TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Forumsregeln
Datenschutzerklärung: https://www.gamespodcast.de/datenschutzerklaerung/
Impressum: https://www.gamespodcast.de/impressum/
Forenregeln und zukünftige Weltverfassung
ART 1: Behandle andere Nutzer mit Respekt.
ART 2: Do NOT piss off the Podcasters
Lies bitte weitere Hinweise hier: viewtopic.php?f=4&t=2789
Datenschutzerklärung: https://www.gamespodcast.de/datenschutzerklaerung/
Impressum: https://www.gamespodcast.de/impressum/
Forenregeln und zukünftige Weltverfassung
ART 1: Behandle andere Nutzer mit Respekt.
ART 2: Do NOT piss off the Podcasters
Lies bitte weitere Hinweise hier: viewtopic.php?f=4&t=2789
TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Hallo Forum,
nehmen wir mal den folgenden, vollkommen fiktiven Fall an:
Peters Vertrag bei Vodafone läuft demnächst aus (23.09.) und laut dem neuen TKG hat er ja die wundervolle Möglichkeit, das Ende einfach durchlaufen zu lassen und somit eine dauerhafte einmonatige Kündigungsfrist zu erwirken, FALLS er vorher nicht postalisch oder via Mail ("dauerhafter Datenträger"?) informiert wird. Diese Information müsste ja, damit er Kündigungsfristen einhalten könnte, bis zum 22.08. bei ihm eingehen. Er hat bisher noch keine (digitale) Post bekommen.
Wenn Peter jetzt aber bei der Kundenrückgewinnung anruft, um über einen etwaigen Nachlass zu verhandeln, dennoch ablehnt (weil es z.B. kein attraktives Angebot gibt) und der Mitarbeiter dann eine E-Mail triggert, zählt das wahrscheinlich nicht mehr als "stillschweigende Verlängerung" und Vodafone hätten das Recht, den Vertrag zu verlängern. Aber wie lang? Sind das 12 Monate? Sind 24 noch zulässig? Peter und ich werden da nicht so ganz schlau draus, wenn ich ehrlich bin. Vielleicht kann mir das jemand schlüssig erklären.
Nein, ich suche keine Rechtsberatung, ich möchte nur das TKG verstehen.
Meine Quelle: https://dejure.org/gesetze/TKG/56.html
Danke,
lip
nehmen wir mal den folgenden, vollkommen fiktiven Fall an:
Peters Vertrag bei Vodafone läuft demnächst aus (23.09.) und laut dem neuen TKG hat er ja die wundervolle Möglichkeit, das Ende einfach durchlaufen zu lassen und somit eine dauerhafte einmonatige Kündigungsfrist zu erwirken, FALLS er vorher nicht postalisch oder via Mail ("dauerhafter Datenträger"?) informiert wird. Diese Information müsste ja, damit er Kündigungsfristen einhalten könnte, bis zum 22.08. bei ihm eingehen. Er hat bisher noch keine (digitale) Post bekommen.
Wenn Peter jetzt aber bei der Kundenrückgewinnung anruft, um über einen etwaigen Nachlass zu verhandeln, dennoch ablehnt (weil es z.B. kein attraktives Angebot gibt) und der Mitarbeiter dann eine E-Mail triggert, zählt das wahrscheinlich nicht mehr als "stillschweigende Verlängerung" und Vodafone hätten das Recht, den Vertrag zu verlängern. Aber wie lang? Sind das 12 Monate? Sind 24 noch zulässig? Peter und ich werden da nicht so ganz schlau draus, wenn ich ehrlich bin. Vielleicht kann mir das jemand schlüssig erklären.
Nein, ich suche keine Rechtsberatung, ich möchte nur das TKG verstehen.
Meine Quelle: https://dejure.org/gesetze/TKG/56.html
Danke,
lip
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Nein. Der Anbieter muss einem vor Ablauf der Kündigungsfrist über den Vertragsablauf informieren und so die Chance zur Kündigung zu geben. Die stillschweigende Verlängerung ist immer monatsweise.
Siehe hier unter Vertragslaufzeit:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html
Es ist für Laien oft besser sich eine qualifizierte Quelle zu suchen, statt selbst den Gesetzestext verstehen zu wollen.
