Art. 31 GG behandelt aber nicht die Frage, ob der Bund ein solches Bundesgesetz überhaupt erst machen darf. Da wiederum hilft der Blick insbesondere in Art. 70 Abs. 1 GG: "Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht." Wenn also nicht irgendwo im GG steht, dass der Bund überhaupt ein entsprechendes Gesetz machen darf, dann ist egal ob Bundesrecht Landesrecht brechen würde, denn es darf überhaupt gar kein Bundesrecht dazu geben, das irgendwas brechen könnte.Mastertronic hat geschrieben: ↑23. Nov 2021, 13:02 Kann Deiner These, Jochen, da leider auch nicht in Gänze zustimmen - denke Artikel 31 GG ist da eindeutig.
Aber vielleicht kriegen wir uns ja darauf geeinigt, dass die Politik auf Landes- und Bundesebene ziemlich versagt, wenn auch vielleicht aus unterschiedlichen Gründen
Ich darf eine Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht für angehende Jurist:innen an meiner Uni halten und zumindest anekdotisch würde ich behaupten: In sehr vielen Punkte fange ich mit denen bei Null an. Auch bei sowas wie der grundsätzlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Da wird in den Schulen sicher noch einiges an Wissen vermittelt, aber eventuell setzt sich das nicht wirklich dauerhaft fest oder geht im Grundrauschen zu den dutzenden anderen Dingen, die die Schüler:innen lernen müssen, einfach unterJochen Gebauer hat geschrieben: ↑23. Nov 2021, 11:36 Wird das politische System der BRD eigentlich nicht (mehr?) in Schulen gelehrt? Ich bin spätestens seit der Pandemie echt baff, wie viele Menschen nicht wirklich wissen, wie unsere politischen Organe funktionieren. Ohne dieses Wissen kann man die meisten politischen Sachverhalte doch gar nicht vernünftig beurteilen? Wieso steht sowas nicht ganz oben auf der Bildungsagenda?