Verurteilung vom Drachenlord

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VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Rince81 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:01
VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 15:55 Aus polizeilicher Sicht wurden alle Maßnahmen getroffen die hier erforderlich und rechtens sind. Man muss hier zu anderen Stalking Sachverhalten unterscheiden. Es geht hier nicht um Frau Müller, die nach einer Trennung vom Ex gestalkt wird ohne das sie etwas dafür tut.
Die Argumentation hat was von die Anzeige wegen Fahrraddiebstahl nehmen wir jetzt garnicht erst auf - das Rad war schließlich nicht angeschlossen -selber Schuld. Das ist eine Mentalität, die ich bei Polizisten schon häufiger mitbekommen habe - hat aber in einem Rechtstaat in der Form eigentlich keinen Platz.

Das hätte ich jetzt wirklich gerne mal mit einer Quelle belegt. Ein Stalkingopfer MUSS gegebenenfalls umziehen um von unserem Staat Schutz zu erfahren? Nicht aus wirklichem Zwang und aus Angst vor dem Stalker, sondern als notwendige Mitwirkung an der Entschärfung der Lage
Wo hast du das mitbekommen? Denn es ist auch bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad ein Diebstahl, zwar nur ein einfach aber es ist einer. Da würde jeder eine Anzeige fertigen. Aber halt auch reinschreiben das es nicht abgeschlossen war. Somit kein Geld von der Versicherung. Wer da nichts schreibt würde ja eine Strafvereitelung im Amt begehen. Was ich mir eher vorstellen kann ist, dass man nach Klärung des Sachverhaltes selber keine Anzeige mehr erstatten will weil es eh keinen Schadenersatz gibt. Diebstahl ist ein Antragsdelikt.

Und es steht im Gesetz. §238 StGB: "wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen"

Da muss nicht der Umzug sein, aber der Wechsel der Telefonnummer, Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt, usw. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Opfer muss nun mal deutlich nachweisen, dass es wirklich erheblich beeinträchtigt wird.

Wird beim Drachenlord denke ich schon schwierig, da er ja immer weiter ins gleiche Horn bläst.
Rince81
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

Andre Peschke hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:07 Schau bitte, dass du Frustrationen mit der Polizei jetzt nich an Viking ablässt und dabei noch seine Aussagen unnötig zuspitzt. Wir haben jemanden im Thread, der selbst als Polizist arbeitet und daher wertvolle Perspektive einbringen kann. Ich finde es für die Diskussion dann schädlich, wenn der Tonfall dann so anklagend wird.
Frustration mit Polizei eigentlich nicht vorhanden, daher auch nichts persönliches. Wenn das so klingen sollte - sorry, das war nicht beabsichtigt.

Die Aussagen finde ich aber dennoch problematisch, erst Recht wenn sie von einem Polizisten kommen. Es gibt das, bereits erwähnte staatliche Gewaltmonopol. Wenn der Staat nicht in der Lage ist, einen Youtuber vor seinen Stalkern zu schützen hat dieser seinen Job nicht gemacht. Das ist jetzt nichts überraschendes, was gestern aus dem Netz geschwappt ist, sondern ein Phänomen, welches sich seit Jahren hinzieht. Klar, ich hätte da jetzt auch keine Patentlösung gehabt - wenn aber die Kernaussage ist, dass er mangels Mitwirkung mehr oder weniger selbst Schuld an dem Stalking und der Gesamtsituation hat, hat in dem Fall der Staat versagt.
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ragdel
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von ragdel »

Andre Peschke hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:24 (wollen wir nicht eher, dass Gerichte hier vielleicht auf psychologische Betreuung erkennen, anstatt auf Haft? Bzw. wie gut sind entsprechende Betreuungsangebote in der Vollzugsanstalt, in die er mutmaßlich wandern wird?). Andererseits, was seinen Werdegang angeht, also inwiefern er vorher vielleicht schon durch das existierende Netz gerutscht ist (AFAIK war er auf einer Sonderschule und schon als Kind hier und da Verhaltensauffällig).

