Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

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Voigt
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Voigt »

Du redest aber wieder von "Alkohol geben", nicht "Alkohol zu sich nehmen". Es darf nicht an Kinder Alkohol verkauft oder sonstwie verfügbar gemacht werden, falls man dagegen verstößt kann man rechtlich belangt werden.

Das Kind selbst, kann aber nicht rechtlich belangt werden, dass es Alkohol minderjährig getrunken hat. Das war der Punkt.

Daher wenn 15 Jähriger von irgendwem Schnapps bekommt, und das trinkt obwohl er weiß dass er das nicht sollte und welche Konsequenzen hat, die Person aber nicht gefunden werden kann, der den Schnapps bereitgestellt hat, gibt es soweit ich weiß keine rechtliche Konsequenzen für das Kind. Auch wenn bedingte Strafmündigkeit sonst gegriffen hätte.
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Flo
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Flo »

Ich vermute, sollte ein FC Spiel eine ab 16 oder ab 18 Einstufung erhalten, und das würde sich krass in den Verkaufszahlen bemerkbar machen, dann würde EA halt eine lootboxfrei Version raus bringen, die dann wieder ab 6 Jahren verfügbar wäre. Das ist ja eine Dynamik, die in zwei Richtungen läuft.

Ich vermute die meisten Spieler mögen FC sowieso wegen des Fußballs und den Lizenenz, nicht wegen der Lootboxen.
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HerrReineke
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von HerrReineke »

Flo hat geschrieben: 2. Mär 2024, 16:08 Ich vermute, sollte ein FC Spiel eine ab 16 oder ab 18 Einstufung erhalten, und das würde sich krass in den Verkaufszahlen bemerkbar machen, dann würde EA halt eine lootboxfrei Version raus bringen, die dann wieder ab 6 Jahren verfügbar wäre. Das ist ja eine Dynamik, die in zwei Richtungen läuft.

Ich vermute die meisten Spieler mögen FC sowieso wegen des Fußballs und den Lizenenz, nicht wegen der Lootboxen.
Ach, das geht sicher noch besser: eine Lootbox-freie Version ab 0 in den Laden stellen und natürlich gibt es day1 den Ultimate-Team-Modus und alles sonst an Lootbox-Mechaniken als kostenfreien DlC. Und mit dem ersten Patch an Tag 2 wird der direkt installierbar aus dem Hauptmenü, oder solche Späße... :ugly:
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Leonard Zelig
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Leonard Zelig »

HerrReineke hat geschrieben: 2. Mär 2024, 16:13
Flo hat geschrieben: 2. Mär 2024, 16:08 Ich vermute, sollte ein FC Spiel eine ab 16 oder ab 18 Einstufung erhalten, und das würde sich krass in den Verkaufszahlen bemerkbar machen, dann würde EA halt eine lootboxfrei Version raus bringen, die dann wieder ab 6 Jahren verfügbar wäre. Das ist ja eine Dynamik, die in zwei Richtungen läuft.

Ich vermute die meisten Spieler mögen FC sowieso wegen des Fußballs und den Lizenenz, nicht wegen der Lootboxen.
Ach, das geht sicher noch besser: eine Lootbox-freie Version ab 0 in den Laden stellen und natürlich gibt es day1 den Ultimate-Team-Modus und alles sonst an Lootbox-Mechaniken als kostenfreien DlC. Und mit dem ersten Patch an Tag 2 wird der direkt installierbar aus dem Hauptmenü, oder solche Späße... :ugly:
Daher ist das Verbot von Lootboxen deutlich effektiver als der Umweg über die USK.
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XfrogX
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von XfrogX »

Also ich fände das einen guten ersten Schritt. FIFA wird ohne ultimate Teams verkauft. Und natürlich ohne nachpatchen, oder andere Anreize es nach zu installieren.

Und ultimate Teams ist eine f2p App. Die dann auch ein ab 18 hat. Sowas erfordert auf der PlayStation ja schon zwingend einen Account und daher einen groben Alters Check. Und ermöglich halt wirklich über Grundeinstellungen der Konsole hinaus erstmal kein weiteres beschäftigen wenn man sowas da einmal blockt.

Damit hätte man das Ganze erstmal räumlich getrennt. Es würde gleichzeitig viel mehr verhindern das man ja jedes Jahr zwingend von 0 anfängt. Klar kann das ea weiter so handhaben. Aber ich glaube es ist psychologisch viel härter wenn man die selbe App wie gestern startet aber auf einmal ist diese komplett leer, als wenn man ein neues Spiel KAUFT und dann halt wieder von vorne anfängt.

