Weiterverkaufsrecht von Digitalen Spielen

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Jeremy
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2017, 09:08

Weiterverkaufsrecht von Digitalen Spielen

Beitrag von Jeremy »

Guten Morgen zusammen!

Ich habe grade die Folge 88(Steam) fertig gehört und würde gerne eine kleine Anekdote loswerden die das weiter verkaufen von Digitalen spielen betrifft.

Ich war letzten Jahr auf den WebDays in Berlin. Kurz zusammengefasst war das ein Wochenende wo sich Jugendliche und junge erwachsende, wie ich auch einer bin, getroffen haben, um mit Verbraucherschützern, Politikern, Brachenvertretern usw. über Verbraucherschutz im Netz, Datensicherheit, digitale Bildung usw. in kleinen Gruppen zu diskutieren und wo wir am Ende eine Agenda zusammengestellt haben die dem Justizminister Heiko Maß auf dem Nationalem IT Gipfel übergeben wurde. Hier ein Link der Agenda, falls es noch jemanden Interessiert. https://www.webdays2016.de/wp-content/u ... _final.pdf

In dem Verbraucherschutz Panel sind wir nach einiger zeit auch auf das Thema digitales Weiterverkaufsrecht für zum Beispiel Spiele gekommen und sind dort auf dieselben Hürden bzw. Probleme gestoßen wie auch Jochen, André und Sebastian.
Zum Beispiel das Problem, dass wenn so ein recht zb. auf Steam durchgesetzt werden würde, die Preise in den Keller gehen würden und die Entwickler, am meisten die kleineren, dumm da stehen würden. Nach langer Diskussion sind wir dann auf ein Ergebnis gekommen dass so ein Gesetzt durchaus funktionieren würde, mit gewissen Einschränkungen, Abgaben an Entwickler/Künstler und Verkaufsplattform.

Mich würde Interessieren was ihr von dem Thema denkt. :)

Liebe Grüße
Jeremy
Jormungandr
Beiträge: 39
Registriert: 11. Jul 2016, 09:23

Re: Weiterverkaufsrecht von Digitalen Spielen

Beitrag von Jormungandr »

Spannende Diskussion! (Wenn ich zwischendurch ins Legalese abrutsche, einfach kurz treten!)

Vorneweg das Profane aus dem Weg geschafft: So ein Recht gibt es momentan nicht.
Die Used Soft-Rechtsprechung von EuGH (C-128/11) und BGH zum Weiterverkauf von gebrauchter Software beziehen sich nur auf Software im rechtlichen Sinne. Spiele basieren juristisch zwar auf Code, sind aber "mehr" - Geschichte, Design, Musik. Alles Dinge, die urheberrechtliche keine Software mehr sind, sondern ein "mehr". Die Wissenschaft ist zwar gespalten, ob die Argumente, die für einen Weiterverkauf rein unkörperlich erworbener Software gelten, auch für Spiele (oder andere Werke, eBooks, Filme, Musik...) gelten, aber praktisch wird da auf absehbare Zeit nicht viel rumkommen. Immerhin hat es mir 80 Seiten Diss gebracht...

Was Deine/Eure Prognosen angehen, sehe ich es tendenziell ähnlich, aber weniger gravierend.
Ich erinnere nur an das Game Stop-Drama, das war auch am Ende alles halb so wild. Einserseits kann mannicht jeden Gebrauchtkäufer als verlorenen Neukäufer rechnen, auch wenn ich denke, dass viele es sich überlegen, ob HABEN WILL am ersten Tag dann noch so vernünftig ist. Zum anderen glaube ich nicht, dass der Preisverfall so astronomisch sein wird. Spiele nutzen sich nicht ab, warum sollten sie viel billiger angeboten werden? Wenn Du Dir Keyseller oder SteamSales oft schon 2 oder 3 Wochen nach Release anschaust, wo auch mal 30% abgehen - viel mehr wird bei "gebrauchten" Spielen auch nicht rumkommen.

