmt! Man muss sich auch an die Bewährungsauflagen halten, sich Hilfe suchen, ne Therapie machen und vor allem den Rechtsweg gehen.

Und könnte daran liegen, dass die sozialen Medien in US Hand sind.
Lieber Viking, ich möchte mich da kurz zwischenschalten.
Du schreibst öfter in dieser Diskussion: "hier wird ja gesagt, dass...". Das stimmt aber nicht.

Niemand sagt z.b., dass das einfach zu lösen bist. Niemand spricht den Drachenlord von Verantwortung (oder sogar Schuld) frei. Was sind die Maßnahmen, die du forderst,cdie auf keiner rechtlichen Grundlage stehen?
Und warum ist das "lustig"? Könnte das nicht darauf hindeuten, dass das Problem auch in der Neuartigkeit des Drachengames liegt? Da gibt es ja in der Tat wenig vergleichbare Beispiele.
Es zeigt sich vielmehr, dass das Problem aktuell nur mit Inhaftierung vorläufig (!) gelöst werden konnte.
Das heißt im Falle des Drachenlords musste der Staat zur härtest möglichen Strafform greifen um überhaupt eine Veränderung zu schaffen.
Das kann man problematisch finden, ohne dabei den Lord freizusprechen.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 12:38 Stimmt! Man muss sich auch an die Bewährungsauflagen halten, sich Hilfe suchen, ne Therapie machen und vor allem den Rechtsweg gehen.
Sowas ist für viele mit psychischen Problemen wesentlich leichter gesagt als getan. Klar, er ist nicht unschuldig an der Gesamtsituation. Er ist aber offenbar in die Situation gekommen, dass seine Gegner ihn solange provozieren wollten, bis er im Gefängnis landet und ihnen das am Ende gelungen ist.
Das hat eine Eigendynamik erreicht wo es vermutlich völlig egal ist, was er selbst macht. Die Leute tauchen immer wieder vor seiner Haustür auf, weil sie genau wissen, dass er sich provozieren lässt und das lustig finden und wenn was passiert, können sie ihn sogar anzeigen und das "Spiel" geht weiter.
Zuletzt geändert von Rince81 am 26. Okt 2021, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von eXodus »

In Sachen Therapie: der Drachenlord wäre eher ein Fall für die gesetzliche Betreuung.
Die Schwierigkeit: sein Streaming (als das "Problem") ist zwar selbstschädigend aber wohl auch existenzsichernd und alleinig sinngebend.
Weiterhin ist der Drachenlord so weit davon entfernt, eigenständig leben zu können, dass eine Therapie der falsche Ansatz.

Dass der Drachenlord den Wohnort wechselt wird ihm womöglich Sicherheit bieten, vielleicht auch nicht. So oder so ist es jetzt wichtig, ihm zu helfen, sein Leben irgendwie in den Griff zu bekommen.

Schwierig dabei: es ist doch sein gutes Recht zu streamen, so lange er das Geld versteuert. Hat er kein Recht darauf, dies privat unbelästigt tun zu dürfen? Egal wie bescheuert das empfunden wird?
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von toxic_garden »

eXodus hat geschrieben: 26. Okt 2021, 13:11Schwierig dabei: es ist doch sein gutes Recht zu streamen, so lange er das Geld versteuert. Hat er kein Recht darauf, dies privat unbelästigt tun zu dürfen? Egal wie bescheuert das empfunden wird?
Obacht, hier vermischst du zwei Sachen. Privat darf er im Grunde alles streamen, solange es im gesetzlichen Rahmen ist. Er macht das aber nicht privat, sondern gewerblich. Und hier kommt §35 GeWo ins Spiel:
Die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes kann allerdings untersagt werden, wenn die für den Betrieb des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht gegeben ist und eine Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.
Das dürfte hier durchaus anwendbar sein.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

Die Gewerbeordnung gehört aber nicht ins Strafrecht.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von eXodus »

