Andreas29 hat geschrieben: ↑22. Mai 2019, 16:11
England ist da noch restriktiver. Zumindest bei Pornografie. Ab 15. Juli kommt da sogar ein Internetfilter zum Einsatz, der alle Pornoseiten kategorisch blockt, wenn die keine Altersverifikation einbauen. Sollte man online sein für britische Nutzer und keine oder eine fehlerhafte Altersverifikation haben, gibt es Strafen bis zu 250000 Pfund.
Berechtigter Einwand. Etwas nach Abschicken meines kleinen Rants fiel mir selbst ein, dass England als Gegenbeispiel sich grad sehr anbietet. Zu meiner Verteidigung jedoch: Ich meinte bewusst "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte, nicht sogenannte (schwer) jugendgefährdende Inhalte wie Hardcore-Pornographie. Der deutsche Jugendmedienschutz teilt sich ja auf in diese beiden zentralen, vermeintlich scharf abgrenzbaren Kategorien.
Tatsächlich bleibe ich bei meiner Aussage, dass es solch einen "Quatsch" bezogen auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, also USK 16/18 oder FSK 16/18 bzw. dazu Äquivalentes nur in Deutschland gibt. Aus deutscher "Jugendschutz"-Perspektive muss es eigentlich schon geradezu erschreckend sein, in wie vielen anderen Ländern der EU mit PEGI-System nicht mal verbindliche Altersfreigaben oder -Kontrollen für Trägermedien existieren, so auch im Großteil der Bundesländer Österreichs, geschweige denn ein Indizierungs- oder Verbotssystem von gewaltdarstellenden Unterhaltungsmedien.
Der JMStV sieht Geldbußen bis zu 500.000€ vor, selbst dann z. B., wenn lediglich ein Alterskennzeichen fahrlässig falsch gewählt wurde (vgl. § 24 Abs. 1 Nr 13 in Verbindung mit 24 Abs. 3 JMStV); okay zugegeben, diese Bußen werden AFAIK sehr selten verhängt. Wer Pornographie (potentiell) Minderjährigen zugänglich macht, dem droht Freiheitsstrafe (§ 23 JMStV, §§ 184 iVm 184d StGB).
Generell stimme ich aber zu, dass die Lage in Deutschland bezüglich Netzsperren liberal ist. Abgesehen vielleicht von gefilterten Ergebnissen bei Google, da sind/waren wir Weltmeister, was wohl vor allem daran liegt, dass google.de das BPjM-Modul umsetzt.
Andreas29 hat geschrieben: ↑22. Mai 2019, 16:11Zeitsperren in einer digitalisierten Welt sind natürlich Quatsch, aber genauso wie bei der Kontroverse um Rundfunklizenzen bei Streamern wird hier nur ein bestehendes Gesetz durchgeführt. Das Gesetz muss angepasst werden.
Zu der Rundfunklizenz-Sache kurz, vielleicht auch als Themenvorschlag: So wie ich das sehe, ist ja selbst der Entwurf für die Änderung im neuen Medienstaatsvertrag noch hochbedenklich. Zwar werden damit dann viele jetzt problematisierte Angebote zu "Bagatellrundfunk", doch könnte das wohl (immer noch) verfassungswidrig sein, Stichworte (Vor-)Zensur-Verbot und Rundfunkfreiheit. Das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gibt es aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG - als sie damals den Rundfunk für die Privaten öffneten -- ja, weil Rundunk-Kapazitäten/Frequenzen begrenzt sind/waren und Rundfunk sehr teuer zu produzieren ist/war [EDIT: ...und damit eine "Meinungsmonopolisierung" droht]. Daher sollte der Erlaubnisvorbehalt der Meinungsvielfalt, der Meinungsbildung und auch der Rundfunkfreiheit an sich dienen. Damit ist die Zulassungspflicht auch keine eigentlich verbotene Vorzensur mehr. Nur macht die rechtliche Argumention im Internet kaum Sinn. Dazu kann man vielleicht Bodensiek (nochmal?) fragen, der schrieb einen Aufsatz zu dem Thema im letzten Jahr: Bodensiek/Walker: „Livestreams von Gaming Video Content als Rundfunk?: Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Rundfunkzulassungspflicht“, 2018 (leider nicht online frei afaik).