TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

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lipt00n
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TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von lipt00n »

Hallo Forum,

nehmen wir mal den folgenden, vollkommen fiktiven Fall an:

Peters Vertrag bei Vodafone läuft demnächst aus (23.09.) und laut dem neuen TKG hat er ja die wundervolle Möglichkeit, das Ende einfach durchlaufen zu lassen und somit eine dauerhafte einmonatige Kündigungsfrist zu erwirken, FALLS er vorher nicht postalisch oder via Mail ("dauerhafter Datenträger"?) informiert wird. Diese Information müsste ja, damit er Kündigungsfristen einhalten könnte, bis zum 22.08. bei ihm eingehen. Er hat bisher noch keine (digitale) Post bekommen.

Wenn Peter jetzt aber bei der Kundenrückgewinnung anruft, um über einen etwaigen Nachlass zu verhandeln, dennoch ablehnt (weil es z.B. kein attraktives Angebot gibt) und der Mitarbeiter dann eine E-Mail triggert, zählt das wahrscheinlich nicht mehr als "stillschweigende Verlängerung" und Vodafone hätten das Recht, den Vertrag zu verlängern. Aber wie lang? Sind das 12 Monate? Sind 24 noch zulässig? Peter und ich werden da nicht so ganz schlau draus, wenn ich ehrlich bin. Vielleicht kann mir das jemand schlüssig erklären.

Nein, ich suche keine Rechtsberatung, ich möchte nur das TKG verstehen.

Meine Quelle: https://dejure.org/gesetze/TKG/56.html

Danke,
lip
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Rince81
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Rince81 »

Nein. Der Anbieter muss einem vor Ablauf der Kündigungsfrist über den Vertragsablauf informieren und so die Chance zur Kündigung zu geben. Die stillschweigende Verlängerung ist immer monatsweise.

Siehe hier unter Vertragslaufzeit:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html

Es ist für Laien oft besser sich eine qualifizierte Quelle zu suchen, statt selbst den Gesetzestext verstehen zu wollen.
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lipt00n
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von lipt00n »

Danke für deine Antwort, leider ist sie keine Antwort auf die eigentliche Frage.

Ist (1) Ein Telefonat mit der Kundenrückgewinnung und einem anschließenden E-Mail Angebot (das ungefragt versendet wird) schon als ausreichende Information zu werten, um den Umstand der "stillschweigenden Verlängerung" aufzuheben. Konkret: Der Kunde muss nicht aktiv verlängern um nicht stillschweigend zu verlängern sondern es reicht die Information durch den Provider. Außerdem (2) kann ich nirgendwo finden, ob eine weitere 24 monatige Verlängerung durchgesetzt wird, wenn der Fall aus 1 eingetreten ist.
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Rince81
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Rince81 »

Ich verstehe das Problem bzw. den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht.
Ist (1) Ein Telefonat mit der Kundenrückgewinnung und einem anschließenden E-Mail Angebot (das ungefragt versendet wird) schon als ausreichende Information zu werten, um den Umstand der "stillschweigenden Verlängerung" aufzuheben.
Was meinst Du damit? Was soll denn in der Mail stehen?
Außerdem (2) kann ich nirgendwo finden, ob eine weitere 24 monatige Verlängerung durchgesetzt wird, wenn der Fall aus 1 eingetreten ist.
Wer soll die "durchsetzen" entweder Peter hat aktiv einer Vertragsverlängerung um 24 Monate zugestimmt oder er hat das nicht. Vielleicht versuchst Du es nicht mit einem fiktiven Fall, sondern damit was wirklich passiert ist. ;)
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Crenshaw
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Crenshaw »

5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann
mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen
in Textform erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht abweichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat
in Textform gekündigt werden.
und da Vodafone bei Neuverträgen und Verlängerungen schon seit Jahren das "Tonband" mit laufen lässt und davor explizit darauf hinweist und danach alles nochmal zusammenfasst, es sollte also wenn nicht explizit verlängert wurde oder ein neuer Tarif gewählt wurde, die einmonatige Kündigungsfrist gelten


ach ja, per Mail würde ich bei denen nicht kündigen, das kann man problemlos per App machen und das hat die letzten paarmal problemlos geklappt
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Andre Peschke
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Andre Peschke »

Rince81 hat geschrieben: 19. Aug 2022, 16:01 Ich verstehe das Problem bzw. den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht.
Also, soweit ich das verstehe lautet die Frage: Wenn Peter jetzt versucht da anzurufen und zu feilschen, kann er dann schlafende Hunde wecken, weil der Mitarbeiter der Hotline die bisher unterbliebene Benachrichtigung über die Verlängerung triggert.

Und da würde ich sagen: natürlich geht das. Ob das noch fristgerecht wäre, keine Ahnung und wie viel Verlängerung dann ansteht, auch keine Ahnung. Das müsste ja in Peters Vertrag drinstehen.

Andre
Rince81
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Rince81 »

Die Benachrichtigung war vermutlich längst auf einer Rechnung, die keiner liest. Diese Benachrichtigung ist rein informativ, der Vertrag ist nach der Mindestlaufzeit immer monatlich kündbar.
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Rick Wertz
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Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis

Beitrag von Rick Wertz »

Die stillschweigende Verlängerung ist um jeweils einen Monat und darüber muss der Kunde vor der automatischen Weiterführung des Vertrages nach Ablauf der Mindestlaufzeit auch informiert werden, das wird doch auch aus dem Text klar? Die Möglichkeit einer längeren Verlängerung scheint es überhaupt nicht zu geben ohne neuen Vertragsschluss. Insofern kann man auch nicht "unabsichtlich" seinen Mobilfunkvertrag irgendwie um zwei Jahre verlängern.
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