Ja, das hab ich so schon verstanden...aber sollte es nicht möglich sein, Schei** zu streamen, ohne dass es dabei zu einer Situation kommt, die den Schutz der Allgemeinheit fordert?
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Smutje187 »

Einen Punkt im Umfeld des „Drachengame“, den ich persönlich erschreckend fand, war, dass es ja nicht nur Rainer ist, der gedoxt wird: Regenbogenschaf, „Erdbeerchen“, „Dorian der Übermensch“, dachten sie könnten lustig mitmischen, aber wurden dann entweder nachspioniert oder sogar „enttarnt“ - tut mir zwar bei den Beteiligten nicht leid, aber hat vielleicht mal für Denkanstöße gesorgt
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von toxic_garden »

Rince81 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 13:53 Die Gewerbeordnung gehört aber nicht ins Strafrecht.
habe ich auch nicht behauptet. ;)
Aber "darf er streamen, damit Geld verdienen und weiter seinen Müll in die Welt krakelen" war das, was ich eher aus der Frage raus gelesen habe. Undh hier lautet die Antwort: nö. Nicht unbedingt.
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Darkcloud
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Darkcloud »

Rigolax hat geschrieben: 26. Okt 2021, 13:00
Kann man das denn belegen?

2019 wurde er zu 7 Monate auf Bewährung verurteilt wegen einer Pfefferspray-Attacke: https://www.nordbayern.de/region/neusta ... -1.9328932

Davor drei mal zu Geldstrafen anscheinend, keinerlei Bewährungen. Leider finde ich nur eher fragliche Quellen dafür.
Wenn ich so ein paar Artikel durchgeh hab ich da wohl wirklich was miteinander vermischt. Er hatte vorher noch ne Verhandlung wegen ner Sachbeschädigung und auch Körperverletzung aber von der Körperverletzung wurde er wohl über Notwehr freigesprochen oder es wurde eingestellt. Dann hat sich das mit dem keine zweite Bewährung bei ähnlicher Straftat wohl auf die Verurteilung vorher bezogen.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

toxic_garden hat geschrieben: 26. Okt 2021, 14:07 Aber "darf er streamen, damit Geld verdienen und weiter seinen Müll in die Welt krakelen" war das, was ich eher aus der Frage raus gelesen habe. Undh hier lautet die Antwort: nö. Nicht unbedingt.
Die Gegenfrage lautet - warum nicht? Warum soll ER nicht mehr auf Youtube sein dürfen? Ihm das zu untersagen, weil sein Content Müll ist, stelle ich mir als sportliche Herausforderung vor...
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Axel
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Axel »

eXodus hat geschrieben: 26. Okt 2021, 13:57 Ja, das hab ich so schon verstanden...aber sollte es nicht möglich sein, Schei** zu streamen, ohne dass es dabei zu einer Situation kommt, die den Schutz der Allgemeinheit fordert?
Die großen Medien machen es doch vor. Siehe diesen Fußballspieler, der in den letzten Tagen verbale Dresche von den Leitmedien bekommt, weil er skeptisch zur Impfung steht. Siehe die Aktion "Alles auf den Tisch" wo Leute wie Jan Josef Liefers, Arnulf Rating oder Kristina Schröder (ehemalige Bundesfamilienministerin) zu sehen sind - und in den Leitmedien wird das auf eine Ebene mit Ken Jebsen oder anderen Gestalten gesetzt. Siehe jemanden wie Dieter Nuhr, der seit Jahren mit Hass und heftigen Shitstorms umgehen muss - und kaum jemand spricht sich öffentlichkeitswirksam mal klar dagegen aus. Im Juni gab es eine Allensbacher Umfrage, nachdem nur noch 45% der Bevölkerung das Gefühl haben, man könnte frei seine Meinung äußern.

