Rundfunklizenz für Online-Streaming?

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Peninsula
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Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Peninsula »

Bin gerade über diese Nachricht gestolpert: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 39592.html" onclick="window.open(this.href);return false;
tl;dr: Landesmedienanstalten sind der Ansicht, dass die 24/7 Dauersendeschleife "Piet Smiet TV" alle Voraussetzungen erfülle, um als Rundfunkangebot zu gelten. Demzufolge sollten die Jungs von Piet Smiet eine Rundfunklizenz beantragen, oder Piet Smiet TV einstellen.

Meinungen? Kommentare?
Und vor allem natürlich, wann sind Podcasts Radio? :D
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Also ich werde da nicht mit auf dem Panikknopf drücken. Die Piets sind jetzt nicht gerade arm. Dann holen sie sich halt eine Lizenz.

Da diese 24/7-Angebote eh nur von großen Playern kommen, trifft das auch keine kleinen. Und es geht auch nur um 24/7, einzelne Streams betrifft das gar nicht.

Das einzige was dabei eine Einschränkung ist, ist eben auch die Unterwerfung unter gesetzliche Regelungen im Jugendmedienschutz. Also mittags DOOM spielen ist dann vorbei bei solchen Streaming-Sendern. Aber da es hunderte unterhaltsame Spiele gibt, die nicht ab 16 oder 18 sind, ist das doch eigentlich auch kein Problem. Gibt es das Gemetzel eben erst ab 22 Uhr.
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TrueKraut
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von TrueKraut »

Die Rocketbeans haben imho auch ne Lizenz, fahren aber auch die volle Sender Schiene. Scheint also nix unorthodoxes zu sein.

Plattform: YouTube
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meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Es gibt übrigens ein Update.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY" onclick="window.open(this.href);return false;

Es geht also nicht nur um 24/7, allerdings glaube ich nicht, dass das durchkommt. Dann müsste man schon Twitch und Youtube komplett dicht machen, denn dann wäre jeder ein Rundfunksender,
Peninsula
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Peninsula »

Panik würde ich da auch erstmal nicht schieben, aber interessant finde ich vor allem die Frage, ob und wie sich sowas wie "Rundfunklizenzen" überhaupt mit der gegenwärtigen (und zukünftigen) Medienlandschaft vereinbaren lassen.
Ging es bei so etwas ursprünglich nicht mal darum, tatsächlich technisch begrenzte Sendefrequenzen, zu vergeben bzw. deren Nutzung zu organisieren? Offenbar ist das jetzt nicht mehr der Fall, sonst kämen Internetangebote ja nicht in Frage.
Wenn es eher von Inhalten und/oder Reichweite abhängig ist, ergibt es aber aus meiner Sicht nicht wirklich Sinn, einen so großen Unterschied zwischen Livestreams und On-Demand Angeboten zu machen. Wenn man das Fass aufmacht, würde man aber tatsächlich das halbe Internet in Frage stellen... :D
Siel
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Siel »

Das haben sie schon 2008 probiert! Ich weiß gar nicht ob es da schon ein Gerichtsbeschluss gibt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/lize ... 66234.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Decius
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Decius »

meisterlampe1989 hat geschrieben:Es gibt übrigens ein Update.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY" onclick="window.open(this.href);return false;

Es geht also nicht nur um 24/7, allerdings glaube ich nicht, dass das durchkommt. Dann müsste man schon Twitch und Youtube komplett dicht machen, denn dann wäre jeder ein Rundfunksender,
Was heißt "durchkommen"? Das ist Gesetz (bzw eine Regelung aufgrund gesetzlicher Grundlagen), und ob man will oder nicht, so lange man die Kriterien erfüllt (und das ist für einige hundert, eventuell tausend Angebote durchaus so), musst man die Lizenz holen (und damit auch Regeln einhalten) oder man kann eine Strafe erwarten. Alternative ist natürlich ins Ausland gehen, wie damals in den 80ern beim Radio und Fernsehen. Problem ist halt, das das Ganze, jetzt Jahre nach der Einführung bei den Behörden immer noch nicht mal bürokratisch gut abgedeckt ist, wenn ich mir den Bericht von der c't, die für die Heiseshow ebenfalls eine Lizenz beantragen musste, und deren Irrfahrt in Erinnerung rufe.

