Das war auch mein Gedanke, daher mein Post hier zu dem Thema. Also, rational kann ich durchaus verstehen, wenn man sagt, dass jedwede nicht-Verfügbarkeit von etwas die eigene Freiheit insofern einschränkt, dass man nicht jederzeit genau das tun kann, was man gerne tun will. Und dass man dies als eine Einschränkung (des Ausmaßes) der Freiheit bezeichnet. Den Gedankengang kann ich verstehen, aber - wie du auch sagst - erscheint er mir intuitiv nicht nachempfindbar, weil dies in der Konsequenz bedeuten würde, dass wir uns zu jedem Zeitpunkt in unserer Freiheit eingeschränkt fühlen, weil wir niemals jederzeit alles das tun können - schon realistischerweise nicht - was wir ggf. momentan gerne tun würden. Wenn man dies aber tatsächlich als eine reelle Einschränkung der eigenen Freiheit empfindet, und nicht nur als einen abstrakten Gedanken unterhält, dann ... mh.Rigolax hat geschrieben: ↑17. Sep 2023, 13:00Vielleicht sollte es auch um eine Erheblichkeitsschwelle gehen, um von einer "Einschränkung der Freiheit" zu sprechen. Wenn man jedes noch so kleine Szenario darunter laufen lässt, obwohl es (angenommen) begrifflich an sich passt, dann wird es ja recht grotesk.
Anstatt in einer Speisekarte alles das zu sehen, was es gibt und was man essen kann, sieht man primär die Unendlichkeit dessen, was auf der Speisekarte stehen könnte, aber dort nicht steht - und fühlt sich dadurch quasi in Ketten gelegt. Ich kann nicht sagen, dass der Gedanke in der Sache falsch sei; ist er ja nicht. Aber glücklich wird man somit nicht mehr im Leben.
Selbstverständlich. Ich denke es würde Sinn machen, wenn wir sozusagen "Freiheitsgüter" erst einmal definieren. Je nach Begründungszusammenhang würde ich hier argumentieren, dass der Ausschluss von Rothaarigen ihr negatives Freiheitsrecht vor Diskriminierung verletzt. Nun will ich dieses jetzt an dieser Stelle nicht explizit ausformulieren - ich denke wir können uns darauf einigen, dass ein negatives Freiheitsrecht vor Diskriminierung, d.h. das Recht nicht diskriminiert zu werden - vernünftig ist. Die Freiheit von Rothaarigen wird hier im Vergleich zu nicht-Rothaarigen gemindert; die sind frei in das Restaurant zu gehen, die anderen nicht. Im Hinblick auf das Ausmaß der Freiheit liegt offenbar ein Unterschied. Eine andere Frage scheint es mir zu sein, ob das legitim (gut) ist. Auch das scheint mir nicht der Fall zu sein.Rigolax hat geschrieben: ↑17. Sep 2023, 13:00Allgemein noch: Sagen wir, ein Restaurant entscheidet sich, nicht mehr Rothaarige zu bedienen (der Betreiber hasst Rothaarige); oder sagen wir, er möchte das populärste Gericht nicht mehr an Rothaarige verkaufen. Wird die Freiheit Rothaariger dadurch eingeschränkt?
Wenn ein Betreiber allerdings ein Gericht für niemanden anbietet, so fällt es mir schwer dies als Einschränkung der Freiheit zu begreifen, weil ich kein grundlegendes Freiheitsrecht kenne, aus dem sich ergibt, dass ich z.B. ein positives Anrecht auf Pizza in jedem Restaurant hätte. Selbst wenn ich nun mit Kant versuchen würde dies als Maxime zu formulieren, so käme ich an eine Maxime, die mir nicht vernünftig erscheint, sie würde z.B. lauten: "Jeder hat das Anrecht genau das Gericht in jedem Restaurant zu essen, das er mag." Da jeder von uns allerdings anderes mag, und da nicht jedes Restaurant jedes Gericht, das irgendjemand mag, anbieten kann, erscheint mir so eine Maxime und damit auch so ein Freiheitsrecht nicht vernünftig. Umgekehrt erscheint mir aber die Maxime "Niemanden sollte ausschließlich aufgrund seiner Haarfarbe der Zugang zu einem öffentlichen Ort verwehrt werden" durchaus vernünftig.