Was ich damit sagen will: Wir leben gerade in einer polarisierten Gesellschaft, wobei das meiner Ansicht nach vor allem durch Medien, Internet, Twitter, Facebook, YouTube etc. befeuert wird. Es wundert mich daher nicht, dass dieser virtuelle Hass auf die Offline-Welt niederschlägt. Dass beispielsweise Politiker aller Parteien schon seit Jahren mit Morddrohungen zu kämpfen haben, ist kaum noch eine Schlagzeile wert. Genauso wie bei anderen Leuten in der Öffentlichkeit: Schauspieler, Sportler, Kabarettisten, Musiker, etc. Einige Leute, ich würde immer noch meinen die Minderheit, aber eine schrille laute Minderheit, kommen nicht drauf klar, dass jemand eine andere Meinung hat als man selbst.

Nun trifft das keinen mediengeschulten Promi (wobei das auch Menschen sind, das macht auch was mit denen!), sondern nen offensichtlich nicht gefestigten Typen und es hat sich immer weiter aufgeschaukelt.

Also ja, normalerweise müsste man sagen: Lass den Typen doch scheiße labern und streamen, für seine paar Dudes. Und man ignoriert das. Das wäre für alle der gesündeste und friedlichste Umgang. Aber wenn schon die Leitmedien etwas anderes vorleben, muss man sich wundern, wenn das scheinbar normale Leute übernehmen und radikalisieren?

Meine Sorge ist, dass die Reaktion des Rechtsstaates in diesem Fall solchen Hatern noch Recht gibt und das daher in Zukunft bei anderen Leuten noch extremer wird.
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ragdel
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von ragdel »

1) Nicht jeder der aneckt oder kein nettes Verhalten hat muss in eine Psychiatrie.
Über den Lord wurde ja ein psychologisches Gutachten gemacht und er ist halt ein Narzisst. Das ist kein Verbrechen.

2) Ich habe da absolut kein Mitleid mit ihm. Die Staatsanwältin wird auch nicht ohne Grund Berufung eingelegt haben.
Er hat halt erkannt, dass er durch den Hate viel Geld verdienen kann. Sei es durch Mitleidsspenden oder halt Werbung / Klicks etc..
Wo der Hate am Anfang abgeflaut ist, hat er alle zum Posterverkauf eingeladen.
Wenn die Hater nicht genügend machen, dann macht er sich im Stream lustig, dass sie ja zu feige sind um zu kommen, an sein Tor zu gehen etc...
Er braucht die wie in einer symbiotischen Beziehung.

Ich rede da nicht mal über rassistische oder sexistische Aussagen.

Sind die Hater besser? Absolut nicht. Keine Frage. Wer da hingeht hat jede Geldstrafe verdient. Macht aber seine Aktionen nicht besser.
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VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Andre Peschke hat geschrieben: 26. Okt 2021, 13:03
VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 11:41 Hier wird immer so getan als wäre das ganz einfach zu lösen. Dabei haben hier anscheinend kaum Leute Ahnung von den rechtlichen Problemen und den praktischen Ausführungen.
Du bist doch "vom Fach". Erkläre das doch lieber mal ausführlich, wie die Lage sich aus Polizeisicht darstellen dürfte, anstatt nur kurz angebunden über den Unverstand zu grummeln. Ich kann mir ja echt gut vorstellen, dass das für dich ärgerlich ist und du denkst "ihr wisst ja gar nicht, wie das in der Praxis ist". Da wäre aber Aufklärung eben hilfreich.