Ich meine ein wenig kann man ja sagen ist es bei cod mit dem battleroyal ja auch so, durch die Trennung mussten sie am Ende in beide Produkte mehr reinstecken um die Spieler zu überzeugen. Gleichzeitig ist man nicht genötigt das andere mit zu kaufen wenn man kein Interesse daran hat.
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tanair
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von tanair »

Was noch viel gefährlicher ist als EA FC sind diese ganzen mobile Spiele die sich speziell an Kinder richten, wie Brawl Stars:
https://youtu.be/SjFo0EvlASg?si=UIF5QcsvNlwFsZ53

Ich bin durch einen anderen Reaction-YouTuber auf den YouTuber Lukas Brawl Stars gestoßen und sein Content richtetet sich speziell an Kinder (größtenteils sogar Grundschüler) und besteht hauptsächlich darin, dass er irgendwelche Lootboxen in Brawl Stars öffnet. Durch seinen Content wurde er Millonär. Und so wundert es mich, dass viele Kinder sich ein Vorbild bei ihm nehmen und im schlimmsten Fall früh in die Schuldenfalle geraten.

Er macht auch regelmäßig Content mit einem 7-jährigen. In seinen Videobeschreibungen steht auch regelmäßig "KLEINER JUNGE .. macht xyz". Wo ich mir auch denke, dass zieht doch Pedos an.

Es gibt auch mobile Spiele wie Stumble Guys wo sprichtwortlich sich ein Roulette dreht und neue Skins dropt. All diese Spiele haben eine USK ab 12 und richten sich speziell an Kinder.

Ich finde diese Spiele sogar gefährlicher als EA FC, weil nunmal viele Kinder ein Handy haben, was sie auch ständig dabei haben und somit ständig zocken können. Und sie werden schon sehr früh an das Kaufen von Lootboxen und Skins herangeführt.
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der_d00de
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von der_d00de »

Flo hat geschrieben: 2. Mär 2024, 11:05
der_d00de hat geschrieben: 29. Feb 2024, 12:22 Dass man, was verschiedene Einstellungsmöglichkeiten angeht, die Eltern in die Pflicht nimmt und sagt „selbst Schuld, wenn sie das nicht nutzen“, finde ich erstmal komplett legitim. Schließlich ist das m. E. am Ende nichts weiter als sich dafür zu interessieren, was das eigene Kind den ganzen Tag macht.
Dem würde ich entgegen halten, dass man Eltern, die nicht das Privileg haben Zeit und Raum zu haben, sich mit der Freizeit ihrer Kinder zu beschäftigen, damit zusätzlich belastet werden. Oder genauer, ihre Kinder werden zusätzlich belastet. Also sagen wir alleinerziehend, vollständig berufstätig, schlechte Deutschkenntnisse, und neurodivers. Für solche Menschen ist es zuweil schwer genug den Kühlschrank gefüllt zu haben, damit sich die Kinder daraus selbst etwas kochen können. Sich hinzustellen und zu sagen, "Tja selbst schuld, wenn die Kinder glücksspielsüchtig werden und damit jegliche verbleibenden Perspektive auf einen sozialen Aufstieg verlieren, hätten sich die Eltern halt Mal mehr für ihre Kinder interessiert" halte ich gelinde gesagt für unbedacht.
Es direkt als „Privileg“ zu betiteln, zumindest grob zu wissen, was der eigens produzierte Nachwuchs in seiner Freizeit tut, finde ich ein bisschen hoch gegriffen.
Ändert nichts daran, dass es ein strukturelles Problem und ein absolutes Armutszeugnis unserer „Solidargemeinschaft“ ist, dass es Eltern gibt, denen das (unverschuldet) aus von dir genannten Gründen nicht möglich ist, weil sie nicht die Unterstützung erhalten, die ihnen dafür eigentlich zustehen sollte. Wie schwierig und langwierig es ist, von unseren Behörden und unserem Gesundheitssystem Hilfe für irgendwas zu bekommen, kriege ich gerade aus erster Hand mit und das macht mich unheimlich wütend. Obwohl in dem konkreten Fall zum Glück immerhin keine Kinder im Spiel sind.
Aber das führt deutlich weiter als das eigentliche Thema und ein bisschen daran vorbei. Will damit nur sagen, dass ich die Situation von Menschen in dieser Lage nicht kleinreden will und ernst nehme.

Hier reden wir allerdings über Eltern, die das Privileg haben, ihren Kindern ein Endgerät zur Verfügung stellen zu können, mit dem sie überhaupt erst in der Lage sind, mit diesen Spielen in Kontakt zu kommen und sich unmittelbar den Gefahren auszusetzen.
Ich finde, da darf der angesetzte Maßstab schon sein, dass sich zumindest so weit damit auseinandergesetzt wurde, dass entsprechende Einstellungen auf Systemebene vorgenommen werden.

