Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
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Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Hallo,
vl. kann mir da jemand Licht ins dunkel bringen....letztes Jahr im Oktober mit Hodenkrebs diagnostiziert worden. Früh dran, einer weg, war kein Spaß, aber alles gut, hoffe es bleibt so.
Uruologe sagt: 50% Schwerbehinderung für 5 Jahre wird durchgewunken, mehr Urlaub, Steuererleichterung, etc. Ich soll Antrag stellen, und das Amt setzt sich wg. Nachweisen mit Arzt in Verbindung. Ok.
Ich habs schleifen lassen ich gebs zu. Im März Online Antrag gestellt, Adresse von Praxis mitgeteilt, die schicken mir massiv Antragsunterlagen zu. Erstmal überfordert, erstmal auf den Haufen gelegt.
Nach 6 Wochen, vorgestern, kommt jetzt eine Ablehung. Dachte mir, hä, ich hab doch noch gar nichts beantragt. Aber scheinbar hat die erste Antragsstellung schon gereicht, und nach dem motto, er hat sich ja nicht mehr gemeldet, so schlimm kanns also net sein. 1 Monat Einspruchsfrist. Schön.
Aber wie ist jetzt der richtige weg? Muss ich Arztunterlagen anfordern? Arzt hat ja gesagt Amt setzt sich mit Praxis in Verbindung...was mir schon komisch vorkam.
Bin schon drauf und dran es einfach sein zu lassen...aber ich dacht mir ich frag mal in unserer kleinen Runde...
PS: GEHT ZUM ARZT WENN EUCH DA WAS KOMISCH VORKOMMT!!!
PPS: München / Bayern, vl. gibts da ja regionale Unterschiede...
vl. kann mir da jemand Licht ins dunkel bringen....letztes Jahr im Oktober mit Hodenkrebs diagnostiziert worden. Früh dran, einer weg, war kein Spaß, aber alles gut, hoffe es bleibt so.
Uruologe sagt: 50% Schwerbehinderung für 5 Jahre wird durchgewunken, mehr Urlaub, Steuererleichterung, etc. Ich soll Antrag stellen, und das Amt setzt sich wg. Nachweisen mit Arzt in Verbindung. Ok.
Ich habs schleifen lassen ich gebs zu. Im März Online Antrag gestellt, Adresse von Praxis mitgeteilt, die schicken mir massiv Antragsunterlagen zu. Erstmal überfordert, erstmal auf den Haufen gelegt.
Nach 6 Wochen, vorgestern, kommt jetzt eine Ablehung. Dachte mir, hä, ich hab doch noch gar nichts beantragt. Aber scheinbar hat die erste Antragsstellung schon gereicht, und nach dem motto, er hat sich ja nicht mehr gemeldet, so schlimm kanns also net sein. 1 Monat Einspruchsfrist. Schön.
Aber wie ist jetzt der richtige weg? Muss ich Arztunterlagen anfordern? Arzt hat ja gesagt Amt setzt sich mit Praxis in Verbindung...was mir schon komisch vorkam.
Bin schon drauf und dran es einfach sein zu lassen...aber ich dacht mir ich frag mal in unserer kleinen Runde...
PS: GEHT ZUM ARZT WENN EUCH DA WAS KOMISCH VORKOMMT!!!
PPS: München / Bayern, vl. gibts da ja regionale Unterschiede...
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Du hast alles richtig gemacht.
Du musst selber ein wenig Unterlagen ausfüllen. Also welche Krankheit, welcher Arzt, ein paar Daten etc. (OP-Termine, Krankenhäuser).
Danach setzen die sich aber selber mit den Praxen in Verbindung und fordern die genauen Arztberichte ab.
Die Ablehnung kam vermutlich, weil du nichts eingereicht hast und die nicht anders entscheiden konnten.
Gerade bei Hodenkrebs ist das eigentlich super trivial. Bei mir war das damals (Sachsen-Anhalt) schnell erledigt.
Ich habe mal meine alten Unterlagen rausgekramt.
Ich habe da einfach einen Antrag auf Feststellung von Behinderungen gestellt.
Da wollten die nur Krankheit mit Ursachenschlüssel, sonstige Vorerkrankungen und Anschriften der Ärzte, also Hausarzt, Urologe und Krankenhaus.