Andre
Aus polizeilicher Sicht wurden alle Maßnahmen getroffen die hier erforderlich und rechtens sind. Man muss hier zu anderen Stalking Sachverhalten unterscheiden. Es geht hier nicht um Frau Müller, die nach einer Trennung vom Ex gestalkt wird ohne das sie etwas dafür tut. Drachenlord streamt weiter, kenne seine Stream nur am Rande, dass gießt weiter Öl ins Feuer. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und hält sich an keine Bewährungsauflagen. Das ist der Grund für die Strafe.
Was die Leute vor seinem Haus angeht können die einen Platzverweis erhalten, kommen sie diesem für die Dauer des Platzverweises nicht nach, können sie kurzfristig in Gewahrsam genommen werden. Das kann jeden Tag so gehen. Bis dann ein Erlass wie von der Stadt meine ich erlassen wird und ein Ordnungsgeld von 1000€ fällig wird. Ein Bereichsbetretungsverbot ist ebenfalls an deutlich höhere rechtliche Grenzen geknüpft.
Den Leute bei mehrmaligen antreffen gleich wegen Stalking eine Strafanzeige zu fertigen geht nicht, da niemand das Stalking so klar beweisen kann. Und fehlen eindeutige Beweise wird kein Polizist mal eben eine Strafanzeige fertigen. Da ist man sonst schnell im Bereich von Verfolgung Unschuldiger. Ein Verbrechenstatbestand, für den Kollegen den Job verlieren können.
Weiter geht es nicht, dass dort 24/7 ein Fahrzeug steht. Das dürfte eine so kleine Wache kaum bewerkstelligt können. Man muss auch da schauen wie realistisch ist ein Übergriff oder sonstige erhebliche Straftaten zum Nachteil des Youtubers. Dazu kommt, dass Drachenlord nichts, aber wirklich nichts dafür tut etwas zu Entspannung der Lage beizutragen. Und ja es kann verlangt werden das er mitwirkt. Das ist bei anderen Stalking Opfern auch so. Die müssen die Telefonnummer wechseln und gegebenenfalls umziehen.
Und ja es ist Neuland. Täter lassen sich im Netz nicht so leicht identifiziert wie es sich manchen wünschen. Ein Klarnamenpflicht und das Ende von Verschlüsselungssoftware für die meisten Dienst will auch niemand.
Was hier deutlich festgestellt werden muss, dass bisher Straftaten nachweislich nur von dem Drachenlord verübt wurden. Das wird bei dem Gericht auch so deutlich wahrgenommen worden sein.
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Felidae
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Felidae »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 15:55
Weiter geht es nicht, dass dort 24/7 ein Fahrzeug steht. Das dürfte eine so kleine Wache kaum bewerkstelligt können. Man muss auch da schauen wie realistisch ist ein Übergriff oder sonstige erhebliche Straftaten zum Nachteil des Youtubers. Dazu kommt, dass Drachenlord nichts, aber wirklich nichts dafür tut etwas zu Entspannung der Lage beizutragen. Und ja es kann verlangt werden das er mitwirkt. Das ist bei anderen Stalking Opfern auch so. Die müssen die Telefonnummer wechseln und gegebenenfalls umziehen.
24/7 eine Polizeiwache vor dem Haus eines durchgeknallten Youtubers - das wäre der Punkt, an dem dann selbst mir was zum Thema "Meine Steuergelder!" rausrutschen würde.

Ernsthaft, es irritiert mich ein wenig, wie sehr hier in diesem Thread völlig unkritisch das Recht eines Menschen verteidigt wird, auf Youtube noch jeden Rotz verbreiten zu können. Dieser Mensch ist offensichtlich nicht in der Lage, auch nur halbwegs verantwortungsbewusst mit diesem Medium umzugehen. Das hat er hinlänglich unter Beweis gestellt. Dass das Gericht als Bewährungsauflage "keinerlei Streams mehr!" verhängt, erscheint mir in diesem Zusammenhang als absolut logisch.

Und Axel, auch wenn es mir natürlich klar ist, dass Du für die Herrschaften #allesdichtmachen etc in die Bresche springst - grade DIE sind es doch, die nicht mit gegenteiliger Meinung klarkommen. Die dürfen ALLES sagen, was sie wollen - und beklagen, wenn sie Widerspruch bekommen, es gäbe keine Redefreiheit mehr. Liefers saß eine Zeitlang JEDEN ABEND in irgend einer Talkshow und hat dort geheult, dass er nicht gehört wird. Das ist absurd. (Und bevor jetzt wieder das berühmte Beispiel angeführt wird: EIN Politiker hat öffentlich drüber nachgedacht, ob ein Liefers zukünftig noch vom ARD bezahlt werden sollte. Wenn EIN:E Politiker:in über sowas nachdenkt, ist das ärgerlich - aber garantiert kein Beweis für nicht vorhandene Meinungsfreiheit.)