Klar kann man auch sinnvoll verargumentieren, dass man erstmal vom Schlimmstfall ausgehen muss, um diesen pauschal mit abzudecken.
Aber dann nimmt man halt direkt an, dass jedes Kind (ob verschuldet oder nicht, ist erstmal egal) zu Hause vernachlässigt wird und man es nur vor der Konsole oder am Handy parkt, damit es Ruhe gibt. Finde ich schwierig.

Abgesehen davon würde das Ausgehen vom Schlimmstfall ja auch nur meinen Punkt unterstützen, dass man aufgrund zur Verfügung stehender Maßnahmen eben NICHT auf die niedrigere Freigabe gehen sollte, nach dem Motto „das Glücksspiel würde eine 16 rechtfertigen, aber weil die Eltern das abstellen können, lassen wir Kinder ab 12 das Spiel ohne die Eltern kaufen“.
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XfrogX
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von XfrogX »

Naja so eine Konsole gibts ja auch mal gebraucht, oder als sammelgeschenk von der Familie. Und es gibt ja auch noch ein anderer Faktor, es gibt immer genug Kinder die fitter sind als ihre Eltern in sowas.
Meistens wissen die Kinder die Passwörter der Eltern usw.

Und am Ende gibts ja für ea die Möglichkeit eine Version mit und eine ohne raus zu bringen. Oder halt das Glücksspiel nicht mehr an die jährliche Version zu koppeln.

Es ist ja nun nicht so als würde das fordern von mehr Jugendschutz in dem Bereich spiele verschwinden lassen würde oder so. Und wenn sich ein Fifa dann nicht mehr rechnet weil Kids kein Glücksspiel mehr machen, dann wäre das ja die Bestätigung das es richtig war es zu machen.

Also im besten Falle hilft man damit Kindern, im schlechtesten Falle ändert sich am Ende nichts. Also warum nicht ändern und sowas halt auf ab 18 setzen?
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der_d00de
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von der_d00de »

XfrogX hat geschrieben: 8. Mär 2024, 15:49 Naja so eine Konsole gibts ja auch mal gebraucht, oder als sammelgeschenk von der Familie. Und es gibt ja auch noch ein anderer Faktor, es gibt immer genug Kinder die fitter sind als ihre Eltern in sowas.
Meistens wissen die Kinder die Passwörter der Eltern usw.
Aber will man das als den Standard ansetzen?
Abgesehen davon wird sich speziell dieses Problem in absehbarer Zukunft wahrscheinlich einigermaßen erledigt haben, wenn die Kids, die heute fitter in diesen Dingen sind, selbst Eltern sind. Das trifft ja auch in weiten Teilen auf die aktuellen Elterngenerationen schon zu.
Es ist ja nun nicht so als würde das fordern von mehr Jugendschutz in dem Bereich spiele verschwinden lassen würde oder so. Und wenn sich ein Fifa dann nicht mehr rechnet weil Kids kein Glücksspiel mehr machen, dann wäre das ja die Bestätigung das es richtig war es zu machen.

Also im besten Falle hilft man damit Kindern, im schlechtesten Falle ändert sich am Ende nichts. Also warum nicht ändern und sowas halt auf ab 18 setzen?
Sehe ich genauso.
Man sollte das alles ungeachtet der Einstellungsmöglichkeiten hochstufen.
Mit einem EA Sports FC ab 12 hilft auch kein nicht bekanntes Elternpasswort wenn das Kind ohne Mama und Papa in den nächsten Saturn läuft.
The Doctor
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von The Doctor »

Zunächst einmal vielen Dank für das Nachgeforscht zu dem Thema und auch das Ihr hier und bei anderen Themen oft nachhakt. Ich mag fast alle eure Formate aber hier finde ich euren Einsatz (und auch das viele, wenn nicht alle, Folgen zu Thema frei zu hören sind) nötigt mir dann nochmal Respekt ab. Bitte weiter so :)
Andre Peschke hat geschrieben: 20. Feb 2024, 10:43
pion17 hat geschrieben: 20. Feb 2024, 10:30 Ich frage mich, wie es überhaupt dazu kommt, dass Kinder Geld in Spielen ausgeben können?
Guthabenkarten lassen sich auch mit Taschengeld an praktisch jedem Kiosk kaufen (Fifa zB verkauft sogar eigene Fifa Points Cards). Unsere Frage war aber auch explizit, ob Geldeinsatz tatsächlich einen entscheidenden Unterschied macht, oder ob es nicht auch unter der Prämisse, dass sie kein Geld ausgeben können unratsam ist, Kinder Glücksspielmechanismen auszusetzen, bis sie dann als Jugendliche oder junge Erwachsene plötzlich über ihre Geldmittel frei verfügen können.
Das sehe ich persönlich auch als eines der Kernprobleme. Ich glaube eine FSK 18 Version mit Echtgeld und eine FSK 0 Version von FiFa ohne Echtgeld wäre für EA jetzt eher problemlos herzustellen. Frage ist halt ob das den Jugendschutz wirklich weiter bringt wenn dann in der FSK 0 Variante auch Lootboxen sind und die Kids dann so an das Glücksspiel herangeführt werden.

