wenn man so großzügig ist die Rechtswissenschaften tatsächlich zu den Wissenschaften zu zählen , so wären Sie thematisch für das Nachgeforscht Format interessant. Ggf. in mehreren Folgen mit verschiedenen User-/Team-Fragen. Dazu möchte ich auch gleich eine ganz spezielle Frage stellen. Bei Ablehnung des Vorschlags ggf. den Titel ändern:
Kurzversion: Dürfen Spielehersteller die Server alter Spiele abschalten?
Langversion:
Annahme:
Gegenstand ist ein Spiel dessen Multiplayer ausschließlich auf Matchmaking setzt oder dessen Serverbrowser keine Eingabe von IP-Adressen zulässt. Außerdem darf es sich nicht Grundsätzlich um ein zeitlich befristetes Abonnement handeln (diverse MMOs).
Frage:
Schaltet der Hersteller eines Spiel die Server eines älteren Titels ab kann ohne die Kommunikation über diese Server kein Multiplayer mehr gespielt werden. Dadurch beraubt er mich der Möglichkeit das Spiel online zu Spielen und schmälert damit den Wert meines Spieles (oder zerstört ihn bei reinen Multiplayerspielen vollständig). Darf der Hersteller das bzw. wenn er es einfach tut ist er dann Schadensersatzpflichtig?
Folge:
Sollte sich daraus eine Schadensersetzpflicht folgern lassen würde es zu anders gestalteten Multiplayer-Architekturen führen oder lediglich zu zeitlichen Befristungen der EULA's von Spielen? Ist letzteres einfach so möglich? ( überraschende Klauseln in AGB oder vgl.)( ist EULA = AGB?)
Antworten bitte ersichtlich Gliedern in Diskussion des Vorschlags und der Fragestellung.
LG Biertier
PS: dies ist mein erster Beitrag. Preiset ihn!