Man kann täglich im Internet bewundern, dass grade jene, die dauernd "MEINUNGSFREIHEIT!" brüllen, mit anderen Meinungen null klarkommen. Ein Kimmich wird von den Schwurblern grade gefeiert wie blöd - hätte er aber (wie viele andere Prominente vor ihm) gesagt, dass er sich habe impfen lassen, hätten dieselben Schwurbler ihn massiv beschimpft, ihm gedroht, ihn als "Systemhure" beschimpft, die "das Maul halten soll". So wie eben bei vielen Prominenten vor ihm.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 15:55 Aus polizeilicher Sicht wurden alle Maßnahmen getroffen die hier erforderlich und rechtens sind. Man muss hier zu anderen Stalking Sachverhalten unterscheiden. Es geht hier nicht um Frau Müller, die nach einer Trennung vom Ex gestalkt wird ohne das sie etwas dafür tut.
Die Argumentation hat was von die Anzeige wegen Fahrraddiebstahl nehmen wir jetzt garnicht erst auf - das Rad war schließlich nicht angeschlossen -selber Schuld. Das ist eine Mentalität, die ich bei Polizisten schon häufiger mitbekommen habe - hat aber in einem Rechtstaat in der Form eigentlich keinen Platz.
Drachenlord streamt weiter, kenne seine Stream nur am Rande, dass gießt weiter Öl ins Feuer. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und hält sich an keine Bewährungsauflagen. Das ist der Grund für die Strafe.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das rechtfertigt ihn nicht zu schützen? Aus polizeilicher Sicht vogelfrei Dank Verurteilung?
Dazu kommt, dass Drachenlord nichts, aber wirklich nichts dafür tut etwas zu Entspannung der Lage beizutragen. Und ja es kann verlangt werden das er mitwirkt. Das ist bei anderen Stalking Opfern auch so. Die müssen die Telefonnummer wechseln und gegebenenfalls umziehen.
Das hätte ich jetzt wirklich gerne mal mit einer Quelle belegt. Ein Stalkingopfer MUSS gegebenenfalls umziehen um von unserem Staat Schutz zu erfahren? Nicht aus wirklichem Zwang und aus Angst vor dem Stalker, sondern als notwendige Mitwirkung an der Entschärfung der Lage
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Andre Peschke »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 15:55 Aus polizeilicher Sicht wurden alle Maßnahmen getroffen die hier erforderlich und rechtens sind.
Das war informativ und bereichernd. Danke!
Felidae hat geschrieben: 26. Okt 2021, 16:46 24/7 eine Polizeiwache vor dem Haus eines durchgeknallten Youtubers - das wäre der Punkt, an dem dann selbst mir was zum Thema "Meine Steuergelder!" rausrutschen würde.
Einerseits verständlich. Und gerade den Punkt von Viking von wegen "muss auch selbst an Deeskalation mitwirken" finde ich echt nachvollziehbar. Aber: Wenn dem Staat das Gewaltmonopol einräumen und damit ein Recht auf eigenes Einschreiten gegen eine solche endlose Belästigung abtreten, muss im Gegenzug der Staat auch seinen Teil des Deals einhalten. Auch bei einem durchgeknallten Youtuber. Vielleicht gerade dort, weil bei dem Typ zumindest für mich nicht ganz klar ist, zu welchem Grad er zu einer Mitwirkung fähig ist. Der ist mega unangenehm und ja, eine Begutachtung vor Gericht hat scheinbar nichts festgestellt, was nach Gesetzeslage schuldmindernd wirken würde. Ich will auch nicht jetzt zu sehr in Richtung eines bilogischen Determinismus steuern. Aber - das alles als Disclaimer vorweggeschickt - inwiefern der wirklich ohne Hilfe anders könnte, würde ich zumindest mit einiger Vorsicht betrachten.

