DickHorner hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 09:10
Wörtlich steht da wohl "Dienst und Mandat".
Genauer steht da (
Drucksache 19/28444, S. 3 ganz unten):
"[...] dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:
a) [...]
b) der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
[...]"
Das ist also keine Ausnahme, die Abgeordnete in irgendeiner Form mehr bevorzugen würde, als alle anderen. Wer arbeiten muss, darf sich auch nachts zur Arbeit und zurück bewegen. Das wird auch bei Abgeordneten nur im Ausnahmefall so sein. Kann da ehrlicherweise kein Skandalmaterial dran sehen. Die Personengruppe ist nämlich eben nicht pauschal ausgenommen, sondern nur, wenn es für die konkrete Ausübung desselben gedient hat. Und das muss genau so glaubhaft gemacht werden, wie bei jedem anderen Beruf.
Dass man sicherlich auch dort mehr digital machen könnte: stimme ich zu und befürworte ich absolut - z.B. wenn es um reine Beratungen eines überschaubaren Personenkreises geht. Dass es aber auch bei Mandatsträger:innen sehr gute Gründe gibt, länger unterwegs sein zu dürfen, sehe ich auch. Die heutige Sitzung im Bundestag begann um 09:00 Uhr und soll in der kommenden Nacht um 03:50 Uhr enden. Und das ist keine Seltenheit und kann (verfassungs-)rechtlich nicht einfach digitalisiert werden. Da bliebe sonst nur die Möglichkeit, die Parlamentsarbeit zu verzögern und nötigenfalls teilweise dann nicht mehr wahrnehmen zu können, weil das nicht alles innerhalb des Zeitfensters möglich ist.
Inkognito hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 09:23
Da werden 13 Tätigkeiten aufgeführt.... und 1 Personengruppe (Abgeordnete)
Nope, das wird auch dort nicht auf eine Personengruppe, sondern die Tätigkeit gemünzt.
Inkognito hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 09:23
"Berufsbedingte Gründe" schließt die Arbeit der Mandatsträger doch eigentlich ein.
Ebenfalls nope: Rechtlich ist die Mandatsausübung gerade kein Beruf, das wird also nicht davon erfasst und muss gesondert aufgeführt werden.
Inkognito hat geschrieben: ↑22. Apr 2021, 09:23
Aber jetzt kann der Landrat von Buxtehude schön mit seinem Bürgermeister-Freund von Stade einen Saufen gehen...und sie verhalten sich absolut gesetzeskonform.
Und das ist ebenfalls falsch, das wäre ein Verstoß. Nach dem Schema kann auch ein Versicherungsmakler mit seinem Kumpel einen saufen gehen, und das müsste ebenfalls gedeckt sein. Beiden Duos kann sicher eine Ausrede einfallen (wichtige Beratungsgespräche, die dem Mandat, bzw. dem Beruf dienten!), aber nur weil man es theoretisch irgendwie versuchen kann hinzubiegen, ist das hier nicht plötzlich eine kuschelige und einseitig bevorzugende Pauschalausahme für Mandatsträger:innen.