Der Rest lief automatisch. Hab dann irgendwann den Ausweis und den Bescheid bekommen.
Falls du noch mehr Infos brauchst, dann melde dich ruhig!
Ansonsten 2 Tips die mir geholfen haben:
1) Mein AG damals hatte eine Schwerbehindertenvertretung. Die hat mich bei dem Prozess gut unterstützt und kannte auch paar Fallstricke und Ansprechpartner. Falls du sowas hast, geh da ruhig mal hin.
2) Wende dich sonst direkt telefonisch an das zuständige Landesverwaltungsamt. Die sind meist sehr hilfsbereit und wissen auch wie sie helfen können. Die meisten haben nach einer Krebsdiagnose halt andere Sachen im Kopf und da geht es bei der Antragsstellung oft drunter und drüber.
Du musst selber ein wenig Unterlagen ausfüllen. Also welche Krankheit, welcher Arzt, ein paar Daten etc. (OP-Termine, Krankenhäuser).
Danach setzen die sich aber selber mit den Praxen in Verbindung und fordern die genauen Arztberichte ab.
Die Ablehnung kam vermutlich, weil du nichts eingereicht hast und die nicht anders entscheiden konnten.
Gerade bei Hodenkrebs ist das eigentlich super trivial. Bei mir war das damals (Sachsen-Anhalt) schnell erledigt.
Ich habe mal meine alten Unterlagen rausgekramt.
Ich habe da einfach einen Antrag auf Feststellung von Behinderungen gestellt.
Da wollten die nur Krankheit mit Ursachenschlüssel, sonstige Vorerkrankungen und Anschriften der Ärzte, also Hausarzt, Urologe und Krankenhaus.
Der Rest lief automatisch. Hab dann irgendwann den Ausweis und den Bescheid bekommen.
Falls du noch mehr Infos brauchst, dann melde dich ruhig!
Ansonsten 2 Tips die mir geholfen haben:
1) Mein AG damals hatte eine Schwerbehindertenvertretung. Die hat mich bei dem Prozess gut unterstützt und kannte auch paar Fallstricke und Ansprechpartner. Falls du sowas hast, geh da ruhig mal hin.
2) Wende dich sonst direkt telefonisch an das zuständige Landesverwaltungsamt. Die sind meist sehr hilfsbereit und wissen auch wie sie helfen können. Die meisten haben nach einer Krebsdiagnose halt andere Sachen im Kopf und da geht es bei der Antragsstellung oft drunter und drüber.
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
oh wow super, das hilft mir! vielen Dank! dann setz ich mich die tage nochmal dran! Muss ich jetzt der Ablehnung noch widersprechen oder einfach die Unterlagen einreichen?
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Schwer zu sagen ohne den genauen Grund der Ablehnung zu kennen. Es kommt da drauf an, ob die einfach nur abgelehnt haben, weil der Antrag ggf. unvollständig war oder verfristet ist oder ob die aus inhaltichen Gründen abgelehnt haben.
Theoretisch kannst du jederzeit einen Neuantrag stellen, da sich der Gesundheitszustand ändern kann.
Zur Sicherheit kannst du aber natürlich dem Becheid widersprechen und als Teil der Begründung die Unterlagen mitschicken.
Aber kann dir da keinen guten Tipp geben mit den vorhandenen Informationen.
Theoretisch kannst du jederzeit einen Neuantrag stellen, da sich der Gesundheitszustand ändern kann.
Zur Sicherheit kannst du aber natürlich dem Becheid widersprechen und als Teil der Begründung die Unterlagen mitschicken.
Aber kann dir da keinen guten Tipp geben mit den vorhandenen Informationen.
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Vielen dank nochmal! Habe mich heute damit befasst!
Das ging Online wirklcih total einfach und schnell, Noch Dateien angefügt, Ärzte angegeben, Krankenhausdaten...Topp!!! Dankeschön!
Das ging Online wirklcih total einfach und schnell, Noch Dateien angefügt, Ärzte angegeben, Krankenhausdaten...Topp!!! Dankeschön!