So oder so: wie vergleichsweise ungeschoren dieser abartige Mob in dem Fall scheinbar davonkommt, erscheint mir zumindest ungerecht. Ich verstehe intellektuell, dass sich der Drachenlord diese Strafe verdient hat und das Urteil auch dem geltenden Recht entspricht - vielleicht sogar im Strafmaß gnädig ist, insbesonderen angesichts existierender Vorstrafe & Bewährungsauflagen. Auch wie schwer der Zugriff auf das Gesocks ist, dass Mobbing zum Social-Game erklärt hat. Aber wenn ein Typ mit dem expliziten Vorsatz in irgendein Kaff fährt, um einen Typen zu terrorisieren, weil der auf Youtube dumme Dinge sagt... ich kann mir nicht helfen, der hatte ne Schelle verdient.
Rince81 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:01 Die Argumentation hat was von die Anzeige wegen Fahrraddiebstahl nehmen wir jetzt garnicht erst auf - das Rad war schließlich nicht angeschlossen -selber Schuld. Das ist eine Mentalität, die ich bei Polizisten schon häufiger mitbekommen habe - hat aber in einem Rechtstaat in der Form eigentlich keinen Platz.
Schau bitte, dass du Frustrationen mit der Polizei jetzt nich an Viking ablässt und dabei noch seine Aussagen unnötig zuspitzt. Wir haben jemanden im Thread, der selbst als Polizist arbeitet und daher wertvolle Perspektive einbringen kann. Ich finde es für die Diskussion dann schädlich, wenn der Tonfall dann so anklagend wird.

Andre
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Voigt »

In einem perfekten System gäbe es keine Bagatelle, Gerichte würden alles behandeln und am Ende auch nur ne halbe Stunde soziale Tätigkeit verdonnern oder sowas, wenn Vergehen so schwach war. Genauso wie auch jeder Diebstaho nunmal Diebstahl ist und ermittelt werden sollte, wenn gewünscht.
Wir leben aber in keinem perfekten System und die Zeiten von Gerichten und Polizisten sind eingeschränkt, daher nehmen wie Eingrenzungen vor damit das System so effizient wie möglich in den Rahmenbedingungen arbeitet. Für manche halt bitter, dass gerade da Einschränkungen gemacht werden, aber so isses jetzt erstmal so.
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Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Andre Peschke »

Voigt hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:18 Für manche halt bitter, dass gerade da Einnchränkungen gemacht werden, aber so isses jetzt erstmal so.
Schon klar. Wir wollen ja auch nicht am Ende in eine Situation geraten, wo wir Polizeiressourcen von der Verfolgung von Kiffern abziehen müssen! ;)

Aber: Wenn sich ein Internet-Mob zum Ziel setzt, das Leben eines Menschen zu ruinieren, ist das ja keine Bagatelle. Bzw. es ist zumindest auch immer wieder neu zu verhandeln, welche polizeilichen Ressourcen wir als Gesellschaft finanzieren wollen und wozu sie verwendet werden sollen.

Der Fall zeigt IMO zumindest auf, dass das System mit dem konkreten Fall nur unvollkommen umgehen konnte. Da hängt außerdem auch noch eine Mental-Health diskussion hintendran. Einerseits, was die Konsequenzen für den Drachenlord angeht (wollen wir nicht eher, dass Gerichte hier vielleicht auf psychologische Betreuung erkennen, anstatt auf Haft? Bzw. wie gut sind entsprechende Betreuungsangebote in der Vollzugsanstalt, in die er mutmaßlich wandern wird?). Andererseits, was seinen Werdegang angeht, also inwiefern er vorher vielleicht schon durch das existierende Netz gerutscht ist (AFAIK war er auf einer Sonderschule und schon als Kind hier und da Verhaltensauffällig).

Andre
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