Andre
Ein Gutachten gab es doch lt. Gericht. Und er ist "nur" ein Narzisst und etwas dümmer als der Durchschnitt.
Das heißt aber nicht, dass er nicht zwischen richtig und falsch unterscheiden kann, oder keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

Finde man nimmt ihn da zu sehr aus der Gleichung raus. Er weigert sich, an der Situation auch nur das geringste zu ändern. Der Justiz / Polizei / Nachbarn auch nur einen Schritt entgegen zu kommen und deeskalierend einzuwirken.
Aber lieber wirft er dann mit Äxten, Stöcken und Steinen auf Menschen.

Sicher sind die Leute die da hingehen und "Katastrophentourismus" betreiben selber schuld. Aber haben Sie es dann verdient eine Axt an den Kopf zu kriegen? Oder sollen Sie nur eine Schelle kriegen wie du es so nett formulierst. Und eine 24/7 Dauerbewachung durch die Polizei ist halt nicht möglich, nur damit einer weiter seinen Content verbreiten kann so wie er will.

Selbstjustiz ist Gott sei Dank nicht erlaubt.
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VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Und um etwas nochmal ganz klar zu sagen, hier fällt immer nur Polizei soll das, Polizei macht aber nur das. Polizeibehörden haben nur sehr beschränkte Möglichkeiten. Der Gesetzgeber gibt die Grenzen in Form von Gesetzen vor und die Justiz sagt was gemacht wird. Polizei setzt es dann um.

Zum Beispiel könnte ein Polizist Drachenlord nicht in eine Klinik einweisen lassen. Das macht das Ordnungsamt in Verbindung mit einem Richter. Ein Polizist sperrt niemanden ein. Polizei nimmt in Gewahrsam und ein Richter prüft dann ob und wie lange überhaupt der Freiheitsentzug dauern kann. Auch Maßnahmen zum Schutz einer Person haben Grenzen.

Und warum ein Richter zum Beispiel keinen Betreuer bestellt muss man man die Justiz fragen.

Und ja manchmal hätte jemand ein Satz heiße Ohren verdient. Glaubt mir niemand trifft mehr Menschen die das mal bräuchten als ein durchschnittlicher Polizist. Aber dafür haben wir nun mal Gesetze. Und das ist auch gut so. Niemand will in einem Land leben wo Selbstjustiz ok ist.

Statt sich über Justiz und Polizei aufzuregen könnte man sich über den Gesetzgeber aufregen, der es zB nicht schafft Internetunternehmen an geltendes Recht zu binden.

Oder auf die gesamte Bevölkerung in der eine generell Verrohung stattfindet.
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VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Rince81 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:28
Andre Peschke hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:07 Schau bitte, dass du Frustrationen mit der Polizei jetzt nich an Viking ablässt und dabei noch seine Aussagen unnötig zuspitzt. Wir haben jemanden im Thread, der selbst als Polizist arbeitet und daher wertvolle Perspektive einbringen kann. Ich finde es für die Diskussion dann schädlich, wenn der Tonfall dann so anklagend wird.
Frustration mit Polizei eigentlich nicht vorhanden, daher auch nichts persönliches. Wenn das so klingen sollte - sorry, das war nicht beabsichtigt.

Die Aussagen finde ich aber dennoch problematisch, erst Recht wenn sie von einem Polizisten kommen. Es gibt das, bereits erwähnte staatliche Gewaltmonopol. Wenn der Staat nicht in der Lage ist, einen Youtuber vor seinen Stalkern zu schützen hat dieser seinen Job nicht gemacht. Das ist jetzt nichts überraschendes, was gestern aus dem Netz geschwappt ist, sondern ein Phänomen, welches sich seit Jahren hinzieht. Klar, ich hätte da jetzt auch keine Patentlösung gehabt - wenn aber die Kernaussage ist, dass er mangels Mitwirkung mehr oder weniger selbst Schuld an dem Stalking und der Gesamtsituation hat, hat in dem Fall der Staat versagt.