Wenigstens gibt es jetzt bei Twitch und YT APIs für die Jugenschutzfilter, dann muss man wenigstens nicht die absurden Regelungen eines "ohne Alterbeschränkung"-Senders einhalten. RBTV musst fast ein halbes Jahr unter den Regeln senden: Vor 18 Uhr nix was ab 12 ist, vor 23 Uhr nix was ab 16 ist. Vollkommen lächerlich, damit kannst du 80 % der Spiele vergessen.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Decius hat geschrieben:
meisterlampe1989 hat geschrieben:Es gibt übrigens ein Update.

https://www.youtube.com/watch?v=H6c48AHCzJY" onclick="window.open(this.href);return false;

Es geht also nicht nur um 24/7, allerdings glaube ich nicht, dass das durchkommt. Dann müsste man schon Twitch und Youtube komplett dicht machen, denn dann wäre jeder ein Rundfunksender,
Was heißt "durchkommen"? Das ist Gesetz (bzw eine Regelung aufgrund gesetzlicher Grundlagen), und ob man will oder nicht, so lange man die Kriterien erfüllt (und das ist für einige hundert, eventuell tausend Angebote durchaus so), musst man die Lizenz holen (und damit auch Regeln einhalten) oder man kann eine Strafe erwarten.
Bei den 24/7 Streams finde ich auch, dass man die, solange die Gesetzeslage so ist, als Fernsehsender behandeln kann. Dass das nicht der Tod sein muss, sieht man ja an den Rocketbeans.

Allerdings finde ich nicht, dass Video-on-Demand (VoD) oder Gelegenheitsstreams unter die Rundfunklizenz fallen, weil dann quasi alles im Internet eine Rundfunklizenz bräuchte. Dann wäre ALLES ein Rundfunkangebot.
Ich zitiere mal aus dem FAZ-Bericht:
Die ZaK sieht in dem Format einen linearen „Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.
Also laut der eigenen Definition der ZaK wird VoD ausgeschlossen. Weil das eben die glatte Definition von VoD ist, dass man es zeitlich beeinflussen kann. Und auch wenn man ab und an streamt, ist man kein Fernsehsender.

Da würde ich mit dem Anwalt gegen vorgehen, wenn mir das als Fernsehsender ausgelegt werden würde. Und das machen die Piets ja auch.

Wenn das durchkommt wäre jeder, und wirklich JEDER, der auch nur hobbymäßig Videos hochlädt ein Fernsehsender. Jeder bräuchte eine Rundfunklizenz. Das werden wohl nur ganz wenige können und dann wäre Youtube und Twitch - Deutschland quasi Tod. Das wäre eine unfassbare Einschränkung in persönliche Freiheitsrechte. Und sogar arbeitsrechtlich ist das echt schwierig, weil man viele Start-Ups zerstören würde. Die freie Auswahl und die Ausübung des gewünschten Berufs sind Grundrechte.

Übrigens würde das dann auch Webseiten betreffen, die Videos hochladen oder streamen.

Wie bereits oben von einem anderen User geschrieben: Wenn das Regelung wird, wird das Internet komplett in Frage gestellt.

Wenn man ganz ketzerisch ist und den Teufel an die Wand malen will, müsste man alle Videoplattformen und auch Social-Media in Deutschland abschalten, denn alles kann dann als "Piratensender" missbraucht werden. Also wenn man konsequent ist, müsste man Youtube, Twitch, Facebook, Twitter etc.. alles bannen.

Es sind bereits zig Gesetze das Internet zu regulieren an der Informationsfreiheit gescheitert. So wird es jetzt auch sein.
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XfrogX
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von XfrogX »

Also das man sowas wie rocketbeans oder auch den 24/7 von pietsmiet kontrolliert und so finde ich okay. Ob das nun 1000-10.000 kosten muss weiß ich nicht. Weiß auch nicht mal ist die Summe dann im Monat? Oder im Jahr? Weil bei im Jahr würde ich auch sagen das beides für die Kanäle echt kein Problem sein sollte.

