Wo hast du das mitbekommen? Denn es ist auch bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad ein Diebstahl, zwar nur ein einfach aber es ist einer. Da würde jeder eine Anzeige fertigen. Aber halt auch reinschreiben das es nicht abgeschlossen war. Somit kein Geld von der Versicherung. Wer da nichts schreibt würde ja eine Strafvereitelung im Amt begehen. Was ich mir eher vorstellen kann ist, dass man nach Klärung des Sachverhaltes selber keine Anzeige mehr erstatten will weil es eh keinen Schadenersatz gibt. Diebstahl ist ein Antragsdelikt.Rince81 hat geschrieben: ↑26. Okt 2021, 17:01Die Argumentation hat was von die Anzeige wegen Fahrraddiebstahl nehmen wir jetzt garnicht erst auf - das Rad war schließlich nicht angeschlossen -selber Schuld. Das ist eine Mentalität, die ich bei Polizisten schon häufiger mitbekommen habe - hat aber in einem Rechtstaat in der Form eigentlich keinen Platz.VikingBK1981 hat geschrieben: ↑26. Okt 2021, 15:55 Aus polizeilicher Sicht wurden alle Maßnahmen getroffen die hier erforderlich und rechtens sind. Man muss hier zu anderen Stalking Sachverhalten unterscheiden. Es geht hier nicht um Frau Müller, die nach einer Trennung vom Ex gestalkt wird ohne das sie etwas dafür tut.
Das hätte ich jetzt wirklich gerne mal mit einer Quelle belegt. Ein Stalkingopfer MUSS gegebenenfalls umziehen um von unserem Staat Schutz zu erfahren? Nicht aus wirklichem Zwang und aus Angst vor dem Stalker, sondern als notwendige Mitwirkung an der Entschärfung der Lage
Und es steht im Gesetz. §238 StGB: "wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen"
Da muss nicht der Umzug sein, aber der Wechsel der Telefonnummer, Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt, usw. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Opfer muss nun mal deutlich nachweisen, dass es wirklich erheblich beeinträchtigt wird.
Wird beim Drachenlord denke ich schon schwierig, da er ja immer weiter ins gleiche Horn bläst.