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Laut Anwalt lehnen die zumindest in Berlin eh immer erstmal fast alles aus Prinzip ab und gucken erst richtig nach, wenn sich jemand die Mühe eines Widerspruchverfahrens macht. Musste da selber beide Male reingehen (bin im VDK, da übernehmen die das dann kostenlos) sowohl bei meinem originalen Antrag, als auch später mit der Neufeststellung nach 3 Jahren. Erst im Widerspruchsverfahren wird dann "ordentlich" geprüft und entschieden (habe da dann auch immer mehr bekommen als eigentlich beantragt... aktuell GdB 80 und Merkzeichen G für "Erheblich Gehbehindert").
Wie andere schon sagten... wenn denen Infos fehlen, fordern die das bei Bedarf selber von deinen Ärzten an. Dafür ist hilfreich, wenn du dich mit deinen Ärzten im Vorfeld abgesprochen hast und du vielleicht sogar schon an den Antrag direkt eine ärztliche Stellungnahme mit ranhängst. Für den Antrag selbst ist aber die Begründung wichtiger. Ne Diagnose / Angabe wie z.B. "Depressionen" sagt z.B. erstmal gar nix darüber aus, welche tatsächlichen Einschränkungen du im Alltag dadurch hast und nur die sind entscheidend für die Bewilligung. Deshalb die in so klaren und einfachen Worten wie möglich beschreiben, ohne Diagnosen als "Krücke" zu benutzen.
Zuletzt geändert von Guthwulf am 17. Mai 2025, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
guthwulf04 (Steam), dreosan (PSN), Guthwulf06 (Xbox), Guthwulf16 (Switch: SW-7403-8257-5609)
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Ja, kann ich bestätigen. Ist auch bei Anträgen für Pflegegrade nicht anders. Der medizinische Dienst der Gesundheitskassen lehnt prinzipiell erstmal ab oder vergibt nur Pflegegrad 1 (da gibt es keine Geldleistungen). Man muss immer erstmal in Widerspruch gehen, die Ungereimtheiten in deren bewusst falschen Angaben nachweisen, usw. Am besten mit Hilfe und Beisein von einem Betreuungsdienst. Und bei der Schwerbehinderung war es auch nicht anders.
Ich finde das ehrlich gesagt ne Sauerei, weil
1) sehr viele Leute nicht wissen, dass da erstmal pauschal abgelehnt wird (besonders dann wenn noch finanzielle LEistungen dranhängen)
2) man es betroffene Menschen umso schwerer macht ihre Rechte durchzusetzen
Ohne professionellen Beistand bekommt man das eigentlich nicht hin, meiner Ansicht nach.
- Jochen Gebauer
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- Registriert: 1. Nov 2020, 17:41
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Das. Habe aus Interesse einen (mir) bekannten Anwalt gefragt, der sich auf derlei Themenkomplexe spezialisiert hat und deutschlandweit tätig ist. Der sagt auch: Ablehnungen sind völlig normal, man kann Glück haben, kommt wohl SEHR auf die lokale Behörde an, aber dass man trotz berechtigtem Antrag erstmal abgelehnt wird, sei an der Tagesordnung. Ohne Anwalt oder sehr viel Zeit + Fähigkeit, sich in die Thematik reinzufuchsen und nachhaltig auf seinem Recht zu bestehen, hat man kaum eine Chance. Liegt auch an Personalnot, Überlastung usw. Gerade in Großstädten haben die zuständigen Ämter keine Zeit, kein Personal und keine Mittel für eine vernünftige Bearbeitung der ganzen Anträge. Also wird abgelehnt.
Es IST eine Sauerei. Aber halt eine, in die wir sehenden Auges reingerannt sind. Hier in der Stadt haben sie gerade fast alle städtischen Einrichtungen auf ein Minimum runtergefahren. Kein Geld da. Also eigentlich ist schon Geld da. Sogar ziemlich viel. Aber inzwischen geht so viel davon für den Länderfinanzausgleich, Umlagen auf Landesebene (Schulumlage z.B.) und vor allem die gesetzlich verpflichtende Kita-Garantie drauf, dass jetzt die übrigen Personalkosten massiv runtermüssen, Bauhof, Ämter, alles, was nicht Kita ist, hat nun seltener auf als der Bananenladen in der ehemaligen DDR. Außerdem dramatische Erhöhung der Grundsteuer, was den Mietpreisspiegel in neue absurde Höhen katapultieren wird. Und wozu? Damit knapp 1.000 städtische Kita- und Krippenplätze für über 20 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden - was mehr als ein Viertel des gesamten Haushalts ausmacht.Ich finde das ehrlich gesagt ne Sauerei
Nichts gegen Kita- und Krippenplätze, gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen, aber da braucht man keinen Ukrainekrieg und keine Migration mehr, um die Kommunen zu ruinieren und das Leben für alle Menschen (auch die, deren Kinder kostenlos in Krippe und Kita gehen) erheblich zu verschlechtern. Die Merkel'sche Kita-Politik unter dem Deckmantel der Sozialpolitik dürfte eine der perfidesten Privatwirtschaftssubventionen der Nachkriegsgeschichte sein.