Vod sind ja schon wenn man die Definition ließt ausgeschlossen. Und denke das mit nun angeblich ganz pietsmiet auf twitch wird einfach damit zusammen hängen das die Behörden garnicht klar kommen mit einer solchen Firma und den ganzen Kanälen und Möglichkeiten zur Verbreitung und wie sowas zusammen hängt.

Aber auch da. Das Thema gab es früher schonmal und gerade die Bohnen haben es ja relativ gut öffentlich gemacht. Wer von den großen da wirklich gesagt hat ach egal ich mache es einfach na der verdient auch auf die Finger gehauen zu bekommen. Den die Bohnen haben das ganze von sich aus gemacht und sich darum gekümmert. Sie haben selber über viele Wochen keine ab 18 Titel vor 23 Uhr gezeigt was schon hart war. Aber Ihnen war klar selber mit den Behörden zusammen arbeiten ist besser als einfach zu machen.

Und das sich pietsmiet jetzt noch hinstellen und ein Video machen mit oh das heißt keine ab 18 spiele mehr vor 23 Uhr zeigt doch das selbst heute sie sich nicht informiert haben was es wirklich heißt.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Es gibt neue Entwicklungen und die hören sich nicht gut an. Der neue Leiter der Landesmedienanstalt NRW scheint wohl den Rambo spielen zu wollen. Es geht jetzt offiziell nicht mehr nur um 24/7-Kanäle, sondern um JEDEN, der streamt. Auch ein Stream ab und an soll jetzt ein Rundfunkangebot sein und man will wohl die Gesetze so ändern, dass man auch Zugriff auf Video on Demand á la Youtube bekommen kann, was Lizenzen angeht.
Ein Dienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, der ein Programmschema hat und dessen Angebot die Nutzer nicht beeinflussen können – da dürften die Medienaufseher im Netz, insbesondere bei Youtube, von A bis Z fündig werden. Was mit „Piet Smiet“ beginnt, dem die Landesmedienanstalt mit Schließung droht, könnte also ganz groß werden – die deutsche Medienaufsicht sortiert das Internet durch.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 45278.html" onclick="window.open(this.href);return false;

In dem Artikel wird auch beschrieben, dass das nicht nur Twitch und Youtube treffen wird, sondern auch viele Webseiten, die Videos und Streams anbieten.

Das ganze wird wohl dramatischer als gedacht.
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KeiserinSkadi
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von KeiserinSkadi »

Das Gesetzt ist der Grund warum Youtube Streaming nicht für jeden in Deutschland zur Verfügung steht.
Nur ausgewählt Youtuber dürfen in Deutschland streamen.
Theoretisch ist Twitch illegal.
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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

Ohne mich jetzt unglaublich gut mit dem Thema auszukennen, aber trifft dies am Ende nicht auf ein Angebot wie The Pod zu?

Zumindest könnte man die Podcasts hier nach dieser Definition auch als Rundfunk einsortierten:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 45278.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Rundfunk sei „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“
Vielleicht dann doch keine gute Idee hier einen neuen Sendeplan zu veröffentlichen und vielleicht sollte die Sonntagsfolge mehr zufällig erscheinen.

Das hier ist ein ultra-spannendes und brisantes Thema! Hoffentlich hören wir Sonntag was dazu. :think:
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Darkcloud
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Darkcloud »

Und dann kassieren die Landesmedienanstalten Ihre Gebühren, da sie ja die Angebote kontrollieren müssen und erlauben das ganze am Ende trotzdem.

Also Geld kassiert weil sie es dürfen und dafür nichts gemacht. Ganz toll.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Axel hat geschrieben:Mir ist die Berichterstattung wieder mal viel zu einseitig.