Allgemein ist der Ansatz "Glücksspiel ist nur wenn man Geld gewinnen kann" eh sehr seltsam aber das Geldeinsatz ein Kriterium sein soll sehe ich auch nicht. Der Abhängigkeit sollte das egal sein. Gleiches wird auch für den Einsatz gelten. Also ob ich die FiFa Coins für Echtgeld kaufe oder erspiele ist egal. Wenn ich die für Geld kaufe verdient EA Geld, wenn ich die erspiele werde ich "nur" abhängig (Sarkasmus Smiley) und kann vielleicht später zahlen. Scheint mir irgendwie eine sehr fragwürdige Position für Jugendschützer zu sein (und auch vom Gesetzgeber wenn sich das problemlos so auslegen lässt).
Zaub9r hat geschrieben: 17. Feb 2024, 01:03 Ohne jetzt jeden Beitrag hier gelesen zu haben:
Mein Eindruck ist das die USK mehr oder weniger sagt „wir haben die Werkzeuge erstellt. Das die von Eltern richtig genutzt werden ist nicht unser Problem.“
Wo ich zugeben muss das sehe ich in einem gewissen Rahmen genauso. Ich höre von Bekannten immer wieder das in den Klassen der eigenen Kinder regelmäßig call of duty Von 12 jährigen gespielt wird. Die Eltern sind hier ganz klar in der Pflicht sich der Thematik in der Tiefe anzunehmen.
Das Eltern da auch in der Pflicht sind ist sicher richtig. Das Problem ist mMn aber (zumindest in dem besprochenen Fall von FiFa) nicht das Eltern sich da der Thematik nicht annehmen. Es ist mMn die Aufgabe der USK dafür zu sorgen Eltern ein Spiel mit FSK 12 ihrem 12, 13, 14 jährigen Kind relativ problemlos geben können ohne sich da lange Gedanke zu machen. Wenn diese dann mit Glücksspiel konfrontiert werden, Ihr Taschengeld da rein versenken und im schlimmsten Fall abhängig werden ist das schon die Verantwortung der USK. Wenn Eltern gegen die Empfehlungen verstoßen die der Eltern. Aber die USK da raus zu nehmen weil es Leute gibt die sich nicht an Ihre Vorgaben halten (oder zu sagen wir geben da nen niedrigeres Rating weil an das höhere halten die sich ja eh nicht) ist mMn einfach am Problem vorbei. Klar sollten die Eltern sind informieren aber alle Spiele die Ihre Kinder spielen (oder alle Filme und Serien gucken) scheint mir doch ziemlich unrealistisch. Ich bin mir auch z.B. nicht sicher ob Eltern wenn die da Zeit investieren dann das Fussballspiel als das ansehen was sie zuerst kontrollieren sollten.
turbomaexx hat geschrieben: 17. Feb 2024, 17:47Stünde morgen in einem Gesetzestext: "Lootboxen und glücksspielähnliche Mechaniken in elektronischen Spieleerzeugnissen sind gleich zu behandeln mit tatsächlichem Glücksspiel" hätte die USK keine andere Wahl. So vertreten sie ihre Auftraggeber, Geldgeber und engsten Verbündeten, die Spielebranche, gegenüber dem Gesetzgeber, der hier massiv nachzubessern hat.
Zumindest vielleicht. Wenn ich Andre und Helge richtig verstanden habe gäben die Gesetze ja theoretisch ne 18 für FiFa her. Dann ist es ja schon die Aufgabe der USK zu sagen warum FiFa ne 12 und nicht zumindest ne 16 bekommt. Klar, es gibt noch andere Spielinhalte als Ultimate Team aber dafür ist FiFa ja stark auf Kinder ausgerichtet. Das sollte mMn eher nen Grund sein es höher zu bewerten.
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Andre Peschke
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Andre Peschke »

The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 05:45 Wenn ich Andre und Helge richtig verstanden habe gäben die Gesetze ja theoretisch ne 18 für FiFa her.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Aussage von den von uns konsultierten Anwälten war: Weil das Gesetz keine konkrete Vorgabe macht, ist alles von 6 - 18 erstmal machbar. Dann muss aber eben differenziert werden, so dass quasi die schlimmstmöglichen Fälle die 18 bekommen und die mildesten die 6. Und alle waren sich einig, das FIFA nicht (juristisch) schlimm genug ist, um hier eine 18 zu bekommen. Eine 16 hielt ein Teil für Vorstellbar. Aber alle waren sich einig, dass die 12 nach der derzeitigen Gesetzeslage passt.