Dann sag doch mal wie der Staat als ganzes Drachenlord schützen soll? Welche Maßnahmen sollen getroffen werden.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Voigt »

Andre Peschke hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:24 Schon klar. Wir wollen ja auch nicht am Ende in eine Situation geraten, wo wir Polizeiressourcen von der Verfolgung von Kiffern abziehen müssen!
Da spricht aber glaube auch der Bayer aus dir, gefühlt wird bei uns garnich mehr Ressourcen für Kiffer aufgewendet, aber Bayern ist da ja noch speziell.
Und ja klar, Fahrrad Diebstahl ist kein Bagatell, da ist bloß Schaden nich gigantisch und die Erfolgsquote in der Ermittlung wohl sehr gering. In einem perfekten System mit unendlich Ressourcen könnte man auch da tief ermitteln, aber leider sind Ressourcen begrenzt.
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Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Andre Peschke »

Rince81 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:28 Klar, ich hätte da jetzt auch keine Patentlösung gehabt - wenn aber die Kernaussage ist, dass er mangels Mitwirkung mehr oder weniger selbst Schuld an dem Stalking und der Gesamtsituation hat, hat in dem Fall der Staat versagt.
Weiß nicht, ob das seine Kernaussage war. Er hat erklärt, dass der Staat vom Drachenlord eben auch erwartet, dass er die Leute nicht weiter in Videos anstachelt. Wenn er das unterlässt, ist der Staat sicher nicht von seinen Schutzpflichten entbunden. Ich schrieb es ja auch schon selbst, dass wir hier sehen, dass das System an seine Grenzen stößt und es einen legitimen Diskurs darüber geben muss, ob wir mehr Ressourcen / andere Gesetze etc brauchen, um solche Situationen besser zu bewältigen.

Aber es ist auch eine legitime Diskussion zu sagen: Wenn jemand selbst nicht an der Beseitigung der Probleme mitwirkt und dadurch eine viel größere Belastung der gesellschaftlichen Ressource Polizei herbeiführt, ist er dann nicht auch selbst mitverantwortlich, wenn die nicht im ausreichenden Maß bereitgestellt werden kann.

Ich vermute, darauf gibt es eine ideele Antwort, aber ob es eine praktische (finanzierbare) Antwort gibt... dunno. :/
ragdel hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:31 Ein Gutachten gab es doch lt. Gericht. Und er ist "nur" ein Narzisst und etwas dümmer als der Durchschnitt.
Das heißt aber nicht, dass er nicht zwischen richtig und falsch unterscheiden kann, oder keine eigenen Entscheidungen treffen kann.
Kann man einfach so schlucken. Man kann aber auch skeptisch sein, wie gut wir überhaupt in der Lage sind, solche Umstände zu bewerten. Mal ganz abgesehen davon, welches Zeugnis den Gerichtsgutachtern an anderer Stelle (zB Familiengericht) von einigen Studien bereits ausgestellt wurde.
ragdel hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:31Oder sollen Sie nur eine Schelle kriegen wie du es so nett formulierst.
Ich bleibe bei der Schelle. ;)

Und natürlich war das ein humoriger Ausdruck dafür, dass mein Gerechtigkeitsempfinden in diesem ganz konkreten Fall (und auch nur, soweit mit oberflächlich bekannt) eben unzufrieden damit ist, dass die betreffende Person hier im Narrativ nur als Opfer in Erscheinung tritt, aber als Täter angereist ist. Das der Typ eine kassiert hat: recht so. Das der Drachenlord dafür bestraft wird: dennoch notwendig. Meine emotionale Beurteilung in ein Gesetz umwandeln: Um Gottes Willen, natürlich nicht. :D

Andre
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VikingBK1981
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Das ist auch so ein Mär. Die Polizei stellt keine Ressourcen für die Verfolgung von Cannabis. Das wird nur mitverfolgt, bei anderen Rauschgiftdelikten. Durch die Legalisierung würde nicht ein einziger Beamter eingespart werden.

Und wenn man mal mit jungen Menschen zu tun haben, die schon mit rund 13 anfangen zu kiffen, und dann sieht was bei 18 noch vom Hirn übrig ist, würde man das auch nicht immer so belächeln.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Voigt »

Bei einer Legalisierung ab Cannabis oder zumindest Aussetzung der Strafverfolgung geht es aber immer für ab 18 Jährige. Wenn ein Kind mit 13 heftig anfängt zu saufen, geht es seinem Hirn auch nich gut, daher ist das ja auch nich erlaubt, so wie es bei Cannabis dann auch so wäre.
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Andre Peschke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Andre Peschke »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:39 Das ist auch so ein Mär. Die Polizei stellt keine Ressourcen für die Verfolgung von Cannabis. Das wird nur mitverfolgt, bei anderen Rauschgiftdelikten. Durch die Legalisierung würde nicht ein einziger Beamter eingespart werden.
Ich muss mich offensichtlich mit den flotten Gags in diesem Thread mehr zusammenreißen. :D

