Die Rechts-Diskussion über die Impfpflicht und inwiefern man dort die subjektiven Empfindungen der Betroffenen berücksichtigen muss geht übrigens munter weiter:Rigolax hat geschrieben: ↑25. Jan 2022, 14:41Den Artikel sah ich nach meinen Postings, erschien iirc etwas danach, hätte ich for the sake of it ggf. noch selbst gepostet, dachte ich mir (wirklich) gestern; hätte ich vor allem gepostet, um mich über meines Erachtens einige Ergüsse dort auszulassen.HerrReineke hat geschrieben: ↑25. Jan 2022, 08:39 Es gibt an dieser Sichtweise aber auch sehr harsche Kritik, z.B. auch direkt im Verfassungsblog durch Klaus Gärditz: Grundrechtsdogmatik auf dem Jahrmarkt der Wahrheiten?
Erst hat Sacksofsky nochmal nachgelegt (Allgemeine Impflicht II – und die Abwehr des Subjektiven) und Gärditz hat dann auch direkt erneut erwidert (Abwägungsrationalität und subjektive Beliebigkeit). Die LTO liefert in ihrer heutigen Presseschau direkt zu beginn eine ganz prägnante Zusammenfassung:
Bin ein klein wenig traurig darüber, dass Gärditz nächstes Semester scheinbar keine Grundrechte-Vorlesung halten wird - das wäre sicher eine interessante Vorlesung geworden, für die man Popcorn hätte bereithalten müssenSacksofsky meint, dass die Funktion des Grundrechtsschutzes als Minderheitenschutz unzulässig verkürzt werde, wenn man die Frage, wie schwer eine Grundrechtsbeeinträchtigung wiege, allein aus der Perspektive der Mehrheit beurteile. Gärditz meint dagegen, dass aus dem Umstand, dass sich jemand als Teil einer unterdrückten Minderheit fühle, weder ein relevanter Schutzbedarf noch eine Rechtfertigung folge, zum Schutz dieses Gefühls Freiheitsrechte Dritter zu beschränken. Bei der Gütergewichtung in der Verhältnismäßigkeitsprüfung seien die spezifische Schutzfunktion des jeweiligen Grundrechts und die Wertigkeit der jeweils auf dem Spiel stehenden Güter einzubeziehen, die aber verfassungsinhärent angelegt seien und sich nicht einseitig subjektiv bestimmen lassen.
Unterdessen hat die Unionsfraktion scheinbar Eckpunkte für deren Antrag zur Impfpflicht veröffentlicht und ich habe den Eindruck, dass diese schlicht niemals greifen würde. Angedacht wäre, dass eine Impfpflicht nur dann gilt, wenn es eine besonders gefährliche Mutation gibt und gegen genau diese eine wirksame Impfung. Aufgrund der Zeit die es braucht, angepasste Impfstoffe zu entwickeln und deren Wirksamkeit dann auch klinisch nachzuweisen ist eine gefährliche Mutation nach meiner vorsichtigen Einschätzung dann potenziell schon durch die Bevölkerung durch, bevor die Impfpflicht auch nur beginnen würde...