Public Viewing und E-Sport

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J0H4NNE5
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Public Viewing und E-Sport

Beitrag von J0H4NNE5 »

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Bibliothek und leite dort das Lektorat und die Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Videospiele. Aktuell gehe ich hierbei mit der Idee schwanger, ein Public Viewing im Bereich E-Sport zu veranstalten (ESL Wintermeisterschaft steht ja bald an). In dem Zusammenhang hatte ich mir den ein oder anderen justiziablen Wink von Euch erhofft, bevor ich mit der Idee der Chefetage die Bürotür einrenne. ;)

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bilde mir ein, zu wissen, dass das Veranstalten eines Public Viewing von öffentlichen TV-Sendern nicht so ohne weiteres möglich ist (GEMA-Lizenz, etc.). Wie aber sieht es bei öffentlichen Streamen von Twitch und Co. aus?
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Tattus
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Tattus »

Anders als bei zB Fußballspielen besteht beim E-Sport auch schon an den Spielaufnahmen ein Urheberrecht. Deshalb brauchst du für eine solche öffentliche Zugänglichmachung ähnlich wie bei LetsPlays die Zustimmung die Rechteinhaber, also im Zweifel der jeweiligen Publisher. Gleiches gilt natürlich für im Rahmenprogramm verwendete Musik. Da muss du dich dann an die GEMA wenden.
Den jeweiligen Sendeunternehmer wiederum muss man nur fragen, wenn man Eintritt verlangt. Spontan würde ich sagen, dass da auch Twitch und Co darunter fallen.
Ich bin aber selbst nur Jura-Student. Das sind lediglich erste Ideen meinerseits. Vielleicht helfen sie dir ja weiter.
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Andre Peschke
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Andre Peschke »

Tattus hat geschrieben:Den jeweiligen Sendeunternehmer wiederum muss man nur fragen, wenn man Eintritt verlangt.
Einige der eSport-Streams sind kostenpflichtig. Würde vermuten, in dem Fall braucht er auch ein Einverständnis vom Sender.

Andre
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Tattus
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Tattus »

Andre Peschke hat geschrieben:
Tattus hat geschrieben:Den jeweiligen Sendeunternehmer wiederum muss man nur fragen, wenn man Eintritt verlangt.
Einige der eSport-Streams sind kostenpflichtig. Würde vermuten, in dem Fall braucht er auch ein Einverständnis vom Sender.

Andre
Urheberrechtlich gesehen, würde ich sagen, braucht es auch dann keiner Zustimmung.
Allerdings schließt man in dem Moment der Kostenpflichtigkeit ja auch einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Aus diesem ergibt sich unter Umständen, dass das Wahrnehmbarmachen für einen größeren unbestimmten Personenkreis ohne Zustimmung nicht erlaubt ist.
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Andre Peschke
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Andre Peschke »

Tattus hat geschrieben:Urheberrechtlich gesehen, würde ich sagen, braucht es auch dann keiner Zustimmung.
Echt? Wieso? Der Sender wird die Matches ja auch kommentieren lassen etc. Dadurch entsteht doch garantiert ein neues Werk, an dem der Sender die Rechte hat?

Andre
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Tattus
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Tattus »

Andre Peschke hat geschrieben:
Echt? Wieso? Der Sender wird die Matches ja auch kommentieren lassen etc. Dadurch entsteht doch garantiert ein neues Werk, an dem der Sender die Rechte hat?

Andre
Das wäre dann ein Filmwerk. Aber zumindest bei kommentierten Fußballspielen ist das bisher nicht angenommen worden. So steht dem Sendeunternehmen nur ein Leistungsschutzrecht aus Paragraph 87 UrhG zu, was dagegen in seiner Reichweite recht eingeschränkt ist. Das macht PublicViewing insgesamt reltiv unproblematisch möglich.
Wobei man aber noch aufpassen muss, ist die Verwendung der Marke des Sendeunternehmers, des Turniers oder des Spiels beim Werben für das Public Viewing.
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Andre Peschke
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Re: RE: Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von Andre Peschke »

Tattus hat geschrieben:
Andre Peschke hat geschrieben:
Echt? Wieso? Der Sender wird die Matches ja auch kommentieren lassen etc. Dadurch entsteht doch garantiert ein neues Werk, an dem der Sender die Rechte hat?

Andre
Das wäre dann ein Filmwerk. Aber zumindest bei kommentierten Fußballspielen ist das bisher nicht angenommen worden. So steht dem Sendeunternehmen nur ein Leistungsschutzrecht aus Paragraph 87 UrhG zu, was dagegen in seiner Reichweite recht eingeschränkt ist. Das macht PublicViewing insgesamt reltiv unproblematisch möglich.
Wobei man aber noch aufpassen muss, ist die Verwendung der Marke des Sendeunternehmers, des Turniers oder des Spiels beim Werben für das Public Viewing.
Ach, krass, das hätte ich nicht gedacht. Thx!

Andre

Andre
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J0H4NNE5
Beiträge: 32
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von J0H4NNE5 »

Danke schon 'mal für die Antworten. Ich hab bisher konkret bei Twitch via Facebook als auch über das offizielle Kontakt-Formular angefragt, bisher aber auf keinem der Kanäle eine Antwort erhalten und ehrlich gesagt erwarte ich auch keine mehr.

Von Branchenkollegen, die an entsprechenden Fortbildungen teilgenommen haben, kam die Info, dass im Falle von Twitch (da amerikanisches Unternehmen) das Urheberrecht wohl recht lax ausgelegt wird und die Verantwortlichen mich daher eher für den nubischen Prinzen halten, der ihnen Millionen überweisen möchte, als dass sie meine Mail für bare Münze nehmen. Man gab mir allerdings den Hinweis, die Zuschauer sich vor dem Live-Stream in eine Liste eintragen zu lassen, damit das Ganze als geschlossene Veranstaltung gilt. Allerdings habe ich auch das nicht schriftlich, so dass ich letztlich keine Ahnung hab, ob das damit zulässig wäre.

Ich werde mich die nächsten Tage 'mal an das Aktionsbündnis Urheberrecht wenden, in der Hoffnung, dort eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten. Sobald ich mehr weiß, lass ich es Euch wissen.
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J0H4NNE5
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Re: Public Viewing und E-Sport

Beitrag von J0H4NNE5 »

Die Antwort von Twitch:

The support team cannot assist with most legal, copyright, or brand asset questions and concerns. We have compiled a list below of useful links that might help answer any questions you may have.

https://www.twitch.tv/p/brand/

https://www.twitch.tv/p/legal/trademark/

https://help.twitch.tv/customer/portal/articles/735191

https://help.twitch.tv/customer/portal/articles/735199

If you require further assistance, please contact our legal team by emailing legal@twitch.tv
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