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Ja... und ich würde hier auch klar zum Anwalt und nicht zum "selber reinfuchsen" raten. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das abdeckt, dann kann ich z.B. empfehlen in den Sozialverband VdK Deutschland e.V. (https://www.vdk.de/) einzutreten. Mitgliedschaft kostet nicht viel, man tut damit nebenbei noch was gutes, man bekommt da dann kostenfreie (Rechts-)beratung und wenn es zum unausweichlichen Widerspruchsverfahren kommt, übernehmen sie das dann auch kostenlos. Haben die Widerspruchsverfahren bei mir auch immer ohne Probleme und erfolgreich beendet.Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑17. Mai 2025, 13:25Ohne Anwalt oder sehr viel Zeit + Fähigkeit, sich in die Thematik reinzufuchsen und nachhaltig auf seinem Recht zu bestehen, hat man kaum eine Chance.
Zuletzt geändert von Guthwulf am 17. Mai 2025, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Wobei das bei Pflegegraden nicht die Antwort sein kann. Denn da muss ja ein persönlicher Besuch stattfinden, ist gesetzlich so geregelt. Es ist also nicht so, dass aufgrund von Überforderung prinzipiell abgelehnt wird. Sondern meine Erfahrung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist: Da stehen dann im Attest komplett andere Dinge drin, die beim Besuch (die so eineinhalb Stunden gehen) besprochen und nachgewiesen wurden. Das ist also dann wissentlich und nachweisbar falsch, trotz Zeugen von Pflegediensten (allein sollten solche Besuche nie stattfinden), etc.Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑17. Mai 2025, 13:25 Liegt auch an Personalnot, Überlastung usw. Gerade in Großstädten haben die zuständigen Ämter keine Zeit, kein Personal und keine Mittel für eine vernünftige Bearbeitung der ganzen Anträge. Also wird abgelehnt.
Die Antwort die mir da immer seitens Anwälte und Pflegedienste gegeben wurde: Die Krankenkassen versuchen wo es nur geht Geld zu sparen. Da Pflegeleistungen richtig ins Geld gehen.
- Jochen Gebauer
- Beiträge: 2021
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
AFAIK sind die angewiesen, Gründe zu finden, um die Anträge abzulehnen. Weil: kein Geld da. Was ja grundsätzlich so falsch nicht ist. Das gesamte Gesundheitssystem ist horrend unterfinanziert. Klar kann man dann diskutieren, muss es ausgerechnet hier sein, könnte man nicht an anderer Stelle, wäre es nicht fairer, Berufsgruppen X und Y würden auch was einzahlen, aber man wird am Ende halt immer wieder bei "es müssten jährlich so viele Milliarden mehr rein, dass es mit einem Sondervermögen oder vier nicht getan ist, woher nimmst du das Geld und wirst von irgendjemandem dafür gewählt?" landen.Griese hat geschrieben: ↑17. Mai 2025, 13:37Wobei das bei Pflegegraden nicht die Antwort sein kann. Denn da muss ja ein persönlicher Besuch stattfinden, ist gesetzlich so geregelt. Es ist also nicht so, dass aufgrund von Überforderung prinzipiell abgelehnt wird. Sondern meine Erfahrung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist: Da stehen dann im Attest komplett andere Dinge drin, die beim Besuch (die so eineinhalb Stunden gehen) besprochen und nachgewiesen wurden. Das ist also dann wissentlich und nachweisbar falsch, trotz Zeugen von Pflegediensten (allein sollten solche Besuche nie stattfinden), etc
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Aber wo kämen wir denn hin wenn Eltern Zeit hätten sich selbst um ihre Kinder zu kümmern statt zwei Vollzeitjobs auszuüben?!
Children are dying.