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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von The Doctor »

Andre Peschke hat geschrieben: 17. Mär 2024, 11:47
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 05:45 Wenn ich Andre und Helge richtig verstanden habe gäben die Gesetze ja theoretisch ne 18 für FiFa her.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Aussage von den von uns konsultierten Anwälten war: Weil das Gesetz keine konkrete Vorgabe macht, ist alles von 6 - 18 erstmal machbar. Dann muss aber eben differenziert werden, so dass quasi die schlimmstmöglichen Fälle die 18 bekommen und die mildesten die 6. Und alle waren sich einig, das FIFA nicht (juristisch) schlimm genug ist, um hier eine 18 zu bekommen. Eine 16 hielt ein Teil für Vorstellbar. Aber alle waren sich einig, dass die 12 nach der derzeitigen Gesetzeslage passt.

Andre
Danke für die Korrektur.

Also 18 geht für glücksspielähnliche Spiele aber dann muss es ein Spiel sein wo das Glücksspiel klar im Zentrum steht vermutlich.

Wenn die 12 nach der derzeitigen Gesetzeslage passt, dann liegt das Problem bzgl der reinen Alterseinstufung ja erstmal nicht bei der USK sondern beim Gesetzgeber. Darüber wie die Warnung bzgl Glücksspiel formuliert ist (spoiler: nicht gut) und was da ansonsten gemacht werden sollte kann man natürlich trotzdem weiter diskutieren.


Da ich FiFa nicht spiele: ist das komplett random oder gibt es da Mechanismen die das abfedern? Ich habe ne Zeit lang Magic the Gathering: Arena gespielt. Da gibt es dann ja auch Booster aber man zieht keine Karte mehr als 4 mal (zumindest bis man 4 von allen von der Seltenheitsstufe hat) und man bekommt auch Wildcards die man gegen beliebige Karten tauschen kann. In sofern gibt es da ne Obergrenze was man pro Set (von denen es 4 im Jahr gibt) ausgeben muss damit man alle Karten hat (wobei das auch Free to Play gut ging). Das hat ne FSK 6 und damit weniger als FiFa. In sofern scheint die Einstufung von FiFa im Verhältnis auch schon recht hoch zu sein (wobei man die 6 für Magic da sicher auch diskutieren kann).
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Andre Peschke
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Andre Peschke »

The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:20 Wenn die 12 nach der derzeitigen Gesetzeslage passt, dann liegt das Problem bzgl der reinen Alterseinstufung ja erstmal nicht bei der USK sondern beim Gesetzgeber. Darüber wie die Warnung bzgl Glücksspiel formuliert ist (spoiler: nicht gut) und was da ansonsten gemacht werden sollte kann man natürlich trotzdem weiter diskutieren.
Auch, vielleicht vorwiegend, aber nicht nur. Die USK könnte immerhin auf die 16 gehen, schien mir der Konsens zu sein. Aber, wie in der Nachbesprechung gesagt: Ich habe deswegen auch den Fokus der Kritik auf die IMO mangelhaften Deskriptoren, die Intransparenz und auch einfach die Positionierung der USK in der Debatte gelegt. Denn für die Gesetzeslage kann sie erstmal nix.

The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:20Da ich FiFa nicht spiele: ist das komplett random oder gibt es da Mechanismen die das abfedern?
Es gibt ua den Transfermarkt, wo man mit Ingame-Währung Spieler direkt kaufen kann. Die ganz seltenen erfordern dann aber natürlich einen elendigen Grind (außer damals bei mir auf Switch, da waren so wenig Spieler, dass es zu wenig Wettbewerb am Markt gab).

Wir beziehen uns daher ja ua auf die Aussagen von eSport-Profis, die sagen, man kann im Grunde ohne erheblichen Geldeinsatz nicht ganz vorne mitspielen.

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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von The Doctor »

Andre Peschke hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:33
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:20 Wenn die 12 nach der derzeitigen Gesetzeslage passt, dann liegt das Problem bzgl der reinen Alterseinstufung ja erstmal nicht bei der USK sondern beim Gesetzgeber. Darüber wie die Warnung bzgl Glücksspiel formuliert ist (spoiler: nicht gut) und was da ansonsten gemacht werden sollte kann man natürlich trotzdem weiter diskutieren.
Auch, vielleicht vorwiegend, aber nicht nur. Die USK könnte immerhin auf die 16 gehen, schien mir der Konsens zu sein. Aber, wie in der Nachbesprechung gesagt: Ich habe deswegen auch den Fokus der Kritik auf die IMO mangelhaften Deskriptoren, die Intransparenz und auch einfach die Positionierung der USK in der Debatte gelegt. Denn für die Gesetzeslage kann sie erstmal nix.
Ich kann halt durchaus nachvollziehen das wenn 12 passt und 16 möglich ist erstmal nicht zum Maximalen gegriffen wird. Alleine schon weil FiFa ja vorher bei ner 0 war und und im Rest von Europa anscheinend immernoch ist.

