Jochen hat geschrieben:Laut Glücksspielstaatsvertrag liegt Glücksspiel dann vor, wenn "im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt".Axel hat geschrieben:Was unterscheidet Lootboxen gegen Geld denn vom klassischen Glücksspiel? Letztere unterliegen hier in Deutschland auch recht strenge gesetzliche Auflagen.
Bei Lootboxes erwirbt man keine Gewinnchance, sondern einen garantierten Gewinn, also sind sie kein Glücksspiel - so jedenfalls die gängige Interpreation.
ok, das heisst ja dann, ich kann einarmige Banditen überall aufstellen, ich muss nur dafür sorgen dass bei jedem Hebelzug unten auch ein Kaugummi rauskommt