That's a succinct summary of humankind, I'd say. Who needs tomes and volumes of history? Children are dying. The injustices of the world hide in those three words.
That's a succinct summary of humankind, I'd say. Who needs tomes and volumes of history? Children are dying. The injustices of the world hide in those three words.
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Kann natürlich sein, dass ich da nur Glück hatte, dass das bei mir sofort bewilligt wurde.
Glaube aber auch, dass die bei Krebserkrankung was laxer sein, da du den Nachteilsausgleich ja nur im Rahmen der Heilungsbewährung bekommst.
Hodenkrebs z.B. kriegt ja auch nur wegen der Bewährung für 5 Jahre die 50% und danach ist da ja auch nichts mehr.
Glaube aber auch, dass die bei Krebserkrankung was laxer sein, da du den Nachteilsausgleich ja nur im Rahmen der Heilungsbewährung bekommst.
Hodenkrebs z.B. kriegt ja auch nur wegen der Bewährung für 5 Jahre die 50% und danach ist da ja auch nichts mehr.
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Ja das hatte mir mein Uro auch so gesagt. Ich werde berichten, obs durchgegangen ist.
- Jochen Gebauer
- Beiträge: 2021
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Bei Krebserkrankungen sollte das erheblich einfacher sein, ja. Ein guter Freund von mir hat erst letztes Jahr 80% bekommen und musste dafür quasi nichts tun (außer natürlich einen vollständigen Antrag stellen).
Deine 50% erscheinen mir übrigens sehr niedrig. AFAIK ist das die untere Grenze bei bösartigem Krebs. Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall bei einem Anwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet per Gesetz unter 200€ (oder irgendwas in dem Dreh). Das kann und sollte man sich also leisten, denn hier geht es in der Regel ja durch Nachteilsausgleich usw. um erheblich mehr Geld. Außerdem wurde bei dir schon ein Antrag abgelehnt, und zwar rechtlich gesehen aus deiner Schuld.
Was der Urologe zu deinen Rechten sagt, sollte dir ungefähr so egal sein, wie was der Rechtsanwalt zur Therapie vom Hodenkrebs sagt. Frag die richtigen Leute für die richtigen Sachen
Deine 50% erscheinen mir übrigens sehr niedrig. AFAIK ist das die untere Grenze bei bösartigem Krebs. Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall bei einem Anwalt beraten lassen. Eine Erstberatung kostet per Gesetz unter 200€ (oder irgendwas in dem Dreh). Das kann und sollte man sich also leisten, denn hier geht es in der Regel ja durch Nachteilsausgleich usw. um erheblich mehr Geld. Außerdem wurde bei dir schon ein Antrag abgelehnt, und zwar rechtlich gesehen aus deiner Schuld.
Was der Urologe zu deinen Rechten sagt, sollte dir ungefähr so egal sein, wie was der Rechtsanwalt zur Therapie vom Hodenkrebs sagt. Frag die richtigen Leute für die richtigen Sachen

- Terranigma
- Beiträge: 1591
- Registriert: 17. Feb 2016, 19:34
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Ich habe selbst ähnliches Durchlaufen, daher meine Empfehlung: Den Weg zum Anwalt würde ich mir im ersten (!) Schritt sparen. Es ist so, dass wenn man (online) einen Antrag stellt, dass das - so mein Eindruck - sozusagen im System bereits als aktiver Antrag gewertet wird und falls man dann nicht zeitnah die Unterlagen einreicht, dieser Antrag eben abgelehnt wird, da er der Antrag nicht ordnungsgemäß vorlag. Das ist mir auch ein, zwei Mal passiert, weil ich mir die Unterlagen zuschicken ließ und dachte, ich bekäme erst einmal nur Unterlagen zur Einsicht. Mir war nicht bewusst, dass ich mit der Anforderung der Unterlagen bereits ein Verfahren in Gang setze. Bei mir ging es dabei allerdings nicht um den Nachweis einer Schwerbehinderung, sondern den Nachweis der Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Das Verfahren ist im Prinzip allerdings recht ähnlich, d.h. man muss Unterlagen, etc. pp. einreichen, in denen der aktuelle Behinderungsgrad angegeben ist. Entsprechendes Material sollte der behandelnde Arzt parat haben.