Beim Rest bin ich aber voll bei Dir.
Andre Peschke hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:33
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:20Da ich FiFa nicht spiele: ist das komplett random oder gibt es da Mechanismen die das abfedern?
Es gibt ua den Transfermarkt, wo man mit Ingame-Währung Spieler direkt kaufen kann. Die ganz seltenen erfordern dann aber natürlich einen elendigen Grind (außer damals bei mir auf Switch, da waren so wenig Spieler, dass es zu wenig Wettbewerb am Markt gab).
Also nicht wirklich, okay. Ich finde da verläuft dann schon ne Grenze. Wenn man alles in vernünftiger Zeit erspielen kann und am Ende leicht noch 2 Karten tauscht. Aber diese Ökonomie zeigt ja das es auf random und tauschen/verkaufen ausgeht.

Wobei mich an der Stelle gerade stutzig macht warum das dann nicht als rechtes Glückspiel gilt. Die Ingame Währung kann ich mir ja für Geld kaufen. Selbst wenn ich das Geld nicht wieder raus bekommen kann hat der Ronaldo dann doch auf einmal nen Gegenwert von X Euro. Braucht man ja schon Fantasie um das nicht als "Gewinn mit echtem Wert" zu sehen. (Also nicht, dass ich der "wenn es kein Geldwert bringt isst auch kein Glücksspiel" Argumentation was abgewinnen könnte aber wenn sich der Gesetzgeber schon auf den Standpunkt stellt.)
Andre Peschke hat geschrieben: 17. Mär 2024, 15:33Wir beziehen uns daher ja ua auf die Aussagen von eSport-Profis, die sagen, man kann im Grunde ohne erheblichen Geldeinsatz nicht ganz vorne mitspielen.
War zu befürchten. Wobei ich da nicht weis wie viele (grundsätzlich eher faire) Free to Play Spiele da zusammen brechen wenn man von den Sprung von "normalem" Spiel zum E-Sport geht. Aber es klingt halt so, als wenn das Handeln und Geld ausgeben auch beim eher normalen Spiel schon wichtig ist. (Wobei ich mich auch Frage warum Ultimate Team dann der E-Sport Teil ist. Das man erstmal mit Geld Einsatz gleich Bedingungen schaffen muss statt das da alle mit den gleichen Spielern starten und der beste gewinnt erscheint mir da auch nicht wirklich nicht im Sinne des sportlichen Wettbewerbs.)
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Crenshaw
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Crenshaw »

The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 19:32 Wobei mich an der Stelle gerade stutzig macht warum das dann nicht als rechtes Glückspiel gilt. Die Ingame Währung kann ich mir ja für Geld kaufen. Selbst wenn ich das Geld nicht wieder raus bekommen kann hat der Ronaldo dann doch auf einmal nen Gegenwert von X Euro. Braucht man ja schon Fantasie um das nicht als "Gewinn mit echtem Wert" zu sehen. (Also nicht, dass ich der "wenn es kein Geldwert bringt isst auch kein Glücksspiel" Argumentation was abgewinnen könnte aber wenn sich der Gesetzgeber schon auf den Standpunkt stellt.)
für Glücksspiel im rechtlichen Sinne muss der Gewinn entweder Geld oder Geldwert sein (sprich, man muss ihn in Geld umwandeln können), dass ist aber mit den Karten nicht möglich (bzw. auch per AGB verboten), damit ist es rechtlich kein Glücksspiel
der zweite Punkt für Glücksspiel, nur der Zufall bestimmt das Ergebnis und ist nicht beeinflussbar, ist ja gegeben (hofft man zumindest, keine Ahnung, ob das Nachprüfbar ist), wobei das glaube ich primär steuerlich interessant ist
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von The Doctor »