Andre
Rince81
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:25 Wo hast du das mitbekommen? Denn es ist auch bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad ein Diebstahl, zwar nur ein einfach aber es ist einer.
Ein schnell ausgedachtes Beispiel, keine erlebte Situation.
Denn es ist auch bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad ein Diebstahl, zwar nur ein einfach aber es ist einer.
Darauf wollte ich hinaus, Stalking bleibt Stalking - auch wenn das Opfer sich Drachenlord nennt und Videos ins Netz stellt.
Da muss nicht der Umzug sein, aber der Wechsel der Telefonnummer, Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt, usw. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Opfer muss nun mal deutlich nachweisen, dass es wirklich erheblich beeinträchtigt wird.
Hier mal einen Bericht über das Verfahren einer seiner "Fans":
https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... -1.5635894
Spielzeug, Digitalabos, getragene Socken, Schweineinnereien, Elektro-Artikel, Mützen mit dem Logo der Terrormiliz IS: Dies alles bekam der Drachenlord zugeschickt, ohne es jemals bestellt zu haben. Zudem wurden im Namen des Drachenlords Notrufe bei der Polizei abgesetzt, in denen die Rede von Feuer oder Notsituationen war und ein Großaufgebot an Einsatzkräften auf den Plan rief. Die sogenannten Swatting-Anrufe und Bestellungen gingen auf einen damals 24-jährigen Mann aus Niedersachsen zurück. Zur Last gelegt wurden dem Angeklagten unter anderem: das Ausspähen und die Fälschung von Daten, Betrug durch illegale Warenbestellungen mit geklauten Kreditkartendaten im Gesamtwert von mehreren zehntausend Euro, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie, Volksverhetzung, der Missbrauch von Notrufen – und Cyber-Mobbing. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Und aus dem aktuellen Verfahren eine Chronologie.
https://www.nordbayern.de/von-rainer-wi ... 1.11469870
Im Februar 2014 begeht Rainer Winkler einen fatalen Fehler: In einem Video beschimpft er die Hater aufs Übelste und gibt seine Adresse preis: Die Hater sollten doch mal bei ihm vorbei kommen, dann würden sie eins auf die Fresse bekommen. Der Anlass seines Wutausbruches: Ein anonymer Anrufer hatte seine Schwester bedroht und mit einer verzerrten Stimme "Wir wissen, wo du wohnst!" zu ihr gesagt.
Das Zuhause des Drachenlords ist sein Arbeitsplatz und Wohnort in einem. Das Gelände, seine "Drachenschanze", verlässt der Youtuber so gut wie gar nicht mehr. Nahezu ständig wird das Haus von Hatern und Schaulustigen belagert. Immer wieder lässt sich der "Drache" provozieren und begeht Körperverletzungen, die vor Gericht enden.
Am 20. August versammeln sich 600 bis 800 Hater zu einer Hass-Demo in Emskirchen, um sich vor der Drachenschanze zu versammeln.
Farbbomben, gammelige Eier, Tierkadaver, Spucke: Es gibt nicht's, was noch nicht auf dem Gelände des Drachenlords gelandet ist - oder auf dem Drachen selbst. Der Ort kommt keinen Tag und keine Nacht mehr zur Ruhe.
Mittlerweile haben sich manche Hater es zur Hauptbeschäftigung gemacht, den Drachenlord zu mobben. Und sie verdienen ihrerseits wieder Geld damit, weil die Videos geklickt werden. In der norwegischen Kleinstadt Kongsberg tötet ein Mann im Oktober 2021 fünf Menschen und verletzt zwei weitere. Noch während die Suche nach Hintergrund und Motiv der Tat läuft, verbreitet sich bereits eine Falschmeldung im Netz. Ursprung sind Hater des fränkischen YouTubers Drachenlord, die ein Bild von Winkler mit Pfeil und Bogen in Zusammenhang mit dem Täter veröffentlichen.
Reicht das nicht, um - nach egal welchem Maßstab - als erheblich beeinträchtigt zu gelten?
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Heretic
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Heretic »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:39 Und wenn man mal mit jungen Menschen zu tun haben, die schon mit rund 13 anfangen zu kiffen, und dann sieht was bei 18 noch vom Hirn übrig ist, würde man das auch nicht immer so belächeln.
Was aber kein Grund ist, das Zeug nicht endlich für Volljährige zu legalisieren. Die 13jährigen kommen ja offensichtlich aktuell auch so dran, wenn sie das wollen. Und was der legale Alk im Hirn anrichtet, darüber müssen wir uns wohl nicht unterhalten.
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HerrReineke
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von HerrReineke »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:25 Und es steht im Gesetz. §238 StGB: "wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen"