Dass meine Anträge anfangs abgelehnt wurden lag meines Eindrucks somit nicht an einer Böswilligkeit, Überforderung der Ämter, o.ä. sondern lediglich daran, dass ich eben auch nicht zeitnah etwas eingereicht habe. Ich habe da auch mit den entsprechenden Landesämtern telefoniert und zumindest bei mir am Telefon waren die Mitarbeiter auch immer sehr freundlich und hilfsbereit. Der weitere Hinweis zu schauen, ob es seitens deines Arbeitgebers eine Schwerbehindertenvertretung gibt - die müsste es geben - ist auch hilfreich; das kostet nichts und die sind u.a. für genau solche Beratungsfälle zuständig.
Zur Einstufung des Grades kann man pauschal nichts sagen, da der Behinderungsgrad sich nicht einfach nur aus der Erkrankung ergibt. Der Behinderungsgrad soll ja angeben, inwiefern die Erkrankung - oder auch: die Aus- und Nachwirkungen - den Alltag tatsächlich behindern. In dieser Hinsicht ist Krebs nicht gleich Krebs, und Hodenkrebs - was diese Scheißkrankheit angeht - wahrscheinlich noch immer die harmlosere Variante, da die spürbaren Auswirkungen im Alltag sich ja im Rahmen halten. Als persönliches Beispiel: Ich habe aufgrund von Augenkrebs als Kleinkind ein Auge verloren und hatte die ersten fünf Jahre einen Behinderungsgrad von 50% - während der Heilbewährungszeit - aber wenige Jahre später wurde der Behindergrundsgrad dauerhaft auf 30% angesetzt, was für halbseitige Blindheit wohl der Standard ist. Insofern dürfte auch bei Hodenkrebs der Behinderungsgrad auf mind. 50% während der fünf-jährigen Heilbewährungszeit angesetzt werden. Ich würde aber ebenso davon ausgehen, dass der Behindergrundsgrad danach auf unter 50% reduziert wird, weil die langfristige Behinderung im Alltag sich ja in Grenzen hält. In dem Fall könne man dann aber - sobald es soweit ist - versuchen eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu erreichen, wofür man einen Behinderungsgrad von mind. 30% benötigt.
Dass meine Anträge anfangs abgelehnt wurden lag meines Eindrucks somit nicht an einer Böswilligkeit, Überforderung der Ämter, o.ä. sondern lediglich daran, dass ich eben auch nicht zeitnah etwas eingereicht habe. Ich habe da auch mit den entsprechenden Landesämtern telefoniert und zumindest bei mir am Telefon waren die Mitarbeiter auch immer sehr freundlich und hilfsbereit. Der weitere Hinweis zu schauen, ob es seitens deines Arbeitgebers eine Schwerbehindertenvertretung gibt - die müsste es geben - ist auch hilfreich; das kostet nichts und die sind u.a. für genau solche Beratungsfälle zuständig.
Zur Einstufung des Grades kann man pauschal nichts sagen, da der Behinderungsgrad sich nicht einfach nur aus der Erkrankung ergibt. Der Behinderungsgrad soll ja angeben, inwiefern die Erkrankung - oder auch: die Aus- und Nachwirkungen - den Alltag tatsächlich behindern. In dieser Hinsicht ist Krebs nicht gleich Krebs, und Hodenkrebs - was diese Scheißkrankheit angeht - wahrscheinlich noch immer die harmlosere Variante, da die spürbaren Auswirkungen im Alltag sich ja im Rahmen halten. Als persönliches Beispiel: Ich habe aufgrund von Augenkrebs als Kleinkind ein Auge verloren und hatte die ersten fünf Jahre einen Behinderungsgrad von 50% - während der Heilbewährungszeit - aber wenige Jahre später wurde der Behindergrundsgrad dauerhaft auf 30% angesetzt, was für halbseitige Blindheit wohl der Standard ist. Insofern dürfte auch bei Hodenkrebs der Behinderungsgrad auf mind. 50% während der fünf-jährigen Heilbewährungszeit angesetzt werden. Ich würde aber ebenso davon ausgehen, dass der Behindergrundsgrad danach auf unter 50% reduziert wird, weil die langfristige Behinderung im Alltag sich ja in Grenzen hält. In dem Fall könne man dann aber - sobald es soweit ist - versuchen eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu erreichen, wofür man einen Behinderungsgrad von mind. 30% benötigt.