Siehe hier unter Vertragslaufzeit:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html
Es ist für Laien oft besser sich eine qualifizierte Quelle zu suchen, statt selbst den Gesetzestext verstehen zu wollen.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Danke für deine Antwort, leider ist sie keine Antwort auf die eigentliche Frage.
Ist (1) Ein Telefonat mit der Kundenrückgewinnung und einem anschließenden E-Mail Angebot (das ungefragt versendet wird) schon als ausreichende Information zu werten, um den Umstand der "stillschweigenden Verlängerung" aufzuheben. Konkret: Der Kunde muss nicht aktiv verlängern um nicht stillschweigend zu verlängern sondern es reicht die Information durch den Provider. Außerdem (2) kann ich nirgendwo finden, ob eine weitere 24 monatige Verlängerung durchgesetzt wird, wenn der Fall aus 1 eingetreten ist.
Ist (1) Ein Telefonat mit der Kundenrückgewinnung und einem anschließenden E-Mail Angebot (das ungefragt versendet wird) schon als ausreichende Information zu werten, um den Umstand der "stillschweigenden Verlängerung" aufzuheben. Konkret: Der Kunde muss nicht aktiv verlängern um nicht stillschweigend zu verlängern sondern es reicht die Information durch den Provider. Außerdem (2) kann ich nirgendwo finden, ob eine weitere 24 monatige Verlängerung durchgesetzt wird, wenn der Fall aus 1 eingetreten ist.
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Ich verstehe das Problem bzw. den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht.
Was meinst Du damit? Was soll denn in der Mail stehen?Ist (1) Ein Telefonat mit der Kundenrückgewinnung und einem anschließenden E-Mail Angebot (das ungefragt versendet wird) schon als ausreichende Information zu werten, um den Umstand der "stillschweigenden Verlängerung" aufzuheben.
Wer soll die "durchsetzen" entweder Peter hat aktiv einer Vertragsverlängerung um 24 Monate zugestimmt oder er hat das nicht. Vielleicht versuchst Du es nicht mit einem fiktiven Fall, sondern damit was wirklich passiert ist.Außerdem (2) kann ich nirgendwo finden, ob eine weitere 24 monatige Verlängerung durchgesetzt wird, wenn der Fall aus 1 eingetreten ist.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
und da Vodafone bei Neuverträgen und Verlängerungen schon seit Jahren das "Tonband" mit laufen lässt und davor explizit darauf hinweist und danach alles nochmal zusammenfasst, es sollte also wenn nicht explizit verlängert wurde oder ein neuer Tarif gewählt wurde, die einmonatige Kündigungsfrist gelten5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann
mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen
in Textform erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht abweichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat
in Textform gekündigt werden.
ach ja, per Mail würde ich bei denen nicht kündigen, das kann man problemlos per App machen und das hat die letzten paarmal problemlos geklappt
- Andre Peschke
- Beiträge: 9827
- Registriert: 9. Jan 2016, 16:16
- Kontaktdaten:
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Also, soweit ich das verstehe lautet die Frage: Wenn Peter jetzt versucht da anzurufen und zu feilschen, kann er dann schlafende Hunde wecken, weil der Mitarbeiter der Hotline die bisher unterbliebene Benachrichtigung über die Verlängerung triggert.
Und da würde ich sagen: natürlich geht das. Ob das noch fristgerecht wäre, keine Ahnung und wie viel Verlängerung dann ansteht, auch keine Ahnung. Das müsste ja in Peters Vertrag drinstehen.
Andre
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Die Benachrichtigung war vermutlich längst auf einer Rechnung, die keiner liest. Diese Benachrichtigung ist rein informativ, der Vertrag ist nach der Mindestlaufzeit immer monatlich kündbar.
Die "Gesendet von meinem HTC11 Life mit Tapatalk"-Signatur
-
- Beiträge: 1194
- Registriert: 13. Apr 2018, 10:40
Re: TKG und Vertragsverlängerung in der Praxis
Die stillschweigende Verlängerung ist um jeweils einen Monat und darüber muss der Kunde vor der automatischen Weiterführung des Vertrages nach Ablauf der Mindestlaufzeit auch informiert werden, das wird doch auch aus dem Text klar? Die Möglichkeit einer längeren Verlängerung scheint es überhaupt nicht zu geben ohne neuen Vertragsschluss. Insofern kann man auch nicht "unabsichtlich" seinen Mobilfunkvertrag irgendwie um zwei Jahre verlängern.