Das gleiche Argument würde ich in Bezug auf den Geldfluss anführen.
Klar, es bekommen nicht mehr die Publisher/Entwicklier direkt das Geld, sondern der Verkäufer. Allerdings wird beim digitalen Vertrieb in der Regel eine Plattform dazwischengeschaltet sein - hier kann ich mir durchaus Modelle einer "Servicegebühr" wie etwa bei eBay vorstellen (Dürfte rechtlich auch zulässig sein. Bezahlt wird nicht das Game, sondern die Infrastruktur.), die bei Transfer des Spiels an den Inhaber der Plattform fließt. So kann man dann den Verlust auch mildern, gerade auf eigenen Plattformen, auf denen die 30% Steam-Abschlag dann wegfallen. Was dann allerhöchstens auf Valve Druck ausüben dürfte, was das Durchreichen eines solchen Zuschlags angeht.

Also, meine erste Glaskugel:
- So ein Recht kommt nicht. Es stehen nicht nur Spiele, sondern auch Verlage und Filmstudios dahinter, die Lobby ist massiv.
- Wenn es kommt, dann wird es alles halb so wild. Salopp gesagt, man tauscht Steam Sales (die dann wohl wegfallen dürften) gegen Gebraucht-Schnäppchen.

In Sachen "was wäre wenn" lohnt aber auch ein Blick in den Anwendungssoftware-Bereich.
Es hat keine 2 Wochen nach Verkündung der ersten Used Soft-Urteile der Obergerichte gedauert und jedes Softwarestudio hat nur noch Mietversionen mit Monatspreis auf den Markt gebracht (Office 365, Photoshop CC, you name it). Man hat es mit Cloud-Integration und "software anywhere" verbrämt, der einfache Hintergrund ist allerdings, dass bei derartigen Konstellationen kein "Kauf" im Rechtssinne vorliegt, damit Used Soft nicht greift und kein Weiterverkauf drin ist. Auf eBay bekommst Du auch nur noch die alten Suites zu kaufen.

Wenn man also Gedankenspiele plant, wie es denn mit weiterverkaufbaren Digital-Spielen aussehen würde, dann denke ich wäre ein derariges Mietmodell ("Software as a Service") auch bei Spielen ganz weit vorne auf der Liste der Wahrscheinlichkeiten.

Gerade bei MMORPGs schon bekannt und bewährt. Die jährlichen Call of Battlefields/FIFAs mit großer MP-Komponente kann man auch problemlos umstellen. Ohne Zahlung kein Multiplayer. Ein großes Problem bekämen - hier ein kleiner Dissens zu dem ersten Modell - in erster Linie Single Player-Spiele, da allerdings nicht nur die Indies. Ich würde mir kein Dishonored 2 oder Assassins Creed für längere Zeit "mieten", maximal 4 Wochen zum Durchspielen, wenn ich ohnehin Urlaub habe auch mal nur 2. Damit bekommt man dann keine 60€ zusammen - dass man für die reine "Miete" (ja, ich weiß, Steam ist auch nicht mehr, aber wesentlich unauffälliger) dann 15 oder 20 Euro die Woche zahlt, das kann ich mir auch bei größerem Fanboy-Tum nicht vorstellen.

Interessant fände ich, wie Ihr Euch Abgabenmodelle für Künstler/Entwickler vorstellt. Weiterverkauf ja, aber nur gegen "Zweitmarkt-Obolus"? Das wurde nämlich durch den EuGH explizit ausgeschlossen. Oder so ein Prinzip wie oben, mit der "Servicegebühr" für die reine Übertragungsleistung?
Jeremy
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2017, 09:08

Re: Weiterverkaufsrecht von Digitalen Spielen

Beitrag von Jeremy »

Entschuldigung, ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich meinte mit einem Weiterverkaufsrecht von digitalen Spielen nicht das es so ein Recht oder gesetzt gibt. Damit gemeint war das wir an einer Idee für so ein Recht gearbeitet haben, mein Fehler. :oops:

Natürlich würde so ein Recht, wenn es denn realistisch ist, oder rechtlich überhaupt durchsetzbar, auf alle digitalen Güter bezogen. Diskutiert haben wir diese Idee mit Mitarbeitern des Verbraucherschutzes NRW. Die sich, ihrer Aussage nach, schon länger mit dem Thema beschäftigen.

Das Abgabemodell hatten wir uns so vorgestellt, dass zum Beispiel ein Battlefield dann bei Uplay weiterverkauft werden kann, und wie du schon sagtest sich die Entwickler davon deinen einen gewissen teil einbehalten, für die Bereitstellung der Plattform, so dass sie selber daran mitverdienen.
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