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Terranigma hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:52I see. Das war mir gar nicht bewusst. Ich nahm an, dass sich u.a. die Steuererleichterungen nicht derart stark an den Prozentwerten festmachen sondern maßgeblich an der Frage, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht. Dann macht's durchaus Sinn so viel Prozent rauszuholen, wie einem auch zustehen.
Ja, das habe ich auch erst über diesen Freund (und einen anderen Freund mit einer schwerbehinderten Tochter) erfahren. Der das übrigens nicht mal in Anspruch nimmt, weil er sagt, er braucht das nicht. Der geht schon lange wieder normal arbeiten, macht Kraft- und Ausdauersport usw. Wir haben erst neulich darüber gesprochen, dass er nach der Amputation gesünder und leistungsfähiger als vorher ist - und der war davor schon ECHT fit.
Gilt übrigens auch ausdrücklich für die Eltern behinderter Kinder. Also holt alles raus, was euch zusteht, liebe Leute.
Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:57holt alles raus, was euch zusteht, liebe Leute.
Das müsste ich mir auch endlich mal zu Herzen nehmen. Ich hatte "nur" 50% mit Merkzeichen G beantragt (das Merkzeichen G wurde natürlich im ersten Schritt abgelehnt), aber dann im Widerspruchsverfahren plötzlich nicht nur das Merkzeichen G sondern außerdem 80% zugestanden bekommen (obwohl letzteres gar nicht beantragt / verlangt). Bei mir wird das leider auch nicht irgendwann wieder wegfallen. Mir gings bei dem Antrag aber vor allem um das Thema Arbeitsplatz und nicht um Steuererleicherungen. Da war der Bescheid das wichtigste. Ich hab mir noch nichtmal den Schwerbehindertenausweis besorgt (weil ich dann ja auch nen aktuelles Passfoto besorgen müsste) oder nehme den "kostenlosen" öffentlichen Nahverkehr in Anspruch. Muss ich mal angehen *seufz*
Jochen Gebauer hat geschrieben: ↑18. Mai 2025, 11:18
Mein Rat bezüglich des Anwalts bezog sich hauptsächlich auf den Schweregrad der Behinderung. Da würde ich mich nicht auf den Urologen oder das Internet verlassen. AFAIK können 20% über fünf Jahre hinweg weitaus mehr als ein paar hundert Euro ausmachen. Alleine der steuerliche Pauschbetrag zwischen 30% und 50% sind 500 Euro.
Bei Hodenkrebs hast du da nicht viel Chance. Da wird auch ein Anwalt nichts machen können.
Die Prozente richten sich ja nach dem Bundesversorgungsgesetz und da inbesondere nach der lieblich klingenden "Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes" https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
Da in der Tabelle ist aufgelistet
Hodenkrebs Unter T3 = 50%
T3 = 60%
Alles höhere 80%
Dadruch dass es da auch keine Range gibt, ist da wenig Ermessen sondern eine einfache Entscheidung nach Staging des Tumors.
Ich kenne jetzt das Staging nicht, aber laut Internet ist es in 90% der Fällen T1 oder T2.
Daher wird es vermutlich bei 50% bleiben.
Psychoonkologe hier. Endlich weiß ich auch mal was.
Antrag auf Schwerbehinderung bei einer Krebserkrankung wird nicht abgelehnt, da braucht man auch keinen Anwalt.
Bei einer (bösartigen!) Krebserkrankung bekommt man immer mind. einen Grad der Behinderung von 50. Das liegt dadran, dass es einen Katalog gibt, in denen alle relevanten Erkrankungen in ihren Stadien mit Graden kategorisiert sind.
Also schauen sich die zuständigen Ärzte im Amt die Diagnosen an und gleichen die mit ihrem Katalog ab.
Selten gibt es da Probleme. Meistens wenn es um die Merkzeichen geht. Die bekommt man mittlerweile nur noch, wenn man sehr starke Einschränkungen hat. Da geh ich jetzt mal nicht näher drauf ein.
Wenn noch Fragen sind, schreibt mich gerne an.
Das Thema hab ich täglich auf der Arbeit:-)