Da muss nicht der Umzug sein, aber der Wechsel der Telefonnummer, Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt, usw. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Opfer muss nun mal deutlich nachweisen, dass es wirklich erheblich beeinträchtigt wird.

Wird beim Drachenlord denke ich schon schwierig, da er ja immer weiter ins gleiche Horn bläst.
Hier würde ich deutlich widersprechen und das definitiv nicht als Rechtsgrundlage dafür gelten lassen, dass das Opfer tatsächlich seine Lebensgestaltung ändern muss. Zum einen hat sich der Wortlaut ja inzwischen geändert (in die von dir zitierte Fassung), sodass es inzwischen ausreichend ist, wenn die Handlungen von Täter:innen "geeignet" sind diese Beeinträchtigung hervorzurufen. Es muss also nicht tatsächlich eine Änderung der Lebensgestaltung geben. Die "Nachstellung" ist also von einem Erfolgs- zu einem Gefährdungsdelikt verändert worden.

Soweit ich die rechtswissenschaftliche und politische Debatte noch in Erinnerung habe gab es hier verschiedene Argumente, warum das so angepasst wurde, u.A. deshalb, damit die entsprechenden Taten gleichermaßen strafbar sind, egal wie sehr ein Opfer "überreagiert" oder vielleicht seine Lebensgestaltung gar nicht ändert, weil es "hart im Nehmen ist". Da die Tat an sich die gleiche bleibt, sollte sie gleichermaßen strafbar bleiben. Ebenfalls angeführt wurde auch das Argument, dass es gerade nicht am Opfer liegen darf, ob der Täter bestraft wird, dem Opfer also kein "Anreiz" geboten werden sollte, seine Lebensgestaltung zu verändern bzw. es sich nicht durch den Staat hierzu genötigt fühlen sollte. Also quasi genau das Gegenteil dessen, wie ich dich verstanden habe.

Ich weiß, dass faktisch häufig eine Mitwirkung der Opfer erfolgt - einfach auch, um schneller wieder ein "normales Leben" zu haben. Was ich tatsächlich nicht weiß ist, ob es dafür wirklich irgendwo eine Rechtsgrundlage gibt, dies also mit eingefordert werden kann. Ich finde jedenfalls auf Anhieb keine. Und auf die Generalklausel zur Gefahrenabwehr mit dem Drachenlord als Nichtstörer (oder evtl. Verhaltensstörer, je nach konkreter Gefahrensituation) würde ich das auch eher nicht subsumiert bekommen :?
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Erstmal solltest du dir keine Geschichten oder Beispiele ausdenken und sie dann mit der Mentalität von Polizisten in Zusammenhang bringen. Man sieht nämlich schnell, dass sie nicht haltbar sind. Und glaub mir, es werden jeden Tag die dümmsten Anzeigen gefertigt. Was die Leute alles zur Anzeige bringen ist der Hammer.

