Kekule hat das in seinem Podcast schon ein paar erklärt wie da der Zusammenhang besteht: Nämlich in der Haftung. Dahingehend ist die Bezeichnung Empfehlung ein wenig verwirrend, es müsste eher Freigabe heißen. Tatsächlich ist es so, dass Ärzte auch ohne Stiko-Empfehlung impfen können. Das wäre dann eine sogenannte Off-Label-Use. Würde es in diesem Fall zu einem Impfschaden kommen, haftet der ausführende Arzt. Erst mit der Freigabe der Stiko (oder: Empfehlung) würde hier die Haftung entfallen.
Und um das Ganze noch verwirrender zu machen: Einige Bundesländer wie Sachsen haben eigene Impfkommissionen. Hier wäre das die Siko. Die hat seit gestern die Boosterung für alle freigegeben. Also können seit gestern alle Ärzte in Sachsen die Boosterung an alle vornehmen, ohne das es zu einer Haftung im Schadensfall kommt.
Also es geht in dieser Sicht vor allem um Haftungsfragen. Nehmen wir mal an ein Arzt impft einen Patienten den er jetzt nicht lange kennt und es liegt keine Stiko-Empfehling vor. Dann würde im Schadensfall das Gericht fragen: "Warum haben Sie denn die Impfung vorgenommen, obwohl es keine Empfehlung der Stiko gibt?"
Bei Off-Label-Uses kann man auch im Schadensfall von der Haftung freigestellt werden, das ist dann aber mit viel höheren Hürden verbunden. Etwa Krankheitsgeschichte des Patienten, wie lange und wie regelmäßig der Arzt den Patienten behandelt, usw.
Das ist der grobe Hintergrund, warum sich Ärzte an die Stiko-Empfehlungen halten. An dieser Empfehlung richten sich in der Regel übrigens auch die normalen Bestellungen des Gesundheitsministeriums für andere Impfstoffe. Die Stiko empfiehlt beispielsweise auch die jährliche Grippeimpfung bei Personen Ü60 und Risikopatienten (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfe ... q_ges.html). Daran orientiert sich auch die Bestellmenge, die jährlich ca. bei 30 Millionen Impfdosen und nicht etwa für die komplette Bevölkerung liegt.