Crenshaw hat geschrieben: 17. Mär 2024, 19:38
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 19:32 Wobei mich an der Stelle gerade stutzig macht warum das dann nicht als rechtes Glückspiel gilt. Die Ingame Währung kann ich mir ja für Geld kaufen. Selbst wenn ich das Geld nicht wieder raus bekommen kann hat der Ronaldo dann doch auf einmal nen Gegenwert von X Euro. Braucht man ja schon Fantasie um das nicht als "Gewinn mit echtem Wert" zu sehen. (Also nicht, dass ich der "wenn es kein Geldwert bringt isst auch kein Glücksspiel" Argumentation was abgewinnen könnte aber wenn sich der Gesetzgeber schon auf den Standpunkt stellt.)
für Glücksspiel im rechtlichen Sinne muss der Gewinn entweder Geld oder Geldwert sein (sprich, man muss ihn in Geld umwandeln können), dass ist aber mit den Karten nicht möglich (bzw. auch per AGB verboten), damit ist es rechtlich kein Glücksspiel
der zweite Punkt für Glücksspiel, nur der Zufall bestimmt das Ergebnis und ist nicht beeinflussbar, ist ja gegeben (hofft man zumindest, keine Ahnung, ob das Nachprüfbar ist), wobei das glaube ich primär steuerlich interessant ist
"Nicht möglich" und "per AGB verboten" ist für mich jetzt nun eher nicht das gleiche aber für den Gesetzgeber dann halt schon.

Zumal ich mich halt Frage ob diese Auslegung nicht auch außerhalb des Internets an Ihre Grenzen stösst. Darf ich dann nicht (hypothetisch) ne Tombola veranstaltet bei der ich Treffen mit Teeny Star XY verlose und (so lange ich den Gewinn nicht weiter geben bzw verkaufen darf) dürfen dann auch minderjährige die Lose für 5 Euro das Stück kaufen? Vielleicht etwas theoretisch aber der Gewinn ist weder Geld noch Geldwert und ich bin zuversichtlich erlaubt ist es nicht. Sonst würde es irgendeiner von den C-Promis machen (oder die machen das und es geht einfach an mir vorbei).


Aber vielleicht etwas sehr off-topic :D
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Crenshaw »

The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 20:42
Crenshaw hat geschrieben: 17. Mär 2024, 19:38
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 19:32 Wobei mich an der Stelle gerade stutzig macht warum das dann nicht als rechtes Glückspiel gilt. Die Ingame Währung kann ich mir ja für Geld kaufen. Selbst wenn ich das Geld nicht wieder raus bekommen kann hat der Ronaldo dann doch auf einmal nen Gegenwert von X Euro. Braucht man ja schon Fantasie um das nicht als "Gewinn mit echtem Wert" zu sehen. (Also nicht, dass ich der "wenn es kein Geldwert bringt isst auch kein Glücksspiel" Argumentation was abgewinnen könnte aber wenn sich der Gesetzgeber schon auf den Standpunkt stellt.)
für Glücksspiel im rechtlichen Sinne muss der Gewinn entweder Geld oder Geldwert sein (sprich, man muss ihn in Geld umwandeln können), dass ist aber mit den Karten nicht möglich (bzw. auch per AGB verboten), damit ist es rechtlich kein Glücksspiel
der zweite Punkt für Glücksspiel, nur der Zufall bestimmt das Ergebnis und ist nicht beeinflussbar, ist ja gegeben (hofft man zumindest, keine Ahnung, ob das Nachprüfbar ist), wobei das glaube ich primär steuerlich interessant ist
"Nicht möglich" und "per AGB verboten" ist für mich jetzt nun eher nicht das gleiche aber für den Gesetzgeber dann halt schon.
nicht möglich meint, es gibt keine ingame Möglichkeit (Marktplatz oder ähnliches)
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 20:42 Zumal ich mich halt Frage ob diese Auslegung nicht auch außerhalb des Internets an Ihre Grenzen stösst. Darf ich dann nicht (hypothetisch) ne Tombola veranstaltet bei der ich Treffen mit Teeny Star XY verlose und (so lange ich den Gewinn nicht weiter geben bzw verkaufen darf) dürfen dann auch minderjährige die Lose für 5 Euro das Stück kaufen? Vielleicht etwas theoretisch aber der Gewinn ist weder Geld noch Geldwert und ich bin zuversichtlich erlaubt ist es nicht. Sonst würde es irgendeiner von den C-Promis machen (oder die machen das und es geht einfach an mir vorbei).
Minderjährige unter 14 dürfen grundsätzlich nicht an Gewinnspielen teilnehmen und bis 18 ist in der Regel die Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig
in der Regel sind die meisten Gewinnspiele daher eh erst ab 18
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Andre Peschke »

Crenshaw hat geschrieben: 17. Mär 2024, 21:50
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 20:42 Nicht möglich" und "per AGB verboten" ist für mich jetzt nun eher nicht das gleiche aber für den Gesetzgeber dann halt schon.
nicht möglich meint, es gibt keine ingame Möglichkeit (Marktplatz oder ähnliches)
Tatsächlich ist der Teil rechtlich nicht endgültig entschieden. IIRC war genau das ja Grundlage der Urteile in Österreich, dass das Vorhandensein des Schwarzmarkts ausreichte, um hier Glücksspiel als gegeben anzusehen. In Deutschland gibt es AFAIK keine Urteile dazu. Das ist also noch nicht klar ausdefiniert.