Sitting quietly and doing nothing,
Spring comes, and the grass
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- Jochen Gebauer
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Mein Rat bezüglich des Anwalts bezog sich hauptsächlich auf den Schweregrad der Behinderung. Da würde ich mich nicht auf den Urologen oder das Internet verlassen. AFAIK können 20% über fünf Jahre hinweg weitaus mehr als ein paar hundert Euro ausmachen. Alleine der steuerliche Pauschbetrag zwischen 30% und 50% sind 500 Euro.
- Terranigma
- Beiträge: 1591
- Registriert: 17. Feb 2016, 19:34
Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Jau, das stimmt. Ich wollte auch nicht davon abraten einen Anwalt einzuschalten. Ich bezog mich nur darauf, dass es meiner (Laien-)Einschätzung nach durchaus naheliegend erscheint davon auszugehen, dass sich die Einschätzung bzgl. des Behinderungsgrades auf die Jahre gesehen bei unter 50% bewegen wird, weil man bei einer schweren Erkrankung wie u.a. Krebs zuerst einmal während des Heilungsbewährungsprozesses - der je nach Erkrankung bei um die 5 Jahre oder auch weniger liegt - hochgestuft wird. Sobald dieses Prozess aber beendet ist, wird nur noch die tatsächlich verbliebene Einschränkung (Behinderung) berücksichtigt, und dass diese bei Hodenkrebs bei unter 50% - d.h. nicht mehr einer Schwerbehinderung liegt - erscheint mir sehr plausibel. Weil keine (nennenswerte) Behinderung vorliegt.Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:18 Mein Rat bezüglich des Anwalts bezog sich hauptsächlich auf den Schweregrad der Behinderung. Da würde ich mich nicht auf den Urologen oder das Internet verlassen. AFAIK können 20% über fünf Jahre hinweg weitaus mehr als ein paar hundert Euro ausmachen. Alleine der steuerliche Pauschbetrag zwischen 30% und 50% sind 500 Euro.
Will damit sagen: in der akuten Phase während bzgl. unmittelbar nach der Krebserkrankung sollte man sicher davon ausgehen können, dass man auf die 50% kommt und damit als schwerbehindert eingestuft wird. Das tat der Urologe ja auch. Eine Schwerbehinderung liegt ja erst bei 50% vor. Sollte das Amt dies ablehnen, dann würde ich auch einen Anwalt einschalten, weil das nicht wenig Geld ist. Für die Jahre danach würde ich aber davon ausgehen, dass man nicht mehr als schwerbehindert eingestuft wird. In dem Sinne macht es auch Sinn sich möglichst schnell um die Anerkennung zu kümmern, denn je länger man wartet, desto weniger Zeit kann man die Vorteile der Schwerbehinderung nutzen - so doof das auch klingt.
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- Jochen Gebauer
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
Ja, verstehe. Wobei es auch ab 50% gravierende Unterschiede gibt. Denn Schwerbehinderung ist ja nicht gleich Schwerbehinderung. 50% bringen zum Beispiel 1.140€ steuerlichen Pauschbetrag, 80% 2.120€. Pro Jahr. Mal 5 kommt schnell eine große Stange Geld zusammen.Terranigma hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:40Will damit sagen: in der akuten Phase während bzgl. unmittelbar nach der Krebserkrankung sollte man sicher davon ausgehen können, dass man auf die 50% kommt und damit als schwerbehindert eingestuft wird
Mein Freund mit den 80% ist womöglich nicht ganz repräsentativ (dem mussten sie quasi "spontan" eine Niere entfernen), aber auch 60% oder 70% machen schon viel aus.
- Terranigma
- Beiträge: 1591
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Re: Ich bin evtl. zu doof....Antrag auf 50% Schwerbehinderung...ich checks net...
I see. Das war mir gar nicht bewusst. Ich nahm an, dass sich u.a. die Steuererleichterungen nicht derart stark an den Prozentwerten festmachen sondern maßgeblich an der Frage, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht. Dann macht's durchaus Sinn so viel Prozent rauszuholen, wie einem auch zustehen.Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:50Mein Freund mit den 80% ist womöglich nicht ganz repräsentativ (dem mussten sie quasi "spontan" eine Niere entfernen), aber auch 60% oder 70% machen schon viel aus.
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