Die Diskussion hier ist aus rechtlicher Sicht meines Erachtens eh recht schräg, weil es schon weitreichend eine Art "Klarnamenspflicht" für Social-Media-Accounts gibt, nur indirekt durch die Impressumspflicht. Das habe ich auch schonmal kommentiert. Es ist aber, schätze ich, aus Verhältnismäßigkeitsgründen so, dass in der Praxis die faktisch weitreichend bestehende Impressumspflicht nicht durchgedrückt wird.
Jedenfalls § 18 MStV:
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.Name und Anschrift sowie
2.bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
"nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dürfte gegeben sein, wenn man z.B. bei der Meinungsbildung mitwirken möchte, was ja bei der sogenannten Gegenrede schon der Fall ist. Anders wäre es, wenn man den Twitter-Account so einstellt, dass nur vorausgewählte Accounts den Inhalt sehen dürfen, wobei auch dann die Nutzerschaft nicht zu groß werden darf, denn wenn man etwa (fast) jeden akzeptiert, könnte es als nicht mehr für "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecke" gelten. -- Und "Telemedien" können grundsätzlich auch Social-Media-Kanäle sein, siehe etwa z.B. in § 18 MStV Abs. 3: "Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken sind verpflichtet, bei mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen den Umstand der Automatisierung kenntlich zu machen [...]". Der Unterschied zu Forenaccounts ist, dass bei etwa Twitter direkt Accounts gefolgt werden kann und Inhalte auf einer Pinnwand gepostet werden können. Daher dürfte ein Twitter-Account ein Telemedium, ein Forenaccount wie hier aber nicht sein.
Davon abgesehen halte ich (man glaubt es kaum) auch nichts von einer Klarnamenspflicht. Hier im Thread werden ja schon sog. Chilling Effects befürchtet, also Leute trauen sich nicht mehr ihre legitime Meinung zu äußern. Davon ab, wie bei jeden Vorstößen, sollte man bedenken, welche zukünftigen Regierungen in DE so denkbar sind und wie sie dann bereits etablierte Infrastruktur ausbauen könnten. Auch ist zu fragen, wie das Ausland, insb. autoritäre Staaten, es aufnehmen würden, wenn in DE etwa eine Klarnamenspflicht im engeren Sinne durchgedrückt werden würde; wie das NetzDG könnte das dann ein Exportschlager werden und die "flawed democracies" und schlimmer berufen sich auf Deutschland -- Vorbildfunktion und so (siehe etwa
https://foreignpolicy.com/2019/11/06/ge ... ela-india/; paywalled und bisschen beknacktes Titelbild, "Foreign Policy" ist aber ein renommiertes Magazin).