Was in der ganzen Berichterstattung unterschlagen wird: Hinter so Kanälen wie PietSmiet oder auch Bibis Beauty Palace stecken keine jungen Leute die das nur so zum Hobby machen, sondern zum Teil recht große GmbHs. Bei Twitch gibt es ja Kanäle die beispielsweise darauf ausgerichtet sind Jugendlichen das Geld aus der Tasche zu leiern, zum Teil mit psychischen Tricks.
Glaub mir... monetär hält sich mein Mitleid für Pietsmiet in Grenzen. Es geht hier aber vielmehr um die vielen kleinen die das hobbymäßig oder semi-professionell betreiben. Wenn nicht nur 24/7-Streams betroffen sind, sondern auch jeder, der nur ab und an streamt, dann erstickt man eine komplette Subkultur.
So eine Rundfunklizenz ist für 99,9% aller Streamer nicht zu bezahlen. Das würde einem quasi-Verbot gleichkommen, in Deutschland zu streamen und wenn es nur 5 Minuten die Woche sind.

Außerdem muss ich dich daran erinnern, dass die Youtube-Kanäle etc NICHT RECHTSFREI sind. Die Verpflichtung zum Jugendschutz und die Auflagen zur Werbung, Steuerpflicht etc. gelten auch für Telemedien ohne Rundfunklizenz. So gibt es mehrere Verfahren gegen Youtuber vor deutschen Gerichten wegen Schleichwerbung und die KjM verbietet konsequent unter Androhung von Haftstrafen als deutscher Let´s Player indizierte Spiel zu zeigen. Der deutsche Let´s Player Sarazar musste z.B. Dying Light abbrechen und alle Videos davon löschen. Natürlich erwischt man bei der Menge nur die Großen, aber rechtsfrei sieht anders aus.

Podcasts sind wie Video-on-Demand auf Youtube übrigens (noch) safe, weil es Telemedien sind. Die brauchen keine Lizenz.

Ich wäre auch für einen besseren Jugendschutz im Internet, aber nur, wenn er mich als Erwachsenen nicht einschränkt. Also Youtube, Twitch oder auch Steam müssen vernünftige praktikable Mechanismen anbieten.
Timba

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Timba »

Wow, interessantes Thema.

Wie sieht denn das mit so einer Lizenz aus?
Gilt das nur für 24/7, was wäre mit 24/7 minus 5 Minuten?
Sind das feste Kosten oder anteilig an den Einnahmen/Sendezeit?

Wie sind die Kapazitäten der Anstalten zum Überprüfen von Inhalten? Die Flut an Inhalt ist schier unglaublich, das muss auch erstmal gesichtet und bewertet werden, in Bezug auf Rundfunklizenz und Jugendschutz.
meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Axel hat geschrieben: Daher: Abwarten und Tee trinken. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass eine LMA an Hobbyprojekten von Privatpersonen interessiert ist. Allein gesetzlich wäre da keine Grundlage vorhanden.
Ja. Das kann sein. Es gibt da aber auch noch ein Mittelding zwischen reines Hobby und Giganten wie Pietsmiet oder Gronkh. Es gibt mehr Leute als man denkt, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Ich denke da z.B. an Martin Le. Den kennst du vielleicht noch von der Gamestar. Der verdient damit seinen Lebensunterhalt und wenn die LMA ernst macht, ist seine Existenz gefährdet. Genau um diese Menschen geht es mir.

Und die LMA NRW scheint ja ernst zu machen, sonst würde sie ja neben dem 24/7 -Kanal nicht auch noch den normalen Twitch-Kanal von PeitSmiet auffordern sich eine Lizenz zu besorgen. Sie geben ja frei zu, dass das eine Signalwirkung haben soll.

Also besonders kompromissbereit und mäßigend sind die Töne nicht gerade.
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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

Axel hat geschrieben: Und das ist verständlich, möchte eine LMA nicht in den nächsten 10 Jahren überflüssig werden.
Obwohl man schon die Frage stellen kann, ob dieser Ansatz der Lizenzvergabe überholt ist.

Ursprünglich kam es ja daher, dass bestimmte Frequenzen vergeben werden mussten, die in ihrer Anzahl limitiert sind. Dieses Problem ist im Internet so aber nicht existent. Jetzt versucht man über aber eine andere, inhaltliche Schiene, als Kontrolleure von Jugendschutz und vor Fake-News, sich selber wieder wichtig zu machen bzw. den eigenen Bestand zu wahren.