Andre
The Doctor
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von The Doctor »

Crenshaw hat geschrieben: 17. Mär 2024, 21:50Minderjährige unter 14 dürfen grundsätzlich nicht an Gewinnspielen teilnehmen und bis 18 ist in der Regel die Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig
in der Regel sind die meisten Gewinnspiele daher eh erst ab 18
Okay. Vielen Dank für die Infos!

Hier scheint man sich also der Tatsache bewusst zu sein, dass Kinder das nicht machen sollten. Selbst wenn es kein Geld kostet und/oder man nichts Geldwertes gewinnen kann. Darf man gerne einfach so ins Internet übernehmen ...
Andre Peschke hat geschrieben: 17. Mär 2024, 22:02
Crenshaw hat geschrieben: 17. Mär 2024, 21:50
The Doctor hat geschrieben: 17. Mär 2024, 20:42 Nicht möglich" und "per AGB verboten" ist für mich jetzt nun eher nicht das gleiche aber für den Gesetzgeber dann halt schon.
nicht möglich meint, es gibt keine ingame Möglichkeit (Marktplatz oder ähnliches)
Tatsächlich ist der Teil rechtlich nicht endgültig entschieden. IIRC war genau das ja Grundlage der Urteile in Österreich, dass das Vorhandensein des Schwarzmarkts ausreichte, um hier Glücksspiel als gegeben anzusehen. In Deutschland gibt es AFAIK keine Urteile dazu. Das ist also noch nicht klar ausdefiniert.

Andre
Dann besteht da ja noch ein bisschen Hoffnung. Das macht dann auf jeden Fall mehr Sinn als Regelung :)

Auch hier nochmal vielen Dank für die Infos und auch nochmal für die Reportage. Man merkt, wie sehr das Thema Dir am Herzen liegt :)
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Rigolax
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Re: Nachgeforscht: Ein Gespräch mit der USK über Lootboxen

Beitrag von Rigolax »

Andre Peschke hat geschrieben: 24. Feb 2024, 08:34
Stew_TM hat geschrieben: 23. Feb 2024, 19:39 Vielleicht wurde es in der Nachbetrachtung oder einem früheren Podcast zum Thema USK schonmal gesagt. Aber welche Ratio steckt aus Sicht der USK hinter der nicht-öffentlichen Begründung der Freigabebegründungen? Wenn ich mir die Praxis bei der FSK angucke (http://fsk.de/begruendungen) - ich bin der Meinung, das sollte die USK in ähnlicher Form auch hinbekommen können.
Es ist, wieder, eine rechtliche Begründung: Die Gutachten sind Eigentum der beauftragenden Unternehmen und daher dürfe die USK die nicht rausgeben. (...)
Man erhält auf Anfrage an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden eine Zusammenfassung der konkreten Freigabebegründung (bzgl. Gremienverfahren nach § 14 JuSchG; bei IARC gibt's AFAIK keine Möglichkeit). Die Beamten (und nicht die USK selbst) erteilen die Info vermutlich, weil solchen Freigaben im Gremium halt Verwaltungsakte sind, für die der Steuerzahler auch seinen Teil beiträgt* und so gesehen ein Informationsrecht hat. Diese Zusammenfassung könnte die USK wohl auch von selbst auf ihre Website packen, wie die FSK das macht. *vgl https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=1 Art. 2

Außerdem kann man die Jugendentscheide, d.h. nicht nur Umschreibungen, sondern the real thing, von der USK beziehen, wenn man wissenschaftliche Zwecke nachweist, siehe § 20 Abs. 4 USK-Grundsätze: "Eine Weitergabe an Dritte erfolgt durch die USK nur im Ausnahmefall, nach Veröffentlichung des Titels und im Einvernehmen mit dem Ständigen Vertreter nur zu wissenschaftlichen Zwecken." (ich weiß aber nicht genau, was "im Ausnahmefall" bedeutet, also ob wissenschaftliche Zwecke nicht zwingend reichen. Jedenfalls fragwürdig, warum Wissenschaft so pauschal privilegiert wird gegenüber Journalismus. Übrigens wurde dieses Zugeständnis erst auf Druck des KFN (die mit dem Dr. Pfeifer) erreicht; früher musste auch der Publisher noch immer sein okay geben, vgl. https://kfn.de/wp-content/uploads/Forsc ... FB_101.pdf S. 29

Es gibt in juristischen Fachartikeln Kritik an der Geheimhaltungspraxis der USK: https://madoc.bib.uni-mannheim.de/44813/
Und hier hatte ich Spaß mit dem IFG NRW: https://fragdenstaat.de/anfrage/usk-alt ... -fortnite/ (Ich hab den Jugendentscheid nicht bekommen.)
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