Was deine letzte Frage angeht. Nein Stalking ist nicht gleich Stalking. Genau wie Körperverletzung nicht gleich Körperverletzung ist. Und in diesem Fall nein, es reicht anscheinend nicht. Da Drachenlord ja immer weiter mit den Leuten im Netz interagiert. Sonst hätte das Gericht ja anders geurteilt.
Bei einer Frau würde man auch von seitens der Ermittlungsbehörden fragen was das soll, wenn sie Anzeige wegen Stalking erstatten würde, aber gleichzeitig jeden Abend mit dem Typen Zeit verbringt.Das passt halt nicht zusammen.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:34 Dann sag doch mal wie der Staat als ganzes Drachenlord schützen soll? Welche Maßnahmen sollen getroffen werden.
Wie geschrieben, ein Patentrezept habe ich nicht. Nur überzeugt mich eben die Aussage, man kann ihm nicht 24/7 eine Polizeistreife vors Haus stellen nicht. Warum nicht? Weil das Geld kostet? Da sind wir wieder beim staatlichen Gewaltmonopol. Das gesamte Phänomen ist eine völlige Ausnahmesitaution, wenn einem sonst nichts einfällt - dann muss es eben die Polizei vor der Tür sein. Kostet bestimmt aufs Jahr gerechnet auch nicht mehr als ein Fußballspiel und das leisten wir uns als Gesellschaft jedes Wochenende...
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Nochmal, ist einfach nicht vertretbar. Drachenlord zettelt auf gut Deutsch zum großen Teil selbst Ärger an. Und dann soll 24/7 ein Streifenwagen (eigentlich sind es 3 danke Schichtdienst) nur für den Herrn abgestellt werden? Und nein, es muss nicht Polizei vor das Haus. Er müsste erstmal Anfange sich an die Bewährungsauflagen zu halten.

Wir können ja die Steuern auf 80% erhöhen und dann 10 mal so viele Beamte einstellen und dann hätten wir vielleicht genug um vor jede Tür wo es Problem gibt einen Wagen zu stellen.

Gibt ja sonst nichts zu schützen und zu tun für die Polizei.

Und das Polizei in dem Ausmaße bei Fußballspielen eingesetzt wird oder bei Demonstration ist ein Unding stimmt. Die würden nämlich wo anders gebraucht.
Zuletzt geändert von VikingBK1981 am 26. Okt 2021, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

Erstmal solltest du dir keine Geschichten oder Beispiele ausdenken und sie dann mit der Mentalität von Polizisten in Zusammenhang bringen.
Sorry, den Bereich möchte ich nicht vertiefen. ich habe bewusst dieses harmlose Beispiel benutzt.

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 17:55 Nein Stalking ist nicht gleich Stalking. Genau wie Körperverletzung nicht gleich Körperverletzung ist.
Doch Stalking ist Stalking und eine Körperverletzung einer Körperverletzung. Das sind fundamentale Basics. Differenziert wird erst danach im Rahmen der Strafzumessung.
Edit: Da wollte ich auch mit dem Fahrraddiebstahlbeispiel hin. Der hat keinen persönlichen Hintergrund.
Bei einer Frau würde man auch von seitens der Ermittlungsbehörden fragen was das soll, wenn sie Anzeige wegen Stalking erstatten würde, aber gleichzeitig jeden Abend mit dem Typen Zeit verbringt.Das passt halt nicht zusammen.
Wer "besucht" wen? Ist Winkler je bei seinen "Hatern" aufgetaucht oder ist das eine ziemlich einseitiges "Besuchsverhalten"?
Zuletzt geändert von Rince81 am 26. Okt 2021, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Wer schürt denn den Kontakt und fordert anscheinend auch dazu auf. (wenn so wirklich in den Videos durchgeführt)

Ach und zu deinem Beispiel dann gerne eine PM, vielleicht kann ich dir ja auch Helfen. Aber so kann ich das nicht stehen lassen. Polizisten unterstehen in ganz Deutschland dem Strafverfolgungszwang bei wirklichen Straftaten wird keine nichts schreiben. Wie gesagt gerne ne PM ich helfen so gut es geht.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von Rince81 »

VikingBK1981 hat geschrieben: 26. Okt 2021, 18:03 Nochmal, ist einfach nicht vertretbar. Drachenlord zettelt auf gut Deutsch zum großen Teil selbst Ärger an. Und dann soll 24/7 ein Streifenwagen (eigentlich sind es 3 danke Schichtdienst) nur für den Herrn abgestellt werden? Und nein, es muss nicht Polizei vor das Haus. Er müsste erstmal Anfange sich an die Bewährungsauflagen zu halten.
Wieder wird das Bewahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Kernaufgabe der Polizei an die Einhaltung von Bewährungsauflagen geknüpft. Das geht nicht.
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Re: Verurteilung vom Drachenlord

Beitrag von VikingBK1981 »

Die Sicherheit wird doch gehalten. Polizei kommt und spricht Platzverweise aus. Leute gehen, Drachenlord macht neues Video, Leute kommen, Polizei kommt, Platzverweis.

Immer weiter so.
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