Bei PietSmiet geht es ja auch nur um "PietSmietTV, also einem Kanal, der zufällig alte aufgenommene Folgen raushaut und nur wenig Zuschauer hat.
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Lurtz
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von Lurtz »

Das Neuland macht seinem Namen wieder alle Ehre. Manche hier werden nicht ruhen bis das Land IT-technisch endgültig abgehängt ist.
Children are dying.
That's a succinct summary of humankind, I'd say. Who needs tomes and volumes of history? Children are dying. The injustices of the world hide in those three words.
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monkeypunch87
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Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von monkeypunch87 »

Axel hat geschrieben:
monkeypunch87 hat geschrieben:Jetzt versucht man über aber eine andere, inhaltliche Schiene, als Kontrolleure von Jugendschutz und vor Fake-News, sich selber wieder wichtig zu machen bzw. den eigenen Bestand zu wahren.
Die LMA macht sich nicht wichtig, es ist die ureigene Aufgabe solch einer Anstalt die Medien zu überwachen. Es geht vor allem um das Durchsetzen der Gesetze § 38 Abs. 2 - 4 Rundfunkstaatsvertrag und § 20 Abs. 1 und 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Diese sind aber, so wie ich das Verstanden habe, nur für Rundfunkanbieter geltend. Schließlich gehört auch der Entzug einer Rundfunklizenz zum Instrumentarium einer LMA. Nach heutiger Lesart sind Streaming-Dienste im Netz aber kein Rundfunk und das ist Krux an der ganzen Sache.

Was ist so schlimm daran, wenn man erreichen möchte, dass sich Medien im Internet mehr an Gesetze halten müssen ohne jedes Mal mehrjährige Gerichtsverfahren anzustreben?
Bitte auch mal lesen, was der Leiter der Anstalt erzählt. Er positioniert sich und seine Medienanstalt als rechtmäßiger Schützer vor Fake-News und versucht so, mMn, die historische Position als Medienanstalt zu überhöhen indem der "Rundfunk"-Begriff weiter gefasst wird.
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meisterlampe1989

Re: Rundfunklizenz für Online-Streaming?

Beitrag von meisterlampe1989 »

Axel hat geschrieben: Was ist so schlimm daran, wenn man erreichen möchte, dass sich Medien im Internet mehr an Gesetze halten müssen ohne jedes Mal mehrjährige Gerichtsverfahren anzustreben?
Dagegen hat keiner etwas einzuwenden. Nur es muss halt verhältnismäßig sein und es muss genug Möglichkeiten geben, diese Regelungen zu befolgen, ohne komplett eingeschränkt zu werden.
Beispiel Jugendschutz: Wenn Youtube oder Twitch keine vernünftige Sperre einbaut, z.B. mit Personalausweisnummer, dann kann man als deutscher Let´s Player nach Jugendmedienschutz erst ab 23 Uhr alle Spiele zeigen, während aber gleichzeitig auf internationalen Kanälen mittags Manhunt läuft. Auf der gleichen Plattform. Youtube komplett sperren, wäre Zensur. Deswegen lässt man es momentan was den Jugendschutz angeht außer bei indizierten und beschlagnahmten Spielen einfach laufen.

Zeigt das nicht eindeutig, dass man da Gesetze endlich mal an die digitale Realität anpassen sollte?

Und ich finde es durchaus bestrebenswert, wenn mal vor Gericht durchgefochten wird, was denn nun Rundfunk ist und was nicht. Bei 24/7-Kanälen ist das kein Thema, da hat PietSmiet so weit ich es beurteilen kann auch schon eingelenkt. Die RocketBeans haben schon eine Lizenz für ihr 24/7-Angebot.
Allerdings ist man nach gesundem Menschenverstand doch kein Rundfunksender, wenn man 2 Stunden am Tag aus seinem Wohnzimmer streamt, egal ob man jetzt damit Millionen verdient oder nicht.
Nur darum geht es. Und dagegen geht PietSmiet allen Anschein nach auch vor.

Vielleicht versteht es der ein oder andere hier nicht oder hat die Artikel dazu nicht gelesen: PietSmiet wurde nicht nur wegen ihrem 24/7-Format von der LMA angemahnt, sondern eben auch ihr normaler Kanal, auf